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Roswitha1
Aufsteiger
Offline Online
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Guten Morgen,

 

ich habe eine MA die vom 23.03. bis 24.04.20 krank geschrieben ist.

Die MA hätte vom 13.04.-24.04.20 Kurzarbeit (2 Wochen arbeiten - 2 Wochen Kurzarbeit).

Kurzarbeit ist ab dem 01.04.20 angemeldet.

 

Ich habe jetzt

 

vom 23.03.-31.03.20 AS mit K

vom 01.04.-12.04.20 AS mit K

vom 13.04.-17.04.20 AS mit VK

vom 20.04.-24.04.20 AS mit KU

 

eingegeben.

 

Vom 23.03.-12.04.20 bekommt die MA ihr normales Gehalt.

vom 13.04.-17.04.20 bekommt die MA dann Krankengeld in Höhe des KUG vom Arbeitgeber der einen Antrag bei der Krankenkasse stellen muss, um das Geld zurück zu bekommen. - (Wird nicht von Datev autom. gemacht, oder?)

vom 20.04.-24.04.20 bekommt er normales KUG.

vom 25.04.-30.04.20 bekommt er sein normales Gehalt.

 

Ist das so korrekt?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

LG

Roswitha

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