@bodensee schrieb:Voraussetzung das ganze wird heute auch Gesetz, Bundesrat entscheidet heute
Moin,
soweit sind wir m.E. noch lange nicht. Ich bin der Meinung, ein Gesetzesentwurf für die Absenkung der USt ist noch nicht einmal veröffentlicht. Und dann ist erst einmal der Bundestag dran.
Der Bundesrat entscheidet heute über das Corona-Steuerhilfegesetz, mit dem z.B. die Reduzierung der USt für Restaurants auf den reduzierten USt-Satz (derzeit also noch 7%) sowie die Steuerfreiheit des KUG-Zuschusses und die Steuerfreiheit des Zahlung von € 1.500,00 für Arbeitnehmer beschlossen wird.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Kollege @Uwe_Lutz ,
ja - so sehe ich das auch. Gestern wurde spekuliert, dass der Bundesrat vermutlich am 4.7. über das Gesetz entscheidet. Das wäre ziemlich mißlich, wenn dann schon ab 1.7. (rückwirkend) ein neuer Steuersatz gelten soll.
Nicht nur, dass bei diesem Zeitablauf keiner Rechnungen schreiben wird, auch die Frage der schon erfüllten Bargeschäfte dürfte dann spannend werden.
Sowas kommt halt raus, wenn unsere Politiker völlig ohne Praxisbezug in später Nacht, wenn alle die Ahnung haben nicht mehr erreichbar sind, einen "Schnellschuß" abliefern.
Jedenfalls bleibts spannend und wir werden viel zu beachten haben.
Toll wäre es nur, wenn einer aus Bundestag und Bundesrat zum Beispiel diese Rubrik mitlesen und erkennen könnte, was für Probleme und Kosten durch eine Steuersatzminderung entstehen - weil ehrlich gesagt, in deren Weitblick habe ich inzwischen das Vertrauen auch verloren!
Es geht hier ja wirklich nicht nur um fachliche (steuerliche) Dinge, sondern eigentlich um Probleme, die jeder erkennen könnte... Umstellung von Registrierkassen, Software usw...und das auf einen Stichtag in knapp 3 Wochen!
Trotzdem einen schönen Tag zusammen!
U. Merkler
Mir graut es ehrlich gesagt schon vor der Umstellung. Wir sind Selbstbucher mit insgesamt 4 verschiedenen Software im Einsatz. Es wird einfach nur Chaos gehen. Ich hab jetzt schon Bauchschmerzen, wenn ich an die Mehrarbeit und Urlaubszeit denke.
Kann sein, angesichts der Fülle vor allem von unterschiedlichen Infos kann es gut sein dass ich etwas falsch im Kopf hatte. Ich meinte gelesen zu haben, dass heute darüber entschieden wird. Aber wie gesagt es kann sein dass ich falsch gelesen habe. Es kann sein dass der Newsletter etwas falsch wiedergegeben hat.
Ich bin auf jeden fall nicht auf die Homepage des Bundesrates gegangen und habe nachgesehen was heute so alles auf dem Tagesplan steht.
Habe jetzt gerade nachgesehen- Herr Lutz hat Recht in Top 35 wird heute das corona Soforthilfegesetz diskutiert und verabschiedet. Lt. aktuellem Stream von gerade eben hat der Bundesrat zugestimmt.
Daher Sorry für meinen Schnellschuß.
@u_merkler schrieb:Toll wäre es nur, wenn einer aus Bundestag und Bundesrat zum Beispiel diese Rubrik mitlesen und erkennen könnte, was für Probleme und Kosten durch eine Steuersatzminderung entstehen - weil ehrlich gesagt, in deren Weitblick habe inzwischen das Vertrauen auch verloren!
Es geht hier ja wirklich nicht nur um fachliche (steuerliche) Dinge, sondern eigentlich um Probleme, die jeder erkennen könnte... Umstellung von Registrierkassen, Software usw...und das auf einen Stichtag in knapp 3 Wochen!
