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Freigabe Datenvisualisierung in DATEV Unternehmen online

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letzte Antwort gestern 11:36:08 von Isa23
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DATEV-Mitarbeiter
Franziska_Pfadenhauer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 1 von 25
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Hallo Community,

 

ab heute wird sukzessive eine Datenvisualisierung in DATEV Unternehmen online integriert. Durch die Datenvisualisierung werden alle strukturierten Daten aus XML-Dateien von E-Rechnungen lesbar dargestellt. Bitte beachten Sie, dass wir die Neuerung heute nicht direkt an alle Anwender:innen ausrollen, sondern Sie diese im Laufe der nächsten Zeit erhalten.

 

Hier können Sie sich schon einmal über alle Details informieren: Neuerung in DATEV Unternehmen online: Datenvisualisierung

Freundliche Grüße
Franziska Pfadenhauer | DATEV eG
jjunker
Allwissender
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Nachricht 2 von 25
1389 Mal angesehen

@Franziska_Pfadenhauer 

 

Wird die Visualiserung besser sein als die in KaReWe? z.B, eine PDF Seite = eine Seite Visualisierung

oder wird man wieder mit Leerraum konfrontiert?

Eine Wiederholung des Desasters wäre einfach nur peinlich.

Zumal die Rückmeldungen zur Visualisierung in Rewe spätestens in der zweiten Januar Woche vorlagen.

MVP Müll_Verbreitungs_Problem
DATEV-Mitarbeiter
Selina_Gottwald
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 25
1262 Mal angesehen

Hallo @jjunker , 

 

unsere Datenvisualisierung ist in allen DATEV Anwendungen gleich.

 

Die Datenvisualisierung ist darauf ausgelegt, die strukturierten Daten der E-Rechnung unabhängig von der PDF-Datei vollständig darzustellen.

Diese strukturierten Daten enthalten oft mehr Informationen als herkömmliche PDF-Rechnungen, weshalb die Datenvisualisierung mehr Seiten umfassen kann als die entsprechende PDF-Datei.

 

Um Ihnen dennoch eine schnelle und effiziente Übersicht der Rechnungsdaten zu bieten, haben wir den ersten Teil der Datenvisualisierung so gestaltet, dass er die wichtigsten buchungs- und prüfungsrelevanten Informationen kompakt zusammenfasst.

 

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Datenvisualisierung zu optimieren. Allerdings sollten keine grundlegenden Änderungen am Layout erwartet werden.

Da die Datenvisualisierung vorlagenbasiert erfolgt, können die Inhalte nicht beliebig verschoben werden. Dies könnte den Eindruck erwecken, dass sich zu viel „Leerraum“ auf der Datenvisualisierung befindet.

 

Freundliche Grüße,

 

Selina Gottwald

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jjunker
Allwissender
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Nachricht 4 von 25
1237 Mal angesehen

@Selina_Gottwald Danke für die rasche und umfassende Antwort.

 

Da die Datenvisualisierung vorlagenbasiert erfolgt, können die Inhalte nicht beliebig verschoben werden. Dies könnte den Eindruck erwecken, dass sich zu viel „Leerraum“ auf der Datenvisualisierung befindet.

 

Die Vorlage ist in dem Fall die Datenstruktur im XML Teil einer E-Rechnung?

Also wenn ich mich ganz entfernt an die Programmiereinheiten in Ausbildung und Uni richtig erinnern sollte, man belehre mich eines Besseren, dann ist es sehr wohl möglich Daten in einer selbstgewählten Reihenfolge und Anordnung zu visualisieren.

Oder

reden Sie hier von einer DATEV internen Vorlage die "Konzern" weit einheitlich zu verwenden ist?

 

Ganz unabhängig von der Option die Daten zu verschieben. Warum sind dutzende Zeilen in der Visualisierung leer?

 

jjunker_0-1745997920498.png

Eine Seite PDF Teil vy. sechs Seiten Visualisierung.

Alleine die Zahlungsbindungen brauchen hier eine Seite. Die notwendigen Infos bestehen aus ca. 100 Zeichen. --> Zwei Zeilen.

 

Das lässt für mich zwei mögliche Schlüsse zu.

Beide sind leider wenig schmeichelhaft für unsere Genossenschaft.

 

a) in Nürnberg gibt es niemanden mit genügend breiten Schultern der die Konzern weite Vorlage als Murks erklärt und von Neuem anfängt

b) eigentlich noch erschreckender: in Nürnberg gibt es niemanden der in der Lage ist Daten aus der Reihenfolge X in der Visualisierung in der Reihenfolge Z darzustellen.

