Mit dem dritten Entlastungspaket wurde ja verabredet, das Arbeitgeber 3000€ steuer- und sozialversicherungsfrei an Arbeitnehmer auszahlen können.
Nun rufen mich tatsächlich die ersten ab wann das geht.
Hat irgendjemand schon eine Info dazu?
Geht das jetzt schon?
Gesetzesgrundlage?
Die Frage ist doch ironisch gemeint, oder?
Sie armer😥.
Hier bleibt erstmal nichts anderes übrig als die Mandanten zu vertrösten. Ich gehe mal davon aus, dass es hier erst in ein paar Wochen wenn nicht sogar Monate es erst weitere Infos gibt, denn schließlich wurde das ganze erst am Sonntag bekannt gegeben. Und jetzt fängt das Rad erst an sich zu drehen (Gesetzentwurf, Bundestag, Bundesrat etc.).
Gruß
Björn
Ich habe dazu auch gestern viel gelesen und wäre schön wenn das ab September geht, aber wie immer viel Gelaber um nichts...
Was mich auch interessiert, wie das mit der Midi Job Regelung wird. Was für Vorteile und was für Nachteile und ab wann muss man da Steuern zahlen.
Wie immer es wird was angekündigt und danach hat man eigtl mehr Fragen als vorher...
Sorry, aber da fällt mir nur folgendes zu ein:
🤣🤣🤣🤣🤣😂😂😂😂und noch tausende mehr davon
weil,
ich möchte einfach nicht weinen. 😡
Das wird alles erst ausgearbeitet. Ab wann, in welchem Zeitraum usw. usw.??????
Und ganz nebenbei - vielleicht können sich einige noch an den vom damaligen Finanzminister Scholz im Jahr 2020 in den Medien vollmundig verkündeten steuerfreien Coronabonus erinnern. Da stellte ich mir am nächsten Tag auch die Frage auf welcher Rechtsgrundlage beruht der bzw. die Aussage von Scholz mit "steuerfrei"? Damals wurde nach ein paar Tagen auf den §3 Nr. 11 EStG verwiesen - der wurde an den Haaren herbeigezogen als Rechtsgrundlage. Als man merkte das der nicht herhält hat man einige Zeit darauf den §3 Nr. 11a EStG ausgearbeitet (irgendwann später aber rückwirkend zum 01.03.2020).
Insofern haben solche Fragen schon einen Auslöser und eine Berechtigung.
Hallo,
der Beschluss sagt ja erstmal nur, es wird im Rahmen der "Konzertierten Aktion" diskutiert, die Sozialpartner sollen praxisnahe Lösungen entwickeln, und der Bund ist dann bereit. Also alles gewohnt schwammig. Ich fürchte, da werden sich einige noch länger gedulden müssen.
Na ja, im Prinzip wird die wirtschaftliche Belastung des Inflationsbonus auf die Arbeitgeber abgewälzt, eine "großzügige" Steuerfreiheit ausgelobt, aber den Arbeitgeber zu einer Zusatzauszahlung genötigt; gerade in sensiblen Branchen wird man dann die Sonderzahlungen eher selten verzeichnen und dort wo es nicht wirklich weht tut, wie bei Steuerberatern bspw., kann man dann freiwillige Urlaubs- oder Weihnachtsgelder (13.es) kurzfristig umwidmen.
Bezahlen werden es jedoch letztlich die Arbeitgeber und damit macht sich Berlin ein schlankes Füßchen, denn welcher Arbeitgeber würde in der jetzigen Situation eine steuerfreie Auszahlung verwehren, wenn er seine gas- und stromgebeutelten Arbeitnehmer nicht verärgern möchte . . .
Vorschlag Herr Scholz: Zahlen SIE doch 1.500 €/3.000 € an jeden Arbeitnehmer aus, aber was ist generell bspw. mit den Kleinunternehmern, die in Schieflage geraten . . . etc. ???
Ich bin sehr gespannt. Meine Mitarbeiterin hat sich zumindest heute morgen schon richtig gefreut, mal so 3.000 € zusätzlich zu bekommen 😞
"Für uns ist das etwas, an dem man richtig merkt, wie sich dann alle unterhaken", sagte Scholz. Inflationsbonus
Irgendwie mag ich ihn immer weniger...
