Ich hatte denen geschrieben, wie hier geschrieben.
@andrea3110 schrieb:Ist beim BMF wohl auch jemandem aufgefallen...heute steht der 26.10. drin.
Ist die Bundesregierung. Aber iwi wollen die dem 01.10. noch "treu" bleiben.
Ist doch auch richtig so.
Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1.10. in Kraft.
Im Gesetz enthalten ist die Auszahlungsmöglichkeit der Inflationsprämie ab 26.10.
Hallo Zusammen,
andere Frage: die Auszahlung kann an alle Beschäftigen erfolgen, auch an die, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben, richtig?
Hallo Zusammen,
ich kenne das Dokument der Datev 1025136.
Dort wird als Programmlösung das Kopien von einer anderen Lohnart empfohlen.
Aber es gibt keine Aussage dazu, ob von der Datev noch ein Update erscheint und eine Standardlohnart eingeführt wird.
Seinerzeit beim Corona Bonus kam ja auch noch eine neue Datev Standardlohnart.
Für die weitere Arbeitsplanung in der Kanzlei würde ich dies schon gerne wissen. Ich möchte ungern jetzt eine ind. Lohnart verwenden und dann in einigen Wochen doch wieder eine andere Lohnart. Dann wird es unübersichtlich.
Liebe Datev, wir bitten um weitere Informationen 🙂
@BRie schrieb:andere Frage: die Auszahlung kann an alle Beschäftigen erfolgen, auch an die, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben, richtig?
Ja, aber bspw bei Österreich muss es dann im L17 wieder als normales Gehalt eingetragen werden. Denn in AT gibt es diesen Bonus in der Form nicht! Dafür halt die bessere Besteuerung 13./14. Monatsgehalt....
Es stellt sich mal wieder die Frage, ob die 3000 EUR PRO Arbeitgeber ausgezahlt werden können.
Da es sich um einen steuerlichen Freibetrag handelt, möchte man meinen, dass man alle Zahlungen (evtl. von unterschiedlichen Arbeitgebern) "zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise" an den Arbeitnehmer in dem Begünstigungszeitraum zusammenrechnen müsste.
Aber die Corona-Prämie war auch in dem §3 Nr.11a EStG geregelt und trotzdem durfte man pro Arbeitgeber die 1.500 EUR auszahlen. Was jetzt?
Aus dem Gesetz kann man nirgends die arbeitgeberbezogene Auszahlung rauslesen.
Hallo @Wohlgemuth ,
ähm - kann es sein dass Sie hier etwas verwechseln ... der Corona-Bonus wurde mit der Stammlohnart 201 abgerechnet, eine gaaaanz normale Steuer- und sv-freie Lohnart. Für die EPP wurde eine neue StammLOA eingebracht, die 799 - hier ging das nicht anders, weil ja die Verrechnung mit der Lohnsteuer erfolgte. Ach ja - und der Großbuchstabe E musste hier ja auch gesetzt werden ... das alles brauchte man bei Corona nicht und auch nicht bei der IAP.
Also - einfach eine Lohnart anlegen mit der Stammlohnart 201, dann passt es.
M_H
Konto SKR03 4140 oder was nehmt ihr für die Prämie?
Das sieht in der GuV etwas untypisch aus...
Nö, wir nehmen ganz normal 4110 oder 4120 bzw. da wo der Lohn eben drauf läuft. Muss man ja nicht auf ein anders Konto buchen.
Antwort vom Finanzministerium:
Um die aktuell meistgestellten weiteren Fragen zu beantworten, erarbeitet das Bundesministerium der Finanzen derzeit in Abstimmung mit den Bundesländern einen FAQ. Diesen finden Sie spätestens Ende November 2022 auf unserer Website.
Wir buchen derzeit als unpfändbares Einkommen, da jetzt schon 3 Anwälte/Anwältinnen und 2 Insolvenzbearbeiter/in gesagt haben unpfändbar. Aber beim Ministerium kann es keiner sagen. Bitte alles 😅
Pfändungsfrei ? Oder Pfändbar ?
Pfändungsfrei gehen wir von aus. Daher auch so auf dem Gehalt ohne Pfändung.
Ende November die faq.
Die haben Nerven.
Mit der Sache Pfändung oder nicht bin ich wohl überstimmt (aber noch nicht überzeugt) ich hoffe es da mal was genauers geben wird.
