Ich glaube, dass man irgendwann die eAU, so wie schon ELSTAM, direkt gemeldet bekommt. Also nix Abruf mit Eingabe, sondern die KK sendet die aAU. Eventuell muss der AG einmalig für jeden AN nochmals eine elektronische Verifizierung ("Hallo, ich bin der aktuelle AG von xxx") an die KK senden.
Wie üblich in DE, dauert es nur etwas, bis der Gedanke auch umgesetzt wird.
netter Gedanke, führt aber vielleicht bei den KK zu Problemen/Verwirrungen wenn Mini-Jober mit Haupt- und Nebenarbeitgebern unterwegs sind, oder Mini-Jober als Familienversicherte einen KK-Wechsel nicht mitteilen.
Ich habe heute nämlich so einen Fall:
Mini-Jober eAU abgefragt, Rückmeldung der KK: nicht zuständig. Nun muss ich den Mandaten bitten von dem Mini-Jober die aktuelle "Familienversicherung" zu erfragen. Umständlich und ärgerlich.
Könnte ein Datenschutzproblem sein. Der Arbeitnehmer darf trotz Krankschreibung arbeiten, da diese nur eine "Empfehlung" des Arztes darstellt. Ich frage mich, ob entsprechend der Arbeitnehmer verpflichtet ist die Krankschreibung abzugeben, wenn er trotz Krankschreibung zur Arbeit geht.
Das ist eine interessante Frage.
Ich denke auch das ein genereller Abruf Datenschutzrechtlich ein großes Problem wäre.
Wie sie sagen kann der Arbeitnehmer ja zum Arzt gehen und eine AU erhalten geht aber am nächsten Tag arbeiten und sagt dem Arbeitgeber nichts davon
Eine Krankschreibung ist ja kein Arbeitsverbot.
@FrauSmith schrieb:Das ist eine interessante Frage.
Ich denke auch das ein genereller Abruf Datenschutzrechtlich ein großes Problem wäre.
Wie sie sagen kann der Arbeitnehmer ja zum Arzt gehen und eine AU erhalten geht aber am nächsten Tag arbeiten und sagt dem Arbeitgeber nichts davon
Eine Krankschreibung ist ja kein Arbeitsverbot.
Klar, es ist kein Arbeitsverbot. Der Arbeitgeber hat aber auch eine Fürsorgepflicht für seine Arbeitnehmer. Einerseits könnte der Arbeitnehmer, der krank geschrieben ist, sich selbst gefährden, aber ggf. auch andere Arbeitskollegen gefährden oder anstecken.
Der Arbeitgeber muss ja Unfallverhütung betreiben, hier könnte ggf. auch ein Ansatzpunkt sein...
Im Weiteren könnte der Arbeitnehmer den Zustand verschlimmern und dadurch im Nachgang länger ausfallen, womit den Arbeitnehmer ggf. ein Verschulden an einer längeren Arbeitsunfähigkeit trifft. OB dieses Verschulden unter § 3 Abs. 1 EntfG fallen könnte, ....
Mir ist es zu einfach, hier nur den Schutz des kranken Arbeitnehmers zu sehen. Ich weiß natürlich auch, ich kann daran nichts ändern. 🙄
Ich denke, die Frage ob der Arbeitgeber informiert werden muss, wird schon mal irgendwo aufgetaucht sein und ggf. auch vor einem Gericht geklärt worden sein. Vielleicht liest es hier ein Arbeitsrechtler und kann weiter helfen.
Ich bin gerade über §5 (1a) EntgFG gestolpert.
In Abs. 1 S. 2 heißt es noch
"Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauf folgenden Arbeitstag vorzulegen"
Und in dem scheinbar neuen Abs. 1a steht plötzlich:
"Absatz 1 Satz 2 bis 5 gilt nicht für Arbeitnehmer, die Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Diese sind verpflichtet, zu den in Absatz 1 Satz 2 bis 4 genannten Zeitpunkten das Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer feststellen und sich eine ärztliche Bescheinigung nach Absatz 1 Satz 2 oder 4 aushändigen zu lassen."
