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NBank veröffentlich die Empfänger der Coronahilfen mit Klarnamen

24
letzte Antwort am 23.10.2025 12:53:53 von Mühsam
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martin65
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Hallo Community,

 

ich habe gerade von anderer Stelle mitbekommen, das die NBank die Empfänger von Coronahilfen namentlich und mit Betrag (Stand 31.12.2021) offen zugänglich veröffentlicht hat.

 

 

https://www.nbank.de/medien/nb-media/Downloads/Publikationen/Listen-Kleinbeihilfen/Liste_%C3%9Cberbr%C3%BCckungs-Beihilfen_Zeitraum_01.07.-31.12.2021.pdf

 

 

Datenschutz sei Dank. Jetzt wissen wir wohin unser Geld geht. Die Beträge sind atemberaubend und die Liste unendlich lang; und dabei werden nur die Beträge über 100.000 € aufgeführt.

 

Ich gehe davon aus, dass das die Beträge sind, die beantragt wurden. Das kann sich natürlich bei der Endabrechnung noch ändern.

 

Gruß

 

Martin Heim

 

 

 

jjunker
Allwissender
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Woher sollte die Bank die beantragten Beträge haben? das werden wohl eher die ausgezahlten Beträge sein.

 

am Besten finde ich die oberste Zeile. Da wurden besonders viele Arbeitsplätze gerettet.

 

jjunker_0-1761041919737.png

 

MVP 
Uwe_Lutz
Unerreicht
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@jjunker  schrieb:

Woher sollte die Bank die beantragten Beträge haben?

 

 


Die N-Bank ist in Niedersachsen für die Bewilligung und Abrechnung der Anträge zuständig.

bodensee
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Nachricht 4 von 25
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Nun die NBank bearbeitet in Niedersachsen die Anträge. Wie in BaWü die L-Bank. 

 

Daher wissen die genau wer was bekommen hat zumindest in NIedersachsen. 

 

DSGVO lässt grüßen. 

 

@Uwe_Lutz Sie waren schneller 👍

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
steme
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Ich hab mir gerade mal die von Ihnen bereitgestellte Liste grob angeschaut...

 

Kann mir als Nicht-Niedersachse und Städterin jemand erklären, warum Landwirte so massiv von Corona betroffen waren? Von Seite 100 rückwärts bis Seite 49 (dann hab ich aufgehört) sind gefühlt nur Landwirte gelistet...

 

Edit: Und ich frage wirklich aus Interesse und keinesfalls wertend oder zynisch.

Uwe_Lutz
Unerreicht
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Letztlich müssen alle Beihilfen über € 100.000,00 nach EU-Recht veröffentlicht werden.

 

So steht dies z.B. in § 5 Absatz 4 der Bundesregelung Fixkostenbeihilfe 2020 (bundesregelung-fixkostenhilfe-2020.pdf).

 

Und das man damit einverstanden ist, steht in den Nebenbestimmungen zu den einzelnen Anträgen.

 

 

andrereissig
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@Uwe_Lutz  schrieb:

Und das man damit einverstanden ist, steht in den Nebenbestimmungen zu den einzelnen Anträgen.


Das erklärt dann auch, warum dort irgendwann nur noch Landwirte stehen:

 

§ 5(4)

...

Die beihilfegebende Stelle stellt sicher, dass alle relevanten Informationen zu jeder auf der Grundlage dieser
Regelung gewährten Einzelbeihilfe von mehr als 100 000 Euro beziehungsweise von mehr als 10 000 Euro im Landwirtschafts- und Fischereisektor innerhalb von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt ihrer Gewährung auf einer ausführlichen Beihilfenwebsite oder über das IT-Instrument der Kommission veröffentlicht werden.

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bodensee
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Wenn dem so ist , und wenn Sie das schreiben nehme ich an das dies stimmt, wird über diesen Weg 

die DSGVO schlicht ignoriert. 

