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Freigabe Datenvisualisierung in DATEV Unternehmen online

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letzte Antwort am 12.05.2025 08:37:37 von florianbauer
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DATEV-Mitarbeiter
Franziska_Pfadenhauer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 1 von 12
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Hallo Community,

 

ab heute wird sukzessive eine Datenvisualisierung in DATEV Unternehmen online integriert. Durch die Datenvisualisierung werden alle strukturierten Daten aus XML-Dateien von E-Rechnungen lesbar dargestellt. Bitte beachten Sie, dass wir die Neuerung heute nicht direkt an alle Anwender:innen ausrollen, sondern Sie diese im Laufe der nächsten Zeit erhalten.

 

Hier können Sie sich schon einmal über alle Details informieren: Neuerung in DATEV Unternehmen online: Datenvisualisierung

Freundliche Grüße
Franziska Pfadenhauer | DATEV eG
jjunker
Allwissender
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Nachricht 2 von 12
930 Mal angesehen

@Franziska_Pfadenhauer 

 

Wird die Visualiserung besser sein als die in KaReWe? z.B, eine PDF Seite = eine Seite Visualisierung

oder wird man wieder mit Leerraum konfrontiert?

Eine Wiederholung des Desasters wäre einfach nur peinlich.

Zumal die Rückmeldungen zur Visualisierung in Rewe spätestens in der zweiten Januar Woche vorlagen.

MVP Müll_Verbreitungs_Problem
DATEV-Mitarbeiter
Selina_Gottwald
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 12
803 Mal angesehen

Hallo @jjunker , 

 

unsere Datenvisualisierung ist in allen DATEV Anwendungen gleich.

 

Die Datenvisualisierung ist darauf ausgelegt, die strukturierten Daten der E-Rechnung unabhängig von der PDF-Datei vollständig darzustellen.

Diese strukturierten Daten enthalten oft mehr Informationen als herkömmliche PDF-Rechnungen, weshalb die Datenvisualisierung mehr Seiten umfassen kann als die entsprechende PDF-Datei.

 

Um Ihnen dennoch eine schnelle und effiziente Übersicht der Rechnungsdaten zu bieten, haben wir den ersten Teil der Datenvisualisierung so gestaltet, dass er die wichtigsten buchungs- und prüfungsrelevanten Informationen kompakt zusammenfasst.

 

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Datenvisualisierung zu optimieren. Allerdings sollten keine grundlegenden Änderungen am Layout erwartet werden.

Da die Datenvisualisierung vorlagenbasiert erfolgt, können die Inhalte nicht beliebig verschoben werden. Dies könnte den Eindruck erwecken, dass sich zu viel „Leerraum“ auf der Datenvisualisierung befindet.

 

Freundliche Grüße,

 

Selina Gottwald

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jjunker
Allwissender
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Nachricht 4 von 12
778 Mal angesehen

@Selina_Gottwald Danke für die rasche und umfassende Antwort.

 

Da die Datenvisualisierung vorlagenbasiert erfolgt, können die Inhalte nicht beliebig verschoben werden. Dies könnte den Eindruck erwecken, dass sich zu viel „Leerraum“ auf der Datenvisualisierung befindet.

 

Die Vorlage ist in dem Fall die Datenstruktur im XML Teil einer E-Rechnung?

Also wenn ich mich ganz entfernt an die Programmiereinheiten in Ausbildung und Uni richtig erinnern sollte, man belehre mich eines Besseren, dann ist es sehr wohl möglich Daten in einer selbstgewählten Reihenfolge und Anordnung zu visualisieren.

Oder

reden Sie hier von einer DATEV internen Vorlage die "Konzern" weit einheitlich zu verwenden ist?

 

Ganz unabhängig von der Option die Daten zu verschieben. Warum sind dutzende Zeilen in der Visualisierung leer?

 

jjunker_0-1745997920498.png

Eine Seite PDF Teil vy. sechs Seiten Visualisierung.

Alleine die Zahlungsbindungen brauchen hier eine Seite. Die notwendigen Infos bestehen aus ca. 100 Zeichen. --> Zwei Zeilen.

 

Das lässt für mich zwei mögliche Schlüsse zu.

Beide sind leider wenig schmeichelhaft für unsere Genossenschaft.

 

a) in Nürnberg gibt es niemanden mit genügend breiten Schultern der die Konzern weite Vorlage als Murks erklärt und von Neuem anfängt

b) eigentlich noch erschreckender: in Nürnberg gibt es niemanden der in der Lage ist Daten aus der Reihenfolge X in der Visualisierung in der Reihenfolge Z darzustellen.

 

Kurz es steht in keinem Verhältnis die Infos einer einseitigen PDF Rechnung auf sechs Seiten zu verteilen.

