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KUG Krankheit vor Kurzarbeit Gehaltsempfänger

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letzte Antwort am 18.05.2020 12:32:06 von Dominika_Raciborska
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Roswitha1
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Guten Morgen,

 

ich habe eine MA die vom 23.03. bis 24.04.20 krank geschrieben ist.

Die MA hätte vom 13.04.-24.04.20 Kurzarbeit (2 Wochen arbeiten - 2 Wochen Kurzarbeit).

Kurzarbeit ist ab dem 01.04.20 angemeldet.

 

Ich habe jetzt

 

vom 23.03.-31.03.20 AS mit K

vom 01.04.-12.04.20 AS mit K

vom 13.04.-17.04.20 AS mit VK

vom 20.04.-24.04.20 AS mit KU

 

eingegeben.

 

Vom 23.03.-12.04.20 bekommt die MA ihr normales Gehalt.

vom 13.04.-17.04.20 bekommt die MA dann Krankengeld in Höhe des KUG vom Arbeitgeber der einen Antrag bei der Krankenkasse stellen muss, um das Geld zurück zu bekommen. - (Wird nicht von Datev autom. gemacht, oder?)

vom 20.04.-24.04.20 bekommt er normales KUG.

vom 25.04.-30.04.20 bekommt er sein normales Gehalt.

 

Ist das so korrekt?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

LG

Roswitha

DATEV-Mitarbeiter
Dominika_Raciborska
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Roswitha,


Ihre Eingaben sind absolut korrekt! 😊


Da die Krankheit bereits vor dem Gewährungszeitraum begonnen hat, ist der Ausfallschlüssel VK – „Krankengeld/Krankheit vor Kug“ für den Zeitraum vom 13.04.-17.04. zu buchen. 


Für die Erstattung der Krankheit vor dem Gewährungszeitraum gibt es kein automatisiertes Verfahren. Daher kann dieser nicht durch DATEV erstellt werden. Fordern Sie den Antrag manuell bei der jeweiligen Krankenkasse an. 


Auf der letzten Seite des Anhangs zum Leistungsantrag, werden alle zu erstattenden Werte für den VS-Zeitraum ausgewiesen. 


Viele Grüße aus Nürnberg

 

Dominika Raciborska

Personalwirtschaft 

DATEV eG

 

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Roswitha1
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Hallo Frau Raciborska,

 

vielen lieben Dank für Ihre Hilfe.

Ich habe den 13.04.2020 noch mit dem Kürzel KG versehen, da es ein Feiertag ist.

Ich hoffe, dies war auch richtig.

LG

Roswitha Krychowski

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f_hirt
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Warum bekommt die MA vom 20.04.-24.04. normales KUG obwohl da noch die Krankschreibung war?

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Roswitha1
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Guten Morgen,

AU war nur bis zum 17.04.2020 - ist oben falsch eingegeben.

Sorry.

LG

Roswitha

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f_hirt
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Nun ist alles klar 🙂

 

Vielen Dank!

 

... und wenn ich richtig nachgelesen habe, muss in den Fehlzeiten (also dann vom 14.04. bis 17.04.) eine Unterbrechung mit Kug/S-Kug krank eingetragen werden da die Tage mit Krankengeld in Höhe des KUG nicht als SV-Tage zählen.

 

LG

F. Hirt

 

 

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Roswitha1
Aufsteiger
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Hallo,

 

für den Zeitraum 14.04.-17.04.20 muss der Ausfallschlüssel VK (vor Kug) eingegeben werden.

Das ermittelte Krankengeld in Höhe Kug wird automatisch mit der Lohnart 5020 , steuer- u. sozialversicherungsfrei abgerechnet.

Die Sozialversicherungstage werden gekürzt. Die Ausfalltage werden automatisch in die Krankheitszeiten übernommen.

Der Arbeitnehmer erhält an diesen Tagen Krankengeld in Höhe von Kug durch die Krankenkasse.  - Muss gesondert beantragt werden. - geht nicht automatisch.

 

LG

Roswitha

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Brain15
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Hallo Dominika,

 

ich habe nun auch eine Frage rund um dieses verwirrende Thema.

Unsere Mitarbeiter haben KUG 50%. Ab 01.04. wurde Kurzarbeit angemeldet. Nun habe ich eine Krankmeldung 30.03.-03.04.2020 von einer Vollzeitkraft (40 Std./Woche) erhalten.

 

Ich gebe im System VK (Krank vor KU) vom 01.04.-03.04. ein mit 4,0 Std. (ausgefallene Std. während KU)

Unser Unternehmen ist Umlage 1 pflichtig. Er erstellt mir nun keinen Erstattungsantrag. Ich habe nachlesen können, dass man tageweise die Fehlzeit eintragen muss, damit ein Erstattungsantrag erstellt wird.