 

Warum soll sich dann eigentlich überhaupt noch jeman darum scheren ? 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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andrereissig
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Das ist vermutlich eine Frage der Abwägung, welches Recht hier schwerer wiegt:

 

Das Recht auf Schutz der individuellen Informationen oder das Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft, wofür die Steuergelder verwendet werden.

 

Und mit Beantragung der Hilfen hat man ja der Veröffentlichung bereits zugestimmt - wer das nicht wünscht, durfte keinen Antrag stellen.

 

Das scheint ja auch eine Verpflichtung zu sein (...stellt sicher, dass...). Da frage ich mich: Wo sind die Veröffentlichungen der übrigen Bewilligungsstellen?

Live long and prosper!
bodensee
Allwissender
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Nachricht 11 von 25
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Bin auch kein Niedersachse und eher Kleinstäder denn Großstädter. 

 

Wie sind die Vertriebswege der L+F bzw. Fischerei ? Eigener Verkauf ggf. geschlossen. Vertrieb an Lebensmitteleinzelhandel noch möglich oder nicht oder nur eingeschränkt. 

 

Habe hier in Ba-Wü keine L+F Betriebe weil ich mich dagegen immer gewehrt habe. Aber Ideen und bei der Anzahl genehmigter Zuschüsse gibt es sicherlich viele Möglichkeiten wie es zu einem Umsatzeinbruch gekommen sein kann / mag. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Gschubsde
Einsteiger
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Die über 100k findet man in der Europäischen Beihilfentransparenzdatenbank

 

https://webgate.ec.europa.eu/competition/transparency/public?lang=de 

 

 

Ach, hätt' ma doch wos gscheids glernt
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seb_ms
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Ich habe mal die Beträge aus der ersten Tabelle addiert: 653.684.868,61 €. Aus der zweiten Tabelle kommen nochmal 114.835.400,45 € dazu. Macht in Summe 768.520.269,06 €. 🙂

 

 

andrereissig
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@seb_ms  schrieb:

Ich habe mal die Beträge aus der ersten Tabelle addiert: 653.684.868,61 €. Aus der zweiten Tabelle kommen nochmal 114.835.400,45 € dazu. Macht in Summe 768.520.269,06 €. 🙂


andrereissig_0-1761044747824.gif

Live long and prosper!
jjunker
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warum Landwirte so massiv von Corona betroffen waren?

 

Keine Erntehelfer aus Ost/Südosteuropa --> keine Ernte. Lockdown während der Erdbeerernte....

 

Umsatzrückgang im Bereich Lebensmittel? Während Corona kamen viele aufs Gärtnern, Marmeldadekochen aus Fallobst,....

MVP 
jjunker
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Nachricht 16 von 25
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Wenn dem so ist , und wenn Sie das schreiben nehme ich an das dies stimmt, wird über diesen Weg 

die DSGVO schlicht ignoriert. 

 

Die DSGVO ist ein "nachgeordnetes" Recht. Wenn Veröffentlichungspflicht besteht sticht diese als Ober die DSGVO als Unter.

MVP 
bodensee
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Antwort der KI bzgl. der L-bank Ba-Wü :

 

Die L-Bank veröffentlicht keine Empfänger der Überbrückungshilfe; die Informationen werden vertraulich behandelt. Die Überbrückungshilfe war ein staatliches Hilfsprogramm, das direkt an Unternehmen ausgezahlt wurde, und die L-Bank war als Bewilligungsstelle tätig, nicht als eine Stelle, die eine Liste der Empfänger öffentlich macht. 
 
  • Vertraulichkeit: 
    Die Daten der geförderten Unternehmen sind vertraulich. Es gibt keine öffentliche Liste der Empfänger der Überbrückungshilfe. 
     
  • Beteiligung der L-Bank: 
    Die L-Bank hat die Anträge als Bewilligungsstelle geprüft und die Mittel ausgezahlt, ähnlich wie andere Förderbanken. 
     