 

Kurz es steht in keinem Verhältnis die Infos einer einseitigen PDF Rechnung auf sechs Seiten zu verteilen.

Eigentlich müsste die Visualisierung noch weniger Platz einnehmen als der PDF Teil der Rechnung. Keine Grafiken, kein "formales" Layouting. (Briefkopf, Anrede, ...)

 

@Selina_Gottwald Nicht persönlich nehmen. Nochmal danke für Ihre Antwort. Das der Inhalt eine mangelhafte Leistung beschreibt ist wenn überhaupt nur teilweise in Ihrer Verantwortung.

 

 

MVP Müll_Verbreitungs_Problem
tu_heggi
Fachmann
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Nachricht 5 von 25
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Hallo  @Selina_Gottwald 

 

gibt es auch ein paar Screenshots für die die noch nicht umgestellt sind bzw. nicht gemerkt haben das Sie umgestellt worden sind?!

 

Hier sind auch keine enthalten Neuerung in DATEV Unternehmen online: Datenvisualisierung

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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Gottwald
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 6 von 25
1114 Mal angesehen

Hallo @tu_heggi ,

 

wenn die Datenvisualisierung in DATEV Unternehmen online für Sie bereits integriert wurde, erhalten Sie beispielsweise beim Öffnen der ersten visualisierten Rechnung in Belege online folgenden Hinweis:

 

Screenshot Hinweis Datenvisualisierung.png

 

Wie bereits von @Franziska_Pfadenhauer erwähnt, wurde die Neuerung nicht direkt an alle ausgerollt. Diese wird im Laufe der nächsten Zeit nach und nach an alle Anwender freigegeben. 

 

Freundliche Grüße, 


Selina Gottwald 

kburkhardt
Einsteiger
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Nachricht 7 von 25
972 Mal angesehen

Sehr verehrte Frau Gottwald, 

 

der erste Mandant hat sich nunmehr beschwert und möchte gerne das pdf an erster Stelle stehen haben und die Datenvisualisierung an zweiter Stelle. 

 

Alternativ möchte er eine Deaktivierung. 

 

Gibt es hierzu Möglichkeiten?

 

Wir erwarten zahlreiche Beschwerden seitens unserer Mandanten, deshalb bitte ich um möglichst umgehende Auskunft. Vielen Dank.

tu_heggi
Fachmann
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Nachricht 8 von 25
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MiMiMi
Einsteiger
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Danke!!!! 🎉

 

Werde es gleich anstoßen.

Die Datenvisualisierung ist und bleibt eine Katastrophe im jetzigen Umfang.

DATEV-Mitarbeiter
Selina_Gottwald
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 10 von 25
896 Mal angesehen

Hallo @kburkhardt ,

 

hier ein paar Hintergründe zur Datenvisualisierung: 

 

In Deutschland wurde mit dem Wachstumschancengesetz eine neue gesetzliche Regelung zur E-Rechnungspflicht im Umsatzsteuergesetz eingeführt. E-Rechnungen müssen entweder den Anforderungen der Richtlinie 2014/55/EU und der Norm EN 16931 entsprechen oder eine vollständige und korrekte Datenextraktion ermöglichen.

 

Für den Vorsteuerabzug sind künftig ausschließlich die strukturierten elektronischen Daten maßgeblich. Bei hybriden E-Rechnungsformaten (z. B. ZUGFeRD 2.x) ist die XML-Datei ggü. der PDF-Datei führend.

 

Die Datenvisualisierung stellt deshalb alle strukturierten Daten aus der XML-Datei der E-Rechnung lesbar dar und ist für eine schnelle und vollständige Prüfung dieser Daten erforderlich. Deswegen erfolgt die Datenvisualisierung an erster Stelle.

 

Aufgrund der rechtlichen Bestimmungen wird die Möglichkeit zur Änderung der Reihenfolge von Sichtkomponente und Datenvisualisierung in DATEV Unternehmen Online nicht angeboten und kann auch nicht deaktiviert werden.

 

Um eine effiziente Buchung zu gewährleisten und während der Übergangsphase die Möglichkeit zu bieten, sich mit den neuen rechtlichen Vorgaben und der Datenvisualisierung vertraut zu machen, kann diese Reihenfolge ausschließlich im DATEV Dokument-Viewer angepasst werden.

 

Bitte beachten Sie hierbei, dass dieses Vorgehen nicht von DATEV empfohlen wird, da die strukturierten Daten der E-Rechnung führend und maßgebend für den Vorsteuerabzug sind. 

