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Update: Informationen zum Pflegeunterstützungs- und - entlastungsgesetz (PUEG)

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letzte Antwort am 18.06.2024 12:58:39 von SNdStb
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GeKa
Beginner
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Nachricht 31 von 267
2144 Mal angesehen

Hallo,

 

mit der Nachberechnung wäre ich vorsichtig.

Nach § 55 Abs.3 SGB XI ist nur bei Geburten eine Rückwirkung möglich (max. 3 Monate), ansonsten gilt:

 

"... ansonsten wirkt der Nachweis ab Beginn des Monats, der dem Monat folgt, in dem der Nachweis erbracht wird."

 

 

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Michaela_Scheu
Beginner
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Nachricht 32 von 267
2140 Mal angesehen

Hallo Frau Schön, 

 

wir haben die Lodas Version 12.4 schon installiert. Habe es auch gleich mal ausprobiert. Ein Mitarbeiter mit 3 Kindern (davon 2 unter 25). In der Probeabrechnung berücksichtigt das die PV auch korrekt.  

 

Wir haben in den Mandantendaten auch eingestellt, dass der Hinweis zu anrechenbaren Kindern auch generell angedruckt werden soll. Nur finde ich den auf der Probeabrechnung nicht. Wo steht das?

 

Ich dachte, das steht ähnlich, wie beim KK-Zusatzbeitrag  irgendwo ersichtlich... bin ich blind oder habe ich das falsch verstanden? 

 

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shasieber
Einsteiger
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Nachricht 33 von 267
2124 Mal angesehen

Hallo,

 

unter Hinweise zur Abrechnung oben rechts (siehe Anhang).

Aber bei Arbeitnehmern mit nur einem Kind kommt kein Andruck. 

 

Viele Grüße

Sandra

lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 34 von 267
2118 Mal angesehen

... ich gehe davon aus, dass der Nachweis zur Elterneigenschaft bereits bei Eintritt vorgelegen hat (was am Eingangsstempel erkennbar ist) und nur durch die Nachlässigkeit der Lohnabrechnung nicht berücksichtigt wurde ...

 

😉

 

 

NaJu2008
Fortgeschrittener
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Nachricht 35 von 267
2100 Mal angesehen

Das steht erst auf der Probeabrechnung für 07.

 

 

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NaJu2008
Fortgeschrittener
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Nachricht 36 von 267
2080 Mal angesehen

Wir haben jetzt auch endlich die neue Version und gleichmal die csv-Liste für die AG generiert.

 

Ärgerlich ist allerdings, dass nicht nach aktiven Dienstverhältnissen unterschieden wird. Ich bekomme die Daten für sämtliche im Lohn angelegte Mitarbeiter! Und im Filter kann man diesbezüglich auch nichts einstellen.

 

Bei Betrieben mit einer entsprechend hohen Fluktuation bekommt man eine Ellenlange Excel-Liste der Mitarbeiter von denen am Ende vielleicht nur noch 50% tatsächlich beschäftigt sind. 

 

Und für den Reimport muss ich die Tabelle auch noch sonst wie umständlich aufarbeiten. Hätte man dafür nicht vielleicht gleich auch noch eine Importhilfe bereitstellen können. Da ist man ja mit dem abtippen der Daten schneller.

 

Wo ist da also bitte die Arbeitserleichterung????

Michaela_Scheu
Beginner
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Nachricht 37 von 267
2039 Mal angesehen

wir haben den Juni schon abgerechnet.. ich finde es trotzdem nicht. 

ich zweifel an mir selbst... 😄 

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P_Sp
Einsteiger
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Nachricht 38 von 267
1984 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

könnte der Arbeitnehmer (oder die Abrechnungsstelle) dann ggf. einen Antrag auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge bei seiner Krankenkasse stellen?

Wir haben ebenfalls einige Fälle, wo aus welchen Gründen auch immer, fälschlicherweise der PV-Zuschlag abgerechnet wurde.

 

Viele Grüße

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 39 von 267
1970 Mal angesehen

@P_Sp  schrieb:

Guten Morgen,

 

könnte der Arbeitnehmer (oder die Abrechnungsstelle) dann ggf. einen Antrag auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge bei seiner Krankenkasse stellen?

Wir haben ebenfalls einige Fälle, wo aus welchen Gründen auch immer, fälschlicherweise der PV-Zuschlag abgerechnet wurde.