Der Bund kann nichts auszahlen, da man ja nicht alle Bankverbindungen hat und nur 100K Überweisungen pro Tag machen kann. XD keine Pointe
Na dann soll er´s an die Arbeitgeber auszahlen und die leiten es weiter; wie die EPP . . . gelöst.
Bei Unternehmern könnte eine Gutschrift an die hinterlegte USt-Bankverbindung und wird über das Finanzamt ausgezahlt. §19 UStG - kein Problem - Auszahlung über das Erstattungskonto der ESt.
Da wird es sicherlich Konflikte geben zwischen AN und AG.
Hab mir auch schon Gedanken gemacht wenn die Regelung da ist (und es gibt keine Deckelung wie z. B. steuerfrei max. 1 Monatsgehalt o. Ä.) wie berechne ich so etwas fair?
Vollzeitkräfte, Teilzeitkräfte, Mini-Jobs, Wohnortentfernung, eigenes Haus, Miete, wohnt bei den Eltern.....?
Lebensmittel sind für alle teurer geworden usw.....
Bei Tarifverträgen wirds einfach werden - Einmalzahlung "Inflationsausgleich" Betrag x z. B.
Gesellschafter-Geschäftsführer: wahrscheinlich zahlt natürlich jeder der es selbst entscheiden kann die max. 3000 Euro an sich.
Ehefrau Gesellschafter-Geschäftsführer; angestellte Ehefrau in der Firma: 3000 euro obwohl nur 450 bzw. später 520 Euro auf Mini-Job (äh - ist evtl. unangemessen - wurst wird so ausgeführt werden)
Das wird noch schlimmer werden als beim Corona-Bonus.
Da bin ich auf das Gesetz und die Praxisprobleme wieder mal gespannt...
Ja,
bei der Fachkompetenz und Professionalität der staatlichen Leistungen der letzten beiden Jahre wird mir auch schon schwindelig.
Konflikte sind in der Tat vorprogrammiert; u.U. auch bzw. gerade unter Arbeitskollegen.
Bin mal sehr gespannt.
Da machen wir uns im Büro noch keine Gedanken drüber. Da gibt es genug andere „Baustellen“ die vorher dran kommen.
Da sollen erstmal die Gesetze usw zu kommen.
Das würden wir auch den Mandanten sagen. Fragen kamen bisher nicht.
@deusex schrieb:Na ja, im Prinzip wird die wirtschaftliche Belastung des Inflationsbonus auf die Arbeitgeber abgewälzt, eine "großzügige" Steuerfreiheit ausgelobt, aber den Arbeitgeber zu einer Zusatzauszahlung genötigt; gerade in sensiblen Branchen wird man dann die Sonderzahlungen eher selten verzeichnen und dort wo es nicht wirklich weht tut, wie bei Steuerberatern bspw., kann man dann freiwillige Urlaubs- oder Weihnachtsgelder (13.es) kurzfristig umwidmen.
Bezahlen werden es jedoch letztlich die Arbeitgeber und damit macht sich Berlin ein schlankes Füßchen, denn welcher Arbeitgeber würde in der jetzigen Situation eine steuerfreie Auszahlung verwehren, wenn er seine gas- und stromgebeutelten Arbeitnehmer nicht verärgern möchte . . .
Vorschlag Herr Scholz: Zahlen SIE doch 1.500 €/3.000 € an jeden Arbeitnehmer aus, aber was ist generell bspw. mit den Kleinunternehmern, die in Schieflage geraten . . . etc. ???
2 Anmerkungen hierzu:
Die Arbeitgeber bezahlen dies aber natürlich sind es Betriebsausgaben und damit zahlen die Arbeitgebe eben nur 70% bei Kap.gesellschaften bzw. 50% bei EU und Pers. gesellschaften.
Hintergrund - ich weiß nicht mehr wo ich es gelesen habe, es war auf jedem Fall aus dem Hause Lindner. Direktzahlungen können Stand heute ( das war am Samstag ) maximal 100.000 pro Tag ausgeführt werden, wenn dann die Steuer ID mit der richtigen IBAn kombiniert wurde. Bis dann 80 Mio tatsächlich bekommen geht es dann ein Stück.
Zudem Problem an die ganzen IBAN zu kommen die nicht Hartz IV sind, die sind bekannt. Aber alle Renter , Schüler , STudenten die keine Erklärung machen + Steuergeheimnis, deshalb soll die AO geändert werden das die IBAN a) verpflichtend in der Est wird und b die Weitergabe erlaubt wird.
