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NBank veröffentlich die Empfänger der Coronahilfen mit Klarnamen

18
letzte Antwort gestern 13:51:17 von seb_ms
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martin65
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Hallo Community,

 

ich habe gerade von anderer Stelle mitbekommen, das die NBank die Empfänger von Coronahilfen namentlich und mit Betrag (Stand 31.12.2021) offen zugänglich veröffentlicht hat.

 

 

https://www.nbank.de/medien/nb-media/Downloads/Publikationen/Listen-Kleinbeihilfen/Liste_%C3%9Cberbr%C3%BCckungs-Beihilfen_Zeitraum_01.07.-31.12.2021.pdf

 

 

Datenschutz sei Dank. Jetzt wissen wir wohin unser Geld geht. Die Beträge sind atemberaubend und die Liste unendlich lang; und dabei werden nur die Beträge über 100.000 € aufgeführt.

 

Ich gehe davon aus, dass das die Beträge sind, die beantragt wurden. Das kann sich natürlich bei der Endabrechnung noch ändern.

 

Gruß

 

Martin Heim

 

 

 

jjunker
Allwissender
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Woher sollte die Bank die beantragten Beträge haben? das werden wohl eher die ausgezahlten Beträge sein.

 

am Besten finde ich die oberste Zeile. Da wurden besonders viele Arbeitsplätze gerettet.

 

jjunker_0-1761041919737.png

 

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Uwe_Lutz
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@jjunker  schrieb:

Woher sollte die Bank die beantragten Beträge haben?

 

 


Die N-Bank ist in Niedersachsen für die Bewilligung und Abrechnung der Anträge zuständig.

bodensee
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Nun die NBank bearbeitet in Niedersachsen die Anträge. Wie in BaWü die L-Bank. 

 

Daher wissen die genau wer was bekommen hat zumindest in NIedersachsen. 

 

DSGVO lässt grüßen. 

 

@Uwe_Lutz Sie waren schneller 👍

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
steme
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Ich hab mir gerade mal die von Ihnen bereitgestellte Liste grob angeschaut...

 

Kann mir als Nicht-Niedersachse und Städterin jemand erklären, warum Landwirte so massiv von Corona betroffen waren? Von Seite 100 rückwärts bis Seite 49 (dann hab ich aufgehört) sind gefühlt nur Landwirte gelistet...

 

Edit: Und ich frage wirklich aus Interesse und keinesfalls wertend oder zynisch.

Uwe_Lutz
Unerreicht
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Letztlich müssen alle Beihilfen über € 100.000,00 nach EU-Recht veröffentlicht werden.

 

So steht dies z.B. in § 5 Absatz 4 der Bundesregelung Fixkostenbeihilfe 2020 (bundesregelung-fixkostenhilfe-2020.pdf).

 

Und das man damit einverstanden ist, steht in den Nebenbestimmungen zu den einzelnen Anträgen.

 

 

andrereissig
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@Uwe_Lutz  schrieb:

Und das man damit einverstanden ist, steht in den Nebenbestimmungen zu den einzelnen Anträgen.


Das erklärt dann auch, warum dort irgendwann nur noch Landwirte stehen:

 

§ 5(4)

...

Die beihilfegebende Stelle stellt sicher, dass alle relevanten Informationen zu jeder auf der Grundlage dieser
Regelung gewährten Einzelbeihilfe von mehr als 100 000 Euro beziehungsweise von mehr als 10 000 Euro im Landwirtschafts- und Fischereisektor innerhalb von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt ihrer Gewährung auf einer ausführlichen Beihilfenwebsite oder über das IT-Instrument der Kommission veröffentlicht werden.

Live long and prosper!
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bodensee
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Wenn dem so ist , und wenn Sie das schreiben nehme ich an das dies stimmt, wird über diesen Weg 

die DSGVO schlicht ignoriert. 

 

Warum soll sich dann eigentlich überhaupt noch jeman darum scheren ? 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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andrereissig
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Das ist vermutlich eine Frage der Abwägung, welches Recht hier schwerer wiegt:

 

Das Recht auf Schutz der individuellen Informationen oder das Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft, wofür die Steuergelder verwendet werden.

 

Und mit Beantragung der Hilfen hat man ja der Veröffentlichung bereits zugestimmt - wer das nicht wünscht, durfte keinen Antrag stellen.

 

Das scheint ja auch eine Verpflichtung zu sein (...stellt sicher, dass...). Da frage ich mich: Wo sind die Veröffentlichungen der übrigen Bewilligungsstellen?

Live long and prosper!
bodensee
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Bin auch kein Niedersachse und eher Kleinstäder denn Großstädter. 

