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Mehrwertsteuersatz - umfassende Senkung ab 1.7 bis 31.12. geplant

223
letzte Antwort am 08.07.2020 08:01:09 von martin65
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Michael-Renz
Experte
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Nachricht 121 von 224
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Hallo Community,

 

meine Meinung zum Thema ist eindeutig- handwerklich war das nix, aber Wirtschaftsförderung ist das schon. 

Wir Berater sollten da aufpassen, nicht in eine Buhmann-Situation zu kommen. Ich denke, im Interesse des Gemeinwohls arbeiten wir alle schnell und zielgerichtet daran, Wirtschaftsförderungen und evtl. ein sogar sozial halbwegs ausgewogenes Programm umzusetzen .

Nur sollten wir langsam mal wissen, wie und ab wann konkret die Realisierung stattfinden soll - erst dann sind echte Massnahmen sinnvoll - vorher ist’s eben ziemlich spekulativ.

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Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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deusex
Experte
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Nachricht 122 von 224
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Schreien Sie hier doch nicht so rum . . . ja es ist emotional 😉

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 123 von 224
12604 Mal angesehen

Hallo Herr Renz,

 

es muss sich trotzdem die Frage gestellt werden dürfen, wie so etwas umgesetzt werden soll. Welche Kosten auf die Unternehmen, die Berater etc. zukommen und welche Mehrarbeit auf allen Seiten dahin steht.

 

Jedes Gesetz muss heute auch den Fragen der administrativen Belastung standhalten.

 

Aktuell ist der Effekt der Mehrwertsteuersenkung (fast) reines Glaskugellesen. Das geben ja selbst die Regierungsparteien zu. Die Kosten für die Umstellung von Kassen, Softwaresystemen, Überstunden etc. fallen aber in jedem Fall an.

 

Das die Gesetze aktuell alle handwerklich hapern und teilweise nicht durchdacht sind, sieht man in den Diskussionen zur Soforthilfe, Darlehen usw..

 

Auch nachträgliche Änderungen, wie die Steuerfreiheit des Zuschusses zum Kurzarbeitergeld, führen bei mir aktuell nicht zu Beifeallsbekundungen.

 

Über so etwas muss auch gesprochen werden.

 

Aber auch ganz klar, die Arbeit der Regierung muss man in der aktuellen Phase erst einmal machen. Es würden sich nur alle Parteien dabei das Leben leichter machen, wenn nicht auch noch ideologische, ländertaktische, parteitaktische und sonstige Interessen rein spielen würden.

 

Hier wird an vielen Stellen aktuell für die vorliegende Situation gut und schnell gearbeitet. Das muss man anerkennen, auch wenn man vielleicht nicht immer der gleichen Meinung ist.

 

In die Ecke des Buhmanns sollten wir uns aber für berechtigte Kritik auch nicht stellen lassen.

 

Demokratie lebt (auch) von Widerspruch und Kritik. 

 

Viele Grüße

T. Reich

 

Michael-Renz
Experte
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Nachricht 124 von 224
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Hallo Herr Reich @t_r_ ,

 

ich stehe zu 100% hinter dem, was Sie geschrieben haben - und ich bin nicht in einer Partei und schon gar nicht in einem Regierungs- oder Staatsgremium, weshalb ich das - genau so wie Sie - allenfalls mit Zustimmung oder Unmutsbekundungen versehen kann. 

 

Mir ist nur wichtig, klar zu machen, dass es eben nicht am Aufwand (der Mühewaltung) einzelner scheitern kann, wenn es ums Gemeinwohl geht. Und ich würde mir ungern die Rolle des Meckerers "ans Bein binden lassen" - gerade in diesem Themenbereich.

 

Langer Rede - kurzer Sinn. Auch wenn´s viel Mühe machen wird - wenn´s die versprochenen 20Mrd. Wirtschaftsförderung bringt und eine Rezession abmildern hilft - sind wir Berater gefragt und sollten das so gut wie möglich unterstützen, auch wenn´s Zeit und Mühe kostet.

