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Schlussabrechnung - ungeklärte Rechtsfragen

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letzte Antwort am 13.04.2026 10:05:17 von bodensee
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Kleine-Einfraukanzlei
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Das Verhalten der IHK München ist so abartig, die fünfte Rückfrage in EINEM Fall, z.B. erst werden die drei größten Rechnungen angefordert, jetzt alle. JETZT die plötzliche Frage, ob die Umsatzrückgänge coronabedingt seien... Immer wieder NEUE Fragen, statt ALLE auf einmal zu stellen. Es ist so ein Unding und grenzt an Schikane, wie die arbeiten, unmöglich. Aber die sitzen halt leider am langen - ganz langen - Hebel und hebeln uns total aus. Und wir hatten nichtmal eine wirkliche Wahl, wir MUSSTEN uns ja für unsere Mandanten einsetzen. Hätten wir alles was mit Corona zu tun hat abgelehnt, wäre das ganze Mandat (und damit ca. 50% der Mandantschaft) flöten gegangen. 
Boh wie wenn wir sonst nichts zu tun hätte. und dann noch der lange zeitlichen Versatz zwischen Einreichung der Schlussrechnungen und den lästigen, wiederholten, ausufernden Rückfragen... 
So, jetzt hab ich mich auch einmal ausge...

bodensee
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Können Sie nicht diesbzgl. die Stb Kammer München einschalten ? 

 

Leider ist die IHK München glaube ich federführend in der Auslegung nicht Coronabedingt und anderen Auslegungen zu Gunster der Rückforderung. 

 

Falls Sie es nicht gelesen haben sollten: 

 

Coronabedingtheit bei Überbrückungshilfe III | Steuern | Haufe

 

gibt zumindest ein Argumentationshilfe zu gunsten der Mandantschaft. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
MK3
Einsteiger
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Meine Erfahrungen mit der IHK München decken sich mit den Ihren. Leider. Ich habe seit 4 Jahren ein Verfahren. Der Anwalt des Mandanten hat Einblick in die Akten der IHK bekommen. An der Bearbeitung des Ursprungsantrags und der SAR waren mehr als 20 Mitabeiter beteiligt. In der Regel prüfen nicht die Bewilligungsstellen selbst, sondern haben die Prüfungen ausgelagert z.B. an KPMG (jede Bewilligungsstelle / Bundesland hat hier einen anderen Partner). Die Fälle an sich wurden "zerlegt". Das heißt: jeder Sachbearbeiter - sofern nicht über KI der Abgleich / die Plausibilisierung erfolgt - hat nur einen Teilbereich. Einer prüft nur z.B. die USt-Id., HR-Angaben etc. Der nächste prüft die erhaltenen bisherigen Hilfen, der nächste bestimmte Fixkosten etc. Aus meinen Erfahrungen werden dann die Antworten die man z.B. auf Rückfrage 1-6 gegeben hat von dem Sachbearbeiter Nr. 7 nicht mehr angesehen. Daher kommt es zu vielen Überschneidungen bzgl. der Rückfragen und für uns zu sogenannten Doppelarbeiten. Auch ich habe das Problem mich immer wieder einarbeiten zu müssen, da zum Teil 9 Monate zwischen Rückfrage 1 und 2 lagen. Der zeitliche Aufwand ist hierdurch enorm. Es würde mich brennend interessieren, was die Beratergesellschaften der Bewilligungsstellen insgesamt an Honorar generieren und in welchem Verhältnis dies zu den erhaltenen Hilfen steht. ... uns hilft es leider nur durchzuhalten und zu hoffen, dass vielleicht die Politik ein wenig Druck macht die Prüfungsverfahren zu beenden. 

Kleine-Einfraukanzlei
Aufsteiger
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Super zusammengefasst und erklärt - und ja: LEIDER... 
Politik würde für Beendigung der Prüfverfahren sorgen?! Wage ich zu bezweifeln, aber ich denke, unsere Strategie könnte zumindest ein wenig auf Zeit ziehen hinauslaufen und immer wieder Fristverlängerungen beantragen (habe ich bisher immerhin immer bekommen). 

