Hallo,
ich möchte für eine GmbH eine sonstige Nachricht über den Datev Arbeitsplatz an das Finanzamt senden.
Für den Mandanten sind die Steuerprogramme KSt und USt vorhanden.
Im Feld Wählen Sie eine Leistung für die sonstige Nachricht erscheint diese Meldung: Es ist für diesen Mandanten keine Steuern-Leistung ...vorhanden...
Es kann keine Leistung ausgewählt werden und die Übermittlung geht nicht.
Wie kann das Problem behoben werden?
VG
Tax
FAX
Das wurde hier schon einmal diskutiert:
Sonstige Nachricht an das Finanzamt schicken - DATEV-Community - 286186
Aktueller Stand:
Was ist mit Steuer-Leistung gemeint. Die Steuerbestände sind für den Mandatnen vorhanden.
Wenn Sie rechtsklicken bspw auf die Leistung Körperschaftsteuer müsste doch folgende Auswahl erscheinen:
Sonstige Nachricht öffnen !
So funktioniert es. Vielen Dank!
Ich hatte es links über den Arbeitsplatz Digitale Kommunikation mit Inst und dann auf weitere Übermittlungen aufgerufen.
VG
Ja, das ist in der Tat ein wenig verwirrend. Der Umstand wurde auch bereits in einem anderen Beitrag moniert, da im Prinzip die digitale Kommunikation auch zentral erreichbar sein muss.
@tax schrieb:
Ich hatte es links über den Arbeitsplatz Digitale Kommunikation mit Inst und dann auf weitere Übermittlungen aufgerufen.
Grade nochmals geschaut und überrascht, denn zwischenzeitlich findet sich "sonstige Nachrichten" aber tatsächlich auch unter
"Weitere Übermittlungen" und hier lässt sich jetzt auch (was m.E. neu integriert wurde) die sonstigen Nachrichten auch über
Neuen Entwurf anlegen -> Mandanten für den neuen Entwurf auswählen ->
Danke, dass Sie mich drauf gebracht haben, da nochmals zu schauen. Sehe ich heute zum ersten Mal, dass das nun hier zentral geht.
"Weitere Übermittlungen" und hier lässt sich jetzt auch (was m.E. neu integriert wurde) die sonstigen Nachrichten auch über
Neuen Entwurf anlegen -> Mandanten für den neuen Entwurf auswählen ->
Ja es lässt sich hier auswählen, aber es kommt die Fehlermeldung wegen Steuer Leistung. Bei Auswahl über das Steuerprogramm geht es.
Also bei mir funktioniert es über "Weitere Übermittlungen"; grade getestet.
Also bei mir funktioniert es über "Weitere Übermittlungen"; grade getestet.
Komisch, bei mir ging es nicht, normaler Mandant ohne Besonderheiten wie abweichende Mandanten-Nr usw.
@tax schrieb:Komisch, bei mir ging es nicht, normaler Mandant ohne Besonderheiten wie abweichende Mandanten-Nr usw.
Achtung: Da müssen dann auch die Rechte in der RVo korrekt sitzen. Hier am besten nochmal nachschauen:
Achtung: Da müssen dann auch die Rechte in der RVo korrekt sitzen. Hier am besten nochmal nachschauen:
Rechte sind vergeben
Prüfen Sie bitte mal, ob die Leistungen nicht nur angelegt sind, das reicht m.E. nicht, sondern das Steuerprogramm muss auch schon mal gestartet sein. Ich habe das jetzt nicht probiert, aber ich meine, das Problem hatte wir auch schon mal.
Bestände gibt es die letzten 10 Jahre
Hallo, ich hatte gerade dasselbe Problem. Über den Arbeitsplatz über "Weitere Übermittlungen" in der Übersicht konnte ich auf Grund der Fehlermeldung zu Steuern-Leistung keine sonstige Nachricht auswählen. In der Leistungsübersicht per Rechtsklick auf die Leistung ging es jedoch. Dann bin ich auf die Idee gekommen, dass es vielleicht am VZ liegen könnte! Die letzte angelegte (und bereits gesendete) KSt-Erklärung war bei mir für 2021, kein 2022 und kein 2023. Daraufhin habe ich einen neuen Bestand für 2023 angelegt und den Bestand für 2022 vorerst übersprungen. Danach konnte ich in den Weiteren Übermittlungen die sonstige Nachricht auswählen!