 

Viele Grüße

 


Wenn dem Arbeitgeber der Nachweis (nachweislich) fristgerecht vorlag, kann dies in den Abrechnungen entsprechend korrigiert werden.

 

Da Voraussetzung für die Berücksichtigung der Elterneigenschaft der Nachweis gegenüber der beitragsabführenden Stelle (= Arbeitgeber) ist, ist eine anderweitige Erstattung m.E. nicht möglich.

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NaJu2008
Fortgeschrittener
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Nachricht 40 von 267
1918 Mal angesehen

wir haben den Juni schon abgerechnet.. ich finde es trotzdem nicht. 

ich zweifel an mir selbst...

Oben rechts in der Ecke unter Hinweise

steht aber nur ab 2 berücksichtigungsfähigen Kindern da

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Michaela_Scheu
Beginner
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Nachricht 41 von 267
1881 Mal angesehen

Danke, 

 

ja  man muss noch unter den Mandantendaten >Zusatzeinstellungen > "Individuelle Hinweistexte für Mitarbeiter zusätzlich ausgeben" anhaken. 

 

Das hat gefehlt. das ist von Datev etwas verwirrend. Ich sag ja das ich das als genereller  Andruck haben möchte. 

 

 

Naja. jetzt funktionierts. Danke. 🙂 

NaJu2008
Fortgeschrittener
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Nachricht 42 von 267
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Aber daran kann es nicht liegen.

 

Habe den Hinweis auf der Probeabrechnung draufstehen obwohl der Haken in den Stammdaten nicht gesetzt ist

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middeldorf
Beginner
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Nachricht 43 von 267
1801 Mal angesehen

Das kommt darauf an, ob man bei den MA bereits individuelle Hinweistexte andrucken lässt.

 

Dieses Kontrollkästchen ist dann von Bedeutung, wenn für einen Abrechnungsmonat sowohl ein Hinweistext für alle Mitarbeiter im Register Brutto/Netto-Hinweis hinterlegt ist, als auch ein individueller Hinweistext für einen einzelnen Mitarbeiter unter Personaldaten | Auswertungssteuerung.

 

 

Hinweis

Ist dieses Kontrollkästchen aktiviert, werden für den betroffenen Mitarbeiter beide Hinweistexte ausgegeben, d. h. zunächst der Hinweistext für alle Mitarbeiter und dann der individuelle Hinweistext für den betroffenen Mitarbeiter.

Ist dieses Kontrollkästchen nicht aktiviert, wird nur der individuelle Hinweistext für den betroffenen Mitarbeiter ausgegeben. Der Hinweistext für alle Mitarbeiter entfällt.

NaJu2008
Fortgeschrittener
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Nachricht 44 von 267
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Unter Personaldaten / Auswertungssteuerung kann ich nur den individuellen Hinweistest hinterlegen. Wenn ich keinen hinterlege, wird auch keiner gedruckt.

Und mal ehrlich, ich schlüssel doch nicht bei allen Mitarbeitern einzeln ob Hinweistexte ausgegeben werden sollen oder nicht.

 

Mit der neuen Version gibt es jetzt folgende Anzeigemöglichkeit unter Personaldaten/Auswertungssteuerung:

Unbenannt.PNG

 

Ich hatte bisher nur auf Mandantenebene den generellen Andruck gewählt. Und der Haken in den Mandantendaten ist trotzdem nicht gesetzt. Trotzdem wird der Hinweistext ausgegeben.

middeldorf
Beginner
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Nachricht 45 von 267
1760 Mal angesehen

Wir haben bspw. eine Software vorgeschaltet und importieren die Daten in Lodas und lassen (automatisiert) bei jedem MA ein Hinweistext andrucken. Somit müssten wir, u.U. genau wie Frau Scheu,  den Haken "Individuelle Hinweistexte für Mitarbeiter zusätzlich ausgeben" setzen.

 

Wenn Sie generell keine individuellen Hinweistexte bei den MA hinterlegt haben, muss der Haken auch nicht gesetzt werden und der Hinweistext bzgl. der anrechenbaren Kindern wird trotzdem gedruckt.

 

Mehr wollte ich mit der Info nicht sagen 🙂

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ChrisW
Fortgeschrittener
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Nachricht 46 von 267
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Dieser Andruck und das Steuerungsfeld findet man wo?

Gibt es das in L+G oder ist das Screenshot aus Lodas?

