@janm schrieb:Meiner Meinung nach ist für DATEV die einzige Option "Cloud".
Hinterfragen könnte man auch mal, ob das was Datev da macht
@janm schrieb: Meiner Meinung nach ist für DATEV die einzige Option "Cloud".
Wenn man in die Historie schaut, ist es ja auch dass, was DATEV bei der Gründung ausgemacht hat. Dass die Gesellschaft "Cloud" als was Neues und hippes sieht, nun ja... für mich als langjähriger DATEV-Begleiter ist es alter Wein in neuen Schläuchen nur mit anderen Ausprägungen.
Und der Cloud-Begriff wird hier leider auch arg strapaziert...
Cloud ist nicht nur das anbieten von Webseiten mit dortigen Diensten.
Allein ein Terminalserver in den eigenen Räumlichkeiten einer Kanzlei ist technisch gesehen ein Cloud-Betrieb. Es wird von einem Server ein Dienst in der Kanzlei angeboten. Mitunter sogar für mobile Arbeitsplätze oder HomeOffice. Also eine "Private-Cloud". Über diesen Umstand sind sich viele Mitschreiber meines Erachtens gar nicht bewusst und macht eine tiefergehende Diskussion mühsam...
"Vor ein paar Jahren" hat man ja mit der Umstellung auf "DATEV pro" gestartet und ist (leider) kläglich gescheitert bzw. hat mittendrin abgebrochen.
Ganz so dramatisch würde ich es nicht sehen.
Die Frage ist, wurde eine Erwartungshaltung geschürt, die nicht zu halten war. Es gab die Aussage "die Daten liegen dann alle in einer Datenbank". Technisch möglich aber nur wenig sinnvoll (meine Meinung). Aber man hat im Zuge der Umstellung schon einige Zöpfe abgeschnitten, die aber nur wenige mitbekommen haben.
EODB: Vor Pro hatten wir für den EO-Bereich locker 4 verschiedene Datenbanken. Nach Pro waren mindestens 3 mit einander verschmolzen. Innerhalb der EODB hat DATEV die Normalisierung komplett umgebaut. Und dann kam der Stop bzgl. Abbruch. Die Gründe hierzu sind mannigfaltig.
Die Zusammenführung von Anlag, Fibu und KOST in eine Anwendung finde ich persönlich richtig. Andere sehen dies anders. Hier wäre aus meiner Sicht aber auch eine konsequentere Zusammenführung der Module besser gewesen (z.B. Anlagbestand auch jährlich in den Bestandsdiensten trennbar).
Man hat in Nürnberg mit Sicherheit die "Pro"bleme dann auch zum Anlass genommen, die Pro-Umstellung nicht auf Lohn auszuweiten, wie es geplant war.
Allein die unfassbar vielen Themen zum Stammdatenabgleich zwischen Stammdaten, Fibu, Steuern, Lohn würde mich auch als Entwickler abschrecken...
Und hier kommen wir (aus meiner Sicht) auch zum Problem mit dem Umstieg auf die Web-Cloud. Die Problematik der Stammdatenabgleiche in der Pro-Welt haben doch schon gezeigt, wie individuell die Kanzleien aufgestellt sind. Es gibt keinen Standard. Jede Kanzlei, jeder Standort in einer Kanzlei, jeder Mitarbeiter in einer Kanzlei weicht hier und da vom Standard ab.
Und in ein Korsett "Standard" wollen viele nicht. Das ist an den Threads hier in der Community sehr deutlich zu sehen.
Persönlich hätte ich überhaupt nichts dagegen, wenn wir sinnvolle Anwendungen in der Web-Cloud platzieren und andere Anwendungen weiterhin im onpremise-Bereich. Ein sinnvoller Hybrid-Ansatz würde viel Luft aus der Diskussion nehmen und den Kanzleien mehr Freiheit bei der Entscheidung wo es hingehen soll und in welchem Umfang.
Denn hier stellt sich auch immer mehr die Frage: Werden so manche Kanzleien die nächsten Jahre noch überleben? Und wollen die "Überlebenden" überhaupt die Mandate übernehmen? Ich sehe in meinem Umwelt immer mehr Kanzleiinhaber, die die Nachfolge aufgegeben haben, weil es keine Nachfolge gibt. Ich sehe im Berufsstand immer mehr Kanzleien die keine Fachkräfte mehr bekommen und den Betrieb immer weiter verringern.
Und ja, dass ist nur meine kleine Sichtweise...
Tatsächlich ist in diesem Thread auch gut zu erkennen, wie differenziert das Thema gesehen und behandelt wird. Leider gehen aber auch Meinungen (meiner Meinung nach) komplett in die falsche Richtung.
