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Privates Datev-Konto verknüpfen?

150
letzte Antwort am 06.03.2026 11:51:13 von MiMiMi
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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 121 von 151
2017 Mal angesehen

Ich habe mehr oder weniger aus versehen 2 Datev Konten .. über beide Konten "verwalte" ich Lohn- und Gehaltsabrechnungen  aus Arbeitnehmer Online.

Lassen sich diese beiden Konten irgendwie miteinander verschmelzen so das es zu künftig nur noch eines gibt?


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DATEV-Mitarbeiter
Thomas_Neumeier
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 122 von 151
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Hallo @Gelöschter Nutzer ,

 

ein Zusammenführen von mehreren DATEV-Konten zu einem ist leider nicht möglich.

 

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann haben Sie derzeit 2 DATEV-Konten und jedes dieser Konten ist mit einem Arbeitnehmer Online Zugang verbunden.

Folgende Vorgehensweise sollte funktionieren...

Sie entscheiden welches der beiden DATEV-Konten Sie behalten wollen.

Danach setzen Sie sich mit dem Arbeitgeber von ANO des anderen Kontos in Verbindung.
Dieser soll Ihr ANO deaktivieren und sie gleich wieder neu einladen.
Sie erhalten somit einen neuen Einladungscode.

 

Danach gehen Sie nach folgendem Hilfe-Center Dokument vor:

DATEV Arbeitnehmer online: Lohndokumente von mehreren Arbeitgebern in einem Account einsehen

 

Zum Abschluss sollten Sie dann noch das DATEV-Konto, welches Sie nicht mehr benötigen, löschen.

 

DATEV-Konto löschen

mit besten Grüßen Thomas Neumeier
SmartCard/Sicherheitspaket | DATEV eG
blum
Experte
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Nachricht 123 von 151
1874 Mal angesehen

Hallo Herr @Thomas_Neumeier ,

 

wenn ich es richtig lese (Umstellung von DATEV-Cloud-Anwendungen auf das DATEV-Konto - DATEV Hilfe-Center), wird DATEV Kommunikation (DaKo) bis Ende März 2026 umgestellt.

 

Ist dann folgendes Szenario abgedeckt?

  • Person A hat ein SmartLogin von seinem persönlichen StB B für DUO, DaKo und anderen DATEV Anwendungen.
  • Person A soll auch auf die Daten in DaKo seines Arbeitgebers zugreifen können, der von StB C betreut wird. StB C stellt ein SmartLogin für A aus.
  • Person A verknüpft in seinem DATEV Konto SmartLogin von StB B und StB. 

Hierzu habe ich folgende Fragen:

  1. Kann dann Person A über sein DATEV Konto auf seine persönlichen Daten bei StB und auch auf die betrieblichen DaKo Daten bei StB C zugreifen?
  2. Wie kann die Person A sein SmartLogin im DATEV Konto "hinterlegen", wenn er schon das SmartLogin von StB B aus seinem Handy hat

 

Gruß R. Blum

DATEV-Mitarbeiter
Thomas_Neumeier
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 124 von 151
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Hallo Herr @blum ,

 

vielen Dank für Ihre Fragen.

 

Zukünftig soll eine Person mit einem Identitätsnachweis (= DATEV-Konto) alle von ihr benötigten Anwendungsszenarien abbilden können.

Damit sind bewusst Anwendungsszenarien gemeint, die aus verschiedenen Tätigkeitsfeldern kommen.

Bezogen auf Ihr Beispiel wären solche Tätigkeitsfelder:

 

  • Person A ist Mandant bei Steuerkanzlei B
  • Person A ist Mitarbeiter eines Unternehmens, welches Mandant von Steuerkanzlei C ist

 

Die Umstellung der DATEV-Cloud-Anwendungen auf das DATEV-Konto ist „nur“ der erste Schritt hin zu dem oben dargestellten Zielbild. Das DATEV-Konto bildet die technische Voraussetzung für die Umsetzung des Zielbildes.

Weitere Schritte müssen und werden folgen.

 

Nun zur Beantwortung Ihrer Fragen.
Zum besseren Verständnis fasse ich Ihr Beispiel noch einmal kurz zusammen.