Und ich habe bei meinem gestrigen FV-Antrag ganz klar meinen Unmut über die Bearbeitungsweise der Prüfstellen zum Ausdruck gebracht (fünfte RF im selben Fall, hätten doch gleich alle zusammen gestellt werden sollen/können...); bringt ziemlich sicher nichts, aber wer nix sagt, kann auch absolut gar nicht auf eine Verbesserung des Verfahrens hoffen. 

rschoepe
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@MK3  schrieb:

Es würde mich brennend interessieren, was die Beratergesellschaften der Bewilligungsstellen insgesamt an Honorar generieren und in welchem Verhältnis dies zu den erhaltenen Hilfen steht.


Das ist wie bei Kalorien, die man eigentlich gar nicht essen wollte, Ausgaben für externe Berater zählen nicht. 😉

andrereissig
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@MK3  schrieb:

 Es würde mich brennend interessieren, was die Beratergesellschaften der Bewilligungsstellen insgesamt an Honorar generieren und in welchem Verhältnis dies zu den erhaltenen Hilfen steht. ... 


Teures Nachspiel bei den Corona-Hilfen: Die Bürokratie schlägt zurück - Capital.de

 

Bis zu 220 Mio. Euro für KPMG in Baden-Württemberg

Ähnliche Zahlen habe ich für NRW gehört.

 

Tja...

 

In Hamburg erbrachte die Abrechnung von mehr als 1.500 Paketen nach Auskunft der Finanzbehörde gerade einmal in vier Fällen eine Nachforderung an die Antragsteller. Gesamtsumme: 139.357,72 Euro. Umgekehrt musste der Stadtstaat in knapp 800 Fällen insgesamt fast 5 Mio. Euro an Firmen nachzahlen.

Das sind Werte, die ich gut nachvollziehen kann. Wir haben ungefähr 400 Fälle und ich würde sagen, in 90 % der Fälle gab es (teilweise üppige) zusätzliche Förderungen.

 

Rückforderungen waren im seltensten Fall zu verzeichnen.

 

Der Artikel ist zwar schon über ein Jahr alt, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass sich an den grundsätzlichen Verhältnissen etwas verändert hat.

 

Für mich sieht es so aus, als hätte man KPMG mit hunderten Millionen fett gemacht, um hunderte Millionen zusätzliche Förderung zu zahlen und ein paar popelige Milliönchen zurückzufordern.

Live long and prosper!
mehrkaffee
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Ist ja genug Sondervermögen da 😂

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AKW
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L-Bank... wirklich? Grad musste ich euch noch loben.. jetzt so ein **bleep**?

 

Kleiner selbständiger Künstler... verdient wahrlich nicht viel. 

 

Antragsumme 4.400 €

Schlussabrechnung 6.000 €

 

Es geht um eine Restauszahlung von 1.600 €

 

Und dann ne Begründung für die coronabedingtheit der Umsatzausfälle, Eine Umsatzaufstellung monatliche für 3 Jahre (als ob der ne Buchhaltung hat) und n Nachweis über die Einkünfteverhätnisse...

Da sitz ich wieder n weilchem um seine Rechnungen aus den Jahren 2019, 2020 und 2022 zusammen zu friemeln und monatlich zusammen zu stellen. 

 

Man, spart euch das Geld an die KPMG und dem Mandanten das geld für den prüfenden Dritten und zahlt dem Kerle die 1,5k € aus... das kostet insgesamt weniger. 

 

Echt... sowas von kein Bock mehr auf den **bleep**...

 

Danke fürs zuhören.  

 

Grüße

 

AKW

Arnd05
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...je tiefer man Einblick in die ganze Systematik bekommt, desto größer wird der Frust darüber......

MK3
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"Bis zu 220 Mio. Euro für KPMG in Baden-Württemberg"

 

Das hätten wir in BW dringend für die Stärkung unseres Mittelstandes benötigt! Es ist unglaublich, wieviel Geld hier vernichtet wurde und noch weiter wird. Ich bin erschüttert. 