Beste Grüße
Christian Ockenfels
Ich habe mir einmal Gedanken gemacht und versucht, ein realistisches Szenario zu skizzieren:
Angenommen, das Rechenzentrum der DATEV fällt für einen ganzen Arbeitstag vollständig aus. Alle Anwendungen laufen cloudbasiert. Ein Arbeiten mit DATEV-Programmen ist bundesweit nicht möglich.
Wenn DATEV von rund 40.000 Mitgliedern spricht, bedeutet das faktisch rund 40.000 Praxen, die DATEV einsetzen.
Geht man konservativ von durchschnittlich 5 produktiv betroffenen Mitarbeitenden je Praxis aus, sind an diesem Tag rund 200.000 Personen arbeitsunfähig im Kerngeschäft. Buchführung, Lohn, Abschlüsse, Erklärungen und Übermittlungen stehen still. Selbst wenn man den Schaden extrem konservativ nur mit den fortlaufenden Personalkosten (240 € pro Person) und moderaten Nachlaufeffekten (30% - 40%) ansetzt und davon ausgeht, dass der Umsatz später weitgehend nachgeholt wird, verbleibt bei einem eintägigen Totalausfall ein Schaden in der Größenordnung von rund 60 bis 70 Mio. EUR allein auf Kanzleiseite, ohne Fristpeaks, ohne Säumniszuschläge, ohne Haftungsfälle und ohne Mandantenfolgeschäden.
Kein Weltuntergang. Aber ein klarer Hinweis darauf, dass wir hier über ein echtes systemisches Risiko sprechen und nicht über ein technisches Randproblem.
ABER: In dem Szenario sind ausschließlich die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die steuerberatenden Praxen selbst berücksichtigt. Nicht erfasst sind die Mandanten, die DATEV-Programme über ihre Steuerberater nutzen und ganz oder teilweise selbst buchen.
Für diese Unternehmen bedeutet ein Totalausfall ebenfalls Stillstand: also vor allem keine Buchungen und keine Lohnvorbereitung. Je nach Größe und Branche kann der Tagesausfall dort schnell deutlich höhere Schäden verursachen als in der Kanzlei selbst.
Der angesetzte Schaden von rund 60-70 Mio. EUR bildet damit nur die erste Wirkungsebene ab. Die volkswirtschaftlichen Folgeschäden auf Mandantenseite sind darin nicht enthalten und dürften den Betrag je nach Struktur und Zeitpunkt des Ausfalls erheblich übersteigen.
Ich habe mir nicht angeschaut, was die AGB der DATEV in solchen Fällen vorsehen. Keine Haftung, vermutlich.
Was ist der Wunsch? Die KI erkennt bei jedem Beleg, worum es sich handelt und bucht ihn korrekt.
Das ist kein Hexenwerk. Man kopiere einen x- beliebigen Beleg zu ChatGPT oder Grok und fordere die Buchungssätze.
DATEV muß das natürlich viel besser können, als diese Wald & Wiesen KI!
Hat sich mal jemand Gedanken darüber gemacht, dass das schon recht mächtig für eine KI sein dürfte? Wieviele Buchungssätze macht so eine Kanzlei am Tag? Wenn ich das mal aus unserer Kanzlei ableite sind das 100.000 Buchungssätze im Monat bei ca. 10 StfA, das bedeutet 10.000 pro Monat, ca. die Hälfte darf man aus Schnittstellen abziehen. Bleiben also 5.000 Buchungssätze die die KI machen sollte, bei 40.000 Kanzlei sind das 200Mio Prompts im Monat (ca. 1/10 der Prompts von Open AI am Tag. damit bräuchte man grob gerechnet 1/300 der Rechenleistung von Open AI; selbst wenn wir auf ein 1/500tel heruntergehen; wo soll die Rechenleistung herkommen, woher kommt das Geld für die Rechenzentren? Wieviele hundert Mrd investiert OpenAI gerade?
Ich habe mir nicht angeschaut, was die AGB der DATEV in solchen Fällen vorsehen. Keine Haftung, vermutlich.
Ich habs mir gerade angeschaut, am Ende dürfte es sich vermutlich darauf reduzieren, dass die DATEV nur haftet, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ggfls. kann man bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (wahrscheinlich ist aber eben nur eine hochprozentige Verfügbarkeit vereinbart) auch einfache Fahrlässigkeit nutzen. Aber am Ende wird es ein Nachweisproblem, da die DATEV ja Infos nicht herausgibt, warum etwas ausgefallen ist.
Aber selbst wenn die DATEV Daten verlieren sollte, (siehe aktuell Lodas) bemüht man sich zwar den Mitgliedern etwas zu helfen, was ich erstmal gut und vorbildlich finde, dennoch hat man den Eindruck, als allererstes den Finger zu heben und "die Kanzlei ist dafür verantwortlich" in den Wald zu schreien.