Person A hat in ihrer Rolle als Mandant von Kanzlei B einen SmartLogin unter einer mandantengenutzten Beraternummer der Kanzlei B im Einsatz.

Des Weiteren hat Person A in ihrer Rolle als Mitarbeiter eines Unternehmens einen weiteren SmartLogin unter einer mandantengenutzten Beraternummer der Kanzlei C im Einsatz.

 

Randbemerkung dazu:

In diesem Beispiel benötigt Person A zwei Smartphones, da nicht mehrere SmartLogins parallel auf einem Smartphone genutzt werden können. Realistischer wäre Person A hat einen SmartLogin unter Kanzlei B und eine DATEV SmartCard unter Kanzlei C.

 

Person A hat beide Anmeldeverfahren mit ein und demselben DATEV-Konto verknüpft.

 


@blum  schrieb:
  1. Kann dann Person A über sein DATEV Konto auf seine persönlichen Daten bei StB und auch auf die betrieblichen DaKo Daten bei StB C zugreifen?

Ja, mit dem DATEV-Konto kann auf beide Datentöpfe zugegriffen werden.

Erstmal ist aber -wie bisher auch- die Anmeldung am DATEV-Konto mit dem „richtigen“ Anmeldeverfahren notwendig.

Also der SmartLogin aus Kanzlei B für Daten der Kanzlei B, der SmartLogin aus Kanzlei C für Daten der Kanzlei C.

Diese „Bindung“ entfällt aber in einer späteren Ausbaustufe.
Deshalb ist sinnvoll schon jetzt beide Anmeldefahren mit ein und demselben DATEV-Konto zu verknüpfen.

 


@blum  schrieb:

2. Wie kann die Person A sein SmartLogin im DATEV Konto "hinterlegen", wenn er schon das SmartLogin von StB B aus seinem Handy hat


Wie oben bereits beschrieben kann auf einem Smartphone nur ein SmartLogin betrieben werden.

Person A benötigt also zwei Smartphones oder eine SmartCard als Alternative.

 

In der Endausbaustufe reicht aber ein einziger SmartLogin am DATEV-Konto, um in alle Anwendungsszenarien einzutauchen. Somit wird dann auch nur noch ein Smartphone benötigt werden.

 

Zum derzeitigen Zeitpunkt kann ich Ihnen leider noch keine verbindlichen Termine nennen, wann die weiteren technischen Schritte gegangen werden.

mit besten Grüßen Thomas Neumeier
SmartCard/Sicherheitspaket | DATEV eG
blum
Experte
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Nachricht 125 von 151
1784 Mal angesehen

Hallo Herr @Thomas_Neumeier,

 

d. h. zur Zeit hilft mir bei meinem Problem das DATEV Konto nicht und es hilft auch nicht in absehbarer Zeit.

 

Das Szenario, dass eine Person zur DATEV Cloud von mehrere StB Zugang benötigt kommt bei uns sehr oft vor (wir arbeiten mit vielen anderen StB zusammen). 

 

Das die Person dann nach der irrigen Vorstellung der DATEV zwei Handys braucht ist leider ein schon sehr lang bestehendes Problem und ich kann nicht versehen, dass man die SmartLogin-App nicht ändert und dort mehrere SmartLogins zulässt. 

 

Schade, ich dachte das DATEV Konto würde uns für "Selbstverständlichkeiten" (übergreifende Kollaboration / Zusammenarbeit = Euer "Motto" bzw. Anspruch: Lösungen die verbinden und Vertrauen schaffen wird da leider schon länger zur DATEV Wirklichkeit "Trennen was zusammengehört") schon bald helfen. 

 

Gruß Ralf Blum

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Stefan1234
Beginner
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Nachricht 126 von 151
1714 Mal angesehen

Hallo Herr Neumaier,

 

wir haben vermehrt Mandanten, die im Rahmen der Verknüpfung aufgefordert werden einen Wiederherstellungscode einzugeben.

