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Energiepreispauschale Elternzeit Elterngeld

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letzte Antwort am 30.09.2022 15:15:29 von CVZ-Sebnitz
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sharibik1997_
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Hallo zusammen, 

 

MUSS der Arbeitgeber die EPP an die Mitarbeiter auszahlen, die sich am 01.09.2022 in Elternzeit befinden (und deren Arbeitsverhältnis ruht) oder KANN er, sofern der Bezug von Elterngeld nachgewiesen wird? 

 

Hintergrund der Frage ist, ob wir alle Mitarbeiter*innen kontaktieren müssen, die sich in Elternzeit befinden, um den Nachweis des Bezuges von Elterngeld zu fordern oder ob man es in diesem Fall einfach voraussetzen kann, dass es über die Einkommensteuererklärung gemacht werden kann?

 

Vielen Dank für hilfreiche Antworten

Lohnbüro80
Aufsteiger
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Ich habe gelesen, dass es reicht, wenn sie 2022 Elterngeld beziehen/bezogen haben.

Bescheid muss vorliegen.

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sharibik1997_
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Das Anspruch besteht steht außer Frage, die Frage ist nur, ob über den Arbeitgeber. Ich habe gelesen:

 

Eine Frau arbeitet bei einer Firma im Jahr 2022 und bekommt irgendwann vor dem 1. September 2022 ein Baby. Sie hat also für einen bestimmten Zeitraum vor der Geburt aktiv gearbeitet, bevor sie in Mutterschutz und dann in Elternzeit ging. Im September 2022 arbeitet diese Frau aber nicht mehr aktiv, das Arbeitsverhältnis ruht. In diesem Fall muss die Mutter die Energiepauschale über die Steuererklärung 2022 erhalten.

 

 

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pogo
Meister
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Halbwegs eindeutig. 😉

Wenn der Elterngeldbezug nachgewiesen wird, muss der AG die EPP auszahlen. Das wird wohl die Regel sein.

 

Generell würde ich sagen, dass es bei der EPP-Auszahlung kein KANN gibt, sondern nur ein MUSS, wenn die Bedingungen (Nachweis Elterngeld, Nachweise 1. Dienstverhältnis, ...) erfüllt sind. Ansonsten MUSS NICHT.

 

 

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html

14. Ein Arbeitnehmer befindet sich zum 1. September 2022 in Elternzeit. Bekommt er trotzdem die EPP?

 

Ja. Beschäftigte in Elternzeit erhalten ebenfalls die EPP, wenn sie in 2022 auch Elterngeld beziehen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel über den Arbeitgeber. Den Bezug von Elterngeld hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nachzuweisen. Erfolgt keine Auszahlung über den Arbeitgeber, erhalten Arbeitnehmer die EPP über die Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022.

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sharibik1997_
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Das hab ich auch gelesen..."in der Regel"...ist für mich nicht eindeutig 🙂 Ich frage mich jetzt eben, ob ich alle Elternzeitler anschreibe und nach einem Elterngeldnachweis frage oder ob ich es direkt sein lasse und sie es sich dann über die Einkommensteuererklärung selbst holen.

JBambule
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Das sehe ich auch so, in der Regel heißt nicht: Der Arbeitgeber hat auszuzahlen. Weiterhin ist zu bedenken, dass Arbeitnehmer in Elternzeit dem Arbeitgeber nicht für solche Rückfragen zur Verfügung stehen müssen. Die Beschaffung der Nachweise kann zu einem Problem werden. Fraglich ist auch, was den Bezug belegen soll. Vielleicht möchte ein Arbeitnehmer nicht, dass der Arbeitgeber sieht, wieviel Elterngeld er bekommt ..

 

Eine Anfrage bei der zuständigen Stelle hat ergeben, dass in 4 Wochen mit einer Antwort gerechnet werden kann...

sharibik1997_
Einsteiger
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Nachricht 7 von 29
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Danke! Als ich vorhin die erste Mitarbeiterin bezüglich des Elterngeldnachweises anschreiben wollte, dachte ich nämlich genau das auch. Was, wenn die jetzt wochenlang verständlicherweise nicht erreichbar ist oder uns den Nachweis nicht geben will. Natürlich müssen wir dann nicht auszahlen, aber dann kann ich mir das Nachfragen auch direkt sparen. Wer ist hier überhaupt in der Hol- oder Bringepflicht, habe ich mich dann gefragt.

