Sehr geehrte Frau Frohmeyer, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Meine abzurechnende Mitarbeiterin in VOR Gewährungszeitraum erkrankt. 2 Tage im Juli und den vollen August (=Gewährungszeitraum). Die Kurzarbeit beträgt auch nur 20%, also 1,60 Std. täglich. Das genannte Dokument habe ich mir bereits angesehen, aber auch damit kommt man nicht weiter, weil hier immer von einem Voll-KUG-Ausfall ausgegangen wird. Wenn ich nun, wie von Datev angegeben, 1,6 Std. täglich mit VK (weil vorher erkrankt) und 413 erfasse, bekomme ich eine Fehlermeldung, weil ich unter Fehlzeiten vom 1.8.-31.8. Kug / S-Kug krank erfasst habe (ebenfalls Dokument 5303311 entnommen). (Fehlermeldung gekürzt: "Abrechnung von lfd.Bezügen nicht möglich, weil für den gesamten Monat eine Fehlzeit angelegt wurde"). Der Arbeitnehmer hat aber doch ab 1.8. Anspruch auf Entgeltfortzahlung in Höhe der verkürzten Arbeitszeit (6,4Std.) und Krankengeld in Höhe KUG. Solch ein Beispiel finde ich leider nirgends. Vielleicht haben Sie ja die Lösung dazu parat. Vielen Dank!!!! Viele Grüße Lisa
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