Meine Vermutung war zuerst, dass die Mandanten bereits via Arbeitnehmer Online einen Datev Benutzeraccount angelegt anhaben. Die Mandanten verneinnen dies jedoch und auch der Arbeitgeber arbeitet nicht mit DATEV.

Wie gehe ich in solchen Fällen vor?

 

Danke vorab

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DATEV-Mitarbeiter
Thomas_Neumeier
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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1698 Mal angesehen

Hallo @Stefan1234 ,

 

der Begriff "Wiederherstellungscode" weckt bei mir auch sofort die Assoziation "Arbeitnehmer online".

Im DATEV-Konto-Assistenten wird definitiv nicht von einem Wiederherstellungscode gesprochen.

Es gibt aber seltene Konstellationen bei denen die Eingabe eines Bestätigungscode verlangt wird.
Das dazugehörige Fenster sieht so aus:


Bestätigungscode eingeben.png

Vermutlich meinen Ihre Mandanten dies...

Weitere Informationen dazu finden Sie im Hilfe-Center:

 

DATEV-Konto: Sicherheitsprüfung mit anderem Anmeldeverfahren bestätigen

 

 

mit besten Grüßen Thomas Neumeier
SmartCard/Sicherheitspaket | DATEV eG
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Yvo4
Einsteiger
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Nachricht 128 von 151
1620 Mal angesehen

@Thomas_Neumeier 

wir haben bei 2 Mitarbeitern wirklich ein Problem mit dem Registrieren eines privaten DATEV-Kontos. Ich versuche fast täglich neue Lösungsansätze zu finden und der DATEV Service lässt einen völlig im Regen stehen.

 

Ich habe endliche Hilfe-Dokumente gelesen und zum Schluss den DATEV Service zu Hilfe gezogen, da der Aufwand den ich in der Kanzlei betreibe deutlich mehr Kosten verursacht wie die mittlerweile horrenden 15 Euro, welche die DATEV mittlerweile für das rumschicken von Hilfedokumenten verlangt.

 

Aber auch nach hin und her schreiben mit dem DATEV Kunden-Service hat sich keine Lösung für unser Problem ergeben, daher habe ich den Service gebeten sich mit uns telefonisch in Kontakt zu setzen, so dass der DATEV Service mit den betroffenen Mitarbeitern das Problem direkt aus der Welt schaffen kann.

 

Die Antwort des Service ist: 

gerne unterstützen wir Sie persönlich. Bitte buchen Sie in der Kategorie "IT-Lösungen / Security" einen Termin über: https://go.datev.de/auftragsservice
Wir rufen Sie zum vereinbarten Termin zurück. Diese Dienstleistung berechnen wir nach zeitlichem Umfang mit 45 EUR je angefangene Viertelstunde (zzgl. USt).

 

Jetzt mal ganz ehrlich.

Die DATEV führt etwas ein (DATEV Konto), was bei 20 Mitarbeitern funktioniert und bei 2 Stück nicht

Die DATEV schafft es nicht mir die richtigen Hilfe Dokumente für 15 Eur zu senden

Die DATEV will jetzt mindestens 45 Eur für einen Anruf?

 

Hand aufs Herz, wenn Sie diese Erfahrung machen, würden Sie bei der DATEV einen Rückruf für mind. 45 Euro buchen???

Stefan1234
Beginner
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Wir haben ganz genau die gleichen Erfahrungen gemacht. 

Die DATEV verhält sich hier so unterirdisch. 

 

Wir haben diverse Mandanten die alle große Probleme haben. Bei allen wird ein Wiedreherstellungscode verlangt obwohl niemals Arbeitnehmer Online im Einsatz war.

 

Meine Mandanten teilen mir den Unmut gegenüber der DATEV so offen wie noch nie mit.

m_brunzendorf
Meister
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Nachricht 130 von 151
1576 Mal angesehen

@Stefan1234  schrieb:

Wir haben diverse Mandanten die alle große Probleme haben. Bei allen wird ein Wiedreherstellungscode verlangt obwohl niemals Arbeitnehmer Online im Einsatz war.


Bestätigungscode oder Wiederherstellungscode?