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JBambule
Beginner
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Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht, heißt, er muss den Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass Unterlagen einzureichen oder Angaben nachzuweisen sind. Bei Mitarbeitern in Elternzeit liegt ein ruhendes Arbeitsverhältnis vor. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind von den Hauptleistungspflichten befreit. Die Fürsorgepflicht gehört jedoch zu den Nebenleistungspflichten. Somit muss der Arbeitgeber die Unterlagen anfordern, wenn er verpflichtet ist die EPP in den Elternzeitfällen abzurechnen. Sollte der Arbeitnehmer den Nachweis über Elterngeld nicht einreichen, hat dieser seine Nebenpflichten nicht erfüllt und keinen Anspruch auf Auszahlung.

JBambule
Beginner
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Hier die Antwort des BMF- schneller als gedacht, dafür unschön :/:

 

Sehr geehrter 

 

danke für Ihre Nachricht an das Bundesministerium der Finanzen.

 

Die Auszahlung an Arbeitnehmer, die sich am 1. September 2022 in Elternzeit befinden, soll der Regelfall sein. Eine Ausnahme hiervon wäre zum Beispiel dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber nicht mitteilt, dass er im Elterngeldbezug steht und auch keine sonstigen Anspruchsvoraussetzungen für die EPP (insbesondere Erzielung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit) erfüllt sind.

 

Es besteht ausdrücklich keine Wahlfreiheit, wenn Ihnen der Bezug von Elterngeld nachgewiesen wurde.

 

Es trifft zu, dass der 1. September 2022 einen Stichtag für das Vorliegen gewisser Voraussetzungen für die Auszahlung durch den Arbeitgeber markiert. Nach § 117 Abs. 1 S. 1 EStG erhalten Arbeitnehmer die EPP vom Arbeitgeber, wenn sie am 1. September 2022 in einem gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis stehen und in eine der Steuerklassen 1 bis 5 eingereiht sind oder nach § 40a Absatz 2 EStG pauschal besteuerten Arbeitslohn beziehen.

 

Wenn beide Voraussetzungen vorliegen und der Arbeitnehmer die Anspruchsvoraussetzungen für die EPP erfüllt, da er zu Beginn des Jahres Arbeitslohn oder Lohnersatzleistungen bezogen hat, ist der Arbeitgeber zur Auszahlung der EPP auch dann verpflichtet, wenn am 1. September 2022 weder Arbeitslohn noch Lohnersatzleistungen bezogen werden. Dieses Ergebnis deckt sich auch mit der Antwort auf Frage 15 Abschnitt VI. der FAQ (Sabbatical ohne Arbeitslohnbezug am 1. September 2022).

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

im Auftrag

Ihr Team DRH

 

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Bundesministerium der Finanzen
Referat LB3 / Es | Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerdialog
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin

 

E-Mail:                 bürgerreferat@bmf.bund.de

Internet:             www.bundesfinanzministerium.de

BMF digital:        www.DRH360.de

 

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floreana
Fortgeschrittener
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Erst einmal vielen Dank, dass Sie uns das Antwortschreiben zur Verfügung stellen. 

 

Das heißt also, wenn die Mitarbeiterin in Elternzeit im Januar 2022 noch Elterngeld bezogen hat und danach nicht mehr, erhält sie dennoch die EPP. Interessant.

 

Und das dann Brutto wie Netto vermutlich, ohne steuerliche Abzüge, korrekt? Oder muss dann der genaue Elterngeldbetrag als Verdienst mit angegeben werden, so dass evtl. Steuern berechnet werden können?

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lohnhilfe
Meister
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Das Elterngeld wird nicht für die Steuerberechnung erfasst. Sie erfassen im August, dass der Mitarbeiter berechtigt ist, um im September bekommt der Mitarbeiter automatisch die 300 € brutto. Steuern werden nach bisherigem Verdienst und nach Steuerklasse berechnet (Bei Elternzeit im ganzen Jahr wird da 0 € Steuern rauskommen).

