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eAU - Krankmeldung der Arbeitnehmer

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letzte Antwort am 11.11.2022 12:15:32 von t_r_
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dirkschmakies
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Guten Morgen,

 

das ist kein klassisches Pilotprogramm der Datev.

 

Vielmehr geht es darum, das evtl. schon bei einzelnen Mandanten, bei denen man weiß, dass das im Normalfall mit den AU's funktioniert, vor dem verpflichtenden Termin 01.07. entsprechend einzurichten und die Abfragen durchzuführen.

 

Im Endeffekt macht man das dann bei den entsprechenden Mandanten (oder auch bei allen Mandanten - ganz wie man möchte) das so, wie in den Jahreswechselunterlagen beschrieben. Und dann beobachtet man einfach, ob alles gut klappt oder eher nicht und wo es vielleicht hakt.

 

MfG,

Dirk Schmakies

danielvoss
Einsteiger
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Guten Morgen Herr Schmakies,

 

vielen Dank für Ihre Info. Damit ist dann ja alles klar und wir warten die Jahreswechselversion ab.

 

LG Daniel Voß

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Jasmina25
Fortgeschrittener
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durchschnittsbenutzer
Aufsteiger
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DATEV hat ein Dokument zum Thema veröffentlicht:

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) - Hintergrund

 

marcow
Einsteiger
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Ich frage mich bei der ganzen Sache, welche Kontrollmöglichkeiten der Mandant als Arbeitgeber hat?

Der AN ruft morgens an und meldet sich krank.

Der AG muss diese Info erst mal so hinnehmen. Grundsätzlich ja kein Problem, aber ich befürchte, dass da eine Menge von „mal-eben-Leistungen“ auf uns zukommt:

Anruf vom Mandant: Könnten Sie bitte mal eben prüfen ob der AN wirklich krank ist

 

Das wäre ja noch halbwegs in geordnete Bahnen zu lenken wenn man einen Sammelabruf für den Mandant macht, der ja in der Regel 4 Tage nach gemeldete AU durchgeführt werden kann.

Bis dahin befindet sich der AG im Schwebezustand…..?

Oder habe ich irgendwo einen Schritt übersehen?

Kann der Mandant in der Sache auch tätig werden über Datev Online ggf.?

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m_brunzendorf
Fachmann
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@marcow  schrieb:

.....

Der AN ruft morgens an und meldet sich krank.

.....

Anruf vom Mandant: Könnten Sie bitte mal eben prüfen ob der AN wirklich krank ist

 

Laut dem von @durchschnittsbenutzer angegebenen DATEV Dokument wird das nicht so "einfach" oder kurzfristig gehen:

 

  • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abrufen

    Der Abruf der Arbeitsunfähigkeit ist erst einen Tag nach Überschreiten der Attestpflicht (in der Regel ab dem 4. Tag der Erkrankung) bei der Krankenkasse möglich.

Da wird der Mandant/Arbeitgeber wohl bis zum 4. Tag warten müssen.

metalposaunist
Unerreicht
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@metalposaunist schrieb:

Auch wenn eRezept ≠ eAU aber dennoch ganz interessant: eRezept: Ziele der bisherigen Testphase konnten nicht erreicht werden


Keep cool 😎Gesundheit: Einführung des E-Rezepts verschoben Als ob wir Digitalisierungskünstler das in Deutschland so schnell schaffen. Das wird das nächste digitale Grab, weil es am Ende kaum jemand nutzt und es keinen echten Plan dazu gibt. Noch heute können nicht alle im Einzelhandel mit einem QR-Code was anfangen.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
DATEV-Mitarbeiter
Stefan_Neubig
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

doch Sie können die eAU-Abfrage noch während des Telefonats mit dem Mandanten erfassen und durchführen.

Wir halten die Meldung dann im Rechenzentrum zurück bis sie übermittelt werden darf - das gilt sowohl für Lodas als auch für Lohn & Gehalt.

Um zu bestimmen wann wir übermitteln dürfen, wird es in den Lohnprogrammen das neue Feld Nachweispflicht geben. Dieses wird mit den von Ihnen genannten 4ten Tag vorbelegt sein.