Da wird wohl keiner mitlesen, war ja eine Nachtsitzung, der Schlaf muss ersteinmal nachgeholt werden...
Die Hersteller von Faktura-, Kassen- und sonstigen Abrechnungssystemen reiben sich schon die Hände. Alles kostenpflichtige Anpassungen/Updates... Und dann noch die Beratungsleistungen von StB, WP, u.s.w. die die Unternehmer dann auch noch aufgrund der Fragestellungen haben.
Das führt letztendlich zu Kostensteigerungen, die auf den Endverbraucher umgelegt werden. Im Endeffekt verpufft die Reduzierung der Steuersätze. Im Worst-Case werden sogar noch weitere "Corona"-Umlagen erfunden und abgerechnet, die schon heute wegen erhöhter Hygieneaufwände erhoben werden. Bleibt beim Endverbraucher mal wieder nichts und noch weniger...
Grüße
Chr.Ockenfels
Hallo Frau Merkler,
selbst wenn die mitlesen würden, wäre ein Erkennen nicht zwangsläufig.
Eine Erkenntnis dieser Problematik setzt nämlich voraus, dass jemand Bescheid weiß, wie die Basis funktioniert.
Und von unseren heutigen Politikern, von denen die wenigstens einen vernünftigen Beruf erlernt haben, nicht zu erwarten.
Gruß
Das Konjunkturpaket mit der Maßnahme zur MwSt, insbesondere die beteiligten "Experten", bieten ein hervorragendes Praxisbeispiel für den
Hallo,
was ich nicht verstehe ist, dass nicht der Kollege Ralph Brinkhaus die ganze Umsetzungsproblematik vorgetragen hat oder hat er, aber das war den anderen egal?
Bin gespannt, wann das Gesetz durch ist, nach dem 1. Juli wäre schon pervers.
Rainer Fuchs
Steuerberater
Ich denke an den Textileinzelhandel, sämtliche Ware müsste neu ausgezeichnet werden.
Prost Mahlzeit.
Gastronomie hatten wir ja schon.
Von dieser Praxisarbeit hat in Berlin befürchte ich keiner eine Ahnung.
Wobei ich habe mir sagen lassen, dass Berlin gerne die Datev eG zu Rate zieht wenn es darum geht was ist EDV technisch ( im Lohn, auch in anderen Bereichen ? ) möglich und was nicht.
Ich würde indes meinen Vorrednern nicht zustimmen, bezüglich der Gesetzesverabschiedung und "mal abwarten" bzw. "sicher ist nichts".
Es wird ggf. am 30.06.2020 beschlossen und darauf verwiesen, dass man ja bereits Anfang Juni darüber in Kenntnis gesetzt wurde.
Den formell-juristischen Akt würde ich nicht abwarten wollen und ich kann dies meinen betroffenen Mandanten auch nicht zumuten, da sie von ihrem Steuerberater erwarten, dass er schnellstmöglich reagiert und die Probleme möglichst aus dem Weg räumt.
Ich hatte gestern bereits alle meine betroffenen Mandanten angeschrieben und Sie auf die kommende Situation hingewiesen und erste Handlungsempfehlungen gegeben.
Wer wird denn warten wollen, bis ein Gesetzt verabschiedet ist und damit die Mandanten vor vollendete Tatsachen stellen. Ich käme da in Erklärungsnot, am 1. Juli sagen zu müssen, ich hätte auf die Verabschiedung des Gesetzes mit der Infoüberlassung gewartet.
Nun sind meine Mandanten zumindest in "Hab-Acht-Stellung" und können sich schon mit technischen Umsetzungsmöglichkeiten bekannt machen.
Wie Herr Kollege Fuchs schon anmerkte, bezweifle ich fast, dass der Kollege Brinkhaus überhaupt aktiv an den Gesprächen teilgenommen hat, aber vielleicht bin ich zu optimistisch in der Annahme, dass vielleicht auch noch andere Beteiligte am Konjunkturpaket die Tragweite der Entscheidungen beurteilen könnten.