Ich hatte ausschließlich Mandanten die 20-30 Jahre am Markt agieren, Steuern bezahlen, investieren, Arbeitsplätze schaffen und rund um die Uhr arbeiten. Die Transparenz der Zahlen war von Anfang an gegeben z.B. durch die Abfragemöglichkeiten der B-Stellen beim FA usw. Es ist bitter, wenn man von der L-Bank und der IHK als zu prüfender Dritter unterstellt bekommt, das man nicht ordentlich geprüft hat - und/oder gefühlt 3-5 Mal alles noch einmal bestätigen muss, was man in den Ursprungsanträgen + Schlussabrechnungen ohnehin getan hat, usw. Und das eigentlich nur, weil die von den B-Stellen extern beauftragten Prüfungsunternehmen wie KPMG einen Freifahrtschein erhalten haben Ihre Honorare zu puschen. 

Arnd05
Aufsteiger
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...mich würde wirklich einmal interessieren, wie viele Mitarbeiter der KPMG mit den Hilfen beschäftigt sind/waren; schließlich wachsen Solche nicht einmal für die KPMG auf den Bäumen....

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bodensee
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wäre spannend das zu erfahren. DA aber manchen Bundesländer HH sich ja sogar weigern zu veröffentlichen wer beauftragt wurde ist das wohl müssig. 

 

Aber auf der anderen Seite wurden ja bei dem ein oder anderen Kollegen die Höhe der Honorare im Zweifel gezogen, ob das bei der KPMG, PwC, Deloitte und Konsorten  auch gemacht wurde ? 

 

Noch spannender gab es ggf. Interessenkonflikte, sprich haben die Big 4 nicht aus Anträge und Schlussabrechnungen erstellt die dann ggf. von Ihnen selbst kontrolliert wurden ? 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
MK3
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Nach den Rückfragen zu urteilen, waren die ein oder anderen Rückfragen m.E. ki gesteuert. Zahlreiche Rückfragen wurden auch "standardmäßig" bei einem Großteil von uns allen eingestellt. So konnten die von den beauftragten Prüfungsgesellschaften Zeit gewinnen und Stunden abrechnen. Ich vermute, dass man auch jede Menge "fachfremde, ungelernte" Arbeitskräfte, Praktikanten und Studenten eingesetzt hat. Zumindest hatte ich bei einigen Rückfragen das Gefühl, dass hier weder betriebswirtschaftliche noch steuerliche Kenntnisse vorhanden waren und auch die Basics zu den FAQ's für die Hilfen nicht präsent waren. 

MK3
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der Kreis schließt sich. ich habe noch einen Experten im Ohr (war es ggf. Lukas Hendricks?), der erzählt hatte, das die C-Programme von einer der genannten Gesellschaften konzipiert wurden...

 

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Wuppergirl
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@MK3 dein Gefühl betreffend der fachfremden Kräfte täuscht dich nicht. Ich habe privat eine solcher Kräfte kennen gelernt. Diese Person ist gelernter Elektriker und erstellt jetzt Bescheide für Schlussabrechnungen. Nein die Person hat keine Ausbildung/Umschulung in unseren Bereich absolviert, lediglich einen Kurs besucht, um das bearbeiten zu können/dürfen. War von sich aber so überzeugt und wollte mir meinen Job (gelernte Steuerfachangestellte - 30 Jahre im Beruf) erklären. 

MK3
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das ist ja richtig krass 😫

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AKW
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Muss mich mal wieder auskotzen... 

 

Hab nen kleinen Solo-Selbständigen, welcher in der Kulturbranche als Sänger unterwegs ist. 

Hat nen riesigen Antrag auf ÜBH 4 in Höhe von 6.000 € gestellt... 

 

Nach ner Ladung Rückfragen, meint die L-Bank das die Begründung für den coronabedingten Umsatzausfall nicht ausreichen würde und lehnt den Antrag ab...

 

Ja war auch damals kein Problem Aerosolauspustende Sänger zuhören zu können... Nein, das ist allgemeines unternehmerisches Risiko, dass keine Auftritte waren... 

 

Leckt mich am Socken... Andere Anträge wo ich als Prüfer von prüfenden Dritten aber sowas von auf die Pelle Rücken würde werden ohne Rückfragen genehmigt obwohl das Gewerbe bereits abgemeldet ist... die Nachträglich Auszahlung von über 10k ist natürlich auch überwiesen worden... 

 

Mit den kleinen kann mans ja machen.... richtiger Halz grad... 

 

 

Danke fürs zuhören... 8 Bescheide fehlen noch... bald ist Ende. 

