Als AG wünschte ich mir den Hinweis " eAU wurde noch nicht abgerufen". 😄
Was interessiert mich das als AN, ob der AG das noch nicht gemacht hat.
Vielleicht reagiere ich ja beim Trigger-Thema eAU mittlerweile schon zu empfindlich, aber ich finde das ja mal einen ziemlichen Hammer, das dem Arbeitnehmer einzustellen! U.a. die DSGVO hat uns das mehr als umständliche, zeitraubende und nicht zu Ende gedachte Verfahren der eAU eingebracht - aber der Arbeitnehmer bekommt von der Krankenkasse Informationen über die Arbeitsschritte des Arbeitsgebers? Geht's noch? Was geht das den Arbeitnehmer an? Wo bleibt denn da bittesehr der Datenschutz? Stehen Arbeitgeber und als verlängerter Arm ggf. die StB jetzt in stetem Rechtfertigungsszwang gegenüber den Arbeitnehmern?
@björn schrieb:Wenn ich es noch richtig im Kopf habe war das die Techniker Krankenkasse.
Sicher?
Bei welchem Schritt der Krankmeldung des AN kommt denn diese Meldung?
@Lila_Lohn schrieb:Vielleicht reagiere ich ja beim Trigger-Thema eAU mittlerweile schon zu empfindlich, aber ich finde das ja mal einen ziemlichen Hammer, das dem Arbeitnehmer einzustellen! U.a. die DSGVO hat uns das mehr als umständliche, zeitraubende und nicht zu Ende gedachte Verfahren der eAU eingebracht - aber der Arbeitnehmer bekommt von der Krankenkasse Informationen über die Arbeitsschritte des Arbeitsgebers? Geht's noch? Was geht das den Arbeitnehmer an? Wo bleibt denn da bittesehr der Datenschutz? Stehen Arbeitgeber und als verlängerter Arm ggf. die StB jetzt in stetem Rechtfertigungsszwang gegenüber den Arbeitnehmern?
Vielleicht sollten man erstmal zweifelsfrei klären, ob es überhaupt zutrifft, dass diese Meldung wirklich in der App einer bestimmten, hier erwähnten KK, auch kommt.
Und dann weitersehen, ob die DS-GVO dadurch ins Spiel kommt. Oder, @Lila_Lohn ?
Und dann weitersehen, ob die DS-GVO dadurch ins Spiel kommt. Oder, @Lila_Lohn ?
Ich befürchte mal eher nicht, sonst könnte man solchen KK`n wenigstens damit ans Bein p...
Alleine schon, weil die DS-GVO ja nur für natürliche Personen gibt, wäre damit schon einmal diverse AG raus.
Ich glaube aber bei dem Thema kriegen mittlerweile alle Löhner ganz schlechte Laune, ähnlich der lieben Elena.
@björn, hat ja auch geschrieben, dass er sich nicht sicher ist, ob es die TK war.
Das kann ich dir leider nicht sagen, da ich diese Auskunft nur von einem DATEV Consultant im Dezember bekommen habe, der die Meldung bei einem Kollegen gesehen hat.
Mir ist nur dieser Hinweis zu 100% im Gedächtnis geblieben, da ich das auch einen Hammer gefunden habe als ich dies hörte. Ob es zur Zeit immer noch so ist oder es eine Änderung mittlerweile gab kann ich nicht beurteilen. Wie gesagt glaube ich das es diese Krankenkasse war 100% sicher bin ich mir da nicht mehr.
was mich noch immer interessieren würde, ist:
MUSS der AG die eAU abrufen? oder kann er es auch sein lassen?
Wenn ja, welches Gesetz und warum "muss"?
Es geht doch eigentlich darum, dass dem AG belegt wird, dass der AN erkrankt ist.
Wenn jetzt der AG großzügig würde und die Angaben des Arbeitnehmers Glauben schenkt, könnte sich der Arbeitgeber Arbeit sparen.
Oder sehe ich das falsch?