 

 

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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fuchsrainer
Beginner
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Nachricht 125 von 224
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Ja Michael, natürlich sind wir Steuerberater gefragt, unseren Mandanten zu helfen, gerade bei finanziellen Erleichterungen ind außergewöhnlichen Zeiten.

Aber die Wirkung der geplanten MWSt-Belastung ist selbst für einige Politiker und Wirtschaftsverbände fraglich, nicht zuletzt wegen des damit verbundenen Kostenaufwands.

Und "handwerklich" muss es dann auch noch passen...sagst Du ja selbst, und das tut es (noch?) nicht. 

 

Herzliche Grüße!

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 126 von 224
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@Michael-Renz  schrieb:

 

Langer Rede - kurzer Sinn. Auch wenn´s viel Mühe machen wird - wenn´s die versprochenen 20Mrd. Wirtschaftsförderung bringt und eine Rezession abmildern hilft - sind wir Berater gefragt und sollten das so gut wie möglich unterstützen, auch wenn´s Zeit und Mühe kostet.

 

 


Ich glaube, dass die meisten Steuerberater sich als "Kümmerer IHRER Mandanten" sehen und für diese keine Mühe zu viel ist. 

Es wäre halt nur schön, wenn man diese Zeit auch für sinnvolles "Kümmern" und nicht unnötige Arbeit und Administration verwenden muss.

 

Aber sei es drum, die "Mahnung" Ihrerseits hat ihre Berechtigung, da solche "Gefahren" leider immer gegeben sind.

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twr-steuerberatung
Beginner
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Nachricht 127 von 224
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Hallo Community,

 

die Umsatzsteuersatzumstellung ist m.E. auch ein Konjunkturprogramm für uns Berater. Schön wäre es zu wissen wie sich DATEV die Umstellung vorstellt bzw. wo die Programmierer hier ansetzen.

 

Unsere Mandanten arbeiten ja nicht nur mit DATEV sondern auch auf anderen Systemen, da müssen die Schnittstellen beim Einlesen der Daten mit Steuerschlüsseln auch in DATEV klappen.

 

Im Übrigen ist es ja nicht das erste Mal, dass die Steuersätze mitten im Jahr umgestellt werden müssen. Auch muss die FIBU mit der Umsatzsteuervoranmeldung verknüpft werden, des Weiteren sollte auch eine Verprobung möglich sein.

 

Es gibt hier einiges zu tun, daher ist es wichtig, dass wir Berater oder Anwender wissen was passiert mit den Automatik Konten, wird der Steuerschlüssel über den Leistungszeitraum gesteuert. In anderen Softwareprodukten geschieht die Steuersatzfindung über die Warenwirtschaft. Es gibt hier noch viel zu tun und es hilft hier nur eine produktive Diskussion und keine Emotionale.

 

Lassen Sie uns gemeinsam alle Möglichkeiten zusammentragen.

 

Schönen Abend

 

Thorsten Reif

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Michael-Renz
Experte
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Nachricht 128 von 224
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Hallo @twr-steuerberatung ,

 

genau das war der ursprüngliche Ansatz in meinem allerersten Post hier zu diesem Thema - lasst uns gemeinsam dieses Problem lösen. Datev und wir Berater sollten da „an einem Strang ziehen“. DATEV hinsichtlich der Technik und wir hinsichtlich der praktischen Anforderungen.

 

Das wäre mal ein en abgegrenzter Ansatz für DATEV-Ideas, und eine Chance für gemeinsam schnelle praxisgerechte Entwicklungsleistung.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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twr-steuerberatung
Beginner
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Nachricht 129 von 224
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Herr Kollege, ja maulen hilft nichts, packen wir es an und machen wir etwas daraus, nur mit der Programmtechnischen Umstellung ist es ja nicht getan.

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martinkolberg
Meister
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Nachricht 130 von 224
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Wir benötigen eine Lösung, die es ermöglicht, mit den bestehenden Konten weiter zu buchen; natürlich mit der korrekten Mehrwertsteuer.