Daher ist es schneller und einfacher für 'unseren' Staat das via Arbeitgeber zu lösen.
Hallo, wenn ich es richtig verstanden habe, soll der Inflationsbonus ausschließlich Zahlungen von Arbeitgebern an Arbeitnehmer betreffen und da reduziert sich die Anzahl der Bürger auf etwa die Hälfte.
Damit wären ALG-Bezieher, Rentner, Studenten, Hausfrauen/-männer mal wieder raus. Hier bräuchte es also keine IBAN für den Staat zur direkten Anweisung.
Problematisch wäre also letztlich nur die Zahlung an Arbeitnehmer, die steuerlich nicht erfasst sind bzw. keine Steuererklärung gemacht haben und die IBAN nicht vorliegt. Sind sicherlich noch genügend, das möchte ich nicht in Abrede stellen.
Mit dem BA-Abzug beim Zahlenden haben Sie natürlich recht. Hatte ich adhoc tatsächlich nicht bedacht, macht die Sache dann schon ein wenig attraktiver, wie ich gestehe.
Ich schätze meine Mitarbeiter sehr und werde bei keinem Einzigen diese Zusatzzahlungen verweigern, aber die Frage bleibt natürlich noch offen, wie man die Höhe fair bemessen sollte...
Sollte man ggf. die 3.000 € auf Vollzeit bemessen, aber dann wäre wieder Unmut innerhalb des Betriebes nach Qualifikation, Verantwortung und/oder Betriebszugehörigkeit.
Ich denke, das wird innerbetrieblich schon spannend; bei der steuerfreien Corona-Zulage kann ich mich noch dran erinnern, dass es etwas "Unwucht" gegeben hat.
@deusex schrieb:Sollte man ggf. die 3.000 € auf Vollzeit bemessen, aber dann wäre wieder Unmut innerhalb des Betriebes nach Qualifikation, Verantwortung und/oder Betriebszugehörigkeit.
Man sollte diese Pauschale auch nicht nach diese Kriterien auszahlen. Mir will nicht in den Kopf gehen wieso es einem besser Verdienenden durch die Inflation schlechter geht als einen geringer verdienenden. Oder warum die Jahre der Betriebszugehörigkeit Einfluss auf die Inflation haben.
Ich tendiere immer dazu zu sagen das die Höhe solcher Zusatzzahlungen eher danach beurteilt werden sollten wie stark derjenige unterstützt werden muss. Da gibt es u.a. Faktoren wie Kinder, pflegebedürftige Angehörige usw. Aber wir leben ja leider im Kapitalistenland und nicht in einem Sozialstaat...
@renek schrieb:Ich tendiere immer dazu zu sagen das die Höhe solcher Zusatzzahlungen eher danach beurteilt werden sollten wie stark derjenige unterstützt werden muss. Da gibt es u.a. Faktoren wie Kinder, pflegebedürftige Angehörige usw. Aber wir leben ja leider im Kapitalistenland und nicht in einem Sozialstaat...
Der Einwand ist nicht von der Hand zu weisen und den Aspekt sollte man tatsächlich höhere Beachtung schenken.
Nun, wir leben schon in einem ausgeprägten Sozialstaat, das ist nicht von der Hand zu weisen, sonst würden wir wohl die Grenzen hochziehen und niemanden aufnehmen. Hier sind wir ja sehr aktiv, selbst wenn die Kapazitäten überbeansprucht werden.
Es gilt tatsächlich, vorrangig die Bedürftigen zu erreichen, da gebe ich Ihnen vollkommen recht, aber im Gesamtkontext stört mich dann schon ein wenig, dass Arbeitgeber, trotz Betriebsausgabenabzug, hier aktiv werden sollen.
In dem Fall ist eine innerbetriebliche Abwägung schon auch richtig und wichtig; denn der Arbeitgeber ist nicht der Sozialstaat.
Vielleicht ist es in Berlin auch noch nicht so richtig angekommen, dass im Moment auch branchengreifend der Notstand einkehrt . . .
