Hallo,
ich möchte für eine GmbH eine sonstige Nachricht über den Datev Arbeitsplatz an das Finanzamt senden.
Für den Mandanten sind die Steuerprogramme KSt und USt vorhanden.
Im Feld Wählen Sie eine Leistung für die sonstige Nachricht erscheint diese Meldung: Es ist für diesen Mandanten keine Steuern-Leistung ...vorhanden...
Es kann keine Leistung ausgewählt werden und die Übermittlung geht nicht.
Wie kann das Problem behoben werden?
VG
Tax
FAX
Das wurde hier schon einmal diskutiert:
Sonstige Nachricht an das Finanzamt schicken - DATEV-Community - 286186
Aktueller Stand:
Was ist mit Steuer-Leistung gemeint. Die Steuerbestände sind für den Mandatnen vorhanden.
Wenn Sie rechtsklicken bspw auf die Leistung Körperschaftsteuer müsste doch folgende Auswahl erscheinen:
Sonstige Nachricht öffnen !
So funktioniert es. Vielen Dank!
Ich hatte es links über den Arbeitsplatz Digitale Kommunikation mit Inst und dann auf weitere Übermittlungen aufgerufen.
VG
Ja, das ist in der Tat ein wenig verwirrend. Der Umstand wurde auch bereits in einem anderen Beitrag moniert, da im Prinzip die digitale Kommunikation auch zentral erreichbar sein muss.
@tax schrieb:
Ich hatte es links über den Arbeitsplatz Digitale Kommunikation mit Inst und dann auf weitere Übermittlungen aufgerufen.
Grade nochmals geschaut und überrascht, denn zwischenzeitlich findet sich "sonstige Nachrichten" aber tatsächlich auch unter
"Weitere Übermittlungen" und hier lässt sich jetzt auch (was m.E. neu integriert wurde) die sonstigen Nachrichten auch über
Neuen Entwurf anlegen -> Mandanten für den neuen Entwurf auswählen ->
Danke, dass Sie mich drauf gebracht haben, da nochmals zu schauen. Sehe ich heute zum ersten Mal, dass das nun hier zentral geht.
"Weitere Übermittlungen" und hier lässt sich jetzt auch (was m.E. neu integriert wurde) die sonstigen Nachrichten auch über
Neuen Entwurf anlegen -> Mandanten für den neuen Entwurf auswählen ->
Ja es lässt sich hier auswählen, aber es kommt die Fehlermeldung wegen Steuer Leistung. Bei Auswahl über das Steuerprogramm geht es.
Also bei mir funktioniert es über "Weitere Übermittlungen"; grade getestet.
Also bei mir funktioniert es über "Weitere Übermittlungen"; grade getestet.
Komisch, bei mir ging es nicht, normaler Mandant ohne Besonderheiten wie abweichende Mandanten-Nr usw.
@tax schrieb:Komisch, bei mir ging es nicht, normaler Mandant ohne Besonderheiten wie abweichende Mandanten-Nr usw.
Achtung: Da müssen dann auch die Rechte in der RVo korrekt sitzen. Hier am besten nochmal nachschauen:
Achtung: Da müssen dann auch die Rechte in der RVo korrekt sitzen. Hier am besten nochmal nachschauen:
Rechte sind vergeben
Prüfen Sie bitte mal, ob die Leistungen nicht nur angelegt sind, das reicht m.E. nicht, sondern das Steuerprogramm muss auch schon mal gestartet sein. Ich habe das jetzt nicht probiert, aber ich meine, das Problem hatte wir auch schon mal.
Bestände gibt es die letzten 10 Jahre
Hallo, ich hatte gerade dasselbe Problem. Über den Arbeitsplatz über "Weitere Übermittlungen" in der Übersicht konnte ich auf Grund der Fehlermeldung zu Steuern-Leistung keine sonstige Nachricht auswählen. In der Leistungsübersicht per Rechtsklick auf die Leistung ging es jedoch. Dann bin ich auf die Idee gekommen, dass es vielleicht am VZ liegen könnte! Die letzte angelegte (und bereits gesendete) KSt-Erklärung war bei mir für 2021, kein 2022 und kein 2023. Daraufhin habe ich einen neuen Bestand für 2023 angelegt und den Bestand für 2022 vorerst übersprungen. Danach konnte ich in den Weiteren Übermittlungen die sonstige Nachricht auswählen!
Als anschließend für 2022 den Bestand nachträglich angelegt hab, konnte ich sonstige Nachrichten für alle drei Zeiträume 2021 bis 2023 verfassen, verstehe das wer will, ich jedenfalls nicht. Aber zumindest funktioniert es. 😁
Hallo @Toffi-Fee , wir hatten dies schon mal in einem Nebenbeitrag:
Es ist im Prinzip belanglos, welche Steuerart und welches Jahr Sie nutzen, da diese Angaben überhaupt nicht an das Finanzamt übermittelt werden.
Die Angaben zu Steuerart und Steuerjahr dienen offenbar eher zu "internen" Zwecken.
Schauen Sie sich in einer übermittelten sonstigen Nachricht, was nach "Folgende Informationen wurden an die Finanzverwaltung übermittelt:" steht; auch der Status im grauen Feld darüber gibt über die beiden Angaben keine Auskünfte.
D.h., Sie können jede beliebige Steuerart und jedes beliebige Steuerjahr (das insbesondere überhaupt nicht in der SoNa erwähnt wird) wählen, um Ihre Nachricht abzusetzen.
Insbesondere müssen Sie dann nicht zwanghaft eine Leistung haben, was bspw. bei Grundsteuer oder Lohnsteuer schwierig wird.
Ggf. sollte man jedoch darauf achten, die Steuerart zu wählen, die die richtige Steuernummer enthält, sollte bspw. die Steuernummer von Einkommensteuer und Umsatzsteuer abweichend sein.
Seit dieser Kenntnis bin ich dazu übergegangen im Betreff der sonstigen Nachricht stets die Steuerart, das Steuerjahr und dann den "Verwendungszweck" anzugeben.