Wie sieht das in der Cloud mit Datensicherungsthematiken aus? Bspw. Office365 muss man am Ende sich trotz Cloudlösung selber um eine Sicherung kümmern, da eine Datenvorhaltung bei MS alleine nicht ausreichend ist. Wird die DATEV hier überhaupt die Möglichkeit bieten? Müssen Sie diese Möglichkeit bieten?
@heitschmidt schrieb: Angenommen, das Rechenzentrum der DATEV fällt für einen ganzen Arbeitstag vollständig aus. Alle Anwendungen laufen cloudbasiert.
Eigentlich finden Sie die Antworten in den Zertifizierungen der DATEV...
Es würde mich nicht wundern, wenn DATEV nicht auch hierunter fällt:
Und damit müsste sich DATEV damit täglich auseinandersetzen. Allein die Tatsache, dass nicht nur "ein" RZ in und um Nürnberg existiert, deutet darauf hin, dass sich DATEV hier durchaus mit Ausfällen in welcher Ausprägung auch immer beschäftigt.
Wie die Schadensregulierung im Einzelnen aussieht, keine Ahnung. Die AGB hab ich nicht gelesen.
Beste Grüße
Christian Ockenfels
@heitschmidt schrieb:
Angenommen, das Rechenzentrum der DATEV fällt für einen ganzen Arbeitstag vollständig aus. Alle Anwendungen laufen cloudbasiert. Ein Arbeiten mit DATEV-Programmen ist bundesweit nicht möglich.Wenn DATEV von rund 40.000 Mitgliedern spricht, bedeutet das faktisch rund 40.000 Praxen, die DATEV einsetzen.
Hier wäre die Frage, für welche ALLER Kanzleien ist denn ein einziger Tag Ausfall wirklich ein Problem? Natürlich ändert sich mit einer "Cloudlösung" sicherlich die Erwartungshaltung. Aber ist dann ein Tag Ausfall auch wirklich ein Problem? Wenn ich mir die IT verschiedener Kanzleien ansehe, sollten die (realistisch) davon ausgehen, dass bei einem Problem mit der derzeitigen On-Premises IT ein wirklicher Ausfall vermutlich 2-3 Tage dauern wird, bis alles wieder läuft. Nur weil es jetzt "Cloud" ist plötzlich ganz andere (eigene) Anforderungen zu haben, wäre schon irgendwie "unfair".
Bei der "Rechnung" müsste ja bereits jede Kanzlei mit einer hochverfügbaren IT samt Dieselaggregat ausgestattet sein. 😉
BTW.: Ganz vielen Kanzleien reicht ja scheinbar schon eine Verfügbarkeit Mo. - Fr. von ca. 7:45 bis 18:00. Außerhalb der Zeiten könnte DATEVasp ja bspw. die Systeme einfach runterfahren und Strom sparen. 😉
@heitschmidt schrieb:Ich habe mir einmal Gedanken gemacht und versucht, ein realistisches Szenario zu skizzieren:
Angenommen, das Rechenzentrum der DATEV fällt für einen ganzen Arbeitstag vollständig aus. Alle Anwendungen laufen cloudbasiert. Ein Arbeiten mit DATEV-Programmen ist bundesweit nicht möglich.Wenn DATEV von rund 40.000 Mitgliedern spricht, bedeutet das faktisch rund 40.000 Praxen, die DATEV einsetzen.
Dieses Problem ist doch auch heute bereits existent. Fällt das RZ aus, wären alle Kanzleien nicht mehr arbeitsfähig, die über DATEV-ASP oder Partner-ASP angebunden sind (zumindest dann, wenn die Partner-ASP im DATEV-RZ läuft, bei unserem Anbieter ist das z. B. der Fall).
Dann können auch nur die Kanzleien arbeiten, die einen eigenen Server haben. Das sind wie viele von den 40.000? Vermutlich eine Minderheit.
Deswegen hat die DATEV mit Sicherheit auch nicht nur ein physisches RZ, sondern auch noch eine Hot Site irgendwo anders, die übernimmt, wenn das Haupt-RZ ausfällt.
@c_kleineboymann schrieb:Was ist der Wunsch? Die KI erkennt bei jedem Beleg, worum es sich handelt und bucht ihn korrekt.
Das ist kein Hexenwerk. Man kopiere einen x- beliebigen Beleg zu ChatGPT oder Grok und fordere die Buchungssätze.
DATEV muß das natürlich viel besser können, als diese Wald & Wiesen KI!