 


 @Thomas_Neumeier  schrieb:

Hallo  ,

 

der Begriff "Wiederherstellungscode" weckt bei mir auch sofort die Assoziation "Arbeitnehmer online".

Im DATEV-Konto-Assistenten wird definitiv nicht von einem Wiederherstellungscode gesprochen.

Es gibt aber seltene Konstellationen bei denen die Eingabe eines Bestätigungscode verlangt wird.
Vermutlich meinen Ihre Mandanten dies...

Weitere Informationen dazu finden Sie im Hilfe-Center:

 

DATEV-Konto: Sicherheitsprüfung mit anderem Anmeldeverfahren bestätigen


Hilft die Antwort von Herrn Neumeier Ihnen (bzw. Ihren Mandanten) denn nicht weiter?

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
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Yvo4
Einsteiger
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Nachricht 131 von 151
1552 Mal angesehen

Nein hilft nicht. Die Kollegin bekommt folgende Info. Sie hat aber kein Konto mit "DATEV Konto" auf keiner Ihrer Authenticator Apps. Zudem möchte sie nur ihre beiden SmartCard verknüpfen.

 

 

 

SnipImage.JPG

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Stefan1234
Beginner
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Nachricht 132 von 151
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16 Stelliger Wiederherstellungscode.

Mir ist der Unterschied bewusst- auch wenn die DATEV Mitarbeiter mir vermitteln, dass ich dies nicht verstehe.

 

Und nein, die Antwort war nicht hilfreich.

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DATEV-Mitarbeiter
Thomas_Neumeier
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 133 von 151
1513 Mal angesehen

Hallo @Yvo4 @Stefan1234 ,

 


@Yvo4  schrieb:

SnipImage.JPG


Dieses Fenster erscheint, wenn...

 

die SmartCard/ der SmartLogin mit einem bestehenden DATEV-Konto verknüpft werden soll

und

bei diesem DATEV-Konto bereits TOTP mit Authenticator aktiviert wurde.

 

Wenn dann auf "kein Bestätigungscode verfügbar" geklickt wird, dann kommt man zur Eingabe eines 16-stelligen Wiederherstellungscodes.

 

Ich versuche das Thema intern nach zu testen.
Es könnte zu Problemen kommen, wenn die Anmeldeverfahren mit einem DATEV-Konto verknüpft werden sollen, bei dem die TOTP Einrichtung zwar angestoßen, aber nicht komplett abgeschlossen wurde.

Zum Nachvollziehen des Sachverhaltes brauche ich noch ein paar Infos von Ihnen.

Sie erhalten deshalb zusätzlich noch eine private Nachricht von mir.

mit besten Grüßen Thomas Neumeier
SmartCard/Sicherheitspaket | DATEV eG
VerenaWied
Meister
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Nachricht 134 von 151
1449 Mal angesehen

Also so langsam falle ich hier vom Glauben ab. 

 

Ich hatte zwei DATEV-Konten (Privat für ANO und dann das betriebliche).

Ich habe mein betriebliches DATEV-Konto von der DATEV löschen lassen, um nur noch eines zu nutzen.

Dafür musste ich meinen Benutzer bei der E-Rechnungsplattform abmelden. 
Löschung des Kontos wurde daraufhin durch die DATEV erledigt, DATEV-Konto mit privater E-Mailadresse verknüpft und Chef hat mich mit der privaten E-Mail-Adresse neu für die E-Rechnungsplattform eingeladen.

 

Jetzt will ich gerade meine Chefin für die E-Rechnungsplattform einladen und gehe auf die Benutzerverwaltung und welche E-Mail-Adresse steht da? Richtig, die betriebliche, gelöschte E-Mailadresse.

 

Gerade gecheckt: DATEV-Kontoverwaltung = Private E-Mail-Adresse hinterlegt. Das ist geblieben und auch richtig so.

 

Will ich meine private E-Mail-Adresse zusätzlich einladen kommt das:

Fehler.png

 

Anmeldung in der Plattform erfolgte so:

Anmeldung.png

 

 

Ich geb's auf.

