Guten Tag,
die DAK verschickt momentan Schreiben, dass sich ab 1.2.20 die Empfänger-Betriebsnummer ändert.
Kann man in diesem Fall die Betriebsnummer einfach unter der Krankenkassennummer ändern oder muss man wieder eine neue anlegen?
Wenn man eine neue anlegen muss, was habe ich dann bezüglich der Schätzung zu beachten?
MfG
Karin Klocke
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
genau wegen diesem Thema suche ich gerade auch eine Antwort.
Der Ablauf ist auch mir nicht klar.
Hallo Community,
bitte legen Sie unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Krankenkassen eine neue Krankenkasse an und erfassen Sie hier die gültige Betriebsnummer.
Anschließend können Sie die neue Krankenkasse in den Personaldaten unter Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten ab dem Gültigkeitsmonat hinterlegen.
Für die neue Krankenkasse können Sie vorab die voraussichtliche Beitragsschuld vortragen.
Weiterführende Informationen finden Sie dazu im Dokument Sozialversicherungsbeiträge abführen - bei früher oder normaler SV-Fälligkeit, beachten Sie hier insbesondere den Punkt 2.2.10.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
Danke für die Antwort,
das war mir auch schon klar.
Aber habe ich eine Möglichkeit zu überprüfen bei welchen Mandaten die DAK verwendet wird - und kann ich diese für alle Mandanten und die dazugehörigen Mitarbeiter global ändern.
Ihre Lösung bedeutet ja: Mandate mit DAK manuell suchen, Neue KK anlegen, Mitarbeiter suchen und ändern. Und das bei allen Lohnmandaten. Ist bei einigen Hundert Mitarbeiter schon aufwendig.
Vielleicht gibt es eine bessere Lösung?
Sofern Sie LODAS bzw. LuG in der Variante "comfort" im Einsatz haben, können Sie sich die betroffenen Mandanten sowie die zugehörigen Arbeitnehmer mittels einer Abfrage aus dem Datenbestand heraus fischen lassen.
Ergänzung: Die DATEV-Standardvorlage liefert dabei die betroffenen AG und mit einer aus dieser Standardvorlage von mir abgeleiteten Individualabfrage bekomme ich auch gleich noch die betroffenen AN angezeigt.
Danach müssen Sie aber in jedem Mandanten die neue KK-Betriebsnummer anlegen und die einzelnen AN auch entsprechend umstellen.
In LuG kann man sich für diese Arbeit auch den "Assistenten KK-Fusion" (im Menü unter "Kanzlei") heran ziehen.
Grüße
R. Hein
Super!
Das ist doch einmal eine tolle Nachricht. Mit dem Assistent Krankenkassenfusion in Lohn und Gehalt mit wenigen Klicks alle Mandanten und Arbeitnehmer ab 02/2020 umgestellt.
Danke für die Lösung.
Hallo,
mit der Dezember-Lohnabrechnung wird ein Hinweis auf die ablaufende Gültigkeit der Betriebsnummer der DAK mit Angabe der eigenen KK-Nummer inkl. eines Verweises auf ein entsprechendes Info-DB-Dokument erstellt.
Bei dem betroffenen Mandanten legen Sie in 02/2020 (blau hinterlegt) eine neue Krankenkassen-Nummer mit den gültigen Daten an.
Im Bearbeitungsmonat 02/2020 (ebenfalls blau hinterlegt, wenn Sie die Änderung im Dezember oder Januar für den 'zukünftigen' Monat Februar vornehmen) öffnen Sie über den Menüpunkt Mitarbeiter, dann Mitarbeiter übergreifend ändern, Sozialversicherung, Gesetzliche Krankenkassen den Änderungsdialog. Legen Sie sich einen Filter, z. B. "ohne Austritte" an, falls nicht bereits vorhanden, so dass Sie nur die Mitarbeiter angezeigt bekommen, welche weiterhin im Betrieb beschäftigt sind.
Mit einem Klick auf die Spaltenüberschrift "KK-Nr." werden die entsprechenden Nummern sortiert und Sie können leicht erkennen, bei welchem Mitarbeiter die eigene "alte" KK-Nummer der DAK hinterlegt ist und ändern diese auf die "neue", im ersten Schritt vergebene KK-Nr.
Wenn Sie LODAS comfort einsetzen, ist sicherlich auch das Daten-Analyse-System Personalwirtschaft (DALY) installiert. Damit können Sie sich eine Auswertung für die mandantenübergreifende Suche nach den "alten" Betriebsnummern der DAK anlegen. An dieser Stelle kann ich Ihnen aber leider keine nähere Einführung in DALY geben.
Viele Grüße
Hallo zusammen,
der Krankenkassenwechsel soll im Monat der Fusion vorgenommen werden.
Erfolgt die Änderung in den Personalstammdaten entsprechend im Monat Februar, da die alte Betriebsnummer bis Jan. 2020 gültig ist?
Hallo Community,
@Herrn Preuß: Vielen Dank für Ihren ausführlichen Beitrag.
Wie Herr Preuß bereits richtig schreibt, öffnen Sie im Bearbeitungsmonat 02/2020 die Eingabemaske über Mitarbeiter | Mitarbeiter übergreifend ändern | Sozialversicherung | gesetzliche Krankenkasse.