Es kann doch keine generelle Abrufpflicht geben, da der AG ja nur dann abrufen darf, wenn der AN sich krankgemeldet hat.
Für den Erstattungsantrag wäre es natürlich ganz schön, wenn man die korrekten Zeiten kennt, die auch der Krankenkasse vorliegen, damit man im Nachhinein nicht rumkorrigieren muss.
eine Erstattungsantrag gibt es nur für kleine Unternehmen.
Über 30 AN gibt es keine Erstattung.
Warum also sich die Arbeit mit dem eAU-Abruf machen?
Also ich weiß von einigen Ärzten, die diese Daten gar nicht erst an die Krankenkasse melden. Die haben keine Lust den Verwaltungsaufwand für die Krankenkasse zu übernehmen.
Die Ärzte bekommen zum Teil wohl nur 10 Minuten je Patient von der KK erstattet. Und laut unseren Ärzten dauert die Datenübermittlung an die KK 2 Minuten!
Es werden also weiterhin gelbe Scheine ausgeteilt
Ich habe mehrere Mandanten die nicht wollen das wir abrufen. Das werden wir dann auch nicht machen.
Das sind bisher mehrere Mandanten mit U1 und ein Mandant ohne U1.
Die Zeiten werden bei U1 wie bisher erfasst damit die Erstattung erfolgt
wenn wir abrufen sollen: einmal im Monat mit dem Gehaltslauf
High,
jopp, wie bisher Erstattungsanträge nach Angaben des Arbeitgebers erstellen, abwarten, dann klären .
Gruss Mike
Warum dumm?
Diese Arbeitgeber sagen sie vertrauen ihren Arbeitnehmern.
Davon abgesehen wird bei U1 bei Abweichungen wie bisher zurückgemeldet bzw abgewiesen..
Wie gesagt haben wir auch mehrere Mandanten die keinen Abruf wollen.
Guten Morgen, ich hoffe, ich kann etwas Licht ins Dunkle bringen.
Gestern hat mich endlich die TK zurückgerufen.
Es stimmt NICHT, dass AN eine Meldung erhalten, dass der AG noch nicht oder überhaupt abgerufen hat.
Er erhält darüber KEINE Info.
Das ist beruhigend, danke für die Info!
@JuWa_01 schrieb:Guten Morgen, ich hoffe, ich kann etwas Licht ins Dunkle bringen.
Gestern hat mich endlich die TK zurückgerufen.
Es stimmt NICHT, dass AN eine Meldung erhalten, dass der AG noch nicht oder überhaupt abgerufen hat.
Er erhält darüber KEINE Info.
Danke für die klarstellende Info!
Moin,
bei einem Arztbesuch vor einigen Tagen war die Aussage auch eindeutig: Ich mach' das nicht, ist mir zu viel Aufwand, es gibt weiter die gelben Zettel.
Also nicht nur die AG, auch so mancher Arzt scheut die unbezahlte (?) Mehrarbeit. Irgendwo habe ich auch gelesen, dass die Patienten trotz digitaler Meldung Anspruch auf eine Papierbescheinigung aus Nachweisgründen haben, somit absolut kein Bürokratieabbau auf Seiten der Ärzte und AG (Personalabt./StB.). Aber die haben ja alle derzeit gar keine anderen Probleme...
Kopf hoch, Augen auf und durch (-halten)!
LG
WF
@grandfunck schrieb:Irgendwo habe ich auch gelesen, dass die Patienten trotz digitaler Meldung Anspruch auf eine Papierbescheinigung aus Nachweisgründen haben, ....
DAS habe ich auch gelesen!
Somit wundert es mich nicht mehr, dass ich in 2023 AU in Papierform erhalten habe.
Soweit ich gelesen habe, erhalten die Patienten die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung immer (auch jetzt noch) auf Papier für ihre Unterlagen. Sie erhalten nur keine Ausfertigung für die Krankenkasse und den Arbeitgeber mehr.
