Guten Tag, bei der Recherche zu der Änderung seitens der DAK bin ich auf dieses Forum gestoßen. Ich bin nun etwas verwirrt: ursprünglich wollte ich - wie bei Krankenkassenfusionen so üblich - eine neue Kasse anlegen und den entsprechenden Mitarbeitern zuordnen. Nun erreicht mich das Schreiben der DAK in dem explizit darauf hingewiesen wird, dass keine Abmeldung zum 31.01.2020 bzw. Anmeldung zum 01.02.2020 erforderlich ist. Verfahre ich nach der von DATEV vorgegebenen Lösung werden doch diese genau erstellt (Meldegrund 31 bzw. 11). Doch einfach nur die Betriebsnummer anpassen? Auch in der Institutionsverwaltung war es die EK DAK Gesundheit und es ist auch unter der neuen Betriebsnummer die EK DAK Gesundheit... Wie eingangs erwähnt: ich bin verwirrt. Herzlichen Dank für Ihre Mühen.
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