 

Die strukturierten Daten einer E-Rechnung sind zwingend zu prüfen und gelten als Basis für die Buchung. Die Änderung der Reihenfolge von Datenvisualisierung und Sichtkomponente hat keine Auswirkung auf diese Anforderung. D. h. auch wenn die Sichtkomponente an erster Stelle angezeigt wird, sind die strukturierten Daten maßgeblich für den Vorsteuerabzug.

 

 

Detaillierte Informationen z. B. zum Aufbau der Datenvisualisierung unter Datenvisualisierung von E-Rechnungen 

Gesetzliche Hintergründe zur E-Rechnungspflicht hier: https://www.datev.de/web/de/aktuelles/e-rechnung-mit-datev/gesetzliche-regelungen/ 

 

Freundliche Grüße, 

 

Selina Gottwald 

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jjunker
Allwissender
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Nachricht 11 von 25
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Für den Vorsteuerabzug sind künftig ausschließlich die strukturierten elektronischen Daten maßgeblich. Bei hybriden E-Rechnungsformaten (z. B. ZUGFeRD 2.x) ist die XML-Datei ggü. der PDF-Datei führend.

 

Die Datenvisualisierung stellt deshalb alle strukturierten Daten aus der XML-Datei der E-Rechnung lesbar dar und ist für eine schnelle und vollständige Prüfung dieser Daten erforderlich. Deswegen erfolgt die Datenvisualisierung anersterStelle.

 

1) DATEV bevormundet Mandanten und Berater an dieser Stelle. Es ist unsere/des Mandanten unternehmerische Entscheidung ob wir der Quelle der E-Rechnung hinreichend vertrauen um die Prüfung an Hand des PDF Teils oder der visualisierten XML Daten vorzunehmen. --> Warum wird wieder einmal bevormundet? Nicht Aufgabe der DATEV.

 

2) Die XML Daten werden lesbar dargestellt das ist aber auch schon alles. Eine schnelle und vollständige Prüfung ist mit der aktuellen Visualisierung nicht möglich.

 

3) Im ReWe wird uns Beratern zugetraut zu entscheiden ob Visualisierung zu erst oder Bildanteil zu erst dargestellt werden soll. In DUO nicht? --> Inkonsequent. Entweder gilt dieses Totschlagargument DATEV weit oder es gilt nicht.

 

Bei einer vernünftigen Visualisierung der vielleicht 150 - 200 relevanten Zeichen wäre ich klar dafür die Visualisierung zu an erster Stelle vorzunehmen. Mit dem aktuellen, Entschuldigung, 💩 bitte anders herum.

 

@Selina_Gottwald Hier werden die ersten Beschwerden seitens der Mandanten vorgetragen. --> Wie reagiert die DATEV? mit Ignoranz. Diese Haltung steht einer Genossenschaft nicht gut zu Gesicht.

MVP Müll_Verbreitungs_Problem
florianbauer
Einsteiger
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Nachricht 12 von 25
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Hallo Frau Gottwald,

Danke für die Erläuterungen. Aktuell ist es zB so, dass eine ZUGFERD Rechnung mit einer Seite als PDF in der Datenvisualisierung mit 5! Seiten dargestellt wird. Die Informationen sind nur mit hoher Konzentration zu finden. Da nur die XML Re maßgebend ist und aktuell viele fehlerhafte Rechnungen in Umlauf sind, erhöht sich der FIBU Aufwand erheblich. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Mein Vorschlag ist, die Datenvisualisierung tabellarisch zu gestalten. Reihenfolge entsprechend der Rechnungsvorgaben nach § 14 UStG. Dann ist schonmal auf den ersten Blick ein 14 UStG Check möglich.

 

Die E-Rechnung soll doch ein Effizienz-Booster sein und die Arbeit nicht erschweren.

