Hallo zusammen,
MUSS der Arbeitgeber die EPP an die Mitarbeiter auszahlen, die sich am 01.09.2022 in Elternzeit befinden (und deren Arbeitsverhältnis ruht) oder KANN er, sofern der Bezug von Elterngeld nachgewiesen wird?
Hintergrund der Frage ist, ob wir alle Mitarbeiter*innen kontaktieren müssen, die sich in Elternzeit befinden, um den Nachweis des Bezuges von Elterngeld zu fordern oder ob man es in diesem Fall einfach voraussetzen kann, dass es über die Einkommensteuererklärung gemacht werden kann?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten
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