 

Die Priorität unserer Arbeit liegt neben der selbstverständlich korrekten Steuer- Deklaration gerade jetzt in der Krise darin, dem Unternehmer verläßliche Zahlen zu liefern.

 

Es kann uns darf nicht sein, daß jetzt nach offiziellem Ende der Kriese von der Buchhaltung plötzlich auf neue Konten gebucht wird und damit ein direkter Vergleich der verschiedenen Erlös- Konten mit den Vorjahreswerten nicht mehr möglich ist. 

 

Wir kommen bei vielen Unternehmern in die Problematik der Insolvenz und Überschuldung. Da muß eine Konstanz der Buchhaltung gegeben sein. 

Ich wünsche mir, DATEV findet einfach zu realisierende Ansätze, so daß weder am Export aus Vorsystemen, noch am Buchungsverhalten irgend etwas geändert werden muß. 

 

Auch Vorsysteme, wie Lohn (Eigenverwendung PKW), UO, GMI und Exporte aus WaWi bzw. Amazon müssen mit der Lösung klar kommen. Da sind in jahrelanger Kleinarbeit diverse Konten definiert und implementiert worden.

Das kann per Schnellschuß meines Erachtens nur dann unfallfrei funktionieren, wenn unterjährig die Standard- Automatik jeweils- Datums- gesteuert den für die Buchung aktuellen MwSt- Satz zieht.

 

In der ReWe- UST- Auswertung sollte man zumindest unterscheiden können zwischen 5% - und 16%- Umsätzen, was heute meines Wissens nicht möglich ist, sollte mit den bestehenden Steuerschlüsseln gebucht werden.

 

Was hilft aber die Umsetzung bei DATEV, wenn bis heute keinerlei Umsetzung bei den Elster- Schnittstellen kommuniziert wird? Alles in Summe auf "sonstige Steuersätze" übermitteln führt doch zu einem von niemanden mehr abstimmbaren Chaos in den Finanzverwaltungen, hätte aber den Charme, daß man das "Problem" durchsitzen kann.

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martinkolberg
Meister
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Umsetzung bei den DATEV- Programmen- Wie soll das funktionieren?

 

Eine zeitnahe Umsetzung bei unseren Programmen halte ich für ausgeschlossen.


Problem:

Die neue Herbst- DVD ist in Vorbereitung und vermutlich sind alle Abteilungen diese Tage dabei, die Anwendungen auf die neue SQL- Version zu heben und all unsere Wünsche, Ideen uns Anregungen umzusetzen und die Migration zu programmieren. Da kann und darf jetzt im Altsystem (= aktuelle DVD) nichts mehr grundlegend geändert werden, wenn das Herbst- Update mit der Datenanpassung nicht gegen eine Wand knallen soll. für das herbst- update sind bereits Datenanpassungen geplant und wenn jetzt im Altsystem neue Spalten und Funktionen in den internen Tabellen hinzukommen... NoGo !!!

 

Die einzig denkbare Möglichkeit einer Umsetzung wäre ein Vorziehen des Herbst- Updates auf nächste Woche, was aber völlig unmöglich ist.

 

-> Eine Implizierung der neuen Steuersätze in die aktuellen Anwendungen, die über Design- Anpassungen herausgehen, wäre entwicklungstechnischer Suizid und als Qualitäts- Verantwortlicher würde ich das niemals zulassen.

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zwieselzwack
Einsteiger
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Hat denn schon jemand etwas gehört, wie es mit pauschalen Frühstücksangeboten inklusive Getränke sein wird?

 

Kommen wir da mit der Auslegung "Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung" raus oder ist der Plan, dass wir pauschal einen Teil ermäßigt und den Rest zum Regelsteuersatz ausweisen müssen?

 

Die Fragen der Mandanten häufen sich gerade...