Hat sich mal jemand Gedanken darüber gemacht, dass das schon recht mächtig für eine KI sein dürfte? Wieviele Buchungssätze macht so eine Kanzlei am Tag? Wenn ich das mal aus unserer Kanzlei ableite sind das 100.000 Buchungssätze im Monat bei ca. 10 StfA, das bedeutet 10.000 pro Monat, ca. die Hälfte darf man aus Schnittstellen abziehen. Bleiben also 5.000 Buchungssätze die die KI machen sollte, bei 40.000 Kanzlei sind das 200Mio Prompts im Monat (ca. 1/10 der Prompts von Open AI am Tag. damit bräuchte man grob gerechnet 1/300 der Rechenleistung von Open AI; selbst wenn wir auf ein 1/500tel heruntergehen; wo soll die Rechenleistung herkommen, woher kommt das Geld für die Rechenzentren? Wieviele hundert Mrd investiert OpenAI gerade?
Wenn das auch so einfach wäre, warum macht man das nicht selbst:
- 20 EUR pro Monat in ChatGPT Pro investieren.
- Alle Eingangsrechnungen in ChatGPT hochladen (nachdem die Empfängerdaten geschwärzt worden sind)
- Kreditoren-Stammdaten hochladen
- Eine Excel-Tabelle entwerfen, in die ChatGPT die Daten eintragen soll
- Diese Excel-Tabelle bei ASCII-Import in ReWE einlesen
Ich wäre gespannt, was da rauskommt. Ich bezweifle, dass da eine Lösung rauskommt, die auch nur ansatzweise brauchbar ist, sogar wenn der Prompt perfekt ist.
Außerdem würde, wenn das DATEV das so macht, irgendeiner um die Ecke kommen und bemängeln, dass die Besonderheiten der einzelnen Mandanten nicht automatisch berücksichtigt werden, weil der z. B. möchte, dass die Eingangsrechnungen von Lieferant A auf 3401 gebucht werden, die KI aber frecherweise 3400 anbucht.
Es wird einfach vergessen, wie die korrekte Reihenfolge bei der Automatisierung lautet: Standardisierung - Digitalisierung - Automatisierung.
In dieser Gruppe wird sich ausgiebig darüber beschwert, dass die DATEV standardisieren will. Sie soll aber gleichzeitig auch hoch automatisiert ein. Es geht nur eins: Ohne hohe Standardisierung keine Automatisierung.
Ja, wenn es alles so einfach wäre, fiele die Buchführung als Geschäftsmodell aus. Das mag auch durchaus irgendwann sein, aber ich rechne in den nächsten 5 - 10 Jahren nicht damit.
Ich hatte diese Woche ein Gespräch mit der DATEV zum ASR und ASB.
Kanzlei-Rechnungswesen-Online steht bereits in den Startlöchern.
Die Online-Variante wird deutliche schlanker und weniger komplex als das jetzige Rechnungswesen, auch weil Rechnungswesen schon Jahrzehnte alt ist und einfach immer wieder was rangepappt oder entfernt oder geändert wurde, was natürlich innovationshemmend ist. ASR und ASB werden fester Bestandteil sein; nicht abwählbar.
Das neue Rechnungswesen Online wird als eine Variante unter der selbst der DAU buchen könnte und nur die "alten Hasen" werden merken, was alles fehlt. Ich rechne schon mit einem Äquivalent zu Personal online.
Wir haben nun auch ASR und ASB seit längerer Zeit im Einsatz und nach anfänglicher Euphorie über die schöne, neue, automatisierte Welt, wurden nach und nach wieder auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt.
Kleines Beispiel:
Im Januar buchen wird die Geschäftsmiete auf 6310 und der ASB soll es lernen.
Im Februar blickt er es noch nicht. Kein Problem, wir buchen nochmals auf 6310.
Im März belegt er das Buchungskonto korrekt vor, wie andere auch und man riskiert nach drei Monaten beim Mandaten, die "Grünen" automatisch ohne Bestätigung buchen zu lassen.
Die Buchhalterin schaut da nicht mehr näher hin und der ASB fängt ab Mai an, die Geschäftsmiete auf 6330 zu buchen und zieht das durch bis Dezember . . . der Mandant fragt, ob wir noch ganz dicht seien, so einen Stuss zu buchen und natürlich hätte es die Mitarbeiterin in der BWA sehen müssen, hat aber einfach "vertraut".
Weiteres Beispiel:
Vor Monaten wurde eine Buchung Privat mit einem Text versehen. Der ASB geht nun dazu über, wenn er keine Anhaltspunkte hat und "privat" vermutet, auch tatsächlich 2100 ansteuert, aber immer mit dem alten Buchungstext, der einmalig vor Monate genutzt wurde.
Wie kann man den ASB zurücksetzen oder gar partiell sagen, dass er so nicht buchen soll? Geht nicht, weil es ist ja KI.
