Ich habe eine Mitarbeiterin, die ist aufgrund mehrerer Geburten seit mehreren Jahren in Elternzeit mit Unterbrechung durch Mutterschutz. Die Elterngeldzahlung für das letzte Kind endete im Oktober 2021. Nun ist sie erneut schwanger und voraussichtlicher Entbindungstermin ist Ende August. Sie ist also derzeit wieder im Mutterschutz, aber ohne Muttergeldzuschuss. Der Mutterschutz endet im Oktober und dann hätte sie ja wieder Anspruch auf Elterngeld, meine ich. Bekommt sie die EPP über den Arbeitgeber?
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