Als anschließend für 2022 den Bestand nachträglich angelegt hab, konnte ich sonstige Nachrichten für alle drei Zeiträume 2021 bis 2023 verfassen, verstehe das wer will, ich jedenfalls nicht. Aber zumindest funktioniert es. 😁
Hallo @Toffi-Fee , wir hatten dies schon mal in einem Nebenbeitrag:
Es ist im Prinzip belanglos, welche Steuerart und welches Jahr Sie nutzen, da diese Angaben überhaupt nicht an das Finanzamt übermittelt werden.
Die Angaben zu Steuerart und Steuerjahr dienen offenbar eher zu "internen" Zwecken.
Schauen Sie sich in einer übermittelten sonstigen Nachricht, was nach "Folgende Informationen wurden an die Finanzverwaltung übermittelt:" steht; auch der Status im grauen Feld darüber gibt über die beiden Angaben keine Auskünfte.
D.h., Sie können jede beliebige Steuerart und jedes beliebige Steuerjahr (das insbesondere überhaupt nicht in der SoNa erwähnt wird) wählen, um Ihre Nachricht abzusetzen.
Insbesondere müssen Sie dann nicht zwanghaft eine Leistung haben, was bspw. bei Grundsteuer oder Lohnsteuer schwierig wird.
Ggf. sollte man jedoch darauf achten, die Steuerart zu wählen, die die richtige Steuernummer enthält, sollte bspw. die Steuernummer von Einkommensteuer und Umsatzsteuer abweichend sein.
Seit dieser Kenntnis bin ich dazu übergegangen im Betreff der sonstigen Nachricht stets die Steuerart, das Steuerjahr und dann den "Verwendungszweck" anzugeben.
Hallo alle zusammen,
wir stehen seit langem und immer wieder vor dem Problem, dass wir über die weiteren Übermittlungen leider keine
an das Finanzamt melden können.
Wir helfen uns aktuell über das Kontaktformular oder mal wieder, so traurig es klingt, über einen Brief ans Finanzamt 😔
Übersehen wir hier etwas?
Welchen Weg gehen Sie, um die genannten Punkte an das Finanzamt zu melden?
Für die manuelle Abgabe gibt es das Elsterportal.
Dafür sind doch die entsprechenden DÜ-Formulare da.
Für USt-VA wähle ich bspw. Umsatzsteuer für eine sonstige Nachricht. Für Lohnsteuer bspw. auch, oder Körperschaftsteuer.
Wie bereits ausgeführt, dient die Steuerartenauswahl wohl nur für die Zuordnung zur Ablage "betriebliche Steuer" und wer noch ein Unterregister führt, was ich nicht tue, ins Unterregister.
Vielleicht habe ich Sie auch missverstanden, aber fürs Meldeverfahren gibt es doch die Anwendungen
und
Einfach mal im Arbeitsplatz in die Programmsuche "DÜ" eingeben und
Müssen natürlich installiert sein.
Da habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Sorry!
Es geht darum, zu den Voranmeldungen eine Nachricht an das Finanzamt zu senden.
Zum Beispiel: Das Arbeitgebersignal zu setzen oder löschen bei Lohnsteueranmeldungen
@Yvo4 schrieb:Da habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Sorry!
Es geht darum, zu den Voranmeldungen eine Nachricht an das Finanzamt zu senden.
Zum Beispiel: Das Arbeitgebersignal zu setzen oder löschen bei Lohnsteueranmeldungen
Ja, das schreiben wir längst alles über sonstige Nachrichten. Wir haben kanzleiweit sicherlich seit über einem Jahr keine E-Mail mehr ans Finanzamt gesendet und mit hartem Schnitt von jetzt auf gleich auf SoNa umgestellt.
FAX habe ich vor mehreren Jahren schon gekappt und Briefpost, Rauchzeichen, Buschtrommeln oder Brieftauben genießen in etwa den gleichen Stellenwert 😉
Sie müssen übrigens auch keinen Unterschied zwischen "sonstiger Nachricht" und "Belegnachreichung" machen, da der Empfang beim FA hier keinen Unterschried macht. Sie haben allerdings bei der SoNa markant mehr Zeichen zur Verfügung und auch Belegnachreichungen werden mit SoNa beantwortet; selbsstredend auch die Beleganforderungen zur USt-VA...
