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Krank vor KUG mit Teilausfall

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letzte Antwort am 15.09.2020 11:00:34 von gritböttcher
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lianek_
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Nachricht 1 von 22
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Guten Tag,


ein Mitarbeiter ist seit dem 2.3.2020 ununterbrochen krank, ab dem 23.3.2020 erfolgte Kurzarbeit für alle Mitarbeiter, jedoch nur zu 50%. Wöchentliche Soll-AZ 40 Stunden, Montag bis Freitag.

Im Dok. 5303311 unter Punkt 3.4 wird geschrieben, dass ab dem Zeitpunkt des Beginns der Kurzarbeit die Entgeltfortzahlung in der Höhe geleistet wird, wie sie der verkürzten Arbeitszeit entsprechen würde. Ergänzend dazu erhält der Arbeitnehmer das "Krankengeld" in Höhe KUG.

 

Meine Fragen:

 

1. Welche Erfassung muss ich in den Bewegungsdaten vornehmen?

 

    Bisher habe ich nur 4 Stunden täglich im Kalendarium mit Ausfallschlüssel VK und Stamm-Lohnart 413 erfasst.

    Ich dachte, dass das Programm automatisch für 4 Stunden das Gehalt automatisch abrechnet. Das ist aber nicht
    geschehen.

 

2. Muss eine Fehlzeit ab Beginn des KUG-Eintritts mit Kug/S-Kug krank erfolgen?

   Bei einem anderen Mandanten, der 100% Ausfall hatte, hat alles funktioniert. Bei dem jetzt aktuellen Mandanten

   mit nur 50% KUG klappt es nicht.

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützungen!

 

Viele Grüße

Liane Krützner 

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 22
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Hallo, 


entscheidend für die Eingabe in den Bewegungsdaten ist der Gewährungszeitraum des Kurzarbeitergeldes durch die Bundesagentur für Arbeit. 


Es kommt darauf an, ob der Arbeitnehmer schon vor dem KuG Gewährungszeitraum krank geworden ist (also im Vormonat) und in den KuG Zeitraum hinein weiterhin krank ist, oder ob er erst innerhalb des KuG Gewährungszeitraums krank geworden ist. 


Schauen Sie zu diesem Thema in diesen Thread.


Die Fehlzeit mit KuG / S-KuG-Krank wird bei Krank vor KuG nicht ab dem Fehlzeitbeginn hinterlegt, sondern ab dem Beginn der Kurzarbeit. 


Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
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Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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lianek_
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Nachricht 3 von 22
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Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Antwort.

 

Mein Fall liegt etwas anders, als im genannten Dokument erläutert.

 

Der AN erkrankt ab 2.3.2020 bis 30.04.2020

KUG ab 23.3.2020, jedoch nur zu 50%

 

Gemäß Punkt 3.4.4.1 des Dokuments 5303311 erkrankt der AN also während des KUG-Gewährungszeitraums und vor KUG-Ausfall. Er ist jedoch weiterhin, also auch im KUG-Zeitraum, krank.

 

Mir ist die Erfassung einfach nicht klar:

 

Vom 2.3. bis 22.3. keine weiteren Eingaben und

vom 23.3. bis 12.4. täglich 4 Stunden mit Ausfallschlüssel WK und StLA 410?

 

Viele Grüße

Liane Krützner
 

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 22
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Hallo, 

 

wenn der Arbeitnehmer 4 Stunden Kurzarbeit hat, müssen diese über das Kalendarium erfasst werden. Pro Tag erfassen Sie in diesem Fall 4 Stunden mit dem Ausfallschlüssel WK und der Lohnart 410.
Für den Zeitraum vor dem KuG Ausfall müssen Sie bei Gehaltsempfängern keine Angaben tätigen. 

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
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Beste Grüße Wolfgang Stein
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JK1
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Hallo,

 

ich habe einen ganz ähnlichen Fall.