 

Grüße

 

AKW

MK3
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ohne Worte... 

Leider habe ich auch sehr unterschiedliche Erfahrungen i.S. L-Bank gemacht.

Insbesondere die Kleinfälle unter TEUR 10 wurden akribisch geprüft. Die größeren Fälle über TEUR 200 waren relativ locker.... 

Ich bin Gott sei Dank bei der L-Bank komplett durch, habe aber noch 1 großen Fall (Verbund) bei der IHK MUC laufen, aktuell mit dem 10. Rückfragekatalog innerhalb von 2 Jahren...

 

Arnd05
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....was letzten Endes die größte Pest an den SAR ist.

 

Diese elenden Rückfrageprozesse - insbesondere weil keine Folgerückfrage auf den Erkenntnissen der vorigen Antwort aufbaut, sondern anscheinend willkürlich neue Prüffelder eröffnet.

Mein derzeitiger Rekord beträgt insgesamt 14 Rückfragen in einem Zeitraum von 14 Monaten (SAR 1).

 

....grausam....

bodensee
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Stimme ich Ihnen zu. 

 

Ich weiß nicht mehr ob das hier geschrieben wurde auf jeden Fall hat ein User einen Fall via Anwalt zu Gericht bekommen und dieser hatte Akteneinsicht beantragt und erhalten ( war in Bayern). Demnach haben in einem Antrag 22 verschiedene Mitarbeiter geprüft. 

 

 

Mit diesem Background sind die zum Teil hanebüchenen Rückfragen wesentlich verständlicher. Keine Ahnung ob das in allen Bundesländern so ist und war. Ich für meinen Teil hier in BaWü denke ich es ähnlich bei der L-Bank. 

 

Aber Gott sei dank sind nur noch knapp 50% der Bescheide offen. Ein Ende scheint in Sicht zu sein. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
rschoepe
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Klage gegen Rückforderung von Corona-Wirtschaftshilfen erfolglos | Verwaltungsgerichtsbarkeit Hessen

Dem ist die Klägerin unter Verweis auf die Förderrichtlinien, die eine Nichteinbeziehung von Außer-Haus-Umsätzen, die einen Großteil ihrer Einnahmen im November bzw. Dezember 2020 ausmachten, bei der Berechnung der jeweiligen Vergleichsumsätze vorsehen würden, entgegengetreten. […]

Das Gericht hat in seiner Entscheidung ausgeführt, dass vorliegend die tatsächliche Verwaltungspraxis des Regierungspräsidiums maßgeblich sei. Danach sei eine Förderung im Falle einer Überkompensation abzulehnen. Bei der Prüfung einer Überkompensation habe das Regierungspräsidium die Umsätze aus Außer-Haus-Verkäufen miteinbeziehen dürfen, weil diese Förderpraxis auf einem sachlichen Grund beruhe.

Da ist sie wieder, die "tatsächliche Verwaltungspraxis". Und auch die Sache mit den Außer-Haus-Umsätzen. Klar, als Schnellrestaurant kann man weggefallene Restaurant-Umsätze gut damit kompensieren. Aber wenn die Förderrichtlinie sagt, dass die nicht berücksichtigt werden, kann ich doch nicht hergehen und im Schlussbescheid sagen "in deinem Fall doch".

Mir stößt das schon sauer auf, wie die Gerichte sich hier schützend vor die Verwaltung stellen, statt ihnen die schlecht geschriebenen Verordnungen um die Ohren zu hauen.

lohnexperte
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@rschoepe  schrieb:

 

Mir stößt das schon sauer auf, wie die Gerichte sich hier schützend vor die Verwaltung stellen, statt ihnen die schlecht geschriebenen Verordnungen um die Ohren zu hauen.


Ich glaube, da unterliegen wir alle aus der freien Wirtschaft einem Irrtum, wenn wir professionelles Arbeiten (gerade in herausfordernden Zeiten, aber eben auch danach mit einem gewissen zeitlichen Abstand) seitens der staatlichen Institutionen erwarten.