Änderungen, die über diesen Dialog vorgenommen werden, sind immer ab dem eingestellten Bearbeitungsmonat gültig.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
wie ist das bei Schätzungen?
Müsste ich da nicht schon im Januar die neue KK anlegen und dem Mitarbeiter zuordnen bei LODAS?
Hallo Community,
auch bei einem Schätzmandanten legen Sie die Krankenkasse im Monat der Fusion neu in den Mandantenstammdaten an. Eine Zuordnung auf Personaldatenebene erfolgt ebenfalls erst im Monat der Fusion.
Um die Schätzung für die fusionierte Krankenkasse zu korrigieren, erfassen Sie für die "alte" Krankenkasse eine Minderung. Für die "neue" Krankenkasse können Sie die voraussichtliche Beitragsschuld vortragen.
Das ausführliche Vorgehen in diesem Fall finden Sie im Dokument Sozialversicherungsbeiträge abführen: Beitragsnachweis, Schätzung unter Punkt 2.6.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
würde es bei Schätzmandaten auch funktionieren wenn man die vorraussichtliche Beitragsschuld nicht ändert?
Bei der "alten DAK" käme dann ja ein Minusbeitrag und bei der neuen DAK ein BNW in doppelter Höhe (weil ja net geschätzt wurde), so dass es ja auch wieder passen würde ..
Oder werden für Februar keine BNW mehr auf der alten Betriebsnummer der DAK angenommen ??
So könnte man sich viel Arbeit sparen und Fehler vermeiden...
Gruß
Wolfram
LODAS:
Noch einfacher wäre, wenn man im Bearbeitungsmonat 02/2020 einfach die neue KK-Nr. bei der bestehenden DAK ändern könnte. Da würde der Schätzbeitrag bleiben und die Änderungen der Personaldaten fiele auch weg.
Daniel Kühn
PS: Noch digitaler wäre, wenn diese Änderung mandantenübergreifend möglich wäre oder gleich automatisiert im RZ erledigt wird.
Hallo Frau Dietl,
ihr Dokument ist aber für Lohn und Gehalt und nicht für LODAS, gibt es hier auch den Assistenten für die Krankenkassen Fusion?
Hallo,
das richtige Dokument für LODAS lautet 1070158 - Sozialversicherungsbeiträge abführen - bei früher oder normaler SV-Fälligkeit. Unter Punkt 2.2.10 finden Sie den Sachverhalt, den Ihnen meine Kollegin beschrieben hat.
@wolfram: Die Schätzung wird zwar "glatt" gezogen, jedoch kann es zu Nachfragen oder Forderungen von der Krankenkasse kommen. Deshalb empfehlen wir, wie von Frau Dietl und im verlinkten Dokument beschrieben, vorzugehen.
Guten Tag,
bei der Recherche zu der Änderung seitens der DAK bin ich auf dieses Forum gestoßen. Ich bin nun etwas verwirrt: ursprünglich wollte ich - wie bei Krankenkassenfusionen so üblich - eine neue Kasse anlegen und den entsprechenden Mitarbeitern zuordnen. Nun erreicht mich das Schreiben der DAK in dem explizit darauf hingewiesen wird, dass keine Abmeldung zum 31.01.2020 bzw. Anmeldung zum 01.02.2020 erforderlich ist.
Verfahre ich nach der von DATEV vorgegebenen Lösung werden doch diese genau erstellt (Meldegrund 31 bzw. 11). Doch einfach nur die Betriebsnummer anpassen? Auch in der Institutionsverwaltung war es die EK DAK Gesundheit und es ist auch unter der neuen Betriebsnummer die EK DAK Gesundheit... Wie eingangs erwähnt: ich bin verwirrt.
Herzlichen Dank für Ihre Mühen.
Hallo,
wenn Sie sich genau nach dem von DATEV kommunizierten Verfahren halten, dann wird genau diese Logik mit den 31er/11er-Meldungen vermieden.
So nachzulesen in TZ 2 dieses Dokuments .
Hallo,
gilt diese Anleitung auch für Lohn und Gehalt Comfort oder nur für LODAS?
MfG
M. Dürr
Guten Morgen,
nutzen Sie einfach den Assistenten in LuG:
Assistent Krankenkassenfusion (Fenster)
Viele Grüße
T. Reich
Vielen Dank!
Liebe Frau Schauer,
in dem von Ihnen für Lodas angegebenen Dokument heißt es, man solle als Korrekturgrund "Fusion" angeben:
Diesen Korrekturgrund gibt es nicht:
Bitte also für die Zukunft entweder das Dokument oder die Korrekturgründe ändern.
Herzliche Grüße
Anne Koch
Hallo Frau Koch,
die im Programm vorgegebenen Korrekturgründe sind einige wenige Beispiele, jedoch keine abschließende Auflistung von Gründen.
Daher besteht von Anfang an in dem Feld auch die Möglichkeit, individuell einen eigenen Text anzugeben.
Also einfach den im konkreten Fall gewünschten Grund eintragen, wenn die Vorschlagsliste nichts Passendes bietet - und gut ist's ...
R. Hein
......freitags kann ich anscheinend nicht mehr so mitdenken...... 🤔