 

KUG Gewährungszeitraum 01.-30.04.

 

Der AN war erkrankt vom 25.03.-04.04. 

Für den 25.-31.03. erfolgt der ganz normale Erstattungsantrag über die U1 Umlage.

 

Vom 01.-03.04. hätte der AN pro Tag 3 Std. gearbeitet und 5 Std. Kurzarbeit. Die 5 Std. Kurzarbeit gebe ich im Kalendarium mit Ausfallschlüssel VK und Stamm-Lohnart 413 ein.

 

Wie verhält es sich mit den 3 Std. die der AG als Entgelfortzahlung zu leisten hat, hierfür steht ihm ja auch die Erstattung der Krankenkasse zu. Es wird aber kein Erstattungsantrag erstellt.

 

Vielen Dank für die Unterstützung.

Mfg

JK

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kathrin__
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Haben eine ähnliche Anfrage!

Die Erfassung von Krankheit während Kurzarbeit und normaler Lohnfortzahlung wg. Teilausfall (Beispiel an dem Tage herrschte für alle anderen Arbeitnehmer 60% Arbeitszeit und 40% Kurzarbeit) ist nicht möglich.

Die Kalendererfassung lässt die Erfassung des Ausfallschlüssels "VK" in Verbindung mit "K" und den entsprechenden Stunden nicht zu.
Die Abrechnung von Kurzarbeit und Lohnfortzahlung (regulär) am gleichen Tag ist nicht möglich, obwohl der Anspruch für den Arbeitnehmer besteht. Es wird kein Antrag auf Erstattung der Lohnfortzahlung an die Krankenkasse erstellt.

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alfonsh31
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Das Problem habe ich leider auch. Wie kann man dieses lösen? 

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alfonsh31
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Nachricht 8 von 22
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Die Fehlzeit mit KuG / S-KuG-Krank wird bei Krank vor KuG nicht ab dem Fehlzeitbeginn hinterlegt, sondern ab dem Beginn der Kurzarbeit. 

 

Wann wird die Fehlzeit KuG/S-KuG-Krank verwendet mit welchen Auswirkungen?

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alfonsh31
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Im Fehlerprotokoll habe ich einen Hinweis auf Dok. 1021773:

 

Die Erfassungen mit Ausfallschlüssel K, KW und WK sind mit dem Fehlzeitengrund "Entgeltfortzahlung mit AU-Bescheinigung" vorbelegt. Bitte ändern Sie dies ggf. in der Spalte Grund.

AAG-Antrag
Entgeltfortzahlung während Kurzarbeit (WK) wird nicht im Rahmen des Erstattungsverfahrens von den Krankenkassen erstattet. Diese wird von der Bundesagentur für Arbeit erstattet.
Beachten Sie, dass im Moment in einigen Fällen trotzdem AAG-Anträge bei der Abrechnung erstellt werden können. Wir prüfen gerade die Ursache und informieren hier, wenn der Fehler im Rechenzentrum behoben wurde.

 

Demnach müsste ich doch die Ausfallstunden wg. KUG (Gehaltsempfänger mit 50% Kurzarbeit und dann krank) mit täglich 4 Std. KU/410 (Ausfall wg. Kurzarbeit) und 4 Std. WK/410 (Ausfall wg. Krank während Kurzarbeit) erfassen.

Somit bekommt der AG die Entgeltfortzahlung in Höhe KUG von der Agentur für Arbeit erstattet. Ein AAG-Antrag wird trotz Eingabe der Fehlzeit/Unterbrechung (Krank mit AU-Bescheinigung) nicht erstellt.

Sehe ich das so richtig?

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Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


prüfen Sie bitte das Fehler- und Hinweisprotokoll. Wird hier eine Fehlermeldung für den Arbeitnehmer ausgewiesen?


