Genau diese Meinung teile ich auch, da der MA während des restlichen Jahres steuerpflichtiges Arbeitseinkommen bezogen hat. Die EPP soll diejenigen AN entlasten, welche durch ihre berufliche Tätigkeit erhöhte Aufwendungen haben, so der Hintergrund der EPP. Diese soll weder entschädigen für Heiz- oder Energiekosten, sondern für erhöhte Preise z.Bsp. für Kraftstoff - Warum soll also ein AN der am 01.09.022 zwar in Elternzeit war, aber z.Bsp. ab dem 15.09.2022 wieder seine beruflichte Tätigkeit beim gleichen AG aufnimmt nicht von dieser Entlastung provitieren. Solle er zu Hause bleiben und warten bis er die Steuererklärung für 2022 abgeben kann und dann die Erstattung erhält, völlig unlogisch! Minijobber die ein erstes Dienstverhältnis haben und nur gelegentlich arbeiten, haben doch auch Arbeitseinkommen aus einem aktiven Dienstverhältnis auf dessen Basis sich ein Anspruch auf EPP begründet.
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