Rufen Sie doch einfach mal diesbezüglich beim Finanzamt an und führen ein "Klimagespräch". Ich kann zwar nur für mein Hausfinanzamt sprechen, aber mir wurde durchaus konkret bestätigt, dass es für das Finanzamt die beste Alternative sei, weil die Post eben direkt im System beim Mitarbeiter ankommt und ggf. bei anderer Zuständigkeit mit Klick weitergeleitet wird.
Das ist vom Finanzamt absolut favorisiert und gewünscht, weil kein Medienbruch mehr gegeben ist.
Überdies haben Sie eine Übermittlungsbestätigung mit Transfer-ID und Eingangsbestätigung beim Finanzamt und damit haben Sie 100%-ige Zustellsicherheit, was bei allen anderen Zustellarten eben nicht der Fall ist; sie gehen damit einem Streit über eine vorlorengegangenen Zustellung aus dem Weg.
Frei nach dem Motto: Wenn Probleme erst gar nicht entstehen können, muss man sich nicht mehr darum kümmern.
Selbstverständlich müssen Sie sicherstellen, dass die Angaben (Firma, Steuernummer etc.) zum Steuerpflichtigen korrekt eingetragen sind. Vgl. "Übertragungsprotokoll".
Nachtrag: Jetzt habe ich erst gelesen, dass Sie in der Überschrift "keine Steuerleistung" erwähnt haben.
Ist doch kein Problem: Legen Sie eine Leistung Umsatzsteuer an. Ob sie diese für eine USt-Erklärung nutzen oder nicht, spielt keine Rolle und kostet kein Geld, aber Sie haben damit eine "Eintrittskarte" in die "Sonstigen Nachrichten."
@deusex schrieb:Sie müssen übrigens auch keinen Unterschied zwischen "sonstiger Nachricht" und "Belegnachreichung" machen, da der Empfang beim FA hier keinen Unterschried macht. Sie haben allerdings bei der SoNa markant mehr Zeichen zur Verfügung und auch Belegnachreichungen werden mit SoNa beantwortet; selbsstredend auch die Beleganforderungen zur USt-VA...
Wobei ich vom Finanzamt schon mal einen erläuternden Brief bekommen habe (nachdem ich Belege zu einer USt-Voranmeldung als "Belegnachreichung" zur Leistung USt übermittelt hatte). Darin stand, dass ich Belegnachreichungen zu USt-Voranmeldungen nicht als Belegnachreichung, sondern unbedingt als sonstige Nachricht übermitteln soll.
Grund: Die Belegnachreichungen gingen direkt an die Veranlagungsstelle (und NICHT an die USt-Voranmeldestelle) und würden dort ggf. erst bei Bearbeitung der Jahreserklärung personell entsprechend zugeordnet.
Nur die sonstigen Nachrichten würden im normalen Posteingang der USt-Voranmeldestelle aufploppen und könnten dann zeitnah mit der USt-Voranmeldung bearbeitet werden.
Wir übermitteln daher Belege zur USt-VA grundsätzlich nur noch als SoNa.
@ahklar schrieb:
Grund: Die Belegnachreichungen gingen direkt an die Veranlagungsstelle (und NICHT an die USt-Voranmeldestelle) und würden dort ggf. erst bei Bearbeitung der Jahreserklärung personell entsprechend zugeordnet.
Nur die sonstigen Nachrichten würden im normalen Posteingang der USt-Voranmeldestelle aufploppen und könnten dann zeitnah mit der USt-Voranmeldung bearbeitet werden.
Wir übermitteln daher Belege zur USt-VA grundsätzlich nur noch als SoNa.
Vielen Dank für den Hinweis
@Datev: Bitte mit der Finanzverwaltung klären, wie eine Belegnachreichung zur USt VA ohne Umweg über die sonstige Nachricht erfolgen kann.
Es müsste doch möglich sein, die USt VA mit einer Belegnachreichung zu ergänzen. Oder es müsste ein Hinweisfenster aufpoppen, dass das die Belegnachreichung bei Belegen zur USt VA nicht zu verwenden ist.
Am schönsten wäre eine Leistung USt VA, damit ich eine Nachricht zur USt VA 2024 nicht mit der Leistung USt 2022 verschicken muss (ist nämlich auch mit Gehirnakrobatik verbunden).
Das gilt natürlich auch für die Korrespondenz zur ESt / KSt VZ 2024, für die es auch keine passende Leistung gibt.
@deusex Welche Leistung wählen Sie in den SoNa's wenn es sich um Nachrichten an das Finanzamt zum Thema Lohn handelt? Wie schon erwähnt Lohnsteuersignal setzen oder löschen als Bsp.
