Guten Morgen,
ich habe eine MA die vom 23.03. bis 24.04.20 krank geschrieben ist.
Die MA hätte vom 13.04.-24.04.20 Kurzarbeit (2 Wochen arbeiten - 2 Wochen Kurzarbeit).
Kurzarbeit ist ab dem 01.04.20 angemeldet.
Ich habe jetzt
vom 23.03.-31.03.20 AS mit K
vom 01.04.-12.04.20 AS mit K
vom 13.04.-17.04.20 AS mit VK
vom 20.04.-24.04.20 AS mit KU
eingegeben.
Vom 23.03.-12.04.20 bekommt die MA ihr normales Gehalt.
vom 13.04.-17.04.20 bekommt die MA dann Krankengeld in Höhe des KUG vom Arbeitgeber der einen Antrag bei der Krankenkasse stellen muss, um das Geld zurück zu bekommen. - (Wird nicht von Datev autom. gemacht, oder?)
vom 20.04.-24.04.20 bekommt er normales KUG.
vom 25.04.-30.04.20 bekommt er sein normales Gehalt.
Ist das so korrekt?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
LG
Roswitha
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