Wie sieht das konkret aus? 

 

Ungefähr so?

 

01.04. - VK 8 Std.

02.04. - VK 4 Std.

03.04. - K 12 Std.

 

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

 

Liebe Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Darlene_Pfahler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


handelt es sich bei dem Mitarbeiter um einen Gehalts- oder Stundenlohnempfänger?


Für einen Stundenlohnempfänger sind die Angaben beim Mitarbeiter unter Bewegungsdaten | Kalender wie folgt zu erfassen:

 

30.03.2020 - 31.03.2020 Ausfallschlüssel "K"   Lohnart 1650 / 8,0 Std. / 1,0 Tage
01.04.2020 - 03.04.2020 Ausfallschlüssel "VK" 4,0 Std. / 0,5 Tage
                                          Ausfallschlüssel "K"   Lohnart 1650 / 4,0 Std. / 0,5 Tage
ab dem 04.04.2020         Ausfallschlüssel "KU" 4,0 Std. / 0,5 Tage
                                          Ausfallschlüssel "1" 4,0 Std. / 0,5 Tage

 

Entsprechende Anwendungsbeispiele finden Sie auch in dem Dokument 5303312 "Kurzarbeitergeld erfassen (Beispiele für Lohn und Gehalt)" .

 

Für Gehaltsempfänger kann die Ausfallzeit aktuell nur als ganzer Tag gemeldet werden. Dies wurde bisher so über die Verfahrensbeschreibung geregelt. Ein korrekter AAG-Antrag durch die Erfassung im Kalender wie oben beschrieben ist daher aktuell nicht möglich.

 

Die ursprüngliche Beschränkung aus der Verfahrensbeschreibung ist nicht mehr existent. Es wird voraussichtlich ab der Lohn und Gehalt Version 11.15 auch für Festbezugsempfänger möglich sein "gesplittete" Kranktage ("VK" und "K") in Bezug auf die AAG-Erstattung korrekt abrechnen zu können - analog wie für Stundenlohnempfänger.

In die Erstattung nach AAG fließen dann die K-Stunden auf Basis der hinterlegten Stundenformel ein. 

 

Die Lohn und Gehalt Version 11.15 wird voraussichtlich ab dem 17.04.2020 für Sie zur Verfügung stehen.
Halten Sie sich hierzu über das Dokument 1021721 "Aktuelle Version von Lohn und Gehalt compact / classic / comfort" auf dem aktuellen Stand.

 

Viele Grüße aus Nürnberg


Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Darlene Pfahler
Personalwirtschaft | DATEV eG
Brain15
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Hallo Frau Pfahler,

 

es handelt sich dabei um Gehaltsempfänger. An eine Splittung von VK und K hatte ich auch bereits gedacht, aber dazu leider nichts konkretes bezüglich der Eingabe gefunden.

Dann warte ich nun die aktuelle Version ab und werde die Krankentage dann so abrechnen. Lieben Dank für Ihre informative Antwort. 

 

Liebe Grüße

URamroth
Beginner
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Hallo und Hilferuf an all Kug-geplagten :-))

 

ich hätte auch noch einige kurze Fragen zum besseren Verständnis:

 

Die Fehlzeit Kug/S-Kug krank (in Verbindung mit VK) benutze ich nur im Zusammenhang mit Krankzeiten die vor dem Gewährungszeitraum Kug begonnen haben?

 

Wenn ich jetzt zum Beispiel ein MA habe der ab 01.04.2020 krank ist und GWZ April ist, die Kurzarbeit aber erst zum 09.04.2020 begonnen hat verwende ich diese Fehlzeit nicht, weil ich Krank in Kug (WK) habe, ist das richtig?

 

 

Was ist den wenn Feiertag, Krank und Kug zusammentreffen?

Wenn jetzt keine Kurzarbeit wäre, würde dieser Tag ja in die AAG  mit reinlaufen.

Bei Kurzarbeit geht das ja dann nicht, von der Arbeitsagentur bekomme ich kein Kug erstattet für Feiertag.

Bleibt der AG dann alleine auf den Kosten sitzen z.B. bei 100% Kug?

Und bei 50% Kug, hätte der AG doch zumindestens auf die 50% LFZG Anspruch auf Erstattung über AAG?

 

Ich würde mich sehr freuen wenn mir einer dazu zeitnah aufklärend behilflich wäre.

 

LG Ursula Ramroth

 

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ulisauer
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Hallo Frau Pfahler,

 

ich habe exakt das gleiche Problem (Gehaltsempfänger, gesplitte Kranktage KG in Höhe KUG und EFZ, je 50%) in Lodas. Wird es hier ebenfalls mit dem Service-Release Lodas 11.21 eine Programmlösung geben? 