Wurde jetzt etwa per Gesetz die Drei-Tage-Regel ohne AU aufgehoben???
Nein wurde nicht aufgehoben. In Abs. 1a wird auf die Zeitpunkte (u.a. die 3 Tage) in Abs. 1 verwiesen.
Absatz 1 Satz 2 bis 5 gilt nicht für Arbeitnehmer, die Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Diese sind verpflichtet, zu den in Absatz 1 Satz 2 bis 4 genannten Zeitpunkten das Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer feststellen und sich eine ärztliche Bescheinigung nach Absatz 1 Satz 2 oder 4 aushändigen zu lassen
... klingt für mich nach "Pflicht zum gelben/rosa Beleg" durch die Hintertür
@greese schrieb:Absatz 1 Satz 2 bis 5 gilt nicht für Arbeitnehmer, die Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Diese sind verpflichtet, zu den in Absatz 1 Satz 2 bis 4 genannten Zeitpunkten das Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer feststellen und sich eine ärztliche Bescheinigung nach Absatz 1 Satz 2 oder 4 aushändigen zu lassen
... klingt für mich nach "Pflicht zum gelben/rosa Beleg" durch die Hintertür
Aber da steht doch auch zu den in Absatz 1 Satz 2 bis 4 genannten Zeitpunkten.
Und im Satz 2 von Absatz 1 ist die 3-Tage-Regelung enthalten. Diese gilt also m.E. auch bei der eAU.
Viele Grüße
Uwe Lutz
@Uwe_Lutz schrieb:
@greese schrieb:Absatz 1 Satz 2 bis 5 gilt nicht für Arbeitnehmer, die Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Diese sind verpflichtet, zu den in Absatz 1 Satz 2 bis 4 genannten Zeitpunkten das Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer feststellen und sich eine ärztliche Bescheinigung nach Absatz 1 Satz 2 oder 4 aushändigen zu lassen
... klingt für mich nach "Pflicht zum gelben/rosa Beleg" durch die Hintertür
Aber da steht doch auch zu den in Absatz 1 Satz 2 bis 4 genannten Zeitpunkten.
Und im Satz 2 von Absatz 1 ist die 3-Tage-Regelung enthalten. Diese gilt also m.E. auch bei der eAU.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Herr Lutz, das meine ich doch nicht. Für mich klingt eine ärztliche Bescheinigung nach Absatz 1 Satz 2 oder 4 aushändigen zu lassen (zum bestimmten Zeitpunkt) halt nach der weiterhin bestehenden Pflicht für ein Schriftstück
Achso, dann hatte ich das falsch verstanden.
Aber die Bescheinigung, die der Mitarbeiter erhält, ist -so verstehe ich dies zumindest- die Bescheinigung für seine Unterlagen. Und letztlich ist darüber dann auch geregelt, dass er an dem x.ten Tag überhaupt eine Bestätigung durch den Arzt benötigt, die dann elektronisch an die Krankenkasse geht.
Wir und unsere Mandanten machen einfach nicht mit.
die Mandanten bekommen von den MA weiterhin die AU auf Papier bzw. lassen sich von den MA ein Foto der eigenen Ausfertigung (ohne Diagnose natürlich) schicken. Wir bekommen nur eine Aufstellung mit den Zeiträumen. Laut DATEV Jahresseminar ist der Abruf keine Voraussetzung für AAG.
So sind bisher alle Seiten zufrieden😉
Wenn Digitalisierung das Gegenteil bewirkt und alle so weitermachen wie bisher auch 😅.
Well done 👏, Germany 🇩🇪 ...
"Digitalisierung"????
lustig, Digitalisierung zu Fuß, mit amputiertem Unterschenkel, ohne Rollator und Krücken.
Dümmer gehts nimmer.