Ich habe den lieben Gott gefragt. Der wartet auch noch auf die FAQ 😉
... und die Pfändungsfreiheit ist noch nicht gewiss. Insofern raten wir zumindest dazu, mit einer Auszahlung zu warten, bis Rechtssicherheit gegeben ist. Alles andere wäre m.E. "haftungsrechtlicher Rasierklingentanz". Für wen und für was ?
Genau diejenigen, die jetzt vehement auf Aussagen, Entscheidungen und Anwendungswünsche drängen, sind hernach auch die Ersten, die Haftungsklage einreichen . . . Ohne mich und wenn sie noch so einen Veitstanz veranstalten.
@deusex schrieb:Ich habe den lieben Gott gefragt. Der wartet auch noch auf die FAQ 😉
Ja, sorry. Ich lege mich halt so ungern fest, wenn ich es nicht im Nachgang auf jemanden Anderen schieben kann. 🤣
Ich empfehle auch zu warten, bis hier etwas mehr Klarheit herrscht. Und dieses Mal ist der Zeitraum ja etwas länger. Von daher ...
Und wenn bei einigen AN die Not wirklich so groß ist, kann man ja etwas zahlen, ohne gleich den vollen Betrag heraus zu hauen.
Also Praxis Abrechnung Oktober:
Alle Gesellschafter-Geschäftsführer, bis auf eine Gesellschaft, zahlen sich die vollen 3k sofort aus. Bei den Arbeitnehmern liegt die Auszahlung, wenn eine vorgenommen wird, zwischen 100 - 400 € im Oktober.
Tja, wo die Not am Größten ist . . . 😉
Ja, sorry. Ich lege mich halt so ungern fest, wenn ich es nicht im Nachgang auf jemanden Anderen schieben kann.
Köstlich 😃
Alle Gesellschafter-Geschäftsführer, bis auf eine Gesellschaft, zahlen sich die vollen 3k sofort aus. Bei den Arbeitnehmern liegt die Auszahlung, wenn eine vorgenommen wird, zwischen 100 - 400 € im Oktober.
Wow, dass nenne ich mal gezielte Förderung an der richtigen Stelle...
Wir haben erst einmal alle "Bedürftigen" für diesen Monat ausgebremst und auf Hinweise der Finanzverwaltung vertröstet, um auf Nummer sicher zu gehen. So groß war die Not dann doch nicht, dass wir nicht noch ne'n Monat oder zwei warten könnten. 😁
@deusex schrieb:Also Praxis Abrechnung Oktober:
Alle Gesellschafter-Geschäftsführer, bis auf eine Gesellschaft, zahlen sich die vollen 3k sofort aus. Bei den Arbeitnehmern liegt die Auszahlung, wenn eine vorgenommen wird, zwischen 100 - 400 € im Oktober.
Tja, wo die Not am Größten ist . . . 😉
Also ich hatte bisher nur einen GGF, der nachgefragt hat, und der meinte, er kann noch warten, er habe noch Brot.
Nun, ich schätze GesGesch fallen schon wegen des "Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes" als Arbeitnehmer in den Kreis der Begünstigten, denn Einschränkungen macht das Gesetz nicht.
Gestern Abend in einer Diskussion wurde eben dieser Gießkanneneffekt ohne Zielrichtung tatsächlich Bedürftiger bemängelt.
Als Stellungnahme wurde die dringliche, schnelle Umsetzung angebracht und man schlicht keine Zeit gehabt hätte differenzierende Regelungen in der kurzen Zeit zu schaffen. Die künftigen Unterstützungen würden hier dann sensibler ausgestaltet . . .
Nun grenzt das Gesetz per heute keine Person aus, die Arbeitnehmer ist, womit m.E. Vertrauensschutz bei einer Gesetzesänderung bzw. -ergänzung bestehen müsste.
So könnte das Abwarten natürlich auch einen gegenteiligen Effekt haben i.S.v. "Warum haben wir dann nicht gleich ausbezahlt, wenn es jetzt nicht mehr geht...".
Die Situation ist da nicht leicht und ich liebäugele da eher mit der Vorstellung, sollte tatsächlich nach Abrechnung und Auszahlung die Steuerpflicht bei GesGesch entschieden werden, den Mandanten aufzuklären und ggf. eine Wiederholungsabrechnung und Rückzahlung zu veranlassen, sofern gewünscht.
Ein Beschluss war dann eben nicht existent . . . ist ja alles gruselig.