@Gelöschter Nutzer Das gilt natürlich auch für die Korrespondenz zur ESt / KSt VZ 2024, für die es auch keine passende Leistung gibt.
--> genau das fehlt uns auch.
@Yvo4 schrieb:@deusex Welche Leistung wählen Sie in den SoNa's wenn es sich um Nachrichten an das Finanzamt zum Thema Lohn handelt? Wie schon erwähnt Lohnsteuersignal setzen oder löschen als Bsp.
@Gelöschter Nutzer Das gilt natürlich auch für die Korrespondenz zur ESt / KSt VZ 2024, für die es auch keine passende Leistung gibt.
--> genau das fehlt uns auch.
Das hatte ich bereits ausgeführt, wie vorgegangen werden kann. Lesen Sie ggf. nochmals meinen vorigen Beitrag.
Ihre Frage zur ESt/KSt ist jetzt aber nicht ernst gemeint, oder ?
edit.
Wir übermitteln daher Belege zur USt-VA grundsätzlich nur noch als SoNa.
Warum nicht alles als SoNa ? Rein rethorische Frage.
Warum nutzen Sie überhaupt "Belegnachreichung", wenn "sonstige Nachricht" in Ihrem Fall auch erste Wahl ist.
Das Argument, dass die Post damit direkt zur Veranlagung geht?
Na ja. Na und?
Ist mir einerlei und hatte hierzu, auch nach proaktiver Kontaktaufnahme mit dem FA, noch keine gegeläufige Info erhalten, dass dies anders gewünscht sei.
"Mein" Finanzamt teilte mir in der Tat mit, es sei irrelevant, auf welchem Kanal die Kommunikation erfolge und wenn hier "Belegnachreichung" trotz Defizit genutzt wird, verstehe ich dies nur schwerlich.
Der Kommunikationskanal ist eine ganz banale technische Angelegenheit und keine Raketenwissenschaft; man sollte in ihn nicht künstlich mehr hineininterpretieren, als nötig.
Ich würde diese erwähnte Mitteilung Ihres Finanzamtes zur Unterscheidung "Sonstige Nachricht" und "Belegnachreichung" sehr gerne haben (als PN/geschwärzt/Danke vorab), um mit meinem Hausfinanzamt den aktuellen Status Quo zu besprechen, denn wie ausgeführt, ist mein momentaner Kenntnisstand anders; diesbezüglich führe ich immer wieder mal ein Gespräch mit dem Amt, um ein möglichst verwaltungsökonmisches Zusammenarbeiten zu erreichen.
@Gelöschter Nutzer Warum die DATEV hier jetzt beim Finanzamt anfragen soll, erschließt sich mir auch nicht. Insbesondere unter dem Aspekt, dass hier 16 Bundesländer 16 verschiedene Süppchen kochen und morgen schon wieder anderes gelten könnte.
Für alles nun eine gesonderte Nachrichtenfunktion einzuführen (LSt, Grundsteuer, VZ usw.) macht das Ganze unnötig unübersichtlich ohne wirklichen Zusatznutzen zu bringen.
Fazit:
Alles (ausschließlich) über sonstige Nachricht über irgendeine (ggf. angelegte) Steuerleistung übermitteln und im Betreff die Steuerart und das Begehr angeben.
Nur darauf achten, dass die korrekte Steuernummer verwendet wird (privat oder betrieblich).
Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht ? 😉
[...]
Alles (ausschließlich) über sonstige Nachricht über irgendeine (ggf. angelegte) Steuerleistung übermitteln und im Betreff die Steuerart und das Begehr angeben.
Nur darauf achten, dass die korrekte Steuernummer verwendet wird (privat oder betrieblich).
Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht ? 😉
Wenn ich in einer Steuererklärung "Belegnachreichung" aktiviere, dann versende ich die für diese Steuererklärung vorgesehenen Belege und sonstige Erläuterungen (z.B. individuelle Anlagen) mittels Belegnachreichung zu der entsprechenden Leistung/Jahr.
Wenn die FinV sonstige Unterlagen anfordert oder sonstiger Schriftverkehr mit der FinV zu führen ist, stimme ich @deusex vollkommen zu: Sonstige Nachricht mit Steuerart/Jahr, Betreff + ggf. Ansprechpartner und Sachgebiet. Über welche Leistung die "Sonstige Nachricht" angelegt wird ist Wurst.
mfg