Um zu klären, warum kein AAG Antrag erstellt wird, benötigen wir zusätzliche Daten. Wenden Sie sich bitte hierfür über einen anderen Servicekanal an uns.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
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Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
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JK1
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Hallo Frau Frohmeyer,

 

es wird keine Fehlermeldung für den AN ausgegeben.

 

Ich würde mich ja gerne über einen anderen Servicekanal mit Ihnen in Verbindung setzen, aber die meiner Meinung nach einzig vernünftige Kontaktaufnahme per Telefon, ist derzeit ja leider aussichtslos. Deshalb hatte ich es auch über die Community probiert.

 

Welchen Servicekontakt empfehlen Sie mir denn um Ihnen weitere Daten zukommen zu lassen?

 

Mfg

JK

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 

 

eine Idee habe ich noch. Bitte prüfen Sie, ob für die Zeit vom 01.04. bis 03.04. auch die Fehlzeit Entgeltfortzahlung mit oder ohne AU erfasst wurde.


Sie können Sich hierzu über den „Servicekontakt“ mit uns in Verbindung setzen. Durch Corona haben wir im Moment extrem vielen Anfragen, die wir derzeit leider nicht mehr zeitnah bearbeiten können.

 

Bitte haben Sie hierfür etwas Verständnis. Wir versuchen natürlich unser Bestes Ihnen schnellstmöglich eine Antwort zu geben. Für eine bevorzugte und schnellere Bearbeitung können Sie sich über den Eilservice nutzen. 

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft 
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
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JK1
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Guten Morgen Herr Stein,

 

vielen Dank für Ihre Antwort.

 

Laut Ihrem Dokument Nr. 5303311 Punkt 3.4.2 muss ich für die Erkrankung während KUG Ausfall (01.-03.04.) die Fehlzeit mit Grund Kug/S-Kug krank eingeben. Da der AN für die ausgefallene AZ Krankengeld i.H. des Kug von der Krankenkasse erhält, hierfür wird die Auswertung 101 erstellt und die Erstattung muss bei der Krankenkasse beantragt werden.

Für die restlichen 3 Std muss der AG Entgeltfortzahlung leisten und hier müsste ich die Fehlzeit mit Grund Entgeltfortzahlung mit AU eingeben. Eine doppelte Eingabe der Fehlzeit mit selben Datum ist leider nicht möglich.

 

Mfg

JK

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bl_stbn
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Guten Tag zusammen,

 

auch ich stehe vor dem gleichen Problem.

 

Eine Lösung für den Erstattungsantrag sowie der AG-Entgeltfortzahlung für die verkürzte Arbeitszeit ist noch nicht gefunden, richtig?

 

Dann bliebe nur der Weg über sv-net?

 

MfG.

Bl.

 

 

 

 

 

 

 

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bl_stbn
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Guten Tag zusammen,

 

ich starte noch einmal einen Versuch, diese Thematik erneut aufleben zu lassen.

 

Konnte jemand die "normale" Lohnfortzahlung für die verkürzte Arbeitszeit in der Form berücksichtigen, dass es dafür einen Antrag auf Erstattung nach dem AAG gab?

 

Für den Kug-Teilausfall erhält man ja die Auswertung 101 "Krankengeld im Kug-Zeitraum".

Das hat auch prima geklappt.

 

Ich würde mich über Lösungsvorschläge freuen.

 

MfG.

 

Bl.

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kathrin__
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Hallo,

 

ich rechne mit DATEV Lohn und Gehalt ab und hatte das Probleme der Krankheit vor KUG mit Teilausfall bei einem Gehaltsempfänger.

Mit dem Ausfallschlüssel "VS" konnte ich die Ausfallstunden der Krankheit mit KUG eingeben und eine weitere Zeile mit dem Ausfallschlüssel "K" für die normale Lohnfortzahlung mit dem regulärem Antrag auf Erstattung der Lohnfortzahlung. Der Ausfallschlüssel "VK" darf nur für den Ausfall an vollen Tagen genommen werden. Hier ist die Erfassung eines weiteren Ausfallschlüssels für den gleichen Tag ausgeschlossen.

