Hallo Community,
ich habe gerade von anderer Stelle mitbekommen, das die NBank die Empfänger von Coronahilfen namentlich und mit Betrag (Stand 31.12.2021) offen zugänglich veröffentlicht hat.
Datenschutz sei Dank. Jetzt wissen wir wohin unser Geld geht. Die Beträge sind atemberaubend und die Liste unendlich lang; und dabei werden nur die Beträge über 100.000 € aufgeführt.
Ich gehe davon aus, dass das die Beträge sind, die beantragt wurden. Das kann sich natürlich bei der Endabrechnung noch ändern.
Gruß
Martin Heim
Woher sollte die Bank die beantragten Beträge haben? das werden wohl eher die ausgezahlten Beträge sein.
am Besten finde ich die oberste Zeile. Da wurden besonders viele Arbeitsplätze gerettet.
@jjunker schrieb:Woher sollte die Bank die beantragten Beträge haben?
Die N-Bank ist in Niedersachsen für die Bewilligung und Abrechnung der Anträge zuständig.
Nun die NBank bearbeitet in Niedersachsen die Anträge. Wie in BaWü die L-Bank.
Daher wissen die genau wer was bekommen hat zumindest in NIedersachsen.
DSGVO lässt grüßen.
@Uwe_Lutz Sie waren schneller 👍
Das machen die schon länger. Wer noch ein paar Listen mehr haben möchte:
Liste_Überbrückungs-Beihilfen_Zeitraum_01.07.-31.12.2021.pdf
Liste_Überbrückunglshilfe_II_NBank__1._HJ_2022.pdf
Liste_Überbrückungshilfe_III_NBank_1.HJ_2022.pdf
Liste_Überbrückungshilfe_III_Plus_NBank_1._HJ_2022.pdf
Liste-Überbrückungshilfe-III-Plus-2.-Halbjahr-2022.pdf
Liste_Überbrückungshilfe_IV__NBank_1.HJ_2022.pdf
Liste-Überbrückungshilfe-IV-2.-Halbjahr-2022.pdf
Ich hab mir gerade mal die von Ihnen bereitgestellte Liste grob angeschaut...
Kann mir als Nicht-Niedersachse und Städterin jemand erklären, warum Landwirte so massiv von Corona betroffen waren? Von Seite 100 rückwärts bis Seite 49 (dann hab ich aufgehört) sind gefühlt nur Landwirte gelistet...
Edit: Und ich frage wirklich aus Interesse und keinesfalls wertend oder zynisch.
Letztlich müssen alle Beihilfen über € 100.000,00 nach EU-Recht veröffentlicht werden.
So steht dies z.B. in § 5 Absatz 4 der Bundesregelung Fixkostenbeihilfe 2020 (bundesregelung-fixkostenhilfe-2020.pdf).
Und das man damit einverstanden ist, steht in den Nebenbestimmungen zu den einzelnen Anträgen.
@Uwe_Lutz schrieb:Und das man damit einverstanden ist, steht in den Nebenbestimmungen zu den einzelnen Anträgen.
Das erklärt dann auch, warum dort irgendwann nur noch Landwirte stehen:
§ 5(4)
...
Die beihilfegebende Stelle stellt sicher, dass alle relevanten Informationen zu jeder auf der Grundlage dieser
Regelung gewährten Einzelbeihilfe von mehr als 100 000 Euro beziehungsweise von mehr als 10 000 Euro im Landwirtschafts- und Fischereisektor innerhalb von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt ihrer Gewährung auf einer ausführlichen Beihilfenwebsite oder über das IT-Instrument der Kommission veröffentlicht werden.
Wenn dem so ist , und wenn Sie das schreiben nehme ich an das dies stimmt, wird über diesen Weg
die DSGVO schlicht ignoriert.
Warum soll sich dann eigentlich überhaupt noch jeman darum scheren ?
Das ist vermutlich eine Frage der Abwägung, welches Recht hier schwerer wiegt:
Das Recht auf Schutz der individuellen Informationen oder das Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft, wofür die Steuergelder verwendet werden.
Und mit Beantragung der Hilfen hat man ja der Veröffentlichung bereits zugestimmt - wer das nicht wünscht, durfte keinen Antrag stellen.
Das scheint ja auch eine Verpflichtung zu sein (...stellt sicher, dass...). Da frage ich mich: Wo sind die Veröffentlichungen der übrigen Bewilligungsstellen?
Bin auch kein Niedersachse und eher Kleinstäder denn Großstädter.
Wie sind die Vertriebswege der L+F bzw. Fischerei ? Eigener Verkauf ggf. geschlossen. Vertrieb an Lebensmitteleinzelhandel noch möglich oder nicht oder nur eingeschränkt.