Es gibt reichlich Beispiele, wo der ASB eigentlich nicht daneben liegen dürfte und nun sind wir in der Situation, dass wir zur Behebung des Malus, Lerndateien anlegen müssen, um den ASB zu "überstimmen".
Wir sind zwischenzeitlich alles wieder dazu übergegangen, die KI-Früchte zu ernten, aber nur unter der Bedingung, dass wir die Buchungsvorschläge in den Finanzkonten wieder durchgängig anschauen und bestätigen.
ASR und ASB arbeiten heute noch längst nicht an ihrer beabsichtigten Erfolgsquote... auf dem Weg zum Abitur würde ich 5. Klasse einstufen.
Nicht falsch verstehen: Ich liebe die Entwicklung und Innovation in unserem Beruf und bin der letzte der sagt, dass früher alles besser war, aber die DATEV sollte die Kirche im Dorf lassen, denn die frommen Wünschen werden doch laufend von der grausamen Realität "dort draußen" eingeholt.
@deusex schrieb:.....
Ich hatte diese Woche ein Gespräch mit der DATEV zum ASR und ASB.
Kanzlei-Rechnungswesen-Online steht bereits in den Startlöchern.
Die Online-Variante wird deutliche schlanker und weniger komplex als das jetzige Rechnungswesen, auch weil Rechnungswesen schon Jahrzehnte alt ist und einfach immer wieder was rangepappt oder entfernt oder geändert wurde, was natürlich innovationshemmend ist. ASR und ASB werden fester Bestandteil sein; nicht abwählbar.
Das neue Rechnungswesen Online wird als eine Variante unter der selbst der DAU buchen könnte und nur die "alten Hasen" werden merken, was alles fehlt. Ich rechne schon mit einem Äquivalent zu Personal online.
....
Danke für die Mitteilung, @deusex .
Oh, dann geht´s ja demnächst hier wieder los....mit Diskussionen zu "nicht abwählbare Optionen", die dann natürlich auch noch DUO zur Voraussetzung machen....
Ich sehe das Hauptproblem des ABS darin, daß er versucht Buchungssätze zu orakeln, bevor die Belege, die durch die Zahlungen ausgeglichen werden sollen gescannt oder gar gebucht wurden.
Idee:
- DATEV holt die Bankkonto- Umsätze ab und lagert diese unbearbeitet im System.
- Kanzlei bucht die digitalen Belege und sendet die Information zurück.
- Erst beim Abruf der Kontoumsätze wird der ABS aktiv und versucht natürlich auch bei EC- Zahlungen die offenen Posten zuzuordnen. Kriterium: Belegdatum & Zahlbetrag = Zahldatum & Betrag (+- ein wenig Latenz)
Es gibt reichlich Beispiele, wo der ASB eigentlich nicht daneben liegen dürfte und nun sind wir in der Situation, dass wir zur Behebung des Malus, Lerndateien anlegen müssen, um den ASB zu "überstimmen".
Was passiert denn, wenn ASB und Lerndateien nebeneinander bestehen? Was hat Priorität? Ich habe es so verstanden, dass der ASB die Lerndatei "überstimmt".
Deswegen setzen wir bei Bestandsmandanten den ASB nicht ein, weil wir nicht die langjährigen Lerndateien verlieren wollen und wieder bei Null anlernen müssen.
Lerndatei vor ASB
edit: @314159 war ein Quäntchen schneller.
@Steuerberater_DO schrieb:Deswegen setzen wir bei Bestandsmandanten den ASB nicht ein, weil wir nicht die langjährigen Lerndateien verlieren wollen und wieder bei Null anlernen müssen.
Wir gehen einen anderen Weg: Da sich mit den Jahren sehr viel "Lerndateienmüll" ansammelt, der zu Diskrepanzen bei der Zuordnung führen kann, nehme ich in regelmäßigen Abständen eine Löschung der Lerndateien vor, sie seit X Tagen/Monaten nicht mehr genutzt wurden.
@martinkolberg schrieb:Ich sehe das Hauptproblem des ABS darin, daß er versucht Buchungssätze zu orakeln, bevor die Belege, die durch die Zahlungen ausgeglichen werden sollen gescannt oder gar gebucht wurden.
Idee:
- DATEV holt die Bankkonto- Umsätze ab und lagert diese unbearbeitet im System.
- Kanzlei bucht die digitalen Belege und sendet die Information zurück.
- Erst beim Abruf der Kontoumsätze wird der ABS aktiv und versucht natürlich auch bei EC- Zahlungen die offenen Posten zuzuordnen. Kriterium: Belegdatum & Zahlbetrag = Zahldatum & Betrag (+- ein wenig Latenz)
Ist das wirklich so? Wenn der ASB erst nach der Lerndatei und dem OPOS-Abgleich greift, dürfte er erst dann greifen, wenn die Buchungsvorschläge konkret bearbeitet werden.