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metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 47 von 267
1654 Mal angesehen

Hallo @Nadine_Mack,

 

jetzt mal eine ernsthafte Frage: Was machen wir wie smart mit allen Mandanten, die @Personio oder HRworks (@Michael_Welling) oder rexx oder andere HR Suiten mit DATEV Schnittstellen bereits nutzen und dort im HR System nun die Kinder ihrer Mitarbeiter alle zentral hinterlegen? 

 

Eigentlich müsste man die per Schnittstelle doch auch übernehmen können, oder? Oder müssen diese Arbeitnehmer dann 1x die Kinder in der HR Suite erfassen und 1x nochmal zusätzlich dem Steuerberater melden?  

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
Salara
Beginner
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Nachricht 48 von 267
1645 Mal angesehen

Hallo in die Runde, 

 

ich habe die Beiträge eher überflogen, deshalb weist mich bitte darauf hin, falls es schon zur Sprache kam, aber weiß einer, wie es mit ausländischen Kindern aussieht?

Ich habe Mandanten, die beschäftigen Arbeitnehmer*innen, die aus dem Ausland kommen z.B. Bulgarien oder Syrien. Deren Familien leben auch in der Heimat und mitunter haben Sie eben auch Kinder. Werden die berücksichtigt? Ehrlicherweise kann ich gar nicht sagen, ob die bisher bei dem Zuschlag für Kinderlose eine Rolle spielen oder nicht. 

 

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NaJu2008
Fortgeschrittener
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Nachricht 49 von 267
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Natürlich werden ausländische Kinder auch berücksichtigt. Es sind ja trotzdem leibliche Kinder.

Und gegebenfalls hast du auch Kinderfreibeträge

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NaJu2008
Fortgeschrittener
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Nachricht 50 von 267
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Eigentlich müsste man die per Schnittstelle doch auch übernehmen können, oder? Oder müssen diese Arbeitnehmer dann 1x die Kinder in der HR Suite erfassen und 1x nochmal zusätzlich dem Steuerberater melden?  

Also zu Personio kann ich nur sagen: Doppelt hält besser 😓

 

Hatte mir diesbezüglich ein Webinar mit angehört und leider werden diese Stammdaten nicht über die Schnittstelle übertragen

metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 51 von 267
1667 Mal angesehen

Dachte ich mir schon 😅. Dann wäre es ja zumindest smart, wenn man aus diesen HR Suiten einen DATEV Export generieren kann, den man in LODAS / LuG einspielen kann (Stichwort ASCII Import).  

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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P_Sp
Einsteiger
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Nachricht 52 von 267
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Hallo NaJu2008,

 

wenn du unter "Mitarbeiter öffnen" einen Filter anlegst (Austrittsdatum =leer) und den dort verwendest, erscheinen in der Brennpunktmaske nur die aktiven Arbeitnehmer.

 

Viele Grüße

 

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P_Sp
Einsteiger
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Nachricht 53 von 267
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"wenn du unter "Mitarbeiter öffnen" einen Filter anlegst (Austrittsdatum =leer) und den dort verwendest, erscheinen in der Brennpunktmaske nur die aktiven Arbeitnehmer."

 

Entschuldigung, ich muss meine Aussage revidieren.

Funktioniert so leider auch nicht.

 

 

 

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GF_SB
Einsteiger
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Lohn und Gehalt Umsetzung PUEG - Fragen

 

Kinderverwaltung

Im DATEV Dokument 1027089 steht:

GF_SB_0-1687413768368.png

 

https://apps.datev.de/help-center/documents/1027089

 

a) Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose (wie bisher)

 

Somit würde ich davon ausgehen, dass das 1. Kind (egal wie alt) bei einer Erfassung über die Kinderverwaltung, auch automatisch das Häkchen setzt (wie bei einem Kinderfreibetrag über ELSTAM) 

GF_SB_1-1687413875930.png

 

→ dies geschieht im Moment noch nicht, lt. meinem Test für eine Neuanlage im Juni 2023 (Z wurde trotzdem abgerechnet, obwohl ich das erste Kind in der Kinderverwaltung inkl. Nachweisdatum erfasst habe).

 

Ist die Erfassung des 1. Kindes in der Kinderverwaltung ab Juli 2023 ausreichend, um den Beitragszuschlag (0,6 %) für Kinderlose nicht zu berechnen?

Oder muss das Häkchen zusätzlich gesetzt werden?