Habe hier in Ba-Wü keine L+F Betriebe weil ich mich dagegen immer gewehrt habe. Aber Ideen und bei der Anzahl genehmigter Zuschüsse gibt es sicherlich viele Möglichkeiten wie es zu einem Umsatzeinbruch gekommen sein kann / mag.
Die über 100k findet man in der Europäischen Beihilfentransparenzdatenbank
https://webgate.ec.europa.eu/competition/transparency/public?lang=de
Ich habe mal die Beträge aus der ersten Tabelle addiert: 653.684.868,61 €. Aus der zweiten Tabelle kommen nochmal 114.835.400,45 € dazu. Macht in Summe 768.520.269,06 €. 🙂
@seb_ms schrieb:Ich habe mal die Beträge aus der ersten Tabelle addiert: 653.684.868,61 €. Aus der zweiten Tabelle kommen nochmal 114.835.400,45 € dazu. Macht in Summe 768.520.269,06 €. 🙂
warum Landwirte so massiv von Corona betroffen waren?
Keine Erntehelfer aus Ost/Südosteuropa --> keine Ernte. Lockdown während der Erdbeerernte....
Umsatzrückgang im Bereich Lebensmittel? Während Corona kamen viele aufs Gärtnern, Marmeldadekochen aus Fallobst,....
Wenn dem so ist , und wenn Sie das schreiben nehme ich an das dies stimmt, wird über diesen Weg
die DSGVO schlicht ignoriert.
Die DSGVO ist ein "nachgeordnetes" Recht. Wenn Veröffentlichungspflicht besteht sticht diese als Ober die DSGVO als Unter.
Antwort der KI bzgl. der L-bank Ba-Wü :
Ah, ok, danke. Das mit den Erntehelfern hatte ich so nicht auf dem Schirm, aber klar, macht Sinn. Ich gestehe, ich hatte eher die Viehbetriebe (Milch und Fleisch) und Weizen und Mais auf dem Schirm und das machen in meinem Kopf überwiegend Maschinen und weniger Menschen.
Die Frage ist doch: wem nützt eine öffentliche, detaillierte Liste aller Empfänger (oberhalb einer Schwelle von 100.000 € oder 10.000 €)? Klar, kann jetzt jeder Voyeur mal schauen, ob der Bauer Erwin in seinem Dorf Coronahilfe bekommen hat und wenn ja, wie viel es war.
Ich sehe den eigentlichen Nutzen in so einer Liste nur bei dem Organ oder dem Personenkreis, der über weitere Informationen (die über die in der Liste enthaltenen hinausgehen) verfügt, um mit Hilfe dieser Informationen den Missbrauch von Fördermitteln zu enttarnen. Und diese Organe / Personenkreise brauchen dann auch sicherlich nicht die ÖFFENTLICHE Hilfe der NBank, um die Geldströme nachzuvollziehen.
Ansonsten, ja mei, ist's halt ne Liste mit Empfängern von staatlichen Zuwendungen...
@Gschubsde schrieb:Die über 100k findet man in der Europäischen Beihilfentransparenzdatenbank
https://webgate.ec.europa.eu/competition/transparency/public?lang=de
... ich habe mir mal 'spaßeshalber' diese Datenbank angeschaut ...
... für Deutschland sind es knapp 40.000 Datensätze, aber ich kann keine untere Grenze von 100.000 € erkennen. Es gibt auch einige Beihilfen unterhalb von 100.000 €
Außerdem ist die 'Liste' bei weitem nicht vollständig.
Man kennt ja persönlich einige Beihilfenempfänger und deren Beihilfen ...
... und keiner war in dieser Datenbank zu finden.
Bei einigen Datensätzen kann man erkennen, dass die Quelldaten anscheinend per OCR importiert wurden, da es falsche Zahlenformate gibt (Dezimaltrennzeichen Punkt anstatt Komma)
Fazit:
... zum Anschauen 'ganz nett', aber für Auswertungen irgendwelcher Art meiner Meinung nach nicht zu gebrauchen
... könnte man auch ohne Gewissensbisse in den digitalen Reisswolf schmeißen 😎
@bodensee schrieb:Wenn dem so ist , und wenn Sie das schreiben nehme ich an das dies stimmt, wird über diesen Weg
die DSGVO schlicht ignoriert.
Warum soll sich dann eigentlich überhaupt noch jeman darum scheren ?
Weil ihre Schlussfolgerung schlicht falsch ist...
Als Antragssteller willigen Sie aktiv in diese Veröffentlichung ein! Niemand wird gezwungen, Beihilfen zu beantragen. Wenn Beihilfen fließen, geschieht dies transparent, denn sie wurden auf einer gesetzlichen Grundlage gewährt.
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DAs ist mir schon klar Herr Hagena.