 

Weiterentwicklung der Datenvisualierung E-Rechnung zum Effizienz-Booster

 

Nutzen:

 

  • erhebliche Zeitersparnis in DUO für Unternehmen bei der Rechnungsprüfung und in KREWE für die Kanzleien
  • höhere FIBU-Qualität hinsichtlich 14 UStG

 

Problem:

 

  • E-Rechnungen: ausschließlich der XML Anhang ist maßgebend
  • aktuelle DATEV Datenvisualisierung: aus einer Seite PDF-Rechnung werden fünf Seiten Datenvisualisierung XML-Datei
  • in der Praxis schauen sich viele Kanzleimitarbeiter nur den PDF-Teil der Re an um halbwegs effizient arbeiten zu können => Risiko, dass fehlerhafte XML-Daten nicht erkannt werden und insbesondere der Vorsteuerabzug gefährdet ist

 

Lösung:

 

  • Anpassung DATEV Datenvisualisierung so, dass sehr kompakt in Tabellenform die Rechnungsdaten angezeigt werden
  • Reihenfolge gemäß § 14 UStG
  • Beispiel siehe unten

 

Verkäufer

Musterverkäufer

Adresse Verkäufer

Musterstraße, Ort

Käufer

Musterkäufer

Adresse Käufer

Musterweg, Ort

...

...

 

 

Danke

VG

Florian Bauer

DATEV-Mitarbeiter
Lisa_Kantzis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 13 von 25
444 Mal angesehen

Hallo @florianbauer 

 

die Datenvisualisierung ist darauf ausgelegt, die strukturierten Daten der E-Rechnung unabhängig von der PDF-Datei vollständig darzustellen. Diese strukturierten Daten enthalten oft mehr Informationen als herkömmliche PDF-Rechnungen, weshalb die Datenvisualisierung mehr Seiten umfassen kann als die entsprechende PDF-Datei.

 

Um Ihnen dennoch eine schnelle und effiziente Übersicht der Rechnungsdaten zu bieten, haben wir den ersten Teil der Datenvisualisierung so gestaltet, dass er die wichtigsten buchungs- und prüfungsrelevanten Informationen (§ 14 UStG) kompakt zusammenfasst.

 

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Datenvisualisierung zu optimieren. Allerdings sollten keine grundlegenden Änderungen am Layout erwartet werden.

 

Freundliche Grüße
Lisa Kantzis | DATEV eG
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jjunker
Allwissender
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Nachricht 14 von 25
436 Mal angesehen

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Datenvisualisierung zu optimieren. Allerdings sollten keine grundlegenden Änderungen am Layout erwartet werden.

👎

👎

MVP Müll_Verbreitungs_Problem
deusex
Allwissender
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Nachricht 15 von 25
414 Mal angesehen

Die Idee finde ich sehr gut bis zu dem Punkt, dass §14 UStG in Tabellenform dargestellt werden soll, um eine übersichtlichere Prüfung zu gewährleisten.

Also eine manuelle Sichtprüfung. Ein Effizienzbooster ist das mitnichten. Ich hasse Manuel.

 

Insofern muss der nächste Schritt folgelogisch eine KI-Prüfungslogik implementiert werden, die mich darauf hinweist, welcher Formmangel eine Rechnung enthält.

 

Wir prüfen doch heute nicht mehr jede Rechnung manuell nach formellen Mängeln; diese Zeit zahlt doch keiner und ist auch nicht mehr zeitgemäß.

 

Bei höheren Rechnungsbeträgen mag dies Sinn machen, aber dort geht die Fehlerquote erst recht gegen Null.

 

Eine aktuelle Unterhaltung mit einem Betriebsprüfer bestätigte mir dies erst letzte Woche, da kleinere Belege/Rechnungen gar nicht mehr auf formelle Mängel geprüft werden, da der Aufwand in keinem Verhältnis zum "Ertrag" steht.

Früher konnte das Finanzamt damit noch Zinsen generieren, aber da zumeist die Rechnungskorrektur auf das Datum der Originalrechnung zurückwirkt, wurde diese "Ertragsquelle" für den Fiskus geschlossen. 

Folglich: Wo nichts zu holen ist, muss man sich nicht engagieren.

 

Nichtsdestotrotz wäre hier der Einsatz einer KI schon hilfreich; vielleicht wäre das was für die DATEV KI-Werkstatt !?

 

 

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mkinzler
Meister
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Nachricht 16 von 25
381 Mal angesehen

Es muss ja nicht mal KI sein. Ein einfacher Abgleich XML<->von OCR erkannte Werte würde ja schon helfen.

jjunker
Allwissender
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Um Ihnen dennoch eine schnelle und effiziente Übersicht der Rechnungsdaten zu bieten, haben wir denersten Teilder Datenvisualisierung so gestaltet, dass er die wichtigsten buchungs- und prüfungsrelevanten Informationen (§ 14 UStG) kompakt zusammenfasst.