 

Viele Grüße!

Kathrin

bl_stbn
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Vielen Dank, Kathrin.

 

Leider habe ich im Kalendarium nur die Ausfallschlüssel "VK" und "WK" zur Verfügung.

Ein Ausfallschlüssel mit "VS" wird unter LODAS nicht angeboten.

 

Die Abrechnung ist auch korrekt erfolgt.

Die Lohnfortzahlung ist im Istentgelt enthalten und Krankengeld/Kug wird separat ausgewiesen.

 

Nur der Erstattungsantrag für die Lfzhlg. fehlt leider.

Hm...

 

Viele Grüße

Bl.

 

 

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Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 


wenn der Arbeitnehmer weniger als 8 Stunden arbeitet, sind während des Kug-Ausfalls die Stunden zu erfassen, die der Arbeitnehmer gearbeitet hätte. Für die restlichen Stunden wird auch ein AAG Antrag erstellt. 
Die Fehlzeit Kug / S-Kug ist nur einzugeben wenn der Arbeitnehmer die vollen Stunden Kurzarbeit hat. Wenn der Arbeitnehmer nur einen Teil der Arbeitszeit in Kurzarbeit ist, ist diese Fehlzeit nicht zu erfassen. 


Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
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Beste Grüße Wolfgang Stein
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bl_stbn
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Hallo Herr Stein,

 

besten Dank für Ihre Antwort.

In dem DATEV-Dokument (5303311) steht jedoch folgendes, das ich eventuell falsch interpretiere?:

 

"Beginnt die Arbeitsunfähigkeit und damit der Entgeltfortzahlungszeitraum vor Beginn des Bezugs (Gewährungszeitraum) von Kug, so wird ab dem Zeitpunkt des Beginns von Kurzarbeit die Entgeltfortzahlung in der Höhe geleistet, wie sie der verkürzten Arbeitszeit entsprechen würden (§4 Abs. 3 Entgeltfortzahlungsgesetz).

 

Ergänzend erhält der Arbeitnehmer für die ausgefallene Arbeitszeit (Kurzarbeit) Krankengeld in Höhe des Kug (§47b Abs. 4 SGB V). Der Arbeitgeber hat das Krankengeld in Höhe des Kug kostenlos auszurechnen und auszuzahlen. Der Leistungsträger ist in diesem Fall die zuständige Krankenkasse des Kug-Beziehers. Von dieser zuständigen Krankenkasse wird auf Antrag das ausgezahlte Krankengeld in Höhe des Kugs dem Arbeitgeber erstattet.

 

Diese Erstattung findet außerhalb der Lohnabrechnung und nicht im Rahmen des AAG statt. Jede Krankenkasse hat gemäß ihrer Satzung die entsprechenden Anträge."

 

MfG

Bl.

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JK1
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Hallo Herr Stein,

 

ich habe gerade versucht als Fehlzeit Entgeltfortzahlung mit AU einzugeben statt Kug/S-Kug. Die ausgefallenen Stunden habe ich weiterhin im Kalendarium mit Lohnart 413 erfasst. Die Stunden die der AN gearbeitet hätte sind im normalen Gehalt enthalten. Hier wird kein Variante der AAG Antrag erstellt. 

Als Alternative habe ich das normale Gehalt um die Krankstunden gekürzt und die Krankstunden mit Lohnart 145 erfasst. Auch hier wird aber leider kein AAG Antrag gestellt.

 

Mir kommt es so vor, dass sobald im Kalendarium die Lohnart 413 für die Kranktage eingetragen ist, die Fehlzeit nicht mehr berücksichtigt wird.

 

Mfg

JK

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Wolfgang_Stein
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Nachricht 21 von 22
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Hallo JK, 


die Lohnart 145 ist nur bei Stundenlohnempfängern zu buchen. Warum kein AAG Antrag erstellt wird, möchten wir uns gerne anschauen. 