 
314159
Erfahrener
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Nachricht 135 von 151
1433 Mal angesehen

Wir haben den ersten Fall, dass ein DATEV-Konto gelöscht werden soll. Ich dachte, dass die Frage, wie das DATEV-Konto gelöscht werden kann zu den häufigen Fragen gehört und ich in folgendem Info-Dokument fündig werde.

Antworten auf häufige Fragen zum DATEV-Konto

Pustekuchen...

Der Service-Assistent hat mir dann die Antwort geliefert. Meines Erachtens gehört das zu häufigen Fragen, sodass ich mir wünschen würde, die Frage in dem Info-Dokument auch zu erläutern.

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andreashofmeister
Überflieger
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1411 Mal angesehen

@VerenaWied  schrieb:

...

 

Ich geb's auf.

 

ist erst der Anfang, @VerenaWied ....

VerenaWied
Meister
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Nachricht 137 von 151
1386 Mal angesehen

@andreashofmeister  schrieb:

@VerenaWied  schrieb:

...

 

Ich geb's auf.

 

ist erst der Anfang, @VerenaWied ....


😭

 

Der Witz ist, ich könnte ja nicht mal einen SK für 15 Ocken aufgeben, weil die E-Rechnungsplattform immer noch nicht von der DATEV supportet wird oder hat sich da mittlerweile was getan (haha)?

 

Ich kann also nur hoffen, dass die DATEV nicht an der Plattform bastelt und ich somit auf einmal keinen Zugriff mehr habe. #ikdanm

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DATEV-Mitarbeiter
Thomas_Neumeier
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 138 von 151
1348 Mal angesehen

Hallo @VerenaWied ,

 


@VerenaWied  schrieb:

Will ich meine private E-Mail-Adresse zusätzlich einladen kommt das:

Fehler.png

 

 


 

ich habe wegen Ihrer Anfrage gleich mal bei den Kollegen von der E-Rechnungsplattform nachgefragt.
Aufgrund der im Screenshot genannten Request-ID konnten wir nachvollziehen was passiert ist.

 

Grundsätzlich zu Ihrer Beobachtung...

 

Die ursprüngliche E-Mail-Adresse in der Benutzerverwaltung der E-Rechnungsplattform bleibt erhalten.
Die Tatsache, dass dieser Benutzer durch eine neue Einladung mit einem anderen DATEV-Konto verknüpft wird hat darauf keinen Einfluss.

 

Zu der Request-ID haben wir die Kollegen folgende Information weitergegeben:

 

Die Fehlermeldung ist beim Einladen eines Benutzers aufgetreten. Vermutlich wurde ein Doppelklick auf die Schaltfläche „Einladen“ gemacht.

Der erste Klick hat funktioniert.

Der zweite Klick ist auch im Frontend angenommen worden aber der daraus entstandene Request wurde mit einem Fehler abgebrochen. Eine E-Mail Adresse darf nur einmal eingeladen werden.


 Aufgrund dieser Beobachtung werden die Kollegen die Oberfläche anpassen und nur noch einen Klick zulassen.

mit besten Grüßen Thomas Neumeier
SmartCard/Sicherheitspaket | DATEV eG
andreashofmeister
Überflieger
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1336 Mal angesehen

Danke, @Thomas_Neumeier , für die Aufklärung.

 

@VerenaWied dafür hast Du eigentlich einen Gutschein über 10 SKs verdient!

 

Immerhin hast Du für die Entwicklung wertvolle Impulse gegeben!

 

Allein Dein Erlebnis hier so detailliert zu schildern, verdient schon Respekt!

 

Danke!

DATEV-Mitarbeiter
Andreas_Bär
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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1314 Mal angesehen

Hallo @Yvo4,

 


@Yvo4  schrieb:

@Thomas_Neumeier 

wir haben bei 2 Mitarbeitern wirklich ein Problem mit dem Registrieren eines privaten DATEV-Kontos. Ich versuche fast täglich neue Lösungsansätze zu finden und der DATEV Service lässt einen völlig im Regen stehen.

 

Ich habe endliche Hilfe-Dokumente gelesen und zum Schluss den DATEV Service zu Hilfe gezogen, da der Aufwand den ich in der Kanzlei betreibe deutlich mehr Kosten verursacht wie die mittlerweile horrenden 15 Euro, welche die DATEV mittlerweile für das rumschicken von Hilfedokumenten verlangt.