 

Wie sind die Vertriebswege der L+F bzw. Fischerei ? Eigener Verkauf ggf. geschlossen. Vertrieb an Lebensmitteleinzelhandel noch möglich oder nicht oder nur eingeschränkt. 

 

Habe hier in Ba-Wü keine L+F Betriebe weil ich mich dagegen immer gewehrt habe. Aber Ideen und bei der Anzahl genehmigter Zuschüsse gibt es sicherlich viele Möglichkeiten wie es zu einem Umsatzeinbruch gekommen sein kann / mag. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Gschubsde
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Die über 100k findet man in der Europäischen Beihilfentransparenzdatenbank

 

https://webgate.ec.europa.eu/competition/transparency/public?lang=de 

 

 

Ach, hätt' ma doch wos gscheids glernt
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seb_ms
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Ich habe mal die Beträge aus der ersten Tabelle addiert: 653.684.868,61 €. Aus der zweiten Tabelle kommen nochmal 114.835.400,45 € dazu. Macht in Summe 768.520.269,06 €. 🙂

 

 

andrereissig
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@seb_ms  schrieb:

Ich habe mal die Beträge aus der ersten Tabelle addiert: 653.684.868,61 €. Aus der zweiten Tabelle kommen nochmal 114.835.400,45 € dazu. Macht in Summe 768.520.269,06 €. 🙂


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jjunker
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warum Landwirte so massiv von Corona betroffen waren?

 

Keine Erntehelfer aus Ost/Südosteuropa --> keine Ernte. Lockdown während der Erdbeerernte....

 

Umsatzrückgang im Bereich Lebensmittel? Während Corona kamen viele aufs Gärtnern, Marmeldadekochen aus Fallobst,....

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jjunker
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Wenn dem so ist , und wenn Sie das schreiben nehme ich an das dies stimmt, wird über diesen Weg 

die DSGVO schlicht ignoriert. 

 

Die DSGVO ist ein "nachgeordnetes" Recht. Wenn Veröffentlichungspflicht besteht sticht diese als Ober die DSGVO als Unter.

MVP 
bodensee
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Antwort der KI bzgl. der L-bank Ba-Wü :

 

Die L-Bank veröffentlicht keine Empfänger der Überbrückungshilfe; die Informationen werden vertraulich behandelt. Die Überbrückungshilfe war ein staatliches Hilfsprogramm, das direkt an Unternehmen ausgezahlt wurde, und die L-Bank war als Bewilligungsstelle tätig, nicht als eine Stelle, die eine Liste der Empfänger öffentlich macht. 
 
  • Vertraulichkeit: 
    Die Daten der geförderten Unternehmen sind vertraulich. Es gibt keine öffentliche Liste der Empfänger der Überbrückungshilfe. 
     
  • Beteiligung der L-Bank: 
    Die L-Bank hat die Anträge als Bewilligungsstelle geprüft und die Mittel ausgezahlt, ähnlich wie andere Förderbanken. 
     
  • Keine öffentliche Liste: 
    Es existiert keine offizielle Liste der Empfänger, die veröffentlicht wurde. 
     
    Hmm, wenn ich das richtig gesehen habe kann man die Daten über die EU Kommision aber schlecht zu filtern zumindest ist mir das auf die schnelle nicht gelungen. Waren ca. 10.000 Seiten Empfä
Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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steme
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Ah, ok, danke. Das mit den Erntehelfern hatte ich so nicht auf dem Schirm, aber klar, macht Sinn. Ich gestehe, ich hatte eher die Viehbetriebe (Milch und Fleisch) und Weizen und Mais auf dem Schirm und das machen in meinem Kopf überwiegend Maschinen und weniger Menschen.

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seb_ms
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Die Frage ist doch: wem nützt eine öffentliche, detaillierte Liste aller Empfänger (oberhalb einer Schwelle von 100.000 € oder 10.000 €)? Klar, kann jetzt jeder Voyeur mal schauen, ob der Bauer Erwin in seinem Dorf Coronahilfe bekommen hat und wenn ja, wie viel es war.

 

Ich sehe den eigentlichen Nutzen in so einer Liste nur bei dem Organ oder dem Personenkreis, der über weitere Informationen (die über die in der Liste enthaltenen hinausgehen) verfügt, um mit Hilfe dieser Informationen den Missbrauch von Fördermitteln zu enttarnen. Und diese Organe / Personenkreise brauchen dann auch sicherlich nicht die ÖFFENTLICHE Hilfe der NBank, um die Geldströme nachzuvollziehen.

 

Ansonsten, ja mei, ist's halt ne Liste mit Empfängern von staatlichen Zuwendungen...  

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letzte Antwort gestern 13:51:17 von seb_ms
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