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Lodas - Abrechnung Krankengeld in Höhe KUG bei reduzierter Arbeitszeit

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letzte Antwort am 28.08.2020 13:21:51 von Verena_Heinlein
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ulisauer
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Nachricht 1 von 7
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Hallo liebe Community,

 

ich habe den Fall einer Kurzarbeitmit einer um 50% reduzierten Arbeitszeit. Nun ist der Arbeitnehmer vor Einführung der Kurzarbeit am 18.03. und bis Monatsende erkrankt. Das heißt es müsste Krankengeld in Höhe KUG für 50% der Arbeitszeit abgerechnet werden (da der ArbN in dieser Höhe KUG bekommen hätte).

 

Für die verbleibende 50% müsste nach meiner Einschätzung einen Antrag auf EFZ gestellt werden. Wie gebe ich dann die Fehlzeit und die ausgefallen Stunden für den Zeitraum ein?

 

Vielen Dank für Eure Antworten.

Uli

lorenzbro
Einsteiger
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Nachricht 2 von 7
1410 Mal angesehen

Hallo,

 

wir hatten das gleiche Problem und haben diesbezüglich mit der DATEV telefoniert.

 

Es gibt dafür derzeit noch keine Programmfunktion, sodass der Erstattungsbetrag (für den gesamten Monat) manuell ausgerechnet und unter Personaldaten -> Sozialversicherung -> Allgemeine Daten -> Umlage unter dem Punkt "Abweichende Angaben zur Erstattung nach dem AAG" unter "Fortgezahltes Entgelt" bzw. "Erstattungsbetrag" eingegeben werden muss.

Wichtig ist allerdings, dass dafür zu einem Zeitpunkt in dem Monat als Fehlzeit "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit/ohne AU" geschlüsselt ist, da ansonsten kein Erstattungsbetrag ausgegeben wird.

 

Das Anliegen wurde wohl auch an die Entwicklung weitergegeben und soll umgesetzt werden, sodass es, wie bei der Krankheit während KUG automatisch ermittelt wird.

 

Wichtig ist nur, dass der AN tatsächlich schon in dem Monat vor der Einführung der Kurzarbeit (z.B. Krankheit ab 18.03., Kurzarbeit ab 10.04.) krank gewesen sein muss.

 

Ich hoffe, ich konnte das Problem lösen.

 

Ein schönes Wochenende und viele Grüße

lorenzbro

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 7
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Hallo, 


wenn der Mitarbeiter während Kurzarbeit eine 50%ige reduzierte Arbeitszeit hat, erfassen Sie im Kalendarium die KuG Stunden vermindert mit dem Ausfallschlüssel WK. Wenn i.d.R. 8 Stunden pro Tag gearbeitet werden, geben Sie im Kalendarium 4 Stunden Kurzarbeit ein. 
Dadurch wird auch ein AAG Antrag erstellt. Der Vollmonatsbetrag wird dort derzeit in voller Höhe berücksichtigt. Als Zwischenlösung kann unter Personaldaten I Sozialversicherung I Umlage I die abweichenden Eingaben zur Erstattung nach dem AAG erfasst werden.

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Sprosse_66
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Hallo Herr Stein,

den Fall habe ich jetzt auch: Krankbeginn vor Kurzarbeit. Kurzarbeit im Betrieb ab 1.8., AN hat den ganzen Monat krankheitsbedingt nicht gearbeitet.

KUG Stunden im Betrieb täglich 1,6 Std. Bei Regelarbeitszeit von 8,0 Std. müsste also für 6,40 Std. das Gehalt weitergezahlt werden.

Nun gebe ich ( nach Ihrer Antwort) diese 1,6 Std. täglich mit WK und 410 im Kalendarium ein? Keine Eingabe mit VK?

Und unter Fehlzeit müsste doch eigentlich 1.8.-31.8.20 KUG / S KUG krank erfasst werden? Oder gibt es hier auch eine Zwischenlösung?

 

Die Lösung zu diesem Problem ist mir einfach nicht klar, ist auch nirgends zu finden. Könnten Sie das nochmal erläutern oder angeben, wo es nachzulesen ist?

 

Vielen Dank!

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 7
837 Mal angesehen

Hallo,


im Dokument 5303311 - Kurzarbeitergeld berechnen und erfassen - Beispiele für LODAS finden Sie verschiedene Beispiele für die Erfassung von Krankheit in Verbindung mit Kug.


Sie schildern, dass der Gewährungszeitraum und der Kug-Aufall vom 1.08.2020 bis 31.08.2020 sind und der Arbeitnehmer in dieser Zeit erkrankt ist. Hier erfassen Sie bitte die ausgefallenen Stunden mit dem Ausfallschlüssel WK und der Stammlohnart 410 im Kalendarium. Es wird kein AAG-Antrag erstellt. Die Erstattung erfolgt in diesem Fall über die Bundesagentur für Arbeit.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Sprosse_66
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Nachricht 6 von 7
815 Mal angesehen

Sehr geehrte Frau Frohmeyer,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Meine abzurechnende Mitarbeiterin in VOR Gewährungszeitraum erkrankt. 2 Tage im Juli und den vollen August (=Gewährungszeitraum). Die Kurzarbeit beträgt auch nur 20%, also 1,60 Std. täglich. Das genannte Dokument habe ich mir bereits angesehen, aber auch damit kommt man nicht weiter, weil hier immer von einem Voll-KUG-Ausfall ausgegangen wird. Wenn ich nun, wie von Datev angegeben, 1,6 Std. täglich mit VK (weil vorher erkrankt) und 413 erfasse, bekomme ich eine Fehlermeldung, weil ich unter Fehlzeiten vom 1.8.-31.8. Kug / S-Kug krank erfasst habe (ebenfalls Dokument 5303311 entnommen).

(Fehlermeldung gekürzt: "Abrechnung von lfd.Bezügen nicht möglich, weil für den gesamten Monat eine Fehlzeit angelegt wurde").

Der Arbeitnehmer hat aber doch ab 1.8. Anspruch auf Entgeltfortzahlung in Höhe der verkürzten Arbeitszeit (6,4Std.) und Krankengeld in Höhe KUG.

Solch ein Beispiel finde ich leider nirgends. Vielleicht haben Sie ja die Lösung dazu parat.

Vielen Dank!!!! Viele Grüße Lisa

 

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 7 von 7
796 Mal angesehen

Hallo Lisa,


das Thema Krank vor Kurzarbeit wurde bereits in folgendem Thread "Krank vor KUG mit Teilausfall" beantwortet.

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 28.08.2020 13:21:51 von Verena_Heinlein
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