Eigentlich müsste die Visualisierung noch weniger Platz einnehmen als der PDF Teil der Rechnung. Keine Grafiken, kein "formales" Layouting. (Briefkopf, Anrede, ...)

 

@Selina_Gottwald Nicht persönlich nehmen. Nochmal danke für Ihre Antwort. Das der Inhalt eine mangelhafte Leistung beschreibt ist wenn überhaupt nur teilweise in Ihrer Verantwortung.

 

 

MVP Müll_Verbreitungs_Problem
tu_heggi
Fachmann
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Nachricht 5 von 12
711 Mal angesehen

Hallo  @Selina_Gottwald 

 

gibt es auch ein paar Screenshots für die die noch nicht umgestellt sind bzw. nicht gemerkt haben das Sie umgestellt worden sind?!

 

Hier sind auch keine enthalten Neuerung in DATEV Unternehmen online: Datenvisualisierung

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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Gottwald
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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655 Mal angesehen

Hallo @tu_heggi ,

 

wenn die Datenvisualisierung in DATEV Unternehmen online für Sie bereits integriert wurde, erhalten Sie beispielsweise beim Öffnen der ersten visualisierten Rechnung in Belege online folgenden Hinweis:

 

Screenshot Hinweis Datenvisualisierung.png

 

Wie bereits von @Franziska_Pfadenhauer erwähnt, wurde die Neuerung nicht direkt an alle ausgerollt. Diese wird im Laufe der nächsten Zeit nach und nach an alle Anwender freigegeben. 

 

Freundliche Grüße, 


Selina Gottwald 

kburkhardt
Einsteiger
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513 Mal angesehen

Sehr verehrte Frau Gottwald, 

 

der erste Mandant hat sich nunmehr beschwert und möchte gerne das pdf an erster Stelle stehen haben und die Datenvisualisierung an zweiter Stelle. 

 

Alternativ möchte er eine Deaktivierung. 

 

Gibt es hierzu Möglichkeiten?

 

Wir erwarten zahlreiche Beschwerden seitens unserer Mandanten, deshalb bitte ich um möglichst umgehende Auskunft. Vielen Dank.

tu_heggi
Fachmann
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Nachricht 8 von 12
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MiMiMi
Einsteiger
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442 Mal angesehen

Danke!!!! 🎉

 

Werde es gleich anstoßen.

Die Datenvisualisierung ist und bleibt eine Katastrophe im jetzigen Umfang.

DATEV-Mitarbeiter
Selina_Gottwald
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 10 von 12
437 Mal angesehen

Hallo @kburkhardt ,

 

hier ein paar Hintergründe zur Datenvisualisierung: 

 

In Deutschland wurde mit dem Wachstumschancengesetz eine neue gesetzliche Regelung zur E-Rechnungspflicht im Umsatzsteuergesetz eingeführt. E-Rechnungen müssen entweder den Anforderungen der Richtlinie 2014/55/EU und der Norm EN 16931 entsprechen oder eine vollständige und korrekte Datenextraktion ermöglichen.

 

Für den Vorsteuerabzug sind künftig ausschließlich die strukturierten elektronischen Daten maßgeblich. Bei hybriden E-Rechnungsformaten (z. B. ZUGFeRD 2.x) ist die XML-Datei ggü. der PDF-Datei führend.

 

Die Datenvisualisierung stellt deshalb alle strukturierten Daten aus der XML-Datei der E-Rechnung lesbar dar und ist für eine schnelle und vollständige Prüfung dieser Daten erforderlich. Deswegen erfolgt die Datenvisualisierung an erster Stelle.

 

Aufgrund der rechtlichen Bestimmungen wird die Möglichkeit zur Änderung der Reihenfolge von Sichtkomponente und Datenvisualisierung in DATEV Unternehmen Online nicht angeboten und kann auch nicht deaktiviert werden.

 

Um eine effiziente Buchung zu gewährleisten und während der Übergangsphase die Möglichkeit zu bieten, sich mit den neuen rechtlichen Vorgaben und der Datenvisualisierung vertraut zu machen, kann diese Reihenfolge ausschließlich im DATEV Dokument-Viewer angepasst werden.

 

Bitte beachten Sie hierbei, dass dieses Vorgehen nicht von DATEV empfohlen wird, da die strukturierten Daten der E-Rechnung führend und maßgebend für den Vorsteuerabzug sind. 

 

Die strukturierten Daten einer E-Rechnung sind zwingend zu prüfen und gelten als Basis für die Buchung. Die Änderung der Reihenfolge von Datenvisualisierung und Sichtkomponente hat keine Auswirkung auf diese Anforderung. D. h. auch wenn die Sichtkomponente an erster Stelle angezeigt wird, sind die strukturierten Daten maßgeblich für den Vorsteuerabzug.