 

was daran schnell und effizient sein soll muss man mir erklären.

jjunker_0-1747303967182.png

ich habe die für eine Erfassung der Rechnung wichtigen Daten nach Chat GpT kopiert und je Datensatz ein Returnzeichen dazuzählen lassen. --> 376 für die Buchung relevante Zeichen und DATEV bezeichnet deren Darstellung auf einer ganzen Seite als "schnelle und effiziente Übersicht". 🙈

 

Nehmen wir mal an es ergeben sich 450 Zeichen weil USt freie, 7% und 19 % Positionen in der Rechnung sind und/oder die Namen der Beteiligten länger sind.

 

450 Zeichen kriegt man in 5 Zeilen ordentlich mit TABS dargestellt?

 

Gerne die bisherige Version mit weiteren Informationen zu Einzelpositionen auf der ersten Seite beibehalten.

 

Kann man die 450 Zeichen dann als Infofenster (Querbalken fixiert) am oberhalb der Sichtkomponente darstellen?

 

jjunker_1-1747304880803.png

Wenn innerhalb der Kompaktübersicht stets die gleichen Positionen für die gleichen Infos behalten werden wäre das schnell und effizient.

 

@Lisa_Kantzis nicht persönlich nehmen aber so sehr können sich die Meinungen über die Bedeutung zweier Wörter unterscheiden.

 

MVP Müll_Verbreitungs_Problem
florianbauer
Einsteiger
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zum Thema 14 UStG: unsere Erfahrungen zeigen, dass die Fehlerquote gerade auch bei hohen Rechnungsbeträgen und alt-etablierten Unternehmen hoch ist; sofern das nicht im Auftrag ausgeschlossen ist, haftet der Steuerberater entsprechend; 

 

Ziel sollte selbstverständlich eine automatisierte KI-basierte Prüfung sein- nur bis es die gibt sollten die neuen Tools wie Datenvisualisierung die Arbeit erleichtern und nicht erschweren;

 

Die Aussage der DATEV XML enthält mehr Daten als die PDF ist nicht nachvollziehbar für mich. viele Daten werden in der DATEV Visualisierung einfach doppelt gezeigt.

 

Besten Dank für den Austausch!

SW3
Beginner
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Hallo Frau Kantzis,

bei uns laufen die Rechnungsprüfer gerade Sturm und beschweren sich massiv über diese Datenvisualisierung. Wir bekommen zum Teil Materialrechnungen, diese haben alleine teilweise 9 Seiten im pdf-Format, in dieser Materialrechnung befinden sich alleine fast 300 Positionen. Diese Positionen müssen mit Lieferscheinen abgeglichen werden, wie stellt sich Datev das vor?

 

Wenn diese irgendwann als E-Rechnung kommt, schmeißen unsere Rechnungsprüfer das Handtuch, diese müssten alle RG ausdrucken um diese zu kontrollieren, dass ist doch sinnfrei.

 

Es hat doch in meinen Augen gereicht, dass die Visualisierung in Datev selbst abgebildet ist und nicht noch in Duo. 

 

 

jjunker
Allwissender
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287 Mal angesehen

Wenn diese irgendwann als E-Rechnung kommt, schmeißen unsere Rechnungsprüfer das Handtuch, diese müssten alle RG ausdrucken um diese zu kontrollieren, dass ist doch sinnfrei.

 

@SW3 Wie werden diese Rechnungen denn aktuell geprüft? MA im Lager hakt den Lieferschein ab und MA im Büro gleicht den Lieferschein mit der Rechnung ab?

 

--> bei Rechnungen mit teils 300 Positionen lohnt es sich die EAN Codes (insofern vorhanden) zwecks elektronischer Wareneingangsregistrierung einzulesen. ERP System gleicht bestellte Mengen automatisch mit gelieferten Mengen ab ordnet die Rechnungsnummern zu und korrigiert die Zahlbeträge inkl. Mängel/Fehlliste an Lieferanten.

 

Wenn das zwei Rechnungen pro Monat sind lohnt das nicht. Da sie von Prüfern im Plural reden ist Ihr Stolpern über die grottenschlechte Visualisierung wohl eher Ausdruck von in den 90er Jahren stehengebliebener Prozesse im Bereich des ERP Systems.

 

Sorry sehr drastisch formuliert. 🤗

MVP Müll_Verbreitungs_Problem
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deusex
Allwissender
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270 Mal angesehen

@florianbauer  schrieb:

 sofern das nicht im Auftrag ausgeschlossen ist, haftet der Steuerberater entsprechend; 

 


Das sehe ich etwas anders, denn hier ist m.E. rechtlich ein Opt-in-Modell; d.h. grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die vorgelegten Unterlagen vollständig und korrekt sind (gem. den allgemeinen AAB).