Oder die durch den ASB vorgenerierten Buchungsvorschläge werden beim Abruf der Buchungsvorschläge nochmals gegen die lokalen Lerndateien und die OPOS geprüft und ersetzt. Nur die Buchungsvorschläge, die nicht durch eine Lerndatei oder eine OPOS-Buchung "ersetzt" werden, bleiben Vorschlag des ASB.
Der Vergleich mit lokalen Kanzlei-Ausfällen greift nicht.
Einzelne On-Prem-Störungen sind individuell und nicht korreliert. Ein zentraler Cloud-Totalausfall wirkt gleichzeitig auf zehntausende Kanzleien und Mandanten.
Genau dieser Unterschied macht aus einem Tagesausfall ein systemisches Risiko.
Zertifizierungen und Redundanz bestreite ich nicht.
Meine Rechnung setzt genau dort an, wo diese enden: bei der wirtschaftlichen Wirkung eines dennoch eintretenden Totalausfalls.
Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe sind unterschiedliche Fragestellungen.
Genau deshalb spreche ich von einem systemischen Risiko.
Je höher der ASP- und Cloud-Anteil, desto größer der gleichzeitige Wirkungskreis eines Ausfalls.
Redundanzkonzepte ändern nichts daran, dass ein tatsächlicher Totalausfall für die Dauer des Umschaltens volkswirtschaftlich hoch relevant ist.
Ob jetzt bei einer Kanzlei der eine Server ausfüllt und dieser Kanzlei ein Totalausfall für ein, zwei Tage völlig egal ist oder ob jetzt die "zentrale DATEV Cloud" für diese Kanzlei ausfällt ist doch völlig egal.
Die Kanzlei hat für sich bewertet, dass ein Ausfall "der IT" für ein, zwei Tage kein (existenzbedrohendes) Risiko für sie selbst und deren Mandanten darstellt. Da ist es doch total egal, was ausfällt und warum es das tut.
Die Frage ist, über was wir reden. Verfügbarkeit? Risikomanagement? ...?
Ob wir eine Kanzlei aus Berlin finden, die "kurzzeitig" keinen Strom hatte wegen eines "systemischen Risikos"? Ob die total Happy gewesen wären, in einer "Cloud" zu arbeiten, wo man ggfs. aus dem Home Office / Co-Working Space / etc. hätte arbeiten können?
Am Ende können wir es drehen und wenden wie wir wollen, wir finden schon passende Argumente für die eigene Meinung bzw. gegen die andere Meinung. Ein "richtig" oder "falsch" werden wir vermutlich aber nicht finden. 😉
@c_kleineboymann schrieb:
Ich habe mir nicht angeschaut, was die AGB der DATEV in solchen Fällen vorsehen. Keine Haftung, vermutlich.
Ich habs mir gerade angeschaut, am Ende dürfte es sich vermutlich darauf reduzieren, dass die DATEV nur haftet, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ggfls. kann man bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (wahrscheinlich ist aber eben nur eine hochprozentige Verfügbarkeit vereinbart) auch einfache Fahrlässigkeit nutzen. Aber am Ende wird es ein Nachweisproblem, da die DATEV ja Infos nicht herausgibt, warum etwas ausgefallen ist.
Aufgrund der EU-Richtlinie 2024/2853 v 23.10.2024 (hier frei zugänglich mit Erwägungsgründen), die bis zum 09.12.2026 in nationales Recht umzusetzen ist, gibt es ein aktuelles Gesetzgebungsverfahren zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts, das Hersteller kommerzieller Software und beteiligte Wirtschaftsakteure in die Pflicht nehmen soll. Die Ergebnisse werden dann sicherlich Einzug in geänderte AGB finden.
Sorry, aber die Darstellung, dass ein Tag Ausfall kein Problem darstellt, zeigt eine sehr vereinfachte Sichtweise, die dem tatsächlichen Kanzleialltag nicht gerecht wird.
Eine ordentliche Steuerkanzlei ist keine reine Datenerfassungsstelle!!!
Fällt das RZ z.Z. ausfällt, können andere Arbeiten erledigt werden. Homeoffice kann man auch ohne Privaten Cloud einrichten.
Und noch mal für die jenigen, die nur von "Datensätzen" reden.
Steuerkanzleien sind keine homogene Datenbearbeitungs- oder Büroservicebetriebe. Es geht hier nicht nur um Zahlenerfassung, sondern u.a auch um Vertrauen, welche Mandanten uns schenken.
Fällt das Vertrauen weg ist, steht die gesamte Zusammenarbeit infrage.
Ohne Vertrauen geht niemand zum Arzt – und genauso wenig zu einem Steuerberater.