 

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Neubig

Entwicklung Datenübermittlung Personalwirtschaft

sue
Aufsteiger
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Guten Morgen,

 

habe ich das richtig verstanden bzgl. des künftigen geplanten Arbeitsablaufs?

 

1) Arbeitnehmer meldet sich telefonisch beim Arbeitgeber krank

 

2) Arbeitgeber ruft den Sachbearbeiter beim Steuerberater an / schreibt email o.ä.

 

3) Sachbearbeiter beim STB öffnet extra das Lohnprogramm gibt die Daten ein.

 

4) Schließt das Programm

 

5) macht sich Vermerk in 4 Tagen nachzusehen, was zurückgemeldet wurde.

 

6) Öffnet nach 4 Tagen wieder das Programm schaut nach, ob der AN tatsächlich krank war.

 

7) Ruft den Arbeitgeber an und bestätigt die Krankheit.

 

 

IST DAS WIRKLICH IHR ERNST?

 

ICH MACHE DAS NICHT / Wer soll das bezahlen?

 

Bitte arbeiten Sie an Massenabrufen pro Arbeitgeber pro Monat wie bei ELSTAM auch.

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Stefan_Neubig
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Morgen,

 

ein Massenabruf ist im Verfahren nicht vorgesehen. Die rechtlichen Vorgaben sehen vor, das jeder Abruf einzeln nach der Krankmeldung des Arbeitnehmers erfasst werden muss.

 

Wir bemühen uns im Rahmen der Verfahrensregeln den Prozess zwischen Steuerberater/Lohnsachbearbeiter und dem Arbeitgeber so gut wie möglich zu unterstützen. Beispielsweise planen wir, wie Frau Schöneweis schon erwähnt hat, eine Arbeitgeberlösung und eine Arbeitnehmerlösung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Neubig

Entwicklung Datenübermittlung Personalwirtschaft

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mztfb
Einsteiger
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Das ganze System ist im aktuellen Zustand doch totaler Müll und absolut praxisuntauglich. Die eAU-Daten sollten automatisch in LODAS zeitnah rückübertragen werden, so ähnlich wie es bei ELStAM auch ist. 

 

Vorher hatte ich konkrete Informationen auf Papier, jetzt muss ich bei jeder Krankmeldung manuell einen Abruf machen, um dann vielleicht mal 2 Wochen später meine Informationen zu bekommen. Umständlicher gehts kaum. 

 

Fühlt sich an, als wären wir in der Zeit wieder 10-15 Jahre zurückgesprungen. 

andreashofmeister
Allwissender
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@mztfb  schrieb:

Das ganze System ist im aktuellen Zustand doch totaler Müll und absolut praxisuntauglich. Die eAU-Daten sollten automatisch in LODAS zeitnah rückübertragen werden, so ähnlich wie es bei ELStAM auch ist. 

 

Vorher hatte ich konkrete Informationen auf Papier, jetzt muss ich bei jeder Krankmeldung manuell einen Abruf machen, um dann vielleicht mal 2 Wochen später meine Informationen zu bekommen. Umständlicher gehts kaum. 

 

Fühlt sich an, als wären wir in der Zeit wieder 10-15 Jahre zurückgesprungen. 


Ob das für LODAS noch realisiert wird, kann vielleicht @Franziska_Schottner  beantworten. Oder erst im Lohn-Online?

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Thomas_Kahl
Meister
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@mztfb  schrieb:

Das ganze System ist im aktuellen Zustand doch totaler Müll und absolut praxisuntauglich. Die eAU-Daten sollten automatisch in LODAS zeitnah rückübertragen werden, so ähnlich wie es bei ELStAM auch ist. 

 

Vorher hatte ich konkrete Informationen auf Papier, jetzt muss ich bei jeder Krankmeldung manuell einen Abruf machen, um dann vielleicht mal 2 Wochen später meine Informationen zu bekommen. Umständlicher gehts kaum. 

 

Fühlt sich an, als wären wir in der Zeit wieder 10-15 Jahre zurückgesprungen. 


