Hallo Frau Raciborska, können Sie mir noch sagen, was ich in dem geschilderten Fall eintragen muss?: KUG Gewährungszeitraum ab 01.04.2020. Gehaltsempfänger Vollzeit und 20 % KUG-Ausfall. KUG Ausfall auch ab 01.04.2020 MA Krank ab 16.04.2020 - 25.05.2020 Anrechenbare Krankheit bereits im Februar 2020 2 Wochen. Ist die Erkrankung mit WK oder VK zu erfassen? Hierzu bekomme ich unterschiedliche Antworten: von Krankenkasse (soll ich WK eintragen) und Arbeitsamt (soll ich VK eintragen). Vielen Dank im Voraus Mit freundlichen Grüßen Katharina Moritz
... Mehr anzeigen