Moin,
insgesamt bin ich gespannt, ob diese 3.000 € an alle AN ausgezahlt werden dürfen. Also z. B. auch an die berühmten Minijobber. Dürfen dann Mehrfachbeschäftigte auch mehrfach das Geld bekommen (a la Corona; z. B. die Ehegatten bei mehreren vorhandenen Firmen des/r Unternehmers/in)? Wie lange muss ein AN beschäftigt sein, genügt es z. B. kurz mal zum Jahreswechsel (z. B. Inventur) dabei zu sein? Dann kommen sicher einige Leute auf die Idee, die Verwandtschaft mit je 3.000 € zu beglücken... und später dann § 42 AO?
Ach ich liebe die Ausführungen unserer fleißigen und (vielleicht vielfach) ahnungslosen Politiker ;-).
Außerdem warte ich immer noch auf die Medien, um die Frage der Umsatzsteuersenkung auf Gas nach vorne zu bringen: Früher Gas für 100 € gekauft, darauf 19 € USt gezahlt, zukünftige z. B. nur 7 % auf 300 € also 21 €. Wer hat gewonnen? Natürlich die Staatskasse, dazu noch die Gasumlage...
Man gut, dass wir sonst nicht zu tun haben, letztlich sind es ja häufig die Lohnbüros und StB, die alles klären sollen, bearbeiten müssen und natürlich die Aufgabe haben, die größten Steuereinsparungen für die Mandanten aufzuzeigen. Ok., für viele Kleine ist das Überleben problematisch genug, da gibt's nicht viel Spielraum noch mehr Geld zu verteilen... und als AN ist man ja ohnehin selbst Schuld, wenn man keinen liquiden AG hat. Frage dazu: Dürfen uniper etc. auch solche freiwilligen Zahlungen leisten, die dann der Steuerzahler bzw. der Gaskunde tragen muss?
Aber erstmal durch die EPP, dann Grundsteuer und vielleicht wissen wir danach ja mehr über die aus der Wundertüte von Scholz und Co geschüttelten "Geschenke". Nach dem Jerry-Lee-Motto: Whole lotta shakin' goin' on...
LG
WF
@renek schrieb:
Man sollte diese Pauschale auch nicht nach diese Kriterien auszahlen. Mir will nicht in den Kopf gehen wieso es einem besser Verdienenden durch die Inflation schlechter geht als einen geringer verdienenden. Oder warum die Jahre der Betriebszugehörigkeit Einfluss auf die Inflation haben.
Ich tendiere immer dazu zu sagen das die Höhe solcher Zusatzzahlungen eher danach beurteilt werden sollten wie stark derjenige unterstützt werden muss. Da gibt es u.a. Faktoren wie Kinder, pflegebedürftige Angehörige usw. Aber wir leben ja leider im Kapitalistenland und nicht in einem Sozialstaat...
Danke für Ihren Beitrag, ich kann die Gedanken hinter diesen Regelungen auch nicht verstehen.
Bei der EPP (300,-), die der Staat bezahlt, versucht man durch die Steuerpflicht eine "Gerechtigkeitskomponente" einzubauen (diejenigen, die sie gar nicht nötig haben, müssen zumindest die Hälfte zurückbezahlen). Die EPP wird an alle "aktiven Verdiener" gezahlt (keine Rentner, Studenten, Hausmänner, obwohl die auch frieren).
Bei der 10 x so hohen Inflationspauschale werden nun nur noch die Arbeitnehmerinnen und Beamten bedacht. Und nicht auf Kosten des Staates, sondern auf Kosten der Arbeitgeber. Diese und andere Selbstständige profitieren selbst davon nicht, obwohl sie die Zulagen bezahlen und auch von der Inflation betroffen sind. Eine selbstständige Künstlerin, ein Kioskbesitzer oder Buchführungshelfer muss ein empfangenes Honorar von € 3.000 vollversteuern; Beiträge an die Krankenkasse werden davon auch fällig.
Gibt es wirklich keine Ökonomen mehr, die ein weniger widersprüchliches und ein gerechteres Modell entwickeln könnten?
Ach ich liebe die Ausführungen unserer fleißigen und (vielleicht vielfach) ahnungslosen Politiker ;-).
Hoffen wir mal, dass sie ahnungslos und nicht berechnend sind...