@Algo schrieb:Sorry, aber die Darstellung, dass ein Tag Ausfall kein Problem darstellt, zeigt eine sehr vereinfachte Sichtweise, die dem tatsächlichen Kanzleialltag nicht gerecht wird.
Sorry, aber die Darstellung, dass ein Tag Ausfall ein Problem darstellt, zeigt eine sehr vereinfachte Sichtweise, ...
Hier müssten wir wohl erstmal "Problem" definieren. Reden wir von "kostet halt ein paar hundert, tausend Euro" oder "ist existenzbedrohend" oder, oder, oder.
Sie wissen aber schon, dass Sie bei Cloud-native nichts mehr haben! Nicht einmal die Telefonnummern der Mandanten wären erreichbar (außer man hat diese datenschutzrechtlich sicher natürlich in der Telko abgelegt). Aber Sie kommen anders als heute an gar keine steuerlichen Daten mehr, keine DMS, keine Belege, keine Steuerprogramme, keine historischen Bestände, kein Rewe, kein Lohn, keine Wirtschaftsberatung, kein etc. Sie werden dann vor einer kleinen Kiste sitzen, die nichts anderes kann als den Browser nutzen.
P.S.
Eine Gemeinheit zum Schluss, wahrscheinlich braucht die DATEV Cloud aber selbst in der Browser Variante massiv Rechenleistung, so dass man doch wieder beim Terminalserver landen wird.
@deusex schrieb:Lerndatei vor ASB
edit: @314159 war ein Quäntchen schneller.
@Steuerberater_DO schrieb:Deswegen setzen wir bei Bestandsmandanten den ASB nicht ein, weil wir nicht die langjährigen Lerndateien verlieren wollen und wieder bei Null anlernen müssen.
Wir gehen einen anderen Weg: Da sich mit den Jahren sehr viel "Lerndateienmüll" ansammelt, der zu Diskrepanzen bei der Zuordnung führen kann, nehme ich in regelmäßigen Abständen eine Löschung der Lerndateien vor, sie seit X Tagen/Monaten nicht mehr genutzt wurden.
Das tun wir auch. Allein schon, um die ISWL-Kennzahl "Nutzung Lerndateien" möglichst hoch zu halten. Falls die DATEV mal auf die Idee kommt, die auch relevant für das Siegel "Digitale Kanzlei" zu machen 🙂
@c_kleineboymann schrieb:Sie wissen aber schon, dass Sie bei Cloud-native nichts mehr haben! Nicht einmal die Telefonnummern der Mandanten wären erreichbar (außer man hat diese datenschutzrechtlich sicher natürlich in der Telko abgelegt). Aber Sie kommen anders als heute an gar keine steuerlichen Daten mehr, keine DMS, keine Belege, keine Steuerprogramme, keine historischen Bestände, kein Rewe, kein Lohn, keine Wirtschaftsberatung, kein etc. Sie werden dann vor einer kleinen Kiste sitzen, die nichts anderes kann als den Browser nutzen.
Wir sind in einem Partner-ASP, dass im DATEV-RZ gehostet wird. Fällt das heute aus, komme ich auch heute schon an kein einziges Datum, kein Programm, an gar nichts ran.
So geschehen bei uns am Montag, als um 14:30 alle Mitarbeiter aus dem Partner-ASP flogen, weil bei denen irgendwas nicht mehr funktioniert hat. 3 Stunden kompletter Ausfall für alle Kanzleien dieses glorreichen Anbieters!
Nur wenn Sie einen OnPrem-Server haben, sind Sie auch heute schon davor gefeit. Alle Kanzleien, die im ASP sind, haben dieses Problem heute auch schon.
So geschehen bei uns am Montag, als um 14:30 alle Mitarbeiter aus dem Partner-ASP flogen, weil bei denen irgendwas nicht mehr funktioniert hat. 3 Stunden kompletter Ausfall für alle Kanzleien dieses glorreichen Anbieters!
Nur wenn Sie einen OnPrem-Server haben, sind Sie auch heute schon davor gefeit. Alle Kanzleien, die im ASP sind, haben dieses Problem heute auch schon.
Die genauen Gründe für den Ausfall kenne ich nicht, ist auch egal.
Aber ein Beispiel aus den letzten Monaten aus meinem Beritt: Kunde hat(te) einen onpremise-HP-Server mit abgelaufenen Service-Vertrag. Der Server ist natürlich ausgefallen.
Dank des nicht verlängerten Servicevertrags (der verkaufende Systempartner ist seit x Jahren nicht mehr existent) hat sich HP bis heute nicht bei der Kanzlei gemeldet. Es gab nach Kontaktierung des HP-Supports nur eine Aussage "nur gegen Vorkasse". Aber selbst diese wurde nie übermittelt... keine Vorkasse, keine Hilfe.