Zumal ja noch dazu kommt - wenn ich das im Seminar richtig verstanden habe - kommt dann die Rückmeldung, wir die nicht automatisch übernommen, sondern muss manuell erfasst werden. Hinzu kommt, dass man ja immer erst 4 Tage nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit die Abfrage starten darf. So wie das System ausgelegt ist, funktioniert das vielleicht für kleine Firmen. Ich habe einen Mandanten mit um die 190 AN. Da kommen jeden Tag 2-10 AUB´s. Und die bekomme ich je nach Posteingang weitergeleitet. Setze ich mich jetzt also hin und sortiere die erst einmal nach Krankschreibungsdatum. Dann muss ich im Auge behalten, wann ich was Abfragen darf. Anschließend muss ich sehen, ob ich auch wirklich alles Rückgemeldet bekomme (das funktioniert ja schon bei der Abfrage der Vorerkrankungen nicht wirklich) und dann darf ich das Ganze noch manuell übernehmen. 

 

Das ist deutsche Digitalisierung. X-Facher Aufwand und alles zu Fuß. Ich freu mir schon.

MfG
T.Kahl
Uwe_Lutz
Überflieger
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@Thomas_Kahl  schrieb:

Dann muss ich im Auge behalten, wann ich was Abfragen darf.

Moin,

 

den (kleinen) Teil nimmt uns die DATEV aber ab, wenn ich dies richtig sehe. Die Abfrage kann sofort erstellt werden, wird aber von der DATEV erst an die KK übermittelt, wenn die 4-Tage-Frist erreicht ist.

 

Auszug aus dem Dokument  Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Dialog) (für LODAS):

 

Hinweis

Sie können die Abfrage für einen krankgemeldeten Mitarbeiter sofort auslösen, nachdem sie diese erfasst haben. Das Rechenzentrum leitet diese aber erst an dem Tag weiter, an dem der Mitarbeiter laut Einstellungen zur Nachweispflicht verpflichtet ist, ein ärztliches Attest vorzulegen.

 

Ich gehe davon aus, das es dies in LuG entsprechend gibt. 

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

Thomas_Kahl
Meister
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@Uwe_Lutz : Danke. Wenigstens etwas. Das war im Seminar nicht so klar erkennbar. Oder ich habe genau an der Stelle gepennt. 😁

MfG
T.Kahl
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J_Zeller
Einsteiger
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@ Frau Schöneweis:

 

gibt es zu der erwähnten Arbeitgeberlösung in der Lohn-Vorerfassung schon konkrete Infos bzw. Umsetzungen? Wir haben einen Mandanten, welcher die eAU gerne in der digitalen Personalakte bzw. in der Vorerfassung angezeigt bekommen möchte (idealerweise über einen Sammelabruf in DUO).....

 

Besten Dank für ein kurzes Update.

 

Beste Grüße,

J. Zeller

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DATEV-Mitarbeiter
Anne_Schwetz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Morgen liebe Community,

 

gerne würde ich die Gelegenheit nutzen und etwas umfassender zum Thema eAU – elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung antworten.

 

Viele Ihrer aufgeführten Kritikpunkte können wir sehr gut nachvollziehen und verstehen.

Das Verfahren der eAU enthält jedoch zahlreiche Vorgaben, welche wir gewährleisten und folgeleisten müssen:

  • Eine Abruf einer eAU darf nur erfolgen, wenn eine aktuelle Meldung des Arbeitnehmers nach § 5 Abs. 1 EntgFG erfolgt ist
  • Ein Abruf einer eAU darf nur generiert werden, wenn eine
    • Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, die ein Vertragsarzt oder Vertragszahnarzt festgestellt hat
    • Arbeitsunfähigkeit wegen Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit
    • Arbeitsunfähigkeit bei stationärer Krankenhausbehandlung

 

Zudem ist die Nachweispflicht, welche bei uns in den Mandantendaten und auch abweichenden in den Mitarbeiterdaten hinterlegt werden kann, ausschlaggebend.

Ein Abruf darf durch uns frühestens eine Tag nach der im Programm hinterlegten Nachweis erfolgen.

D.h. einer Attestpflicht am 4. Tag, darf der Abruf erst am 5. Tag erfolgen.

-> Dies wird Systemseitig sichergestellt!

 

Um rund um das eAU-Verfahren optimaler zu unterstützen, haben wir folgende Erweiterungen in den Lohnprogrammen vorgesehen:

LODAS

Voraussichtlich mit dem März ServiceRelease:

  • Die eAU-Abfrage kann direkt aus der Fehlzeitenerfassung durchgeführt werden
  • Der ASCII-Import von Fehlzeiten wir um zusätzliche Angaben zur eAU erweitert.