  • Keine öffentliche Liste: 
    Es existiert keine offizielle Liste der Empfänger, die veröffentlicht wurde. 
     
    Hmm, wenn ich das richtig gesehen habe kann man die Daten über die EU Kommision aber schlecht zu filtern zumindest ist mir das auf die schnelle nicht gelungen. Waren ca. 10.000 Seiten Empfä
Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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steme
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Ah, ok, danke. Das mit den Erntehelfern hatte ich so nicht auf dem Schirm, aber klar, macht Sinn. Ich gestehe, ich hatte eher die Viehbetriebe (Milch und Fleisch) und Weizen und Mais auf dem Schirm und das machen in meinem Kopf überwiegend Maschinen und weniger Menschen.

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seb_ms
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Die Frage ist doch: wem nützt eine öffentliche, detaillierte Liste aller Empfänger (oberhalb einer Schwelle von 100.000 € oder 10.000 €)? Klar, kann jetzt jeder Voyeur mal schauen, ob der Bauer Erwin in seinem Dorf Coronahilfe bekommen hat und wenn ja, wie viel es war.

 

Ich sehe den eigentlichen Nutzen in so einer Liste nur bei dem Organ oder dem Personenkreis, der über weitere Informationen (die über die in der Liste enthaltenen hinausgehen) verfügt, um mit Hilfe dieser Informationen den Missbrauch von Fördermitteln zu enttarnen. Und diese Organe / Personenkreise brauchen dann auch sicherlich nicht die ÖFFENTLICHE Hilfe der NBank, um die Geldströme nachzuvollziehen.

 

Ansonsten, ja mei, ist's halt ne Liste mit Empfängern von staatlichen Zuwendungen...  

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vogtsburger
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@Gschubsde  schrieb:

Die über 100k findet man in der Europäischen Beihilfentransparenzdatenbank

 

https://webgate.ec.europa.eu/competition/transparency/public?lang=de 

 

 


... ich habe mir mal 'spaßeshalber' diese Datenbank angeschaut ...

 

... für Deutschland sind es knapp 40.000 Datensätze, aber ich kann keine untere Grenze von 100.000 € erkennen. Es gibt auch einige Beihilfen unterhalb von 100.000 €

 

Außerdem ist die 'Liste' bei weitem nicht vollständig.

Man kennt ja persönlich einige Beihilfenempfänger und deren Beihilfen ...

... und keiner war in dieser Datenbank zu finden.

 

Bei einigen Datensätzen kann man erkennen, dass die Quelldaten anscheinend per OCR importiert wurden, da es falsche Zahlenformate gibt (Dezimaltrennzeichen Punkt anstatt Komma) 

 

Fazit:

... zum Anschauen 'ganz nett', aber für Auswertungen irgendwelcher Art meiner Meinung nach nicht zu gebrauchen

 

