@Interceptor schrieb:[...]
Alles (ausschließlich) über sonstige Nachricht über irgendeine (ggf. angelegte) Steuerleistung übermitteln und im Betreff die Steuerart und das Begehr angeben.
Nur darauf achten, dass die korrekte Steuernummer verwendet wird (privat oder betrieblich).
Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht ? 😉
Wenn ich in einer Steuererklärung "Belegnachreichung" aktiviere, dann versende ich die für diese Steuererklärung vorgesehenen Belege und sonstige Erläuterungen (z.B. individuelle Anlagen) mittels Belegnachreichung zu der entsprechenden Leistung/Jahr.
Wenn die FinV sonstige Unterlagen anfordert oder sonstiger Schriftverkehr mit der FinV zu führen ist, stimme ich @deusex vollkommen zu: Sonstige Nachricht mit Steuerart/Jahr, Betreff + ggf. Ansprechpartner und Sachgebiet. Über welche Leistung die "Sonstige Nachricht" angelegt wird ist Wurst.
mfg
Für das Finanzamt ist es nicht relevant, ob über "Belegnachreichung" oder "sonstige Nachricht" korrespondiert wird; unabhängig davon, ob es sich um Belege für eine bestimmt Steuer, für ein bestimmtes Jahr handelt oder sonstige Korrespondenzen geführt werden.
Wem "Belegeinreichung" intern besser gefällt, kann es natürlich nutzen, hat aber eine Zeichenbegrenzung von 2.500, statt 15.000 bei SoNa.
Dies war vor geraumer Zeit der Auslöser dafür, auch Anfragen zu Veranlagungen, die ausführlicher vorgetragen werden mussten, per SoNa zu erledigen, was mich veranlasste, beim FA nachzufragen, ob dies in Ordnung sei und mir die o.a. Irrelevanz bestätigt wurde.
Natürlich kann es jeder machen, wie er will. Ich machs mir halt einfach und praktisch, als möglich . . . 😉
Hallo Zusammen,
ich würde mich auch darüber freuen, wenn die Datev bei der sonstigen Nachricht, einen Extrapunkt für Belegnachreichung zur USt-Voranmeldung einführen würde, nicht nur Steuererklärungen. Dieser Punkt sollte löstgelöst werden von der Leistung.
Ich habe oft Fälle, wo ich Belege zur USt-Vornameldung mit der Erstattung ans FA einreichen muss. Das mache ich über Datev, sonstige Nachricht und dann USt-Erklärung auswählen. Bei bestehenden Betrieben kein Problem.
Einmal habe ich anstatt "sonstige Nachricht" Belegnachreichung aus Versehen ausgewählt. 2 Tage später einen Anruf von der USt-Voranmeldungstelle des FA Uffenheim bekommen. Ich soll die Belege für USt-VA immer als sonstige Nachricht übermitteln, sonst landen diese bei der Veranlagung. USt-VA-Stelle hat dann keinen Zugriff drauf.
Jetzt hatte ich einen Fall der Betriebsübergabe. Ab 01.01.2025 ging der Familienbetrieb auf den Sohn über.
USt-VA 02/25 mit etwas höheren Erstattung. Ich wollte wie immer die Belege zur USt-VA mit der Datev, sonstige Nachricht schicken. Es ging nicht. Auf der Mantennummer gibt es noch keine USt, GewSt Erklärungen.
Habe Datev Info-Dokument 9273015 Nr. 2 gelesen.
Auch wenn ich im Datev-Arbeitsplatz die Leistung für USt, GewSt 2025 anlege, kann ich leider keine USt, GewSt-Erklärung 2025 anlegen. 2024 will ich nicht anlegen, weil der Sohn den Betrieb dort noch nicht hatte.
Letzendlich habe ich jetzt die Belege mit ELSTER übermittelt. Was auch etwas kompliziert ist.
Liebe Datev, gibt es zufällig irgend-eine Lösung für Neugründer?
Liebe Datev-Nutzer, wie würdet Ihr im Fall der Betriebsübernahme/Neugründung vorgehen?
Mit freundlichen Grüßen
Natalia Zimmermann
Hallo, Sie können für die Belegübermittlung USt-VA irgendeine "Steuer-Leistung" nutzen; das ist offenbar beim Finanzamt nicht weiter relevant.
Ich achte zumindest drauf, dass die betreffende Steuernummer korrekt ist und im Betreff bspw. ein Verweis auf die betroffene USt-VA enthalten ist, damit eine zweifelsfreie Zuordnung zum Steuerpflichtigen und zum Sachverhalt erfolgen kann.
Bezüglich der Einreichung einer SoNa "unter falscher Flagge" hatte ich schon einige Gespräche mit dem Finanzamt, die mir bestätigten, dass die Post in jedem Fall ankommt und als zugestellt gilt; man ist grundsätzlich sehr froh, wenn dieser Kanal genutzt wird, da die Post direkt ins System kommt und schnell an den betreffenden Sachbearbeiter weitergeleitet werden kann. Ich spreche da für mein Hausfinanzamt, aber auch von den anderen Finanzämtern, mit denen ich auf diese Weise korrespondiere, habe ich bis heute keine gegenteilige Rückmeldung erhalten.
Bis heute ist keine Nachricht verlorengegangen und wir nutzen SoNa seit Anbeginn.
Ich nutze ausschließlich "sonstige Nachrichten" (SoNa) für jegliche Kommunikation (auch für Belegnachreichungen) mit dem Finanzamt und jegliche Steuerarten; auch bspw. bei Grundsteuer oder Lohnsteuer fehlt ja eine gesonderte Leistung; bei GrSt ist zumindest das Aktenzeichen im Betreff anzugeben.
Gerade bei Grundsteuer hatte ich die letzten Wochen eifrig Korrespondenz über die Leistung "Einkommensteuer" als Vorbelegung geführt.
Mein Tipp: Machen Sie es sich leicht und warten Sie nicht auf die DATEV. Suchen Sie mal in der Community. Das Thema wurde bereits vor längerer Zeit ausgiebig diskutiert.