 

VIelen Dank vorab und freundliche Grüße,

Uli Sauer

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DATEV-Mitarbeiter
Dominika_Raciborska
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Ursula Ramroth,


richtig! Ist ein Mitarbeiter während dem Gewährungszeitraums erkrankt, so verwenden Sie den Ausfallschlüssel WK „Krankheit während Kug“. 


Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld (Kug) für einen Feiertag. Hierbei obliegt es dem Arbeitgeber, ob der Feiertag in Höhe des Kurzarbeitergelds mit dem Ausfallschlüssel FK „Feiertag im Kug-Zeitraum (SV durch AG)“ oder als normaler Feiertag mit dem Ausfallschlüssel F „Feiertag“ abgerechnet wird.


Ist der Arbeitnehmer am Feiertag krank, so verwenden Sie den Ausfallschüssel KG „Krank am Feiertag in Höhe von Kug (SV durch AG)“. Hierbei erhält der Arbeitnehmer mit der Lohnart 5030 „Feiertagslohn bei KuG“ in Höhe von Kug. Der Arbeitgeber trägt die Sozialversicherungsbeiträge. Gleiches gilt bei einem anteiligen Ausfall von Stunden durch Kurzarbeit. Hierbei wird kein Erstattungsantrag AAG in DATEV Lohn und Gehalt für die Krankenkasse erstellt.


Ob Ihnen die Beiträge in diesem Fall erstattet werden, hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab. Wenden Sie sich zur Klärung bitte an die jeweilige Krankenkasse. Alternativ können Sie einen AAG-Antrag manuell über sv.net erstellen. 

 

Viele Grüße aus Nürnberg

 

Dominika Raciborska

Personalwirtschaft

DATEV eG

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Uli Sauer, 

 


wenn der Arbeitnehmer 50% Kug hat, müssen die verminderten Stunden im Kalendarium eingegeben werden. Ist der Arbeitnehmer während Kug Krank erfassen Sie die verminderten KuG Stunden mit dem Ausfallschlüssel WK und der Lohnart 410. 
Mit der Version 11.21 erfolgt keine Änderung der Eingabe bei Kurzarbeit und Krankheit.

 
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Kanzlei_Halfar
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Ab wann kann LODAS für Gehaltsempfänger die Tage mit Entgeltfortzahlung und Krankengeld KUG (wegen Erkrankung vor KUG) richtig erfassen und den Erstattungsantrag richtig an die Krankenkasse senden?

 

Wir haben viele deutlich zu Hohe Anträge an die Krankenkassen vorliegen, da tageweise gerechnet wird und nicht nur für die Ausfallstunden.

Auch die heute ganz neu gekommene Software rechnet falsch.

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Kanzlei_Halfar
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Ab wann kann LODAS für Gehaltsempfänger die Tage mit Entgeltfortzahlung und Krankengeld KUG (wegen Erkrankung vor KUG) richtig erfassen und den Erstattungsantrag richtig an die Krankenkasse senden?

 

Wir haben viele deutlich zu Hohe Anträge an die Krankenkassen vorliegen, da tageweise gerechnet wird und nicht nur für die Ausfallstunden.

Auch die heute ganz neu gekommene Software rechnet falsch.

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Ratsuchende
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Hallo,

 

wir arbeiten mit Version 11.16 L+G, es ist wohl noch immer nicht möglich "VK" in Verbindung mit "K" bei Krank vor KUG mit Teilausfall von 30 % Tageweise gesplittet im Kalendarium einzugeben. Gibt es eine andere Möglichkeit dies korrekt für einen Gehaltsempfänger abzurechnen?

 

Viele Grüße und Danke!

 

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
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Hallo,

 

bisher gibt es noch keine Neuigkeiten.

Bitte rechnen Sie bis dahin mit der, von meinem Kollegen Wolfgang Stein, geposteten Zwischenlösung ab.

Diese finden Sie hier.

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Ratsuchende
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Hallo,

 

leider kann ich die genannten Eingabefelder "Als Zwischenlösung kann unter Personaldaten I Sozialversicherung I Umlage I die abweichenden Eingaben zur Erstattung nach dem AAG erfasst werden." nicht finden. Wir arbeiten mit Lohn und Gehalt, sind das vielleicht Lösungen LODAS? Wie kann ich die Kombination "VK mit 2,4 Std. " und "K mit 5,6 Std."  wegen Teilausfall und Krankheit, die schon vor KUG begonnen hat, erfassen und korrekt abrechnen?

 

Nochmal Danke!

 

 Liebe Grüße

 

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kathrin__
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Hallo Frau Pfahler,

 

die gesplittete Erfassung bei Gehaltsempfängern für Krankheit während KUG und Krankheit ist immer noch nicht möglich. Wann wird diese Erfassung auch bei Gehaltsempfängern möglich sein?