... könnte man auch ohne Gewissensbisse in den digitalen Reisswolf schmeißen 😎

Viele Grüße, M. Vogtsburger
... als Datev-Anwender bleibt man fit, wg. der täglichen Klimmzüge, Saltos, Hindernisläufe, Wiederholungen, Workouts ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... bei Apple-Software interagiert man mit Gesten, bei Datev wie gestern und vorgestern ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... água mole em pedra dura, tanto bate até que fura ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... mein Motto: "hast Du ASCII in den Taschen, hast Du immer was zu naschen" ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... ich hatte viel weniger IT-Probleme, als es noch keine PCs, kein "WINDOWS" und kein "DATEV" gab ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
"Wenn sie einen ssıǝɥɔs Prozess digitalisieren, dann haben sie einen ssıǝɥɔs digitalen Prozess" (Thorsten Dirks) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
" ... inkognito ergo sum ... " ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
"feine Pfote, derbe Patsche, fiddelt auf der selben Bratsche" (Heinrich Heine, 1797–1856) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... hinter so manchem Datev-Programm-(Fehl-)Verhalten steckt eine Logik. Sie versteckt sich bloß sehr gut ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... wir Windows-Anwender können alle bis 11 zählen: 1.0/2.0/3.0/95/98/ME/2000/XP/Vista/7/8/10/11 ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "neue Kästchen braucht das Land !" (frei nach einem Songtext) ... (wg. mehrerer Dezimal-Limits in der Datev-Software) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... meine persönliche GuV (bzgl. Datev-Nutzung): deutliche Steigerungen bei Frustgewinn und Lustverlust ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... immer auf der Suche nach dem Sinn des Lesens ... und Schreibens ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "du sollst nicht begehren deines Nächsten Fremdsoftware"(10. Gebot der DATEV) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "allwissend bin ich (wirklich) nicht, doch viel ist mir (dennoch) bewusst"(frei nach Goethes Faust) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "Die Botschaft(er/en) der Datev hör' ich wohl, allein mir fehlt der Glaube"(frei nach J.W.v.Goethe) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... Vorschläge für einen neuen Datev-Slogan: "man lernt nie aus" ODER "man lernt nie aus Fehlern" ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "außen hui ... innen pfui ... die GUI ??" ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... den Begriff "Verböserung" gibt es nur im Steuerrecht, den 'Tatbestand' der "Verböserung" gibt es aber auch in der IT ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
"And so, my fellow Genossen: ask not what your DATEV can do for you — ask what you can do for your DATEV" (frei nach JFK) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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(..♬.. das bisschen Datev macht sich von allein ..♫.. das bisschen Datev kann so schlimm nicht sein ..♬..) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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... auf der Suche nach dem Sinn des Lesens, bei jedem Wetter ☀ ☁ ☂ ☃ ☄




Hinweis: dieser Beitrag kann Spuren von Ironie enthalten, bei jedem Wetter ☀ ☁ ☂ ☃ ☄


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☀ ☁ ☂ ☃ ☄ ... alle Wetter, die Frisur hält, trotz Corona !
"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
RAHagena
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Nachricht 21 von 25
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@bodensee  schrieb:

Wenn dem so ist , und wenn Sie das schreiben nehme ich an das dies stimmt, wird über diesen Weg 

die DSGVO schlicht ignoriert. 

 

Warum soll sich dann eigentlich überhaupt noch jeman darum scheren ? 


Weil ihre Schlussfolgerung schlicht falsch ist...

Als Antragssteller willigen Sie aktiv in diese Veröffentlichung ein! Niemand wird gezwungen, Beihilfen zu beantragen. Wenn Beihilfen fließen, geschieht dies transparent, denn sie wurden auf einer gesetzlichen Grundlage gewährt. 

Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io 
Kollegenseminar buchen: Next Level Digitalisierung mit DATEV

bodensee
Allwissender
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Nachricht 22 von 25
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DAs ist mir schon klar Herr Hagena. 

 

Aber mal ehrlich wer liest in den Antragsformularen das Kleingedruckte ? Ich frage mich da schon eher ob das nicht auch eine möglilche Irreführung ist. Das ist leider bei Versicherungen ( AGB , Haftungsausschlüsse usw.) leider auch so. 

 

Das sich die N-Bank da rechtlich abgesichert hat, ist klar. Ob das sinnvoll ist ist eine andere Frage und die Hilfen wurden avisiert damit die Betriebe überleben und zur Transparenz hätte für mich dann schon dazugehört, dass m an von Anfang gesagt hätte, kann sein das zurückbezahlt werden muss und die Empfänger werden veröffentlicht. 

 

Aber warum macht das dann die N Bank und die LBank in Ba-Wü nicht ? 

 

Also scheint es doch so zu sein, und dass hatte ich auch nachgelesen , dass es zwar auf der Beihilfeseite der EU veröffentlicht werden muss aber offensichtlich nicht in einem freien Portal wie von der N Bank geschehen ?

