Hallo liebe Community,
ich habe schon viel hier gelesen, aber leider noch keine Antwort zu meiner Frage gefunden.
Folgender Sachverhalt:
Arbeitgeber ist seit 1.4.2020 in Kurzarbeit. Der Arbeitnehmer ist vom 11.03. bis zum 03.04. krank geschrieben und ab dem 06.04. dann für 50 % in KUG mit 4 Std. täglich.
Im Kalender habe ich folgende Buchungen gemacht:
11.03.-31.03. K
1.-3.4. VK mit 4 Std
06.04.-09.04. KU 4,0 Std.
10.+13.04. FK mit 4,0 Std.
14.-30.04. KU mit 4,0 Std.
Der Arbeitgeber zahlt U1 und somit können wir uns die 12 Std. AAG zurückholen, was nicht über DATEV erstellt wird?! Wir haben aktuell die Version 11.15
Und ich weiß das WK und K pro Tag eingegeben werden können und auch mit Erstattung funktionieren.
Und habe ich es richtig verstanden, dass wir uns die 12 Std Krankengeld KUG manuell über sv-net von der Krankenkasse wiederholen müssen? Sind die Werte auf der Anlage zum KUG-Antrag mit Krankengeld auch die Werte, die wir bei sv-net eingeben müssen?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wenn Sie bei dem Beschäftigten erst am 06.04. mit KUG beginnen, sind die Tage im April vorher mit K zu schlüsseln.
DATEV kann alle Unterbrechungsschlüsse i.S. KUG richtig abrechnen. sv-net ist in Ihrer Konstellation sicher nicht nötig.
Aber planmäßig wäre er ja am 1.4. in KUG gegangen mit 50%. Dann muss man den Arbeitnehmer doch auch so schlüsseln, oder? Sonst macht der Ausfallschlüssel VK keinen Sinn.
Wenn ich mich recht erinnere, meinte RA Beck, KUG-Beginn-Datum beim AN ist das Datum der Anzeige des AG, also der 01.04.20 in diesem Fall.
Und müsste bei TZ-KUG nicht der Schlüssel VS für 4:00 Stunden verwendet werden?
Dann wurde meine Frage bzgl. der F wie folgt beantwortet: KG 4:00 + K 4:00
Ab dem 14.04. stimme ich mit Dir überein.
Hallo,
wenn der Antrag auf Kurzarbeitergeld ab April besteht, nehmen Sie folgende Kalenderbuchungen für Ihr genanntes Beispiel vor:
11.03.2020 - 31.03.2020:
Ausfallschlüssel K Krankheit (Lohnfortzahlung) mit 8,0 Std. / 1,0 Tage
01.04.2020 - 03.04.2020 Krank vor Gewährungszeitraum Kug:
Ausfallschlüssel VS Krankstunden vor Kug mit 4,0 Std. / 0,5 Tage
Ausfallschlüssel K Krankheit (Lohnfortzahlung) mit 4,0 Std. / 0,5 Tage
ab dem 06.04.2020 Kurzarbeit 50 %:
Ausfallschlüssel KU Kurzarbeit (Kug) mit 4,0 Std. / 0,5 Tage
ggf. Ausfallschlüssel 1 Zeitlohn mit 4,0 Std. / 0,5 Tage
10.04.2020 + 13.04.2020 Kurzarbeit 50 % am Feiertag:
Ausfallschlüssel FK Feiertag im Kug-Zeitraum (SV durch AG) mit 4,0 Std. / 0,5 Tage
ggf. Ausfallschlüssel F Feiertag mit 4,0 Std. / 0,5 Tage
Für die abgerechneten Stunden mit dem Ausfallschlüssel K erhalten Sie bei U1-Pflicht des Mandanten in Lohn und Gehalt einen AAG-Erstattungsantrag.
Für die Stunden mit dem Ausfallschlüssel VS "Krankstunden vor Kug" bzw. VK "Krankengeld/Krankheit vor Kug" ist ebenfalls die Krankenkasse des Kug-Beziehers der Leistungsträger. Von der zuständigen Krankenkasse wird auf Antrag das ausgezahlte Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes dem Arbeitgeber erstattet. Diese Erstattung findet außerhalb der Lohnabrechnung und nicht im Rahmen des AAG statt. Jede Krankenkasse hat gemäß ihrer Satzung die entsprechenden Anträge.
In der Mandantenauswertung "Anlage LA Kug" finden Sie nach der Lohnabrechnung eine separate Seite mit der Überschrift "Nicht für die Bundesagentur für Arbeit bestimmt, Krankengeld in Höhe von KUG". Eventuell reicht der Krankenkasse sogar diese Auswertung für die Erstattung. Welche Werte Sie genau in SVnet (wenn notwendig) einzutragen haben, kann ich Ihnen leider nicht beantworten.