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JenKlaus
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Hallo @kathrin__ ,

 

doch, das geht. Sie müssen sich in der Zeile des zu splittenden Tages befinden und dann oben, neben der Monatsanzeige, auf das weiße Blatt mit dem grünen Pluszeichen klicken. Dann erweitert sich der Tag um eine weitere Zeile.

Sind die tägl. Arbeitszeiten korrekt eingetragen, ermittelt das Programm auch automatisch die fehlende Arbeitszeit in der Zeile.

 

Die Frage ist ob man es so "kompliziert" machen muss. Wir haben am Anfang auch jeden einzelnen Tag eingegeben, was bei Stundenlöhnern, bei denen das KUG nach Sollstunden ermittelt wird, noch Sinn macht.

Bei Gehaltsempfängern wird ja generell, so wie ich es verstanden habe, mit einer durchschnittlichen monatlichen Arbeitszeit gerechnet ( AZ x 13/3), daher haben wir in einem Mustermandanten einmal den Vergleich gestartet und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass es eigentlich egal ist, ob man die Tage einzeln und genau aufteilt oder die KUG-Stunden einfach "gesammelt" hintereinander mit KU einpflegt (wenn da keine Krankheitstage zwischen sind).  Das spart immens viel Zeit. Wir arbeiten übrigens mit L&G Version 11.16

DATEV-Mitarbeiter
Dominika_Raciborska
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Tag,


ab dem Service-Release 11.15 von Lohn und Gehalt ist es auch bei Gehaltsempfängern möglich, Krankheit während Kurzarbeit (Kug) bei Stundenausfall mit der entsprechenden AAG-Erstattung abzurechnen. Im Kalender nehmen Sie, wie bisher, eine gesplittete Erfassung pro Tag vor.


Hierfür verwenden Sie folgende Ausfallschlüssel:


WK „Krankheit während Kug“ – Krankheit hat während dem Gewährungszeitraums begonnen


VS „Krankheit vor Kug“ – Krankheit hat vor der dem Gewährungszeitraum begonnen (Ausfall von Stunden)


Hinweis: Handelt es sich um einen Vollausfall (Kug), verwenden Sie den Ausfallschlüssel VK „Krankengeld/Krankheit vor Kug“ für voll ausgefallene Tage.


K „Krankheit (Lohnfortzahlung)“ – Krankheitsstunden für die nicht durch Kug ausgefallenen Stunden


Hier ein Beispiel:

 

image.png

 

Für die mit dem Ausfallschlüssel K „Krankheit (Lohnfortzahlung)“ eingetragenen Stunden, wird mit der Lohnabrechnung jeweils ein AAG-Antrag für die Krankenkasse erstellt.


Beachten Sie auch die folgenden Beiträge:

 

Krankheit während KuG 


KUG und VK in Lohn und Gehalt 

 

 

Viele Grüße aus Nürnberg

 

Dominika Raciborska

Personalwirtschaft 

DATEV eG

 

 

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kati78
Beginner
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Hallo Frau Raciborska,

 

können Sie mir noch sagen, was ich in dem geschilderten Fall eintragen muss?:

 

KUG Gewährungszeitraum ab 01.04.2020. Gehaltsempfänger Vollzeit und 20 % KUG-Ausfall.

 

KUG Ausfall auch ab 01.04.2020

 

MA Krank ab 16.04.2020 - 25.05.2020

 

Anrechenbare Krankheit bereits im Februar 2020 2 Wochen.

 

Ist die Erkrankung mit WK oder VK zu erfassen?

 

Hierzu bekomme ich unterschiedliche Antworten: von Krankenkasse (soll ich WK eintragen) und Arbeitsamt (soll ich VK eintragen). 

 

Vielen Dank im Voraus

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Katharina Moritz

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Dominika_Raciborska
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Fr. Moritz,

 

hierbei handelt es sich um rechtliche Auskünfte. Bitte klären Sie diesen Sachverhalt nochmals mit der Krankenkasse und der Bundesagentur für Arbeit oder anderweitig arbeitsrechtlich ab.


Folgende Ausfallschlüssel sind hierzu in DATEV Lohn und Gehalt grundsätzlich verfügbar:


WK „Krankheit während Kug“ – Krankheit hat während dem Gewährungszeitraums begonnen
VS „Krankheit vor Kug“ – Krankheit hat vor der dem Gewährungszeitraum begonnen (Ausfall von Stunden)
VK „Krankengeld/Krankheit vor Kug“ für voll ausgefallene Tage

K „Krankheit (Lohnfortzahlung)“ – Krankheitsstunden für die nicht durch Kug ausgefallenen Stunden


Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Viele Grüße 

 

Dominika Raciborska

Personalwirtschaft 

DATEV eG

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letzte Antwort am 18.05.2020 12:32:06 von Dominika_Raciborska
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