 

Darauf aufbauende weitere Frage: 

hat das Datum des Nachweises in der Kinderverwaltung beim 1. Kind die Funktion, dass eine automatische Nachberechnung stattfindet, wenn z.B. die Geburt innerhalb von 3 Monaten nachgewiesen wird, also das Datum des Nachweises z.B. 2 Monate in der Kinderverwaltung später erfasst wird?

 

Oder ist es gar so, dass das 1. Kind, welches die Nichtzahlung des Beitragszuschlages veranlasst gar nicht in der Kinderverwaltung erfasst werden soll, weil dies ggf. dann doppelt berücksichtigt wird ↓

 

 

b) Abschlag Pflegeversicherung für Kinder unter 25 (2.-5. Kind) - NEU ab 01.07.2023

 

1. Kind in der Kinderverwaltung =

kein Beitragszuschlag?

oder zählt das 1. Kind auch schon zum Abschlag?

 

2. Kind in der Kinderverwaltung =

wenn unter 25 → -0,25 %

wenn über 25 → keine Auswirkung

 

3. Kind in der Kinderverwaltung

wenn unter 25 → -0,25 % (ggf. Zusammenrechnung mit 2. Kind = -0,5 %)

wenn über 25 → keine Auswirkung

 

... bis zum 5. Kind

 

Welche konkrete Auswirkung hat die Erfassung in der Kinderverwaltung in Lohn und Gehalt, was die Reihenfolge der Kinder angeht?

 

Ich hoffe, dass ich meine ersten Fragen verständlich ausdrücken konnte und freue mich auf Antworten 🙂

 

 

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rschoepe
Experte
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@Nadine_Mack, ich hätte da eine Bitte zum Dialog "Kinderdaten übergreifend ändern". Da die Tabelle keine Spalten zum Ein- und Austrittsdatum hat (weil man dann ja zu leicht sehen könnte, bei welchen Mitarbeitern es sich überhaupt noch lohnt, sie anzufassen - stattdessen stehen da die für mich völlig nutzlosen Listennummern!! des Beschäftigungsbetriebs und der BGRS PV), kann der Filter keine passenden Zeilen finden.

rschoepe_0-1687417081044.png

Alternativ nehme ich auch eine entsprechende Auswahl im Dropdown ("aktive Mitarbeiter", also Austrittsdatum leer oder >= "heute").

Uwe_Lutz
Überflieger
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@rschoepe  schrieb:

BGRS PV


Der ist ja schon ganz praktisch - anders kann man ja die geringfügig Beschäftigten nicht erkennen. 😣

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 57 von 267
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@rschoepe  schrieb:

 

 

Alternativ nehme ich auch eine entsprechende Auswahl im Dropdown ("aktive Mitarbeiter", also Austrittsdatum leer oder >= "heute").


Einen entsprechenden Filter muss man sich vorher (also z.B. in der normalen Auswahl der Mitarbeiter) erstellen - z.B. also einen Filter mit Austrittsdatum = leer oder > 30.06.2023.

 

Dann kann man dieser über die Filter über der Mitarbeiterliste aktivieren.

 

Uwe_Lutz_0-1687418964578.png

 

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middeldorf
Beginner
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Nachricht 58 von 267
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Das Feld bzw. der Filter Austrittsdatum wird aber leider in der Maske bzgl. der Kinderdaten nicht angesteuert.

 

Filtere ich bspw. "Austrittsdatum leer" habe ich keine MA zur Auswahl.

rschoepe
Experte
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Nachricht 59 von 267
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@Uwe_Lutz  schrieb:
Einen entsprechenden Filter muss man sich vorher (also z.B. in der normalen Auswahl der Mitarbeiter) erstellen - z.B. also einen Filter mit Austrittsdatum = leer oder > 30.06.2023.

 

Dann kann man dieser über die Filter über der Mitarbeiterliste aktivieren.


 Habe ich, der funktioniert in der Übersicht aber nicht. 😐

 


@Uwe_Lutz  schrieb:
Der ist ja schon ganz praktisch - anders kann man ja die geringfügig Beschäftigten nicht erkennen. 

Ja gut, wir nutzen verschiedene Nummernkreise für SV-pflichtig und geringfügig Beschäftigte, das kann ich also auch über die PNR sehen.

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DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 60 von 267
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Hallo,


ich verstehe Ihren Kritikpunkt voll und ganz und habe diesen an unsere Experten zur weiteren Prüfung weitergegeben.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
266
letzte Antwort am 18.06.2024 12:58:39 von SNdStb
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