Voraussichtlich mit dem Juni ServiceRelease:

  • Überblick/Statusübersicht über den Hin- und Rückweg aller eAU-Abfragen innerhalb eines Mandanten

 

Lohn und Gehalt

Voraussichtlich mit dem März ServiceRelease:

  • Mitarbeiterübergreifende eAU-Abfrage aus der Stapelerfassung

Voraussichtlich mit dem Juni ServiceRelease:

  • Generierung von Kalenderbuchungen aus eAU-Rückmeldungen
  • Überblick/Statusübersicht über den Hin- und Rückweg aller eAU-Abfragen innerhalb eines Mandanten

 

Aber auch in der kollaborativen Zusammenarbeit mit Ihren Mandanten planen wir weitere Unterstützungsmaßnahmen.

Die Lohn Vorerfassung, mittlerweile freigegeben unter den Namen DATEV Personaldaten, beschäftigt sich gerade mit der Anbindung der eAU.

 

Wir planen im Sommer (7. Juli 2022) eine DATEV Info online-Veranstaltung (buchbar ab April) rund um das Thema eAU in Verbindung mit Arbeitnehmer online und DATEV Personaldaten.

 

Grüße aus Nürnberg

 

Anne Schwetz

ProductOwner Lohn und Gehalt

DATEVeG

Katzenpaule68
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Hallo,

 

ich habe gelesen, dass das Thema von Lauterbach erst einmal auf Eis gelegt worden ist.

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Uwe_Lutz
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@Katzenpaule68  schrieb:

Hallo,

 

ich habe gelesen, dass das Thema von Lauterbach erst einmal auf Eis gelegt worden ist.


Nach meinem Verständnis wurde die Einführungs-/Pilotphase vom 30.06.2022 auf den 31.12.2022 verlängert., so dass nach dem derzeitigen Stand das Ganze ab 2023 laufen soll.

 

So z.B. auch die Info bei Haufe:

 

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) 2022 | Personal | Haufe

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

Katzenpaule68
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Uwe_Lutz
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metalposaunist
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Verstehe @Uwe_Lutz: Dann handhaben wir das also mit diesen Luftfiltern in Klassenräumen auch so? Hat man da auch einen Zwischenstopp gleich zu Anfang eingelegt 🤔?

 

Ernsthaft. Das Internet 🗺 vergisst nie. Die Community 👨‍👩‍👧‍👦 auch nicht und ich würde mich wie bolle freuen 😀, wenn wir auf diesen Post zurückblicken und dann sagen: Hat gar nicht so lange gedauert. Leider eiert Deutschland 🇩🇪 bei der elektronischen Patientenakte auch schon viel zu lange rum. Das ist ja keine Idee von gestern. 

 

Ich wechsle den Zahnarzt und fragte den Alten aufgrund meiner Behandlungshistorie dort, wie es ist, wenn ich ein neuen habe. Der soll einfach anrufen. Dann schicken wir ihm das Angeforderte per E-Mail. 

 

Noch Fragen? 😂😭 Was kann ich denn tun, um auch dort für schnelleren, sicheren und einfacheren Datenaustausch zu Sorgen? Bin aktuell ratlos. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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Uwe_Lutz
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Moin @metalposaunist ,

 

ob es tatsächlich bis zum 01.01.2023 was wird, weiß ich auch nicht.

 

Ich bin schon lange genug dabei, dass ich die (Nicht-)Einführung des ELENA-Verfahren und die immer wieder verschobene Einführung des ELStAM-Verfahrens kenne.

 

Also: glauben, dass es was wird, werde ich auch erst, wenn es tatsächlich läuft.

 

Wir sollten uns aber erst einmal darauf einstellen, dass es zum 01.01.2023 kommt und uns Gedanken um den Ablauf und den Austausch der Daten mit den Mandanten machen. Wenn man hierfür die Pilotphase nicht nutzt, kommt vermutlich das böse Erwachen, wenn man dann ins kalte Wasser geschubst wird.