 

Ich war letztens als Besucher in einer Verhandlung am Amtsgericht. Dort wurde der Stadtverwaltung zu Gute gehalten, dass deren (arme, bedauernswerte) Mitarbeiter dort sooo überlastet sind, dass sie ihren eigentlichen Aufgaben (Prüfhandlungen) nicht mehr in Gänze und in angemessener Zeit nachkommen können. Die Richterin (die nach eigener Aussage die Sachlage in keiner Weise verstand!!!), war so voller Verständnis den Stadtangestellten gegenüber, dass es schon unangenehm war! Noch nicht einmal eine simple Plausibilitätsprüfung, bei der innerhalb von drei Minuten offensichtlich Ungereimtheiten in´s Auge gesprungen wären, wollte die Richterin den (sie wiederholte: überarbeiteten) Stadtangestellten zumuten. 

 

Mein Fazit lautet deshalb leider: Nichts (Gutes) mehr erwarten!

 

Vor allem in den Jahren seit 2020 empfinde ich viele Dinge seitens der Verwaltungen und deren "Argumentationen" als geradezu kafkaesk! Da ist vieles so widersinnig und wird trotzdem ohne Zögern vorgetragen, dass man einfach nur noch sprachlos daneben stehen kann ... 

 

lohnexperte
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Heute las ich dann bei Haufe doch noch von einem "guten"Urteil:

 

https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-recht-kommunal/rueckforderungsrecht-bei-fehlendem-nachweis-grober-fahrlaessigkeit_238_682280.html?ecmId=47459&ecmUid=6880857&chorid=00511441&em_src=nl&em_cmp=news%2FPortal-Newsletter%2Fsozialwesen%2F69%2F00511441%2F2026-04-10%2FTop-News-Kein-Rueckforderungsrecht-...

 

"Dem Leistungsempfänger, der zutreffende Angaben gemacht habe, dürfe durch abstrakte Belehrungen und Hinweise in Merkblättern etc. nicht das Risiko für eine sachgerechte Bearbeitung und Berücksichtigung von eindeutigen Tatsachen durch eine Fachbehörde aufgebürdet werden."

 

 

 

andrereissig
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@lohnexperte  schrieb:

Heute las ich dann bei Haufe doch noch von einem "guten"Urteil:

 

"Dem Leistungsempfänger, der zutreffende Angaben gemacht habe, dürfe durch abstrakte Belehrungen und Hinweise in Merkblättern etc. nicht das Risiko für eine sachgerechte Bearbeitung und Berücksichtigung von eindeutigen Tatsachen durch eine Fachbehörde aufgebürdet werden."

 


In dem Text ist leider ein großes "ABER..." für uns enthalten:

 

Bei einem juristischen Laien sei dabei Voraussetzung, dass er auch ohne nähere Rechtskenntnis hätte erkennen können, dass ihm die Leistung so nicht zustehe (sogenannte „Parallelwertung in der Laiensphäre").

Ich glaube daher nicht, dass das Urteil für uns eine wesentliche Relevanz haben wird, da wir uns vermutlich nicht als juristische Laien einstufen lassen können.

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lohnexperte
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@andrereissig  schrieb:

 

Ich glaube daher nicht, dass das Urteil für uns eine wesentliche Relevanz haben wird, da wir uns vermutlich nicht als juristische Laien einstufen lassen können.

 

Das sehe ich ebenso. Allerdings: Es ist noch nicht alle Tage Abend, wenn die Richter dem gemeinen Bürger gegenüber noch ein wenig Verständnis entgegenbringen. Ich hätte pessimistischer Weise erwartet, dass die Richter der Bundesagentur Recht geben, weil dieser Bürger ja schließlich als Selbständiger am Leben teilnahm (und einem solchen ein entsprechendes juristisches Grundverständnis - zumal in Im-Internet-findest-du alles-Zeiten zuzumuten wäre).  

 

Dass der Tenor hier auf "Liebe Verwaltung, macht eure Arbeit gefälligst gut!" liegt, ist ein Lichtblick.

andrereissig
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@lohnexperte  schrieb:

Dass der Tenor hier auf "Liebe Verwaltung, macht eure Arbeit gefälligst gut!" liegt, ist ein Lichtblick.


Ja, das stimmt absolut. Insbesondere, wenn man Ihr Erlebnis beim Amtsgericht berücksichtigt!

Live long and prosper!
bodensee
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Hallo Andre, 

 

ich hoffe mal du bist schon im wohlverdienten Wochenende.  Sei Dir gegönnt. 

