Passend zu der Antwort von Herrn Lutz ist u.a. in der Dok.-Nr.: 1026887 ist auch das passende Beispiel gebracht. "Beispiel: Bei Mitgliedern mit 4 Kindern beispielsweise bedeutet dies, dass in der Zeit, in der alle Kinder noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, der Abschlag insgesamt 0,75 Beitragssatzpunkte beträgt. Vollendet eines der Kinder das 25. Lebensjahr, beträgt der Abschlag ab dem Folgemonat nur noch 0,5 Beitragssatzpunkte. Vollendet ein weiteres Kind das 25. Lebensjahr, beträgt der Abschlag nur noch 0,25 Beitragssatzpunkte." Also bezogen das auf das Beispiel insgesamt 4 Kinder: Alle Kinder unter 25 Jahre = Insgesamt 4 Kinder die zu berücksichtigen sind. Die Reduzierung beginnt (unabhängig von dem wegfallendem Zuschlag für Kinderlose) ab dem zweiten Kind, also für 3 Kinder gibt es jeweils die Beitragsreduzierung von 0,25 % auf insgesamt 0,75%. 1 Kind über 25 Jahre = 3 zu berücksichtigende Kinder. Zuschlag ab dem zweiten Kind, also für 2 Kinder gibt es jeweils die Beitragsreduzierung von 0,25 % auf insgesamt 0,50 %. 2 Kinder über 25 Jahre = Für 1 Kind gibt es die Beitragsreduzierung von 0,25 % auf insgesamt 0,25%. 3 Kinder über 25 Jahre = Keine Beitragsreduzierung
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