 

Aber auch nach hin und her schreiben mit dem DATEV Kunden-Service hat sich keine Lösung für unser Problem ergeben, daher habe ich den Service gebeten sich mit uns telefonisch in Kontakt zu setzen, so dass der DATEV Service mit den betroffenen Mitarbeitern das Problem direkt aus der Welt schaffen kann.

 

Die Antwort des Service ist: 

gerne unterstützen wir Sie persönlich. Bitte buchen Sie in der Kategorie "IT-Lösungen / Security" einen Termin über: https://go.datev.de/auftragsservice
Wir rufen Sie zum vereinbarten Termin zurück. Diese Dienstleistung berechnen wir nach zeitlichem Umfang mit 45 EUR je angefangene Viertelstunde (zzgl. USt).

 

Jetzt mal ganz ehrlich.

Die DATEV führt etwas ein (DATEV Konto), was bei 20 Mitarbeitern funktioniert und bei 2 Stück nicht

Die DATEV schafft es nicht mir die richtigen Hilfe Dokumente für 15 Eur zu senden

Die DATEV will jetzt mindestens 45 Eur für einen Anruf?

 

Hand aufs Herz, wenn Sie diese Erfahrung machen, würden Sie bei der DATEV einen Rückruf für mind. 45 Euro buchen???


die Bearbeitung per Auftragsservice ist für Fälle gedacht, wo z. B. eine vorhandene Lösung eines Hilfe-Dokuments mit Unterstützung von DATEV durchgeführt werden soll.

Wenn Sie die Abhilfen aus Hilfe-Dokumenten durchgeführt haben, dies nicht zum Erfolg führt und Sie das zusammen mit allen Infos (z. B. genaue Fehlerbeschreibung, Fehlermeldungen, Screenshots) in der Anfrage schildern, ist der Verweis auf den Auftragsservice nicht die angebrachte Reaktion.

 

Ohne die genaue Serviceanfrage zu kennen, kann ich jetzt nicht beurteilen, ob der Verweis auf den Auftragsservice gerechtfertigt war oder nicht. Wir schauen uns den Sachverhalt aber gerne nochmal an. Sie sind dazu ja bereits mit @Thomas_Neumeier in persönlichem Kontakt wodurch das Problem sicherlich gelöst werden kann.

 

Viele Grüße
Andreas Bär | DATEV eG
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VerenaWied
Meister
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1309 Mal angesehen

@Thomas_Neumeier  schrieb:

Hallo @VerenaWied ,

 


@VerenaWied  schrieb:

Will ich meine private E-Mail-Adresse zusätzlich einladen kommt das:

Fehler.png

 

 


 

ich habe wegen Ihrer Anfrage gleich mal bei den Kollegen von der E-Rechnungsplattform nachgefragt.
Aufgrund der im Screenshot genannten Request-ID konnten wir nachvollziehen was passiert ist.

 

Grundsätzlich zu Ihrer Beobachtung...

 

Die ursprüngliche E-Mail-Adresse in der Benutzerverwaltung der E-Rechnungsplattform bleibt erhalten.
Die Tatsache, dass dieser Benutzer durch eine neue Einladung mit einem anderen DATEV-Konto verknüpft wird hat darauf keinen Einfluss.

 

Hallo @Thomas_Neumeier ,

 

vielen Dank für die Rückmeldung. Das ist eine wichtige Info. Mich hatte das völlig verwirrt, vor allem, weil die Anmeldung mit der Anmeldemaske "DATEV-Konto" erfolgt.

 

Zu der Request-ID haben wir die Kollegen folgende Information weitergegeben:

 

Die Fehlermeldung ist beim Einladen eines Benutzers aufgetreten. Vermutlich wurde ein Doppelklick auf die Schaltfläche „Einladen“ gemacht.

Der erste Klick hat funktioniert.

Der zweite Klick ist auch im Frontend angenommen worden aber der daraus entstandene Request wurde mit einem Fehler abgebrochen. Eine E-Mail Adresse darf nur einmal eingeladen werden.