Ich glaube kaum, dass die Neuauszeichnung von Etiketten oder Erstellung neuer Speisenkarten durchgeführt wird. Dies ist schlicht kaum umsetzbar.
Vielmehr denke ich, dass auf die Gesamtrechnung, branchenübergreifend, ein Generalrabatt bei der Bezahlung ausgewiesen werden sollte; hier könnte man sogar nach Steuersätzen 16%/5% unterscheiden.
Wir brauchen hier in der Tat pragmatischere Lösungen !
Wäre doch toll, dann müssten man nur ein "Corona-Rabatt-Buchungskonto" in Erlösen/Aufwendungen ähnliche einer Skontierung einrichten.
Diese könnten dann auch zur Verprobung der USt herangezogen werden.
@deusex schrieb:Ich würde indes meinen Vorrednern nicht zustimmen, bezüglich der Gesetzesverabschiedung und "mal abwarten" bzw. "sicher ist nichts".
Nein, abwarten würde ich auch nicht, bevor die Mandanten informiert werden sollten. Und ich bin mir auch ziemlich sicher, dass diese Änderung kommen wird. Mein Hinweis bezog sich nur darauf, dass es aktuell noch nicht verabschiedet wird.
Und die Information an die Mandanten ist ja schon deswegen notwendig, weil diese sclhießlich auch Tagespresse lesen und dies ja derzeit in aller Munde ist.
Und wann wo welche Preise geändert werden ist doch sicherlich nicht in erster Linie unser Problem. Das sollten die Mandanten selbst prüfen und gucken, ob und wie sie dies umsetzen können und wollen. Dafür sollten diese Unternehmer genug sein.
Es wird sicherlich sehr branchenabhängig sein, wie damit umgegangen wird. Insoweit zu sagen, dass dies "zu kurz gedacht" ist, halte ich für übertrieben.
@einmalnoch schrieb:
@fränzeparuschkevitz schrieb:Das Gesetz wurde am 28.5.2020 im Bundestag verabschiedet.
Ermäßigte Umsatzsteuer für Speisen in Gaststätten beschlossen
Und der Bundesrat wird sich am 5.06.2020 damit befassen.
Befasst und beschlossen.
Fraglich ist auch, ob die ganzen Kassenhersteller überhaupt genug Manpower haben, in weniger als einem Monat die Kassensysteme sämtlicher Kunden temporär umzustellen.
Das ist doch wirklich alles Käse. Aufwand und Ertrag dieser wenig durchdachten Maßnahme stehen in keinem Verhältnis.
Gibt es eine belastbare Quelle, daß das parteiinterne Koalitionsgespräch wirklich den § 12 UStG ändern konnte.
Habe ich die Bundestagsdebatte mit Beratungen und dem anschließenden Gesetzesbeschluß übersehen?
Aus dem Kinderprogramm:
_______________
Wie wird ein Gesetz gemacht oder geändert?
https://www.bundestag.de/leichte_sprache/was_macht_der_bundestag/gesetzgebung
...
"Nun wird es an den Bundes-Präsidenten geschickt.
Er muss das Gesetz zum Schluss unterschreiben."
https://www.bpb.de/cache/images/9/145859-st-galerie_gross.jpg?A595E
Haben wir nicht den Art. 77 GG, der regelt, wie Bundesgesetze beschlossen werden?
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_77.html
"werden vom Bundestage beschlossen" Wann und wo ist das geschehen?
Moin,
die Umstellung ist doch ganz leicht und mit Fernbetreuung doch auch gar kein wirklicher Aufwand, wir sind doch digitalisiert!
Duckundwech...
Irgendwie muss man das alles viel positiver und lustiger sehen:
Erst kommt die USt-Senkung zur Unterstützung der Gastrobranche, hier ist gar nicht beabsichtigt, die Steuerminderung an die Kunden bzw. Gäste weiterzugeben.