Nun grenzt das Gesetz per heute keine Person aus, die Arbeitnehmer ist, womit m.E. Vertrauensschutz bei einer Gesetzesänderung bzw. -ergänzung bestehen müsste.
Also kommen wir jetzt vielleicht wieder zum "frühen Vogel, der den Wurm fängt" und nicht mehr von der Katze geholt wird. 😁
Sehr gut beobachtet !
Die Ausgangslagen für den Vogel sind für seine "frühe" Einschätzung grundverschieden :
Wenn die Katze draußen offensichtlich noch rumstreunt und der Vogel geht trotzdem früh raus, geht er ein hohes Risiko ein, dass ihn die Katze holt.
Weiß er bestimmt, dass die Katze im Haus ist, siehts für seinen Moment ganz anders und sicher aus. Es garantiert jedoch längst nicht, dass sie den ganzen Tag auch wirklich dort bleibt... 😉
@deusex schrieb:Also Praxis Abrechnung Oktober:
Alle Gesellschafter-Geschäftsführer, bis auf eine Gesellschaft, zahlen sich die vollen 3k sofort aus. Bei den Arbeitnehmern liegt die Auszahlung, wenn eine vorgenommen wird, zwischen 100 - 400 € im Oktober.
Da scheint es ja auf der schw. Alb tatsächlich Notbedürftige GGF zu geben. Bei mir in der Kanzlei hat noch keiner nachgefragt und falls doch auf Nov/ Dez verschoben. So dringend dürfte es von meinen keiner haben.
Sollte da etwa die Gier doch mal ein guter Berater sein. 👿
Gut,
wir haben auch aus aktuellem Anlass der Abrechnungen für Oktober auch "durchgeklingelt", den Sachverhalt kurz erläutert und gefragt ob ja oder nein; ganz von alleine hätten die wahrscheinlich die Türen nicht eingerannt.
Insofern räume ich uns eine "Teilschuld" ein 😉
Ich möchte nicht wissen, wie viele nachher erbost auf der Matte stehen, weil in 14 Tagen ein Ausschluss für GesGesch oder Personen über einem Steuersatz X% oder Einkommen Y oder sonst was kommt; ich rechne da schon mit etwas im Nachgang.
@deusex schrieb:Ich möchte nicht wissen, wie viele nachher erbost auf der Matte stehen, weil in 14 Tagen ein Ausschluss für GesGesch oder Personen über einem Steuersatz X% oder Einkommen Y oder sonst was kommt; ich rechne da schon mit etwas im Nachgang.
Ich nicht, da werden schon bestimmte Kreise ihr Klientel nicht verprellen.
Moin,
letztlich müssen wir unsere Mandanten ja beraten und wenn das Gesetz jetzt die GF-Förderung ermöglicht, warum nicht mitnehmen. Risikohinweis dazu, damit der GF selbst entscheiden kann. Es wäre ja auch keine gute Beratung, wenn wir für unsere Mandanten so lange warten würden, bis diese Möglichkeit evtl. entfällt. Dies gilt doch analog auch für alle Ehegatten- etc. Arbeitsverhältnisse.
Auch wenn man manche Regelung nicht gerecht findet, letztlich arbeiten wir für unsere Mandanten.
LG
WF
Die Wellen fangen schon an höher zu schlagen und "das Ding" ist seit vorgestern offiziell.
Persönlich betrachtet empfinde ich das Prinzip total verunglückt, denn man hätte tatsächlich zielgerichteter Arbeiten müssen und die Gelder dorthin leiten wo es nötig ist.
Moralisch betrachtet, balle ich die Faust in der Tasche, wenn ich die Abrechnungen Oktober sehe, aber die Beratung dahingehend gehört nun eben auch zu unserem Job und meine Mandanten erwarten dies auch; nicht, Ihnen den moralischen Zeigefinger zu zeigen
Ich denke, der Drops ist noch nicht gelutscht, wenn der Druck von außen größer wird.
sehe ich wie Sie , da wird sich Herr Lindner nicht nachher weil er etwas zurücknimmt was nun vollmundig veröffentlicht wurde in den social Media zerreißen lassen.
Daher - ich denke - die nehmen den Mißbrauch einfach in Kauf und inzwischen fragt man sich auch ob es auf die 1 Mrd. mehr oder weniger überhaupt noch ankommt- zumindest ich frage mich das in der Tat.