... und noch ein Gedanke, der ja auch schon anklang: Warum soll ich als Arbeitgeberin freiwillig eine Inflationspauschale von 3000 € an meine Mitarbeiter bezahlen? Warum gibt es auch jetzt wieder Streiks um Miniprozentpunkte, die die Arbeitgeber natürlich nicht so einfach akzeptieren? Und dann soll der gleiche Arbeitgeber den Arbeitnehmern einfach so 3.000 € als Inflationsausgleich bezahlen, weil er die ja steuerlich absetzen kann. Schon mal etwas vom Halbteilungsgrundsatz gehört? Egal wie man rechnet, max. soll 50:50 gelten. Also bezahle ich netto 1.500 € pro Arbeitnehmer zusätzlich zu den Inflationsfolgen...
Schon mal wieder etwas von einem Bäcker in der Nähe gehört, der zumacht ... z.B. in Köln die Bäckerei Schlechtriem nach 90 Jahren u.a. wegen gestiegener Rohstoffpreise und fehlendem Personal. Die arbeitslosen MitarbeiterInnen und der Inhaber selbst erhalten keine Inflationspauschale.
Welche Partei soll jemand zukünftig wählen, der solche Ideen der Politik in einem 65 Mrd. Ausgabenpaket entdeckt?
So schön diese Pauschale für alle ist, die sie denn bekommen...
Nüchtern betrachtet ist es eine Riesensauerei der Regierung, den Arbeitgebern hier den schwarzen Peter für den Ausgleich der Wahnsinnsinflation zuzuschieben. Das gehört sich nicht. Ich bin da auch mit einem Tag Abstand richtig sauer. Das hat für mich nix mit zukunftsweisender Politik zu tun.
Wir wollten ohnehin eine "Pauschale" zahlen... gut, dass noch kein Zahltag war.
So kommt mehr an und man spart sich den AG-Anteil.
Letztlich war bisher -fast - alles nicht fair und unbedingt zielgerichtet.. eher Gießkannenprinzip.
Nur wo zieht man die Grenze?
Und schnelle Lösungen gibt es nicht und wenn, dann sind sie nicht durchdacht..
siehe "Soforthilfe", ÜHilfen usw. ,
Wobei die Ühilfen im laufe der Zeit "erwachsener" geworden sind.
Immer noch weit weg von der Pubertät.. aber immerhin.
Warum brummt der Staat dem AG was auf?
Das ist eine freiwillige Zahlung... und letztlich kann der Staat das Geld auch nicht **bleep**en und ich hab immer auf so eine Lösung gehofft. Irgendwie Lücken stopfen.. mehr ist es ja nicht.
Oder geht jemand hin und erstellt Profile seiner Mitarbeiter?
Wohnfläche, Baujahr, Heizungsart, Essgewohnheiten, Fahrstrecke usw... ?
Schön, dass Sie sowieso eine Pauschale zahlen wollen.
Das können aber nicht alle Arbeitgeber leisten. Führt am Ende dazu, dass entweder einzelne AG angeprangert werden (Geizhälse) oder aber direkt die AN (bist halt zu blöd Dir, den richtigen AG zu suchen).
Zusätzlich geht die Schere immer weiter auseinander: Unser ortsansässiger Automobilhersteller wird sicherlich die volle Pauschale an die (sowieso super bezahlten) Arbeitnehmer zahlen. Da sorgt schon die Gewerkschaft für. Die vom Subunternehmer ins Werk geschickte Putzkraft wird aber vom AG nix bekommen. Dabei hätte die es wirklich nötig.
Das nur ein Beispiel aus dem täglichen Leben.
was ist ihre lösung des problems? also eine, die auch vor Gericht standhalten könnte?
ohne solche Massnahmen geht alles den Bach hinunter…
Die Frage ist ja, wie Gehälter und Unterschiede zustande kommen. Als Arbeitgeberin habe ich bestimmte Vorstellungen, was eine Steuerfachangestellte verdient. Dann gibt es noch eine Schwankungsbreite, Verhandlungsgeschick und Knappheitsaufschläge usw.