Der Nachschlag soll dann weitergegeben werden, das wird von den Politikern ja immer wieder gefordert, die Gastrobranche hat doch immer noch wenig zu tun - zumindest nach den journalistischen Berichten - die wuppen (oder wummsen?) das schon locker mit links. Da die Leute ja ansonsten unbeschäftigt sind, ist es doch kein Problem, neue Karten zu schreiben, vorher natürlich exakt zu kalkulieren, z. B. Bier statt 3,50 € jetzt 3,41 €. Berücksichtigt man die Umstellungskosten könnte ja vielleicht ein Betrag von 3,45 oder 3,48 oder 3,65 € herauskommen. Alles easy zu wummsen...
Und später kommt dann der Prüfer und stellt fest, dass irgendeine Kassenumstellung nicht 120-prozentig dokumentiert wurde, verwirft die ganze Buchführung und schafft so seinen Teil der Wiederauffüllung der Staatskasse. Vielleicht lässt er sich ja auch wegen Corona dazu bewegen, die Schätzung zu einzuschränken. Aber die Rückumstellungen 2021 dürfen dann keinen kleinsten Mängel aufweisen... Wieder Lockdown im Kleinen oder wie es auf Englisch so schön heißt: Last Call ... (nicht nur für Alkohol).
Ein schönes Wochenende in die Runde, bleibt gesund, optimistisch und freut Euch, dass Urlaub ohnehin nicht wirklich angesagt ist. Rock'n'Roll ist wenn man trotzdem lacht oder so.
Grüße
WF,
der sich schon darauf freut, beim Discounter das kg Mehl für 38 statt für 39 Cent oder das Klopapier für 2,91 statt 2,99 € kaufen zu können. Endlich wieder die Chance, die Vorräte aufzufüllen, im Juni kauf ich aber jetzt echt nix mehr ein, wird alles auf Juli verschoben! Macht Ihr mit?! #MitMachenbeimgrossenWumsen
Ich habe ein viel größeres Problem.😁
Mein manueller Tischrechner (Additionsmaschine) hat nur 2! programmierbare Steuertasten. Die sind aber mit 19% belegt (+Tax) und (-Tax).
Ich finde die Gebrauchsanleitung nicht mehr, um den Steuersatz zu ändern. Muss ich jetzt eine neue Maschine kaufen? Das wäre meine Art des Konjunkturprogrammes. Kostet sicher über 100 € zzgl. MWSt.
Schönes Wochenende.
Martin Heim
Nun einen Mandanten hatte ich in der Gastrobranche der digitalisert war inkl. Speisekarten , die gab es nämlich als ipad dort die Preise zu ändern ist in 5 min für alle Tabletts erledigt.
Aber wir bzw. unsere Mandanten brauchen tatsächlich pragmatische Lösungen die nicht bis zum 4.7. Zeit haben oder ggf. Bundesrat Sondersitzung.
@martin65 schrieb:Ich habe ein viel größeres Problem.😁
Mein manueller Tischrechner (Additionsmaschine) hat nur 2! programmierbare Steuertasten. Die sind aber mit 19% belegt (+Tax) und (-Tax).
Ich finde die Gebrauchsanleitung nicht mehr, um den Steuersatz zu ändern. Muss ich jetzt eine neue Maschine kaufen? Das wäre meine Art des Konjunkturprogrammes. Kostet sicher über 100 € zzgl. MWSt.
Schönes Wochenende.
Martin Heim
Könnte Google da nicht helfen? 😋😎
Hallo Community,
kurz vorm Wochenende noch ein Update vom Rechnungswesen-Service.
Das Konjunkturpaket hat uns eine Fülle von Änderungen, nicht nur im Rechnungswesen, beschert.
Dazu gibt es eine zentrale Internetseite mit aktuellen Informationen.
Momentan analysieren wir die Auswirkungen der Mehrwersteuer-Senkung auf unsere Rechnungswesen-Systeme.
Da bitten wir noch um etwas Geduld, damit wir auch fundierte Aussagen treffen können.
Sobald wir konkrete Infos haben, werden wir das u.a. in einem Informations-Dokument bereitstellen.