Kunde ist nun Kunde bei mir und hat einen Wortmann-Server. Ist es besser? Nun, zumindest habe ich bei Wortmann noch keinen Kunden im Regen stehen sehen.
Bezogen auf die Cloud oder Nicht-Cloud-Frage bzw. ASP oder onpremise:
Hardwareausfälle können in ASP mit Sicherheit schneller und direkt behoben werden (virtuelle Systeme, Server hot-standby, Service-Verträge mit schnellerer Reaktionszeit, u.s.w.).
Andere Ausfälle (Bagger auf Internet-Leitung, Verschlüsselung, u.s.w.) können seitens des ASP-Anbieter nicht oder nur mit Aufwand kompensiert werden.
Klar sollte sein: Niemand ist vor Ausfall (unabhängig in welcher Art und in welchem Umfang) gefeit. Man kann die Messlatte hoch und höher legen, ob es reicht, merkt man immer erst wenn es soweit ist.
@janm schrieb:Am Ende können wir es drehen und wenden wie wir wollen, wir finden schon passende Argumente für die eigene Meinung bzw. gegen die andere Meinung. Ein "richtig" oder "falsch" werden wir vermutlich aber nicht finden.
Das könnte die Schlussbemerkung unter diesem Thread sein. Danke!
Beste Grüße
Christian Ockenfels
Klar sollte sein: Niemand ist vor Ausfall (unabhängig in welcher Art und in welchem Umfang) gefeit. Man kann die Messlatte hoch und höher legen, ob es reicht, merkt man immer erst wenn es soweit ist.
Es geht aber darum, dass hier das Szenario "Cloud fällt aus und wir können alle nicht mehr arbeiten" aufgezeigt wurde.
Das blendet aus, dass alle ASP-Nutzer von Ihren ASP-Dienstleistern abhängig sind. Fällt deren RZ aus, ist auch ohne Cloud kein Zugriff auf irgendetwas möglich. Und da viele ASP-Dienstleister ihr ASP im DATEV-RZ hosten, würde ein kompletter Ausfall des DATEV-RZ das Szenario "Cloud fällt aus" bereits heute eintreten lassen.
Das ist also mal gar kein Argument gegen die Cloud.
Es geht aber darum, dass hier das Szenario "Cloud fällt aus und wir können alle nicht mehr arbeiten" aufgezeigt wurde.
Hier geht es darum, daß wir planen unsere Mitarbeiter fit für die digitale Zukunft zu machen.
Buchungsverhalten, Nutzen der längst vorhandenen Wekzeuge, usw.
Für die Planung, auch Hardwareplanung wäre es einfach gut, bereits heute zu wissen, in welche Richtung sich unsere zentrale Plattform bewegen wird.
Allein die Umstallung auf Kontenzwecke löst bei uns massive Mehrarbeit bei den Abschlüssen aus, da wir mehr verkaufen, als nur Standard- berichte mit Kontennachweis. Sämtliche Tabellen und Übersichten im Erläuterungsteil von Bilanzbericht funktionieren nicht mehr und die neue Option, Kalkulations- Strings, die ein nicht bebuchtes Konto erhalten mit "Value" zu füllen, verhindert das Bauen eines funktionierenden übergreifenden Musterberichtes.
Vielleicht hat das Jahreswechsel- Update etwas repariert?
Was tun?
Jetzt zeitaufwendig neue Muster bauen, die in 3 Jahren wieder für die Tonne sind, oder ... ???
Wir hatten in all den letzten Jahren zum Glück nicht einmal Stillstand. Ihre Aussage kann ich daher nicht bestätigen.
Ich bin ein Laie, was tiefgehende Technik angeht, dafür ist mein ASP-Partner zuständig (vielen Dank an dieser Stelle an das gesamte Team).
Als das RZ nicht funktionierte, konnten wir trotzdem in den on-premises arbeiten. Wie sie das geschafft haben, weiß ich nicht.
DATEV selbst ist mittlerweile ein Moloch. Ich warte seit 5 Tagen auf eine Rückmeldung zu meiner Eilservice-Anfrage.
Wenn künftig alles in die Private Cloud geht, wie lange muss ich dann auf eine Antwort/Handlung warten? Monat, Quartal, Jahr?
Darüber hinaus wäre eine schriftliche Erklärung seitens DATEV erforderlich welchen konkreten wirtschaftlichen Nutzen eine Steuerberatungskanzlei daraus zieht, dass Mitarbeiter einer Kanzlei ein lebenslanges PRIVATES DATEV-Konto anlegen müssen.
Ebenso bleibt die Frage offen, weshalb DATEV Informationen darüber benötigt, welche Personen in einer Kanzlei beschäftigt sind und wie der Datenschutz beim Arbeitgeberwechsel gewähleistet ist.