 

Wobei ich mir überlege, mit der verstärkten Nutzung und dem Ausprobieren bei uns zu warten, bis das angekündigte Juni-Update von LODAS da ist und zumindest eine Protokollierung der Daten im Programm vorliegen soll.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

metalposaunist
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@Uwe_Lutz schrieb:

Wenn man hierfür die Pilotphase nicht nutzt, kommt vermutlich das böse Erwachen, wenn man dann ins kalte Wasser geschubst wird.


Aber wir können ja nun nicht alle pilotieren und wie man eigentlich sagt: zu BETA Testern werden 🤔. Hier soll sich DATEV mit digitalen Vorreitern zusammen setzen; das Best Practice ausarbeiten und davon final 1 Video machen, dass man sich anschauen kann: Der neue Workflow zur eAU mit den DATEV Lohnprogrammen - so meistert Du ihn perfekt. Stand: XX/20XX

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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Uwe_Lutz
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@metalposaunist  schrieb:

 

Aber wir können ja nun nicht alle pilotieren und wie man eigentlich sagt: zu BETA Testern werden 🤔


Es handelt sich hierbei ja nicht um eine Pilotphase des DATEV-Programms. In LODAS (und LuG) sind die Abrufe eingearbeitet. Da ist zwar noch Verbesserungsbedarf hinsichtlich Doppelerfassung und Protokollierung. Diese Anpassungen sind von DATEV schon angekündigt und werden kommen. Um diese Anpassung geht es in der von mir gemeinten Pilotphase aber nicht.

 

Da der Ablauf des Informationsflusses gegenüber den bisherigen Abrechnungen neu gefunden werden muss (Es ist nicht mehr ausreichend, die AU-Zeiten erst im Rahmen der Abrechnungsdaten vom Mandanten zu erhalten!), sollte dieser Ablauf

 

Info AN->AG | Info AG -> StB | Abruf der Daten durch StB bei KK | Rückmeldung von KK an StB | Info StB -> AG

 

"pilotiert" werden. Die Pilotphase wird auch von den Ärzten und Krankenkassen benötigt, damit dort die Daten korrekt und elektronisch gemeldet werden.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

metalposaunist
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So hatte ich das auch verstanden 😉. Einige wenige müssen sich überlegen, wie man den Workflow richtig sinnvoll gestaltet und diesen für alle Anwender etablieren. Dass es dann immer Anwender gibt, die das nicht gut finden, weil man vorher ggf. "anders" gearbeitet hat - Stichwort: Standards.  

 

Und nicht zu vergessen: personio. Auch da geht in deren Community schon einiges zum Thema eAU ab.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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Uwe_Lutz
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@metalposaunist  schrieb:

 

1 Video machen, dass man sich anschauen kann: Der neue Workflow zur eAU mit den DATEV Lohnprogrammen - so meistert Du ihn perfekt. Stand: XX/20XX

Und vielleicht noch eine Anmerkung zum Workflow: DATEV (und digitale Vorreiter) können nicht DEN Workflow beschreiben, da dies von Kanzlei zu Kanzlei und letztlich von Mandant zu Mandant unterschiedlich sein wird.

 

Bei uns wird es auch unterschiedliche Vorgehensweisen geben. Es ist schließlich etwas anderes, ob ich einen Mandanten habe, der eine Aushilfe hat, die einmal im Jahr für 14 Tage mit einer Grippe ausfällt oder einen Arbeitgeber mit einer Anzahl von xxx Mitarbeitern, bei denen AU-Zeiten verstärkt vorkommen.

 

Wichtig ist z.B. auch, dass man jetzt auch bei Arbeitgebern in das Verfahren involviert wird, die mit mehr als 30 AN nicht am U1-Verfahren teilnehmen. Bei diesen Arbeitgebern haben wir bisher nicht jede einzelne AU mitgeteilt bekommen. Diese waren nur wichtig, wenn die 6-Wochen-Frist für die Entgeltfortzahlung abläuft. Jetzt müssen wir auch diese Daten (sofern der Arbeitgeber nicht selbst abrechnet) aufnehmen, damit die AU-Bestätigungen abgerufen werden können.

 

Natürlich ist es auch interessant, was in diesem Zusammenhang weiter von der DATEV kommt, so dass die AU-Zeiten im Rahmen von "Personaldaten online" ggf. von den Arbeitgebern direkt abgerufen werden können.