LG
VM
floreana
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Herzlichen Dank!

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Gutti
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Die Antwort des BMF widerspricht den Informationen, die man im Netz findet

 

 

"Beispiel Elternzeit 3: So bekommen Sie die Energiepreispauschale, wenn Sie NICHT gearbeitet haben

Eine Mutter ist für das gesamte Jahr 2022 in Elternzeit. In dieser Zeit ruht das Beschäftigungsverhältnis. Sie muss die Energiepauschale in der Steuererklärung 2022 geltend machen."

 

Die FAQ des BMF treffen keine klare Aussage über die Auszahlung: "Die Auszahlung erfolgt in der Regel über den Arbeitgeber"

 

Ist jetzt also jeder Lohnsachbearbeiter verpflichtet, persönlich das BMF anzurufen? Ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die Mitarbeiterin anzurufen, die seit Jahren in Elternzeit ist, um Elterngeldbescheinigungen zu verlangen? Die Verwaltungsarbeit in Kanzleien nimmt immer absurdere Züge an. Man darf schon gespannt sein auf das nächste tolle "Entlastungspaket"...

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Lohnabrechnung_2021
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Ich klinke mich hier mal in die Diskussion ein, da ich auch etwas unschlüssig bin, was die richtige Vorgehensweise ist.

 

Es gibt ja verschiedene Konstellationen betr. Elternzeit:

 

1. MA, die in 2022 komplett in Elternzeit waren/sind

 

2. MA, die zu Beginn von 2022 im Mutterschutz waren oder noch normal gearbeitet haben, aber für den Rest des Jahres in Elternzeit sind

 

3. MA, die zwar am Stichtag 01.09. in Elternzeit sind (bspw. Elternzeit 31.08.-30.09.), aber davor und danach ganz normal arbeiten und Gehalt beziehen

 

Diejenigen, die komplett in Elternzeit sind (Nr. 1), also in 2022 keinerlei Arbeitslohn bezogen haben, würde ich anschreiben zwecks Nachweis Elterngeldbezug.

 

Aber wie sieht es mit den anderen Fällen Nr. 2+3 aus? Müssen diese mir auch einen Elterngeldbezug nachweisen? Eigentlich erfüllen Sie ja auch die anderen Kriterien, da ja die Anspruchsvoraussetzungen dahingehend erfüllt sind, dass bspw. zu Beginn des Jahres Arbeitslohn bezogen wurde.

 

Wie handhabt ihr diese Fälle Nr. 2+3?

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floreana
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2. und 3. schreibe ich nicht an,  sondern wir zahlen EPP aus. 

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haag
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Hallo,

 

ich bin mir unsicher, ob ich einer Mutter die EPP auszahlen soll, wenn sie zwar kein Elterngeld mehr in diesem Jahr bekommen hat, aber im Oktober wieder nach Elternzeit in Teilzeit arbeiten wird. Gehe ich ein Risiko ein, wenn die aus irgendwelchen Gründen (z.B. Krankheit/ kein Kita-Platz, etc.) doch nicht mehr in diesem Jahr kommen kann und somit eigentlich keinen Anspruch hätte?

 

Bin kurz vor der Gehaltsabrechnung und muß micht entscheiden. Zunächst war für mich klar, dass ich nicht zahle, aber jetzt kommen Zweifel auf!

 

Grüße

 

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Daniela_Hohmann
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Ich habe eine Mitarbeiterin, die ist aufgrund mehrerer Geburten seit mehreren Jahren in Elternzeit mit Unterbrechung durch Mutterschutz. Die Elterngeldzahlung für das letzte Kind endete im Oktober 2021.

Nun ist sie erneut schwanger und voraussichtlicher Entbindungstermin ist Ende August. Sie ist also derzeit wieder im Mutterschutz, aber ohne Muttergeldzuschuss. Der Mutterschutz endet im Oktober und dann hätte sie ja wieder Anspruch auf Elterngeld, meine ich.

 

Bekommt sie die EPP über den Arbeitgeber? 

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TN
Fachmann
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Sie hat also die Elternzeit aufgrund des erneuten Mutterschutzes nicht vorzeitig (schriftlich) abgebrochen?