 

 

Detaillierte Informationen z. B. zum Aufbau der Datenvisualisierung unter Datenvisualisierung von E-Rechnungen 

Gesetzliche Hintergründe zur E-Rechnungspflicht hier: https://www.datev.de/web/de/aktuelles/e-rechnung-mit-datev/gesetzliche-regelungen/ 

 

Freundliche Grüße, 

 

Selina Gottwald 

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jjunker
Allwissender
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Für den Vorsteuerabzug sind künftig ausschließlich die strukturierten elektronischen Daten maßgeblich. Bei hybriden E-Rechnungsformaten (z. B. ZUGFeRD 2.x) ist die XML-Datei ggü. der PDF-Datei führend.

 

Die Datenvisualisierung stellt deshalb alle strukturierten Daten aus der XML-Datei der E-Rechnung lesbar dar und ist für eine schnelle und vollständige Prüfung dieser Daten erforderlich. Deswegen erfolgt die Datenvisualisierung anersterStelle.

 

1) DATEV bevormundet Mandanten und Berater an dieser Stelle. Es ist unsere/des Mandanten unternehmerische Entscheidung ob wir der Quelle der E-Rechnung hinreichend vertrauen um die Prüfung an Hand des PDF Teils oder der visualisierten XML Daten vorzunehmen. --> Warum wird wieder einmal bevormundet? Nicht Aufgabe der DATEV.

 

2) Die XML Daten werden lesbar dargestellt das ist aber auch schon alles. Eine schnelle und vollständige Prüfung ist mit der aktuellen Visualisierung nicht möglich.

 

3) Im ReWe wird uns Beratern zugetraut zu entscheiden ob Visualisierung zu erst oder Bildanteil zu erst dargestellt werden soll. In DUO nicht? --> Inkonsequent. Entweder gilt dieses Totschlagargument DATEV weit oder es gilt nicht.

 

Bei einer vernünftigen Visualisierung der vielleicht 150 - 200 relevanten Zeichen wäre ich klar dafür die Visualisierung zu an erster Stelle vorzunehmen. Mit dem aktuellen, Entschuldigung, 💩 bitte anders herum.

 

@Selina_Gottwald Hier werden die ersten Beschwerden seitens der Mandanten vorgetragen. --> Wie reagiert die DATEV? mit Ignoranz. Diese Haltung steht einer Genossenschaft nicht gut zu Gesicht.

MVP Müll_Verbreitungs_Problem
florianbauer
Einsteiger
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Hallo Frau Gottwald,

Danke für die Erläuterungen. Aktuell ist es zB so, dass eine ZUGFERD Rechnung mit einer Seite als PDF in der Datenvisualisierung mit 5! Seiten dargestellt wird. Die Informationen sind nur mit hoher Konzentration zu finden. Da nur die XML Re maßgebend ist und aktuell viele fehlerhafte Rechnungen in Umlauf sind, erhöht sich der FIBU Aufwand erheblich. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Mein Vorschlag ist, die Datenvisualisierung tabellarisch zu gestalten. Reihenfolge entsprechend der Rechnungsvorgaben nach § 14 UStG. Dann ist schonmal auf den ersten Blick ein 14 UStG Check möglich.

 

Die E-Rechnung soll doch ein Effizienz-Booster sein und die Arbeit nicht erschweren.

 

Weiterentwicklung der Datenvisualierung E-Rechnung zum Effizienz-Booster

 

Nutzen:

 

  • erhebliche Zeitersparnis in DUO für Unternehmen bei der Rechnungsprüfung und in KREWE für die Kanzleien
  • höhere FIBU-Qualität hinsichtlich 14 UStG

 

Problem:

 

  • E-Rechnungen: ausschließlich der XML Anhang ist maßgebend
  • aktuelle DATEV Datenvisualisierung: aus einer Seite PDF-Rechnung werden fünf Seiten Datenvisualisierung XML-Datei
  • in der Praxis schauen sich viele Kanzleimitarbeiter nur den PDF-Teil der Re an um halbwegs effizient arbeiten zu können => Risiko, dass fehlerhafte XML-Daten nicht erkannt werden und insbesondere der Vorsteuerabzug gefährdet ist

 

Lösung:

 

  • Anpassung DATEV Datenvisualisierung so, dass sehr kompakt in Tabellenform die Rechnungsdaten angezeigt werden
  • Reihenfolge gemäß § 14 UStG
  • Beispiel siehe unten

 

Verkäufer

Musterverkäufer

Adresse Verkäufer

Musterstraße, Ort

Käufer

Musterkäufer

Adresse Käufer

Musterweg, Ort

...

...

 

 

Danke

VG

Florian Bauer

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letzte Antwort am 12.05.2025 08:37:37 von florianbauer
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