Aber mal ehrlich wer liest in den Antragsformularen das Kleingedruckte ? Ich frage mich da schon eher ob das nicht auch eine möglilche Irreführung ist. Das ist leider bei Versicherungen ( AGB , Haftungsausschlüsse usw.) leider auch so.
Das sich die N-Bank da rechtlich abgesichert hat, ist klar. Ob das sinnvoll ist ist eine andere Frage und die Hilfen wurden avisiert damit die Betriebe überleben und zur Transparenz hätte für mich dann schon dazugehört, dass m an von Anfang gesagt hätte, kann sein das zurückbezahlt werden muss und die Empfänger werden veröffentlicht.
Aber warum macht das dann die N Bank und die LBank in Ba-Wü nicht ?
Also scheint es doch so zu sein, und dass hatte ich auch nachgelesen , dass es zwar auf der Beihilfeseite der EU veröffentlicht werden muss aber offensichtlich nicht in einem freien Portal wie von der N Bank geschehen ?
Bzgl. DSGVO aus meiner Sicht scheren sich weder Anwälte noch Notare darum, hier bekomme ich regelmäßig Vertragsentwürfe unverschlüsselt als pdf Anhang und ich habe vorher nirgends zugestimmt das dem so sein soll. Da komme ich mir dann schon manchmal komisch vor, das ich mir Argusaugen darauf achte das die DSGVO eingehalten wird.
@bodensee schrieb:DAs ist mir schon klar Herr Hagena.
Aber mal ehrlich wer liest in den Antragsformularen das Kleingedruckte ?
Ich.
Und was macht das für einen Unterschied im Bezug auf die Frage?
Die Frage war doch, wie eine solche Veröffentlichung mit dem Datenschutz vereinbar sein kann.
Einfache Antwort: Aktive Zustimmung zur Veröffentlichung.
https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Allgemein/Datenschutz/Einwilligung.html
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und meine Frage war warum macht das die N-Bank so und die L-Bank nicht ?
Einheitlichkeit ? oder 16 Bundesländer und 16 verschiedene Vorgehnsweisen ? Und wenn keine Einheitlichkeit warum entscheidet dann Bundesland 1 so und Bundesland 2ff anders ? Daher aus meiner sicht absolut nicht zwingend das dies so wie von der NBank vorgenommen veröffentlicht wird.
Hatte ich gerade gestern gelesen bei der Belegrückgabe gehen die Bundesländer Bayern, Ba-Wü, Brandenburg , Hamburg, Hessen und Meck Pomm komplett unterschiedlich vor.
Oder noch ein Schmankerl seit nicht allzu langer Zeit kann man ja die Schenkungssteuererklärung elektronisch übermitteln. Schön - aber die Finanzverwaltung in Ba-Wü hier Villingen-schwenningen druckt die Erklärungen aus und erfasst dann von den gedruckten Erklärungen.
btw Herzlichen Glückwunsch wenn Sie die Zeit finden immer und bei jedem Antrag und Vertagswerk das Kleingedruckte was ohne Vergrößerungsfunktion zumindest für mich nicht lesbar ist.
Also wenn ich mich recht erinnere - haben sich alle Bundesländer zu der Zeit schwer getan, die Veröffentlichung durchzuführen. Es gab auch noch Versuche der Bundesregierung den Schwellenwert von 100.000 € auf 500.000 € hochzusetzen, aber daraus wurde nichts.
Vierten geänderten Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 § 4 Abs. 4
" [...]innerhalb von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt ihrer Gewährung auf einer ausführlichen Beihilfen-Internetseite oder über das IT-Instrument der Kommission veröffentlicht werden"
Das Land Schleswig-Holstein war eines der ersten, was zur Veröffentlichung das EU-Portal nutzte. Das Land Niedersachsen entschied sich dafür es über die Internetseite der NBank zu veröffentlichen. Dazu gab es auch später auch im Landtag Diskussionen, da die Opposition dem eher kritisch gegenüber eingestellt war (evtl. findet man in den Protokollen oder ggf. kleinen Anfragen zu den Entscheidungsgründen, warum über die NBank veröffentlicht wurde).
Zum Datenschutz-Thema darf man auch nicht vergessen, dass die DSGVO nur Daten von natürlichen Personen schützt (Ja, bei Einzelunternehmen lässt sich ggf. auf die natürliche Person schließen oder eventuell durch den Firmennamen.).
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen hatte in ihrem 28. Tätigkeitsbericht auch darüber berichtet, dass sie zahlreiche Anfragen zu der Veröffentlichung über die NBank zu beantworten hatte (allesamt von Personen, die nicht selbst betroffen waren) und fand nichts zu beanstanden, da eindeutig gesetzliche Pflicht zur Veröffentlichung.