Wir wünschen Ihnen allen ein erholsames Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen
K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG
Soeben per Email erhalten:
Infoservice LODAS Juni 2020 - Sonderausgabe zum Gesetzgebungsverfahren
Von der Idee zum Gesetz | ||||||||||||||||||||||||||
Zurzeit lesen oder hören wir oft in den Nachrichten, welche Erleichterungen oder Hilfspakete der Gesetzgeber in Zeiten der Corona-Pandemie auf den Weg bringen möchte, um betroffene Arbeitnehmer oder Unternehmen zu unterstützen. Bedeutet aber eine Pressemitteilung immer automatisch, dass ein Gesetz bereits in Kraft getreten ist? Hier ein kurzer Überblick, wie so ein Gesetzgebungsverfahren aussieht: | ||||||||||||||||||||||||||
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@martinkolbergIch kann mich noch an Zeiten erinnern da musste DATEV mehr oder weniger 3 Programmvarianten entwickeln um auf die Irrungen und Wirrungen von Koalitionsideen reagieren zu können. Da war aber keine Krise sondern nur der alltäglich Wahnsinn. Am Ende wurde dann eine Variante zwischen Weihnachten und Neujahr beschlossen und durch Bundestag und Bundesrat gejagt, der Bundespräsident hat zügig unterschrieben und es gab eine Sonderauflage des Bundesgesetzblatts. Im Januar konnte DATEV die Änderungen in den LOHN einbauen damit der Januar abgerechnet werden konnte.
Ich denke, eine Diskussion über das "haben wir an Alles gedacht" ist gar nicht so verkehrt und wir machen uns gegenseitig auf "da war noch was" aufmerksam und DATEV kann uns zu gegebener Zeit informieren wie wir uns in zeitlicher Hinsicht organisieren können.
Ich denke das, wenn wir uns daruaf einigen, auch diesen Mist "gewummst" kriegen.
Wie wärs mit zurück zum Rechenschieber. Etwaige Ungenauigkeiten bitte ich großzügig nach unten abzurunden.
Schönes Wochenende
Warte bis Juli, dann kostet er nur noch 0,98 €! 😛
Ich würde auch die Lösung aus der Historie bzw. 1998 beim unterjährigen Wechsel bevorzugen. Das aber nicht nur für die normalen Einnahmen- und Ausgaben AM Konten sondern auch für alle weiteren Sonderfälle mit USt wie z.B. Bau und Fremdleistungen.
Nur gelten die neuen Steuersätze nicht nur ab Stichtag x (ab 01.07.2020) sondern haben meiner Ansicht nach trotz Planung bis zum 31.12.2020 noch ein "offenes Ende".
Aber bei Ist-Versteuerung und Fälligstellung der Umsatzsteuer ist doch immer der Ursprungsteuersatz maßgebend, das unabhängig vom Zahldatum. D.h. Rechnung mit Belegdatum im Juni und 19% USt, Bezahlung mit Zahldatum im Juli: Die USt-Fälligstellung erfolgt im Juli mit 19% USt.
den Faktor 1,95583 kann man ja allmählich aus dem Gedächtnis streichen und sich stattdessen den Faktor 0,97479 einprägen.
Bei den nächtlichen Konjunkturpaket-Sitzungen wurde wahrscheinlich intensiv mit Excel-Tabellen 'herumgespielt', um die Wunschsumme in Mrd € zu erreichen, nach dem Motto:
"darf es etwas mehr sein ?"
Nachtrag:
... wer schon immer mal mit dem Excel-Solver spielen wollte, hat jetzt eine gute Gelegenheit dazu 😉
z.B. die Fragestellung:
Bei welchem Preis für ein neues Auto spare ich genau 1.000 Euro ?
Ergebnis:
bei einem bisherigen Bruttopreis von 39.666,66 Euro spart man nach dem 1.7. genau 1.000 Euro
... also wenn das nicht schööööön ist, weiß ich auch nicht 😁