 

Ich habe gerade meine letzten 5-6 Bescheide Schlussabrechnungen bzw. bin in 3 Fällen im widerspruchsverfahren.  In einem davon habe ich jetzt eine Anhörung von der L-Bank auf dem Tisch. 

 

Fall: kleine Gmbh mit Verkauf von im Regelfall touristischen Artikeln. Anhörung kommt zu den Ühilfe II + III.  Die L-bank meint:

Aus dem Schreiben Bescheid:

Die darüber hinaus geltend gemachten neutralen Erträge aus Vermietung in Höhe von 5.259,01

EUR fallen als Einkünfte aus privater Vermögensverwaltung nicht unter den Umsatzbegriff der

Ziffer 1.3.der FAQ zur Überbrückungshilfe III. Gleiches gilt für die geltend gemachten Erträge aus

Kfz-Nutzung in Höhe von 8.140,09 EUR, da es sich hierbei nicht um eine entgeltliche Leistung

an einen Dritten handelt und somit kein steuerbarer Umsatz nach § 1 UStG vorliegt. Beide Posi­

tionen sind folglich nicht als Umsätze im Sinne der Ziffer 1.3 anzusetzen.

 

Ich habe jetzt mal nachgesehen und mir die FAQ angesehen. Die entnahme = Kfz Eigenverbrauch steht einer Lieferung nach § 3 abs.1b UStG gleich. Damit unterliegt Sie dem § 1 UStG und damit gehört sie zum Vergleichsumsatz. 
Das eine GmbH keine private Vermögensverwaltung haben kann , kann ich den Herren oder Damen hoffentlich beibringen. Die gmbH hat einfach einen Teil der Betriebsräume untervermietet und die werden in Datev eben unter sonstigen Erlösen ausgewiesen. 

 

Was meinst Du oder wäre Deine Meinung , der jetzt hoffenltich auch mal bald dieses ganze Corona Gedöns abgeschlossen hat. 

 

Schönes Wochenende 

 

uwe

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Alexander_Herrmann
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Die Gerichte stellen sich weder hier noch anders wo "schützend vor die Verwaltung", sondern wenden geltendes Recht auf den jeweiligen konkreten Sachverhalt an, ungeachtet der damit verbundenen möglichen wirtschaftlichen Konsequenzen für den Betroffenen und ungeachtet dessen, ob das Ergebnis bei neutraler Betrachtung sinnvoll erscheint, oder nicht.

 

Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass das für den Betroffenen und auch für gleichartig Betroffene frustrierend erscheint.

Allerdings möchte ich betonen, dass das Vorgenannte gleichzeitig einen unschätzbaren Wert hat, den man Rechtstaatlichkeit nennt.

 

Was geschehen kann, wenn die Gewaltenteilung nicht derart gut ausgeprägt ist, wie bei uns, sieht man derzeit auf der anderen Seite des Atlantiks bald täglich.

 

Das angedachte System der Corona-Hilfen und die speziellen Bedürfnisse der Unternehmen durch diese besonderen und bis dahin erstmalige derartige Krise verträgt sich nicht mit dem System des Europäischen Beihilferechts - das ist mein Fazit dazu. Ob das rückwirkend betrachtet hätte (viel?) besser gelöst werden können? Ich wage es - aus rechtlichen Gründen - zu bezweifeln. Außer, wir hätten als EU schnell und einheitlich systematisch von Anfang an gemeinsam gehandelt. Aber davon sind wir weiterhin meilenweit entfernt. 

RA/StB Alexander Herrmann, Ravensburg
Mitglied im DATEV Vertreterrat
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AKW
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Hallo @bodensee ,

 

bin zwar nicht André, will aber auch meinen Senf dazu geben. 

 

Natürlich ist die Kfz-Nutzung eine Leistung an einen Dritten. Habe noch nie eine GmbH mit dem Porsche rumfahren sehen. Das sind meisten die Geschäftsführer... also eine fremde Dritte Person welcher von der GmbH angestellt ist. 

 

Die Gleichstellung der Umsätze sind ja im Gesetz geregelt. Und L-Bank steht nicht über dem Gesetz. Vielleicht über den FAQ aber Gesetzt ist Gesetz. 