Freundliche Grüße
Nina Schöneweis
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Schöneweis,
vielen dank für Ihre Antwort.
Dann habe ich es jetzt verstanden. Muss also für die 4 Std. VS noch ein manuellen Antrag bei der Krankenkasse stellen?! Und die anderen 4 Std K wird automatisch ein AAG-Antrag von Datev erzeugt.
Viele Grüße
Antje
Hallo Antje,
richtig, für die Stunden mit dem Ausfallschlüssel VS ist ein manueller Antrag bei der Krankenkasse notwendig.
Viele Grüße
Nina Schöneweis
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Community,
hallo Frau Schöneweis,
vielen Dank für Ihre Ausführungen. Wir bzw. die Krankenkasse hat nun allerdings mit dieser Art der Erfassung der Feiertage ein Problem mit der Entgeltbescheinigung für die Berechnung des Krankengelds. Der Arbeitnehmer war wie in dem o.g. Fall bereits seit März arbeitsunfähig/krank (hier: ab dem 17.03.2020). Die Lohnfortzahlung (März) mit anschließendem Krankengeld während KUG (ab 01.04.2020) endet nach 42 Tagen und damit in unserem Fall am 27.04.2020, so dass in der Kalendererfassung ab dem 28.04.2020 "K6" wegen Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkasse geschlüsselt wurde.
Als Entgeltbescheinigung zur Berechnung des Krankengelds wurde als letzter Zeitraum vor der Unterbrechung programmseitig der Zeitraum 01.03.2020 - 31.03.2020 vorgegeben und das Entgelt aus März bescheinigt, obwohl die Arbeitsunfähigkeit am 17.03.2020 begonnen hat. Die Krankenkasse hat daher eine Entgeltbescheinigung für den Monat vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit, d.h. für Februar 2020 angefordert.
Wir haben auch herausgefunden, warum Lohn und Gehalt wohl bei der Bescheinigung zur Berechnung des Krankengeldes ab dem 28.04.2020 auf den Monat März 2020 abstellt. Durch die Eingabe "FK" am 10.04.2020 und 13.04.2020 handelt es sich ab dem 17.03.2020 nicht mehr um eine zusammenhängende Krankheitszeit, da die Krankheit durch die beiden Feiertage unterbrochen wird. Ein Zusammenfassen der einzelnen (Teil-)Zeiträume als eine Krankheitszeit ist auch über "Erfassen"--> "Bewegungsdaten"--> "Krankheitszeiten" nicht möglich.
Lediglich wenn man den Ausfallschlüssel am 10.4.2020 und 13.4.2020 von "FK" auf "VK" ändert lässt sich die Krankheitszeit vom 17.03.2020 - 27.4.2020 als eine zusammenhängende Arbeitsunfähigkeit darstellen, so dass die "Entgeltbescheinigung KV" als Bezugszeitraum den 01.02.2020 - 29.02.2020 heranzieht. Dies ist jedoch nicht korrekt und führt auch zu einer Nahberechnung mit geänderten Bezügen (vgl. Probeabrechnung).
Haben Sie eine Idee, wie man die Krankheitszeit 17.03.2020 - 27.04.2020 als eine (zusammenhängende) Krankheitszeit für die Erstellung der Entgeltbescheinigung zur Berechnung des Krankengeldes durch die Krankenkasse erfassen kann und trotzdem die Feiertage 10.4.2020 und 13.4.2020 als "Feiertagslohn bei KUG" abrechnen kann, so wie sie es auch in dem ursprünglichen Beispiel vorgegeben haben.
Vielen Dank !
Ohne jetzt den ganzen Thread nochmal durchgelesen zu haben:
Muss bei durchgehender Krankheit am Feiertag nicht der Ausfallschlüssel KG gesetzt werden?
Hallo,
in Lohn und Gehalt haben Sie auch die Möglichkeit den letzten Zeitraum vor der Unterbrechung in der EEL-Bescheinigung manuell vorzugeben.
Hinterlegen Sie in Ihrem Fall auf der Mitarbeiterebene unter Bewegungsdaten | Krankheitszeiten im Reiter "Allgemeine Daten" für den Krankheitszeitraum mit Krankengeld ab dem 28.04.2020 im Feld "Letzer abgerechneter Monat vor Beginn der Erkrankung" den Monat 02/2020.
Führen Sie anschließend erneut eine Lohnabrechnung durch. Mit dieser wird die EEL-Bescheinigung um den Zeitraum korrigiert.
Viele Grüße
Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG