Guten Tag,
die DAK verschickt momentan Schreiben, dass sich ab 1.2.20 die Empfänger-Betriebsnummer ändert.
Kann man in diesem Fall die Betriebsnummer einfach unter der Krankenkassennummer ändern oder muss man wieder eine neue anlegen?
Wenn man eine neue anlegen muss, was habe ich dann bezüglich der Schätzung zu beachten?
MfG
Karin Klocke
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