 Aufgrund dieser Beobachtung werden die Kollegen die Oberfläche anpassen und nur noch einen Klick zulassen.


Ich habe keinen Doppelklick gemacht, habe gerade noch Mal nachgestellt, was ich versucht habe:

Gibt man die E-Mailadresse ein und klickt auf "Einladen", stellt sich die E-Mail-Adresse um von dieser Ansicht

dsgsdfgfd.png

auf diese Ansicht mit dem "X". Die Ansicht kommt auch, wenn man vor "Einladen" woanders hin klickt. Dachte das war vielleicht das Problem. EDIT: Aber das meinen Sie vermutlich mit Doppelklick. Einladen geklickt, E-Mail-Adresse stellt sich um und dann noch Mal. 

Scvhön.png

 

Aber auch wenn ich nur einmal auf "Einladen" klicke (also E-Mail-Adresse eintippen, woanders hin klicken, dass diese mit dem "X" übernommen wird und erst dann auf "Einladen" klicke), bekomme ich die Fehlermeldung. 

Aber die existiert ja auch schon, auch wenn ich das in der Benutzerübersicht nicht sehen kann. 

VerenaWied
Meister
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Nachricht 142 von 151
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@andreashofmeister  schrieb:

Danke, @Thomas_Neumeier , für die Aufklärung.

 

@VerenaWied dafür hast Du eigentlich einen Gutschein über 10 SKs verdient!

 

Immerhin hast Du für die Entwicklung wertvolle Impulse gegeben!

 

Allein Dein Erlebnis hier so detailliert zu schildern, verdient schon Respekt!

 

Danke!


Ebenfalls danke für deine Worte. 

 

Großer Vorteil ist bei diesem Thema aber auch: Herr Neumeier ist hier immer voll mit drin und nimmt sich die Zeit auf Vieles kurzfristig zu antworten. Das ist auch nicht in allen Boards/Themen gegeben. Und ich hätte echt nicht gewusst, wohin mit meinem Problem. Der Bot hätte es nicht lösen können.

andreashofmeister
Überflieger
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Nachricht 143 von 151
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@VerenaWied  schrieb:

@..

 

Großer Vorteil ist bei diesem Thema aber auch: Herr Neumeier ist hier immer voll mit drin und nimmt sich die Zeit auf Vieles kurzfristig zu antworten. Das ist auch nicht in allen Boards/Themen gegeben. Und ich hätte echt nicht gewusst, wohin mit meinem Problem. Der Bot hätte es nicht lösen können.


 

 

 

Definitiv! @Thomas_Neumeier ist hier echt eine megawertvolle Hilfe!

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Andreas_Bär
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @314159,

 


@314159  schrieb:

Wir haben den ersten Fall, dass ein DATEV-Konto gelöscht werden soll. Ich dachte, dass die Frage, wie das DATEV-Konto gelöscht werden kann zu den häufigen Fragen gehört und ich in folgendem Info-Dokument fündig werde.

Antworten auf häufige Fragen zum DATEV-Konto

Pustekuchen...

Der Service-Assistent hat mir dann die Antwort geliefert. Meines Erachtens gehört das zu häufigen Fragen, sodass ich mir wünschen würde, die Frage in dem Info-Dokument auch zu erläutern.


danke für das Feedback. Wir haben gehofft, dass es nicht zu den häufigsten Fragen zählt, weil der Prozess aktuell auch nicht schön ist. 😅 Ist jetzt aber ab morgen mit drin!

Viele Grüße
Andreas Bär | DATEV eG
Hauke_Hamann
Erfahrener
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Nachricht 145 von 151
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Hallo @Thomas_Neumeier ,

die Fragen ähneln sich in allen Kanzleien, die sich mit dem DATEV Konto beschäftigen.

Auch hier haben MA mittlerweile zwei Konten. Eines, das mit ANO verknüpft ist (private Mailadresse), eines das mit den Zugangsmedien verknüpft ist (betriebliche Mailadresse).

 

"Empfohlen" wird ja EIN Konto. Der SK sagt mir "nimm die private Mailadresse".