 

Bzgl. DSGVO  aus meiner Sicht scheren sich weder Anwälte noch Notare darum, hier bekomme ich regelmäßig Vertragsentwürfe unverschlüsselt als pdf Anhang und ich habe vorher nirgends zugestimmt das dem so sein soll. Da komme ich mir dann schon manchmal komisch vor, das ich mir Argusaugen darauf achte das die DSGVO eingehalten wird. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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RAHagena
Meister
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Nachricht 23 von 25
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@bodensee  schrieb:

DAs ist mir schon klar Herr Hagena. 

 

Aber mal ehrlich wer liest in den Antragsformularen das Kleingedruckte ?


Ich. 

 

Und was macht das für einen Unterschied im Bezug auf die Frage?

Die Frage war doch, wie eine solche Veröffentlichung mit dem Datenschutz vereinbar sein kann.

Einfache Antwort: Aktive Zustimmung zur Veröffentlichung. 

https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Allgemein/Datenschutz/Einwilligung.html 

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bodensee
Allwissender
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264 Mal angesehen

und meine Frage war warum macht das die N-Bank so und die L-Bank nicht ? 

 

Einheitlichkeit ? oder 16 Bundesländer und 16 verschiedene Vorgehnsweisen ?  Und wenn keine Einheitlichkeit warum entscheidet dann Bundesland 1 so und Bundesland 2ff anders ? Daher aus meiner sicht absolut nicht zwingend das dies so wie von der NBank vorgenommen veröffentlicht wird. 

 

Hatte  ich gerade gestern gelesen bei der Belegrückgabe gehen die Bundesländer Bayern, Ba-Wü, Brandenburg , Hamburg, Hessen und Meck Pomm komplett unterschiedlich vor. 

Oder noch ein Schmankerl seit nicht allzu langer Zeit kann man ja die Schenkungssteuererklärung elektronisch übermitteln. Schön - aber die Finanzverwaltung in Ba-Wü hier Villingen-schwenningen druckt die Erklärungen aus und erfasst dann von den gedruckten Erklärungen. 

 

btw Herzlichen Glückwunsch wenn Sie die Zeit finden immer und bei jedem Antrag und Vertagswerk das Kleingedruckte was ohne Vergrößerungsfunktion zumindest für mich nicht lesbar ist. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Mühsam
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Also wenn ich mich recht erinnere - haben sich alle Bundesländer zu der Zeit schwer getan, die Veröffentlichung durchzuführen. Es gab auch noch Versuche der Bundesregierung den Schwellenwert von 100.000 € auf 500.000 € hochzusetzen, aber daraus wurde nichts. 

Vierten geänderten Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 § 4 Abs. 4

" [...]innerhalb von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt ihrer Gewährung auf einer ausführlichen Beihilfen-Internetseite oder über das IT-Instrument der Kommission veröffentlicht werden"



Das Land Schleswig-Holstein war eines der ersten, was zur Veröffentlichung das EU-Portal nutzte. Das Land Niedersachsen entschied sich dafür es über die Internetseite der NBank zu veröffentlichen. Dazu gab es auch später auch im Landtag Diskussionen, da die Opposition dem eher kritisch gegenüber eingestellt war (evtl. findet man in den Protokollen oder ggf. kleinen Anfragen zu den Entscheidungsgründen, warum über die NBank veröffentlicht wurde).

Zum Datenschutz-Thema darf man auch nicht vergessen, dass die DSGVO nur Daten von natürlichen Personen schützt (Ja, bei Einzelunternehmen lässt sich ggf. auf die natürliche Person schließen oder eventuell durch den Firmennamen.).

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen hatte in ihrem 28. Tätigkeitsbericht auch darüber berichtet, dass sie zahlreiche Anfragen zu der Veröffentlichung über die NBank zu beantworten hatte (allesamt von Personen, die nicht selbst betroffen waren) und fand nichts zu beanstanden, da eindeutig gesetzliche Pflicht zur Veröffentlichung. 


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letzte Antwort am 23.10.2025 12:53:53 von Mühsam
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