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Daniela_Hohmann
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Ich habe erst heute Kenntnis von der Schwangerschaft erhalten. Also bislang habe ich noch keine weitere Information über die Unterbrechung.

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TN
Fachmann
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Na ja, dann verkürzt sie die EZ ja vielleicht noch... dann bekäme sie MS und damit auch die EPP, so meine Vermutung.

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CeFiAnKa
Beginner
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Wie erfasst man denn, dass die Menschen in Elternzeit berechtigt sind? Ich habe die Abrechnung 08/2022 beendet und dann in der Probeabrechnung September gesehen, dass zwei Mitarbeiterinnen in Elternzeit keine EPP berechnet bekommen haben. Bei den anderen Mitarbeiterinnen hat Datev das automatisch berechnet.

 

Weiß jemand, was ich da jetzt machen kann, damit ich die Pauschale noch abrechnen kann und wir auch die jeweils 300 Euro über die Lohnsteuer erhalten?

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TN
Fachmann
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In LuG müsste die Abrechnung 8 wiederholt werden, wenn ich das für Lodas richtig verstanden habe, reicht wohl eine Wiederabrechnung der beiden angelegten AN. Das EPP-Kennzeichen muss mit "ja" belegt sein.

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CeFiAnKa
Beginner
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Danke für die Antwort. Wo finde ich die EPP-Kennzeichnung? Habe sowas bei der Abrechnung gar nicht gesehen. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir nochmal helfen könnten 🙂 Ich arbeite mit LuG

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TN
Fachmann
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In Lodas muss es doch auch eine Brennpunktmaske geben?!?

Jedenfalls finden Sie in den Dokumenten dazu auch eine Anleitung (auch über die Brennpunktmaske zu erreichen).

Uwe_Lutz
Überflieger
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@TN  schrieb:

In Lodas muss es doch auch eine Brennpunktmaske geben?!?

 


Gibt es.

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CeFiAnKa
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Danke, mit Ihrer Hilfe habe ich es geschafft 🙂 Ich bin keine Lohnbuchhalterin, hatte nur einen 1-monatigen Kurs gemacht und rechne nur in unserer Firma ein paar Mitarbeiter ab. Bei der Schulung wurden natürlich nicht alle Funktionen gezeigt. Danke für den Hinweis auf eine Anleitung von Datev - habe sie gefunden, juhu

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MHaas1
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Hallo,

 

das bedeutet doch wenn ich eine Mitarbeitern in Elternzeit habe, die irgendwann in 

2022 noch Elterngeld bezogen hat (inzwischen nicht mehr), dass ich einen Nachweis benötige bis wann sie Elterngeld bezogen hat, oder?

 

Vielen Dank und viele Grüße

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lohnhilfe
Meister
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Richtig. Kopie des Elterngeldbescheides (eine Seite mit Name und Auszahlungstermine ist auf alle Fälle notwendig) anfordern.

LG
VM
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CVZ-Sebnitz
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Genau diese Meinung teile ich auch, da der MA während des restlichen Jahres steuerpflichtiges Arbeitseinkommen bezogen hat. Die EPP soll diejenigen AN entlasten, welche durch ihre berufliche Tätigkeit erhöhte Aufwendungen haben, so der Hintergrund der EPP. Diese soll weder entschädigen für Heiz- oder Energiekosten, sondern für erhöhte Preise z.Bsp. für Kraftstoff - Warum soll also ein AN der am 01.09.022 zwar in Elternzeit war, aber z.Bsp. ab dem 15.09.2022 wieder seine beruflichte Tätigkeit beim gleichen AG aufnimmt nicht von dieser Entlastung provitieren. Solle er zu Hause bleiben und warten bis er die Steuererklärung für 2022 abgeben kann und dann die Erstattung erhält, völlig unlogisch!

Minijobber die ein erstes Dienstverhältnis haben und nur gelegentlich arbeiten, haben doch auch Arbeitseinkommen aus einem aktiven Dienstverhältnis auf dessen Basis sich ein Anspruch auf EPP begründet.

 

 

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letzte Antwort am 30.09.2022 15:15:29 von CVZ-Sebnitz
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