Hallo @Stefan_Pohl , herzlichen Dank für Ihre Ausführungen! Es freut mich, dass die Vielzahl der Beiträge zur Beachtung und Beantwortung einiger Fragen geführt hat! Leider hat man tatsächlich eher nicht das Gefühl, dass Hinweise immer wahrgenommen werden. Die Rückmeldebögen im Allgemeinen und die Auswahlkriterien für Pilotierungen wirken doch meist recht beschränkt und nur auf ein Zielszenario ausgerichtet. Da erscheint es in meinen Augen schwierig für die DATEV ein umfassendes Bild aus der Praxis zu erhalten. In vielen der Beiträge werden ähnliche Fragen gestellt: Wie verändern sich etablierte Abläufe? Welche Funktionen werden künftig verfügbar sein? Und wie lässt sich die Umstellung im Kanzleialltag bewältigen? Diese Punkte sind absolut nachvollziehbar. Deshalb favorisiere ich die frühe Auseinandersetzung mit den Themen, die DATEV vorstellt. Es wird selbstverständlich auch in Zukunft die Möglichkeit geben, Buchungen über eine Buchungszeile manuell zu erfassen. Wir kennen die Praxisszenarien (Kleinstbuchführungen, Buchungen ohne Beleg, Abschlussbuchen, u.v.m.), die weniger bis gar nicht von einer Buchungsautomatisierung profitieren, und werden diese auch in Zukunft unterstützen. Wir analysieren die aktuellen Arbeitsprozesse unserer Anwender:innen und versuchen sie bestmöglich auch im neuen Portfolio zu berücksichtigen. Dies umfasst z. B. auch eine ausschließliche Bedienung des Buchungsprozesses via Tastatur. Danke für die Klarstellung. Es gehört jedoch auch zur Wahrheit, dass es für eine Vielzahl von Buchführungen Veränderungen geben wird und auch geben muss, etwa bei all den Praxisfällen, bei denen automatisierte Prozesse möglich sind. Das wird im E-Rechnungs-Zeitalter die große Mehrzahl sein. Deshalb werden wir die KI-gestützten Automatisierungsservices in die Buchführungs-Anwendung integrieren. Dies wird in Zukunft in allen professionellen und marktgängigen Buchführungssystemen Standard sein und ist somit keine DATEV-Besonderheit. Diese Maßnahme ist erforderlich, um dem großen Ruf nach Effizienzsteigerung im Buchführungsprozess gerecht zu werden. Grundsätzlich verstehe ich die unternehmerische Entscheidung von DATEV sich an der "großen Mehrzahl der Praxisfälle, bei denen Automatisierungen möglich sind" zu orientieren. Die große Stärke von DATEV ist jedoch immer die Möglichkeit gewesen, auch vom Standard abweichende Fälle smart lösen zu können. (An dieser Stelle sei noch einmal kurz die Trauer um die Einstellung der Unternehmensplanung erwähnt.) Die Nutzung der Automatisierungsservices ist sicherlich weniger das Problem als sie Preisstruktur und die Effizienz. Ich würde mich längst am Training der KI und an der Verbesserung beteiligen, wenn ich nicht dafür zahlen müsste ... Eine KI wird eine Buchführung aber nicht völlig autonom erstellen können. Sie ist vielmehr als ein Assistenzsystem anzusehen. Die Qualität darf nicht der Produktivität geopfert werden. Der Sachbearbeiter als Experte muss am Steuer bleiben. Fein! Dafür integrieren wir in der zukünftigen Anwendung ein Unterstützungsangebot zur Qualitätssicherung hinter der automatisierten Buchungsverarbeitung. Unser Ziel dabei ist es, über einen risikobasierten Ansatz Zeiten für Nachkontrollen zu minimieren. Die Konzeption erfolgt über diverse Formate in engster Zusammenarbeit mit Kanzleien und Berufsträgern u. a. aus den genossenschaftlichen Gremien, was nicht nur bei dieser Themenstellung der Fall ist. Manchmal wäre es sicherlich sinnvoll, nicht nur mit Berufsträgern und genossenschaftlichen Gremien, sondern auch vermehrt mit Praktikern und den Sachbearbeitern, die damit arbeiten müssen, zusammen zu arbeiten. Ich denke mir, dass das schwierig ist, aber hier in der Community liest man doch manchmal sehr stark den Unterschied heraus. Ein tolles Werkzeug im bisherigen Rechnungswesen dazu ist übrigens der Punkt "Buchführung abstimmen" unter "Abschließende Tätigkeiten"! Zu unserer Automatisierungsstrategie gehören jedoch nicht nur die Ansätze über die KI, sondern auch die Integration von Daten aus Vorsystemen. Deshalb bleibt der Import von ASCII- und weiteren Datenformaten selbstverständlich ein wichtiger Bestandteil der zukünftigen Lösungen im betrieblichen Rechnungswesen. Danke für die Klarstellung! All diese Neuentwicklungen werden wir nicht wie mitunter erwähnt im Jahr 2027 an den Markt bringen und Kanzlei-Rechnungswesen dadurch ersetzen. Wir werden im Jahr 2027 mit wenigen Pre-Piloten beginnen und in den folgenden Jahren mit wachsendem Leistungsumfang Buchführungsbestände mit Ihnen gemeinsam in die neue Lösung überführen. Über alle Schritte in diesem Prozess werden die Kanzleien individuell mit entsprechendem Vorlauf informiert. Das ist beruhigend! Allerdings wird an dieser Stelle das besagte Kommunikationsdefizit deutlich: "individuell und mit entsprechendem Vorlauf"? Ich finde die Arbeit der Kanzleiverantwortlichen wichtig und gut! Sie sollen uns die Neuerungen ankündigen, werden jedoch aufs Glatteis geschickt oder handelt es sich um eine verdeckte Kundenbefragung? Mal schauen ob und wie jemand darauf reagiert? Gemeinsam ist hier, wie auf dem gesamten Weg in die Cloud, ein Schlüsselwort. Wir wissen, dass Veränderungen Anforderungen und Aufwand mit sich bringen und Fragen auslösen. DATEV begleitet Sie auf diesem Weg und unterstützt Sie dabei, Orientierung zu finden und die passenden nächsten Schritte abzuleiten. Genau das hätte ich mir gewünscht!
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