Setzen Sie sich dafür bitte über einen anderen Weg mit uns in Verbindung.


Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
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Beste Grüße Wolfgang Stein
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gritböttcher
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Hallo,

 

ich hatte genau dasselbe Problem, dass kein LFZ-Antrag für die verkürzten Arbeitszeitstunden erstellt wird, habe aber folgende Lösung gefunden:

 

Beispiel:

Gehaltsempfänger mit Teilausfall

KUG-Gewährungszeitraum: 01.09.2020 - 30.09.2020

KUG-Beginn: 01.09.2020

Krankheitszeitraum: 17.08.2020 - 09.09.2020

tägliche AZ bisher: 8h

tägliche AZ KUG: 3h

 

  1. Ermitteln der Beträge aus den gekürzten Stunden für den LFZ-Antrag
  2. LFZ-Antrag aus Probeabrechnung kontrollieren und Werte aufschreiben
  3. manuelle Erfassung dieser Beträge
  4. Kalendariumserfassung ändern
  5. Probeabrechnung kontrollieren

1. Ermitteln der Beträge aus den gekürzten Stunden für den LFZ-Antrag

Im Kalendarium die Teilausfallstunden, in den Fehlzeiten Zeiträume erfassen und Probeabrechnung senden

01.09.2020 - 09.09.2020 á 5h bei AS WK und LA 410

10.09.2020 - 30.09.2020 á 5h bei AS KU und LA 410

Fehlzeit 17.08.2020 - 31.08.2020 Entgeltfortzahlung mit AU

Fehlzeit 01.09.2020 - 09.09.2020 Entgeltfortzahlung mit AU NICHT KUG/S-KUG krank

 

2. LFZ-Antrag aus Probeabrechnung kontrollieren und Werte aufschreiben

Art der Ausfallzeit: ARBEITSSTUNDEN

Ausfallzeit: 21,00 (7 AT á 3h)

Folgende Werte notieren:

- fortgezahltes Bruttoarbeitsentgelt

- erstattungsfähige AG-Zuwendung zur bAV (sofern vorhanden)

- Erstattungsbetrag

- Anteile zur SV von Seite 2 (müsste aber 0,00 sein, da KUG sv-frei ist)

 

3. manuelle Erfassung dieser Beträge unter Personaldaten/Sozialversicherung/Allgemeine SV-Daten Registerkarte Umlage unter "Abweichende Eingaben zur Erstattung nach dem AAG"

 

4. Die Kalendariumserfassung ändern und Probeabrechnung erstellen

01.09.2020 - 09.09.2020 á 5h bei AS VK und LA 413

 

5. Probeabrechnung kontrollieren

Die Probelohnabrechnung enthält auf dem Lohnschein das Kurzarbeitergeld für 75,00 h, das Krankengeld i.H.v. KUG für 35,00 h.

Der LFZ-Antrag für den Zeitraum vom 17.-31.08.2020 enthält als Art Kalendertage und rechnet aus dem vollen Gehaltsbetrag die Erstattung aus.

Der LFZ-Antrag für den Zeitraum 01.09.-09.09.2020 enthält zwar als Art Kalendertage, aber zieht sich die manuell eingegebenen Werte für die Erstattung. Auf Seite 2 steht unterhalb des Erstattungsbetrags der Vermerk, dass eine Übermittlung aufgrund manueller Eingaben erfolgt.

 

Sobald ich eine Rückmeldung von der Krankenkasse habe, dass der Antrag angenommen wurde, sage ich Bescheid.

 

Nicht vergessen die Auswertung 101 schlüsseln, um das Krankengeld i.H.v. KUG (35h (7 AT á 5h) von der Krankenkasse ausbezahlt zu bekommen.

 

Liebe Grüße

Grit Böttcher

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letzte Antwort am 15.09.2020 11:00:34 von gritböttcher
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