Hallo, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Ich habe besonders viele Arbeitnehmerinnen mit Steuerklasse V die jetzt mit Kurzarbeitergeld abgerechnet werden sollen. Bei Arbeitnehmern die einen Kinderfreibetrag über Ihre Steuermerkmale eingespielt bekommen, wird ja automatisch der erhöhte Leistungssatz mit 67% abgerechnet. Was ist mit den Arbeitnehmern der Steuerklasse V, bei denen der Kinderfreibetrag bei den Lohnsteuerabzugsmerkmalen nicht eingespielt wurde, obwohl Sie Kinderfreibeträge zusammen mit dem Ehegatten mit der Lohnsteuerklasse III erhalten? Hier müsste doch ebenfalls der erhöhte Leistungssatz im KUG abgerechnet werden? Welche Nachweise benötige ich, um den erhöhten Leistungssatz abweichend zu berechnen? Genügt eine Versicherung des Arbeitnehmers oder benötige ich z.B. den Bescheid über Kindergeld?
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