Bei den bei mir angestellten Mitarbeiterinnen hat sich die Gehaltsstruktur schon mal verschoben und ich prüfe anhand des auf einem rechnerischen Stundenlohn bei der regelmäßigen Gehaltsanpassung, ob auch die Leistungsunterscheiden sich im Gehalt widerspiegeln. Das führt - bei positiven oder negativen Entwicklungen - dazu, dass die Gehaltsstruktur von mir immer wieder mal als eigentlich ungerecht angesehen wird. Das versuche ich dann auszugleichen. Bei der diesjährigen Gehaltsanpassung habe ich die absehbare Inflation von mir aus bei der prozentualen Erhöhung eingerechnet. Was soll dann jetzt die 3.000 € Pauschale, die meine MitarbeiterInnen für die Mandanten abrechnen und vermutlich - menschlich verständlich - auch bei sich erwarten. Soll ich dann doch die Überstunden oder das freiwillige Weihnachtsgeld darüber abrechnen? (ist dann natürlich Abgabenbetrug). Von 3.000 € AG Aufwand bleiben sonst nur 1.250 übrig (2 x 20% SV+30% LSt) statt 3.000 € brutto für netto. Wenn das keinen gesellschaftlichen Zündstoff gibt…
@Gelöschter Nutzer
es wird künftig laufend gesellschaftlichen zündstoff geben.. 3.000 hin oder her.
die nachzahlungen und vz-erhöhungen sind doch bei vielen noch gar nicht angekommen. und dabei ist die sparquote bei irgendwo 50% ohnehin schon 0 oder negativ.
da wird sicherleich der ein oder andere auch was von den 3.000 abbekommen..
@Gelöschter Nutzer schrieb:es wird künftig laufend gesellschaftlichen zündstoff geben.. 3.000 hin oder her.
..da wird sicherlich der ein oder andere auch was von den 3.000 abbekommen..
nein, so fatalistisch möchte ich nicht sein. Also weg mit der 3.000 € Pauschale und noch einmal nachdenken. Die Erhöhung beim Midijob ist ja schon mal ein Ansatz. Das muss z.B. nun auch noch für die Selbstständigen analog umgesetzt werden.
Dann wäre doch (fast) die bessere Lösung, jeder kriegt seinen Lohn 12/2022 brutto gleich netto, natürlich nur den üblichen Lohn 12/2022. Dann deckeln wir irgendwo noch, so bei 2, 3 oder 4 tsd. brutto, darüber wird wieder Steuer gezahlt.
Ich bin selbst auf beiden Seiten,
ich bin Arbeitnehmer und würde mich über die EUR 3.000,00 freuen. Schauen wir mal, ob und wieviel mein Chef gibt. Ich freue mich, unabhängig von der Höhe und was die Kollegen kriegen.
Meine Frau leitet ein Familienunternehmen und hat mehrere Angestellte. Sie nimmt in den letzten Jahren immer von allem etwas mit, so dass es ganz schön knapp ist. Hier würden sich die Arbeitnehmer auch freuen, aber ob und wenn ja in welcher Höhe, ist fraglich. Und ja, meine Frau würde den Arbeitnehmern gerne das Geld zahlen. Sie würde auch gerne höhere Gehälter zahlen, aber ist halt kein Wünsch Dir was.
Am Ende wird Geld nur bei denen ankommen, wo es sich die Unternehmen leisten können oder wollen. Man kann aber hoffen, dass davon viel Geld wieder in den Umlauf geht und dadurch auch wieder anderen hilft.
Und bei allen Regelungen wird es immer wieder Leute geben, die sie missbrauchen.
@Gelöschter Nutzer schrieb:
@Gelöschter Nutzer schrieb:es wird künftig laufend gesellschaftlichen zündstoff geben.. 3.000 hin oder her.
..da wird sicherlich der ein oder andere auch was von den 3.000 abbekommen..
nein, so fatalistisch möchte ich nicht sein. Also weg mit der 3.000 € Pauschale und noch einmal nachdenken. Die Erhöhung beim Midijob ist ja schon mal ein Ansatz. Das muss z.B. nun auch noch für die Selbstständigen analog umgesetzt werden.
Dass müssen Sie hier nicht schreiben, dann müssen Sie bitte in die Politik und in Regierungsverantwortung, dann können Sie aktiv dafür sorgen das es "gerechter" zugeht. Wobei sie ein sehr philosophischen Diskurs darüber führen können was ist gerecht ? für wenn ist was gerecht ? Wieviel Gerechtigkeiten gibt es ? Ist es für a gerecht und für ungerecht ?
Ich denke wir können uns hier nur mit den Fakten abfinden und vermutlich jedem STB hier wird schon was einfallen womit die 3.000 EUR gegenfinanziert werden sei es zukünftige Gehaltserhöhungen seien es freiwillig Sonderzahlungen und das ist kein Abgabenbetrug oder sonstige freiwillige Leistungen die man denke ich den eigenen Mitarbeitern gerne gönnt.