 

 Die Vermietungssache ist in den FAQ ausgenommen:

 

image.png

 

Inwiefern der L-Bank-Sachbearbeiter auf das privat abfährt oder sagt das Vermietungen allgemein nicht gelten, ist fraglich. 

Hab genug GmbH mit reinen Vermietungsumsätzen bei denen es absolut kein Problem war, dass diese von der L-Bank anerkannt wurden. 

 

Grüße

 

AKW

andrereissig
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@bodensee  schrieb:

 

Was meinst Du oder wäre Deine Meinung , der jetzt hoffenltich auch mal bald dieses ganze Corona Gedöns abgeschlossen hat. 

 


Moin Uwe,

 

ich würde das genauso subsumieren, wie Du und das war ja meiner Erinnerung nach auch der Grund, warum überhaupt die Frage am Ende des Formulars zu Schlussabrechnung gestellt wurde, ob im Umsatz Eigenverbrauch enthalten ist.

 

Aber dann gibt es ja noch dieses Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg:

 

VG Würzburg, Urteil v. 01.12.2023 – W 8 K 23.338 - Bürgerservice

 

Denn da steht in Randziffer 30:

 

Maßgeblich für die Selbstbindung der Verwaltung ist nicht der Wortlaut der Richtlinie Überbrückungshilfe III Plus oder gar der Wortlaut der FAQ usw., sondern ausschließlich das Verständnis des Zuwendungsgebers und die tatsächliche Verwaltungspraxis zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung

 

und in Randziffer 50

 

Denn mit diesem Vorbringen legt die Klägerin ihr eigenes Verständnis von Richtlinie und FAQ zugrunde, auf das es nicht ankommt. Vielmehr obliegt allein der Beklagten die Auslegung der Richtlinie Überbrückungshilfe III Plus samt FAQ und die Bestimmung über die konkrete Handhabung im Rahmen ihrer Verwaltungspraxis. Allein maßgebend ist das Verständnis der Coronabedingtheit durch die Beklagtenseite und nicht das Verständnis der Klägerin, auch wenn die konkreten Fördervorgaben etwa in den FAQ unklar formuliert und daher schwierig in ihren Einzelheiten zu erkennen gewesen sein mögen

heißt also:

Wir können nach bestem Wissen und Gewissen analysieren und interpretieren und subsumieren - wenn die Bewilligungsstelle das anders versteht und regelmäßig nach Ihrem Verständnis handhabt, ist das die übliche Bewilligungspraxis.

 

Deine einzige Chance wäre dann, den Nachweis zu führen, dass die L-Bank üblicherweise anders entscheidet. (Unmöglich, da Du die anderen Entscheidung ja nicht kennst.)

 

Aber auch dann könnte die L-Bank sagen (RZ 68):

 

Auch aus in vorangegangenen Zeiträumen positiv verbeschiedenen Anträgen der Klägerseite auf Überbrückungshilfe resultiert kein Verstoß gegen das Willkürverbot und kein Anspruch auf Gleichbehandlung infolge einer Selbstbindung der Verwaltung. Denn zum gibt eine eventuelle fehlerhafte Förderung in der Vergangenheit keinen Anspruch auf Fehlerwiederholung, sondern ist gegebenenfalls ihrerseits zu revidieren. 

 

 Zum anderen bindet sich die Beklagte nur im Rahmen der konkreten landesrechtlichen Vorgaben und der konkreten Förderprogramme im jeweiligen Förderzeitraum. Darüber hinaus ist es der Beklagten ohnehin unbenommen, ihre Praxis zu ändern

Hier wird sich zwar auf vorherige Förderungen bezogen - genauso könnte man das aber auch auf die übliche Bewilligungspraxis übertragen.

 

Fazit: Deine Interpretation der FAQ ist unerheblich, lediglich das Verständnis der BWS ist maßgeblich. Außerdem ist es übliche Bewilligungspraxis - und falls nicht: DIe BWS darf auch anders.

 

Ungeachtet dieser ganzen Aussagen würde ich das so verargumentieren, wie Du es oben geschrieben hast.

 

Denn wie @AKW schon schreibt: Du hast die FAQ meiner Meinung nach korrekt angewendet.

Live long and prosper!
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letzte Antwort am 13.04.2026 10:05:17 von bodensee
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