Guten Morgen liebe Community, ich habe folgendes "Problem": Mein Mandant hat einen neuen Teilzeitmitarbeiter, dieser übt neben der Beschäftigung bei meinem Mandanten noch eine Hauptbeschäftigung als Beamter aus und ist privat krankenversichert. Er verdient bei meinem Mandanten mehr als 450 €. Jetzt habe ich mir folgende Fragen gestellt: 1. Muss mein Mandant Zuschuss zur Krankenversicherung bezahlen? 2. Wenn er Zuschuss zur Krankenversicherung zahlen müsste, wie wird der Berechnet? Ich hatte nämlich folgende Überlegung: Der Maximalzuschuss beträgt 4.425 € x 7,3% = 323 € und maximal 50% vom KV-Beitrag. 3. Da der Arbeitnehmer in der Hauptbeschäftigung allerdings ein schwankendes Gehalt hat bekomme ich doch eigentlich gar nicht mit wie viel davon der Hauptarbeitgeber schon bezahlt oder? Es könnte doch sein, dass das Gehalt mal unter 4.425 und mal über 4.425 € ist? Es könnte doch auch sein, dass der Hauptarbeitgeber schon 50% vom gesamt KV-Beitrag zahlt? Wie ist der Fall zu beurteilen und wie ist der Arbeitnehmer zu schlüsseln? 9110 oder 0110? Vielen Dank schon mal für die Ideen und Anregungen, sowie Lösungsansätze.
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