 

Eine Prüfung der Rechnungen auf formelle Mängel stellt m.E. einen Zusatzauftrag dar, der gesondert zu erteilen ist und nicht unter die allgemeine berufliche Sorgfaltspflicht fällt.

 

Der Steuerberater ist beim Auftrag, die Mandantenbuchführung zu erstellen, nicht verpflichtet, jede einzelne Rechnung auf alle Details hin zu überprüfen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.

 

Selbstverständlich weisen wir unsere Mandanten regelmäßig darauf hin, ihre Eingangsrechnungen auf Korrektheit zu prüfen und wir diese nur bei Auffälligkeiten mitteilen. 

 

Insofern treiben mich bei dem Thema keine Haftungsängste um. Gerade mit der Möglichkeit der Rechnungsberichtigung ist dies in diesem Fall nicht relevant.

 

Wie ich bereits erwähnte, schauen wir bei größeren Rechnungen auch auf die formellen Vorgaben; das war es dann auch.

 

Meine Erfahrungen zeigen mir diametral, dass die Fehlerquote, gerade bei etablierten Unternehmen tatsächlich verschwindend gering ist; eine Basis-EDV für Fakturierung vorausgesetzt.

 

Ich bin allerdings absolut bei Ihnen in Bezug auf die Visaulisierungsgestaltung und kann über die Aussagen von Frau Kantzis nur etwas süffisant lächeln; insbesondere auf die Aussichten im Layout. Na, wenn das dann die Krone der Visualisierung sein soll . . . Von Effizenz und Praktikabilität ist der "Vizor" von DATEV noch Äonen entfernt.

 

Ich bleibe dabei, dass hier eine systemseitige formelle Prüfung in absebarer Zeit geben sollte.

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SW3
Beginner
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@jjunker 

wir sind in der Baustellenlogistik tätig und dies ist mit einem ERP-System noch nicht ganz abbildbar. 

Wir haben in den letzten drei Monaten 2.700 Eingangsrechnungen verbucht und diese Tätigkeit kann kein Steuerberater übernehmen um dies jetzt tiefer zu erklären, würde dies hier den Rahmen sprengen.

 

Duo wurde uns seitens des Steuerberater vorgeschlagen und ist auch bis dato in der Handhabung sowie Verarbeitung super aber die Visualisierung ist für einen RG-Prüfer in unserem Hause kontraproduktiv und nicht überschaubar.

jjunker
Allwissender
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Ok Baustellen Logistik. Da gibt es nicht unbedingt EANs oder andere Strichcodes. 🤗--> Mühsame Handarbeit.

Ich hatte jetzt einen unser Mandanten vor Augen. Händler von Waren. --> Da wurde alles auf das Scannen der EAN Codes umgestellt.

Ich kann Ihren Ärger verstehen.

MVP Müll_Verbreitungs_Problem
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s_seibold
Fortgeschrittener
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Wenn Sie künftig alle wichtigen Rechnungsdaten im ersten Teil visualisieren, gehe ich dann richtig in der Annahme, dass künftig auch der Nettobetrag, Steuerbetrag, Steuer-%-Satz und Gesamtsumme auf der ersten Seite erscheint? 

 

Die erste Seite der E-Rechnung ist ohne Angabe Net... - DATEV-Community - 484219

 

 

Sonja Seibold, Steuerberaterin - Systemischer Coach
Leinfelden-Echterdingen - Telefon 0711 7941380 - info@sonjaseibold.de
Isa23
Beginner
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Nachricht 25 von 25
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Die Datenvisualisierung ist eine Katastrophe und schließe mich allen Rückmeldungen insofern an.
Ein Verweis, dass die XML-Datei maßgeblich ist,  schließt die PDF-Sichtkomponente grundsätzlich nicht aus, wenn das Programm in der Lage wäre, Abweichungen entsprechend mit Hinweisen kenntlich zu machen.
Datev schafft es ebenfalls nicht, versionierte Rechnungen kenntlich zu machen und man geht damit zusätzlich das Risiko einer Doppelzahlung ein. Eine korrigierte Rechnungsversion läuft einfach durch, falls nicht ein pfiffiger Mitarbeiter misstrauisch wird. In größeren Betrieben insofern nicht abbildbar...

Das korrekte Auslesen der XML-Datei ist seitens Datev in diesem Kontext auch zweifelhaft.

24
letzte Antwort gestern 11:36:08 von Isa23
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