Warum gehen in Deutschland bei der eAU keine "Massenabrufe" wie bei den ELSTAM Daten, das wäre Digitalisierung und eine Arbeitserleichterung.
Wenn Sie das Verfahren für zielführend halten, lade ich Sie gerne hierhin für die "dämlichen" Eingabearbeiten ein, wir sind dafür zu qualifiziert und zu teuer.
@sue schrieb:
Warum gehen in Deutschland bei der eAU keine "Massenabrufe" wie bei den ELSTAM Daten
Datenschutz 🙄? Das Wort geisterte die Tage schon wieder durch die Community 😶. Aber nein, der ist nie Schuld, dass das hier alles nie so wirklich ans Fliegen kommt. Soll die Krankenkasse, DATEV und wer da alles dran beteiligt ist, die Daten sehr gern bestens schützen aber uns automatisiert mit den Daten arbeiten lassen. Aber Datenschutz heißt wohl sehr oft: diese Daten darf ich nur mir schriftlichen Einverständnis über maximal 4,5h einmalig für diesen Fall verwenden ...
@sue schrieb:
Wenn Sie das Verfahren für zielführend halten, lade ich Sie gerne hierhin für die "dämlichen" Eingabearbeiten ein, wir sind dafür zu qualifiziert und zu teuer.
Ich find' den Bums doch genauso 🚮 wie Du. Das ganze war von Anfang an zum Scheitern verurteilt und jetzt stellen alle erst fest, wie blöd die ausgedachten "Prozesse" sind, die ich so nie betiteln würde. Aber eben klassisch Deutschland. Wir lernen da laufen und fallen öfter auf die Nase - wir müssen's immer ganz speziell machen anstatt mal rechts und links der EU Nachbarn zu schauen aber nein, die sind ja alle ganz anders als wir?!
Wie man das auch gleich von Anfang hätte machen können, hat der User Egelseer bei personio wundervoll beschrieben 😍: Vorbereitungen in Eurer Organisation: Für die Verwaltung von eAUs in 2023
Den Spirit wünsche ich mir von DATEV aber den vermisse ich schon seit Jahren in allen Programmen. Wie viel Zeit man hätte, wenn das mit diesen digitalen Daten alles gleich sauber laufen würde und wir digital nicht so wie analog arbeiten würden ... anyway. Wie sagte jemand? Der Drops ist gelutscht 😂.
Das muss gar nicht so heitek sein. Es hätte doch auch eine Eingabehilfe resp. ein Zusatzmodul getan, in dem alle Abfragen mandantenübergreifend übermittelt werden können.
Die eAU für die Unterlagen des AN hätte man auch nicht in Papierform ausgeben dürfen, sondern gleich in ein elektronisches Postfach bei seiner KK übermitteln müssen mit Benachrichtigung über einen Eingang per SMS oder Mail. Dann kann auch jeder kontrollieren ob die eigene eAU auch wirklich an die KK übermittelt wurde. Alternativ geht der Patient zu seiner KK und lässt sich das ausdrucken. Die Ärzte mit den Ausdrucken zu belasten, war eine richtig dumme Entscheidung…
Leider wurde hier offensichtlich nur Steuergeld verbrannt und die Payroll-Software-Provider stellen sich quer bei der Lösungsfindung.
Das ganze hätte wirklich gut werden können, aber hier arbeiten alle wichtigen Stellen gefühlt gegeneinander. Das ist zum Leid der Bevölkerung und schadet dem Vertrauen in den Rechtsstaat…
@metalposaunist schrieb:@sue schrieb:
Warum gehen in Deutschland bei der eAU keine "Massenabrufe" wie bei den ELSTAM Daten
Datenschutz 🙄? D
Weiß jemand ob zumindest ein automatisierter Abruf geplant ist?
Ich hatte das Thema am Rande gerade mit einer Mitarbeiterin aus dem Lohn und konnte es kaum glauben.