 

Mich interessieren die Folgen, wenn eine private Mailadresse verwendet wird.

Kommen Benachrichtigungen aus Meine Steuern für den Sachbearbeiter etc. auf diese private Mailadresse?

Kann man eine Benachrichtigungsadresse zusätzlich hinterlegen?

Hängt irgendwas sonst an dieser privaten Mailadresse im Hintergrund, das man im Vorfeld beachten muss?

 

Ich habe keine Lust, hinterher wieder alles fünfmal anfassen zu müssen. Das verschwendet so schon wieder soo viel Zeit.

Danke für eine Info hier!

Viele Grüße von der Küste
Hauke Hamann
DATEV-Mitarbeiter
Thomas_Neumeier
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 146 von 151
1065 Mal angesehen

Hallo @Hauke_Hamann ,

 

die E-Mail-Adresse, die für die Registrierung des DATEV-Kontos verwendet wird, hat nicht das Geringste mit irgendwelchen Benachrichtigungen aus irgendwelchen Anwendungen heraus zu tun.

 

Die Mailadresse wird ausschließlich für 2 Dinge verwendet:

 

  • Anmeldung am DATEV-Konto
  • Recovery Mechanismen des DATEV-Kontos

Diese Mailadresse bekommt also auch nur der Kontoinhaber zu Gesicht.

Ob nun eine private oder geschäftliche Mailadresse verwendet wird bleibt völlig dem Kontoinhaber überlassen.
DATEV empfiehlt weder das Eine oder das Andere.

DATEV empfiehlt nur ein DATEV-Konto zu haben.

 

Wer unbedingt möchte kann natürlich auch mehrere DATEV-Konten haben, dafür werden aber dann auch mehrere E-Mail-Adressen benötigt.

mit besten Grüßen Thomas Neumeier
SmartCard/Sicherheitspaket | DATEV eG
Hauke_Hamann
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 147 von 151
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Danke @Thomas_Neumeier , das ist doch mal eine einfache und klare Antwort zu meinen Fragen.

Damit kann ich arbeiten.

Viele Grüße von der Küste
Hauke Hamann
0 Kudos
MiMiMi
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 148 von 151
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Ihre Geduld mit uns Nutzern ist bemerkenswert. 

 

Wollt ich nur mal so in den Raum werfen.

Hauke_Hamann
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 149 von 151
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Ist halt beim Wording, das DATEV verwendet, etwas unklar.

Gehe ich auf MyDATEV Portal, wähle meinen Namen oben rechts kommt "Konto & Einstellungen öffnen", dort wähle ich "Konto verwalten" und ich kann dann in der Kontoverwaltung meine E-Mail-Adresse anpassen.

Dass das nicht das DATEV Konto ist, das man in der Kontoverwaltung an dieser Stelle verwaltet, ist halt verwirrend für mich.

Denn DATEV Kontoverwaltung ist eben was anderes als DATEV-Konto verwalten.

Wobei man, wenn auf auf DATEV-Konto verwalten klickt eben auch in der Kontoverwaltung landet. Das ist aber nicht die Kontoverwaltung sondern die Kontoverwaltung. Denn beim letztgenannten Fall klicke ich ja bewusst auf "Konto verwalten", während ich bei der Verwaltung des DATEV-Kontos gerade nicht auf "Konto verwalten" klicke sondern auf "DATEV-Konto verwalten" um in die Kontoverwaltung zu gelangen.

Alles klar?

Viele Grüße von der Küste
Hauke Hamann
Interceptor
Erfahrener
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Nachricht 150 von 151
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@Hauke_Hamann  schrieb:

....

Alles klar?


Das ist genau das, was ein großes Wirrwarr erzeugt ... Kontoverwaltung, Konto, Benutzerkonto, etc.. Es sind so viele Varianten im Einsatz, dass man den Überblick verliert.

 

Aber vielleicht ist es langsam an der Zeit, dass mit dem DATEV-Konto ein radikaler Kahlschlag erfolgt.

 

mfg 

150
letzte Antwort am 06.03.2026 11:51:13 von MiMiMi
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