Hallo,
vielleicht war, das die Versicherten die Abfrage des AG sehen können, auch nur ein Missverständnis. Laut dieser TK-Publikation können die versicherten in der App checken, ob die eAU bei der Krankenkasse angekommen ist.
"Sie wollen wissen, ob die eAU bei uns angekommen ist? In der TK-App finden Sie eine Übersicht Ihrer Krankmeldungen."
aus: https://www.tk.de/techniker/magazin/digitale-gesundheit/eau-2114222
Gruß, vw
Hallo,
Bei technischen Störungen können Praxen über ihr Praxisverwaltungssystem eine Papierbescheinigung ausdrucken und diese entweder selbst per Post direkt an die Krankenkasse schicken oder den Beschäftigten mitgeben. Auf dieses Ersatzverfahren soll aber nur im Ausnahmefall zurückgegriffen werden. Unabhängig von technischen Störungen können Beschäftigte weiterhin noch eine Papierbescheinigung von ihrer Praxis bekommen. Diese Bescheinigung wird jedoch nicht an Sie als Arbeitgeber weitergeleitet, sondern ist nur ein Nachweis für die eigenen Unterlagen Ihrer Beschäftigten. Informationen dazu finden Sie auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in den häufigen Fragen zur eAU.
Gruß, vw
Nach der ersten zwölf Tagen des neuen Jahres ist es hier folgendermaßen. 50 % der Krankmeldungen erfolgen über die altbekannte AU und 50 % schicken dem Arbeitgeber die AU für den Arbeitnehmer inkl. Diagnose.
Bisher liegt zumindest bei uns kein Fall vor, wo der Arbeitgeber die Krankmeldung nur auf Zuruf bekam.
Jetzt mal ne blöde Frage. Warum soll sich der Arbeitgeber bzw. wir als Abrechnungsstelle die Mühe machen und zusätzlich noch die eAU abrufen?
Nach den Erfahrungen ab 01.01. haben 80 % AU-Bescheinigungen. Entweder AG-Exemplare oder das AN-Exemplar wurde abgegeben. In diesen Fällen rufen wir die eAU generell nicht ab.
Einige AG rufen selber ab und mehrere AG verzichten generell auf den Abruf
Bisher ist das was wir abrufen müssen sehr überschaubar.
So was nennt sich ABM (Arbeitsbeschaffungsmaßnahme) - da wir ja sonst nichts besseres zu tun haben
In meiner TK-APP kann ich tatsächlich sehen, dass meine AU vom AG abgefragt wurde. DA Steht unter Abfrage Ihres Arbeitgebers z.B. "nicht abgefragt- Ihr Arbeitgeber hat noch keine Abfrage gestellt" oder "Von der TK beantwortet - Ihr Arbeitgeber hat die notwendigen Daten erhalten"
Danke für die Information, auch wenn mir diese nicht gefällt....
und die TK damit immer weniger....
Andererseits kann es dem Arbeitnehmer doch egal sein. Aber nachfragen kommen mit Sicherheit. Wieder unnötiger Zeitaufwand
Wir würden dem Arbeitnehmer dann eben mitteilen dass nicht abgerufen wird .
dazu habe ich folgendes gefunden.
So steht's unter FAQ auf der Homepage der TK:
@FrauSmith schrieb:Andererseits kann es dem Arbeitnehmer doch egal sein. Aber nachfragen kommen mit Sicherheit. Wieder unnötiger Zeitaufwand
Wir würden dem Arbeitnehmer dann eben mitteilen dass nicht abgerufen wird .
Nein, aus meiner Sicht macht es Sinn, dass der Arbeitnehmer nicht weiß, ob und wann der Arbeitgeber die Daten abruft.
Führet uns nicht in Versuchung...
... einfach zuhause zu bleiben, weil ich weiß, dass mein Arbeitgeber nicht oder spät abruft...
Wir würden dem Arbeitnehmer dann eben mitteilen...
Dem Arbeitnehmer?
Gruss Mike