Vielen Dank
EDIT:
Ist es für den Gesamtprozess grundsätzlich ratsam, den Mandanten über die Anwendung "Personaldaten" als Teil von "DATEV Unternehmen Online" die eAU selbst abrufen zu lassen?
@mosachse schrieb:Weiß jemand ob zumindest ein automatisierter Abruf geplant ist?
Ich meine, dass wg. Datenschutz eine Automatisierung nicht möglich ist. Daher müssen für jede Abfrage die Parameter händisch erfasst werden.
@mosachse schrieb:
@metalposaunist schrieb:@sue schrieb:
Warum gehen in Deutschland bei der eAU keine "Massenabrufe" wie bei den ELSTAM Daten
Datenschutz 🙄? D
Weiß jemand ob zumindest ein automatisierter Abruf geplant ist?
Ich hatte das Thema am Rande gerade mit einer Mitarbeiterin aus dem Lohn und konnte es kaum glauben.
Nö, ist nicht geplant. Ich konnte es auch nicht glauben, aber es ist traurige Realität. 🙄
Vielen Dank
EDIT:
Ist es für den Gesamtprozess grundsätzlich ratsam, den Mandanten über die Anwendung "Personaldaten" als Teil von "DATEV Unternehmen Online" die eAU selbst abrufen zu lassen?
Aus meiner Sicht ist das der sinnvollste Weg. Wenn wollen Sie den ggf. täglich daran setzen und die Abrufe machen lassen.
Der Vorteil ist außerdem, dass man die Mandanten an Personaldaten online heranführt. Ist vielleicht mal für Neueinstellungen oder (irgendwann) Personaldatenänderungen interessant oder auch nur für Auswertungen Personalwirtschaft.
Irgendwann soll auch noch die Meldungen der AU über ANo durch den Arbeitnehmer kommen. Plan der Datev ist aktuell das 4. Quartal.
Es ist also so einiges in Bewegung, aber an den automatisierten Abruf glaube ich in absehbarer Zeit nicht. 😓
Irgendwann soll auch noch die Meldungen der AU über ANo durch den Arbeitnehmer kommen. Plan der Datev ist aktuell das 4. Quartal.
Das fänd' ich auch ganz schick. Gekoppelt mit der Info an den AG und dem Steuerberater. Wobei dann der Arbeitnehmer sich auf jeden Fall registrieren muss. Und leider gibt es ja immer "Pappenheimer" die das nicht wollen, ihre Zugangsdaten verlieren oder whatever...
Wir haben gerade das Problem, dass wir für unsere Kanzlei DATEV Personaldaten eingerichtet haben. Damit wollten wir testen ob das eine gute Alternative zur händischen Eingabe in Lohn und Gehalt oder sv.net ist. Allerdings werden unsere Gehälter von der DATEV Lohndienstleistung gemacht. Die hat wohl damit Probleme, dass DATEV Personaldaten unter unserer Beraternummer (und nicht einer mandantengenutzten Beraternummer) eingerichtet ist (und abgerechnet wird) und möchte die Daten doch weiterhin bei sv.net eingegeben haben. Warum das technisch (oder persönlich) scheitert ist mir noch nicht ganz klar. Aber es wird wohl seinen Grund haben.
Das ganze Thema macht einen einfach müde. Wie schon oft hier gesagt wurde: Einfach mal nach rechts und links schauen. Andere Länder sind da viel weiter.
Hallo,
weil ganz schlaue Arbeitnehmer sich einfach krank melden und gar nicht beim Doc waren.
Sie erhalten dann brav Lohnfortzahlung, anstatt unentschuldigte Fehlzeit.
Das fällt erst auf, wenn Anrechenbarkeiten abgefragt werden.
So könnte man in Ruhe immer mal 1-5 Tage daheim bleiben.
Abfragung möglicher Vorerkrankung wird ja erst ab mindestens 30 Tage.
Schlaumeier gibts überall...
Liebe Grüße
High,
wenn es immer die dieselben sind, vom Mitarbeiter trennen😎
Gruss Mike