 

Aber wir müssen uns halt auch um die ganzen "kleineren" Arbeitgeber kümmern, die UO bzw. Personaldaten online nicht nutzen und bei denen der Abruf durch uns erfolgen muss.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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Uwe_Lutz
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@metalposaunist  schrieb:

Einige wenige müssen sich überlegen, wie man den Workflow richtig sinnvoll gestaltet und diesen für alle Anwender etablieren.


Dazu hatte ich ja eben schon Stellung genommen. Aber vielleicht noch eine Überlegung in dem Zusammenhang: Da die Umstellung nicht nur bei uns erfolgt, sondern letztlich auch der Informationsfluss vom AN zum AG und vom AG zu uns betroffen ist, sollte dies schon möglichst bald auch mit den Mandanten besprochen werden.

 

Und zum Stichwort: Standards:

 

Ja, wir können die Mandanten beraten, wie ein Ablauf sinnvoll sein kann. Aber letztlich sind wir die Fachleute und müssen uns auf die Mandanten einstellen. Wir versuchen zwar auch, eine möglichst einheitliche Bearbeitung umzusetzen. Wenn es aber vom einem Mandanten nicht gewollt ist oder diesem das nicht möglich ist (weil er damit nicht zurecht kommt), können wir uns darauf auch einstellen.

 

Aber jetzt schweife ich ab - und sollte mich lieber um das Tagesgeschäft kümmern.


Viele Grüße

Uwe Lutz

haag
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Hallo Zusammen,

 

ja Video finde ich auch gut!

 

Wir gehören auch zu den AG mit U2 und pflegen nur Krank-Daten bei MA/innen ein, wenn >42 Tage oder Vorerkrankung.

 

Zudem haben wir ein Zeiterfassungsprogramm (ZEUS) mit der wir mtl. eine Schnittstellübertragung nach DATEV vornehmen, aber nur "Ausfalldaten" die eine Kürzung Lohn/Gehalt (z.B. Muschu, EZ, KoL, ....) bewirken übertragen. Soll ich dann zukünftig mit dem Abruf der Daten 2-gleisig fahren? Die Daten von ZEUS sind wahrscheinlich aktueller, als die, die ich über DATEV abrufen kann? 

Ich werde dann zukünftig wahrscheinlich sehr viele Rückrechnungen (bzw. noch mehr) haben, da ich nie bis zum Eingabeschluß alle mtl. Daten habe.

 

Eigentlich habe ich mir von dieser ganzen Digitalisierung mehr Erleichterung bei der Verarbeitung von Daten erhofft, aber so wie ich es sehe, wird es komplizierter und viel mehr Aufwand bei der Prüfung der Gehaltsabrechnung.

 

Warum sitzen in den Beschlussgremien nicht die Anwender aller Bereiche die damit zu tun haben?!! 

 

Allen einen schönen und hoffentlich sonnigen Tag!

 

Grüße

Ilona Haag

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Jasmina25
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Hallo Frau Haag, 

 

ich hatte mir von der Digitalisierung auch eine Erleichterung vorgestellt und je mehr ich mich damit auseinandersetze werde ich eines Besseren belehrt. 

 

Auch wir arbeiten mit einem Zeiterfassungssystem (Tisoware) und letzte Woche habe ich erfahren, dass der Anbieter die Administration der eAU anbietet (gegen Bezahlung 🤔 ) .... im Moment fehlt mir die Vorstellung, wie dies abgewickelt werden kann - wie die Verknüpfung der jeweiligen KK der Mitarbeiter hinterlegt wird. Für mich wirkt alles noch nicht richtig greifbar. 

 

Dennoch finde ich die Vorstellung, dass die AU-Zeiten über das ZE-System administriert werden charmant. Über eine entsprechende Schnittstellen Definition könnten dann die lohnrelevanten Daten ins Lohnsystem übernommen werden und im Zeiterfassungssystem hat man die vollständigen Daten. 

 

Vielleicht gibt es diese Möglichkeit auch bei Ihrem Zeiterfassungsanbieter - Zeus. 

 

 

Viele Grüße Jasmina Reichert

71
letzte Antwort am 11.11.2022 12:15:32 von t_r_
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