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dombrowski
Fortgeschrittener
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Das Problem mit der Herbst DVD könnte man umgehen, indem man bei der 14.0 direkt ein SR Abhängigkeit mit einbaut. Will heißen, wenn du 13.1 mit Mehrwertsteuersatz SR installiert hast, dann geht 14.0 Installation nur mit SR... der gleichzeitig per DFÜ mit ausgeliefert wird. Das man das Thema nun bis August schiebt halte ich für ausgeschlossen, insbesondere weil nur wenige Kanzleien neue DVDs direkt installieren, sondern meist noch etwas abwarten.

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chrisocki
Meister
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Nachricht 134 von 224
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Hallo zusammen, 

 

die DATEV hat heute die ersten Dokumentennummern bzgl. der kommenden Anpassungen zum Konjunkturpaket veröffentlicht. Noch steht hier nichts Genaues, die Dokumente sind aber die erste Anlaufstelle um die Sachverhalte zu klären.

 

DATEV-Rechnungswesenprogramme:

Dokument 1009340   DATEV-Rechnungswesen-Programme: Auswirkungen aufgrund des Konjunkturpakets vom 04.06.2020 

 

 

DATEV Eigenorganisation classic / compact:

Dokument 1009342   Umsatzsteuer von 19% auf 16% ändern in Rechnungsschreibung 

 

DATEV Eigenorganisation comfort:

Dokument 1009344   Hinterlegung der gesenkten Umsatzsteuersätze im Rahmen des Konjunkturpaketes in Eigenorganisation comfort 

 

 

Interessant ist im 1009342 die Erwähnung eines Sonder-Servicerelease zum 30.06.2020, zumindest für EO classic/compact. Für die anderen Anwendungen dürfte ein ähnlicher Zeitrahmen anliegen.

 

Grüße

Chr.Oockenfels

martinkolberg
Meister
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Nachricht 135 von 224
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Ob das so einfach funktionieren kann? 
Wir haben draußen das Mittelstand- Faktura im Einsatz und da wird üblicherweise ausschließlich zum Jahreswechsel neu installiert.
Wie verhält sich nun unser Kanzlei- ReWe, wenn Vorläufe aus dem alten System kommen? 
Eigentlich müßten jetzt alle Mitarbeiter der Buchhaltung einheitlich geschult werden, damit sie in 3 Wochen richtig buchen, aber wie soll das funktionieren, wenn wir noch nicht wissen, wie das Ganze gesetzlich umgesetzt werden soll?

Es wird spannend, wenn in 3 Wochen jede Buchhaltugskraft das Rad neu erfindet und mit höchst innovativen Buchungsverhalten glänzen wird. Nicht zu vergessen. die ganze Umstellung fällt natürlich in die Urlaubszeit, so daß der multiblen Kreativität vor Ort keine Grenzen gesetzt sind, wenn nicht baldmöglichste klare Anweisungen kommen, die aber naturgemäß beim heutigen Stand der Dinge nicht gegeben werden können.

Ich möchte nicht in der Haut der Finanzbeamten stecken, wo der komplette Mist dann aufschlagen wird. 

grandfunck
Fachmann
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Paßt schon martin65,

 

bei dem ganzen Hin und Her kann man mal den Überblick verlieren und sich dem Wunschdenken hingeben. 

Wer ohne Fehler ist ...

 

Also Kopf hoch, Augen auf und weitermachen, vor allem gesund bleiben!

 

Grüße

 

WF

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DATEV-Mitarbeiter
Nico_Cornelissen
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Liebe Community-Mitglieder,

 

das Corona-Konjunkturpaket der Bundesregierung stellt uns alle vor großen Aufgaben, das zeigen auch die Diskussionen hier mit den zahlreichen Themen und Fragestellungen. Wir haben dazu einen zentralen Beitrag erstellt, indem wir Sie über die weiteren Entwicklungen informieren:

 

Das Konjunkturpaket - DATEV unterstützt

 

Besten Gruß  

Nico Cornelissen

Robert_Findeisen
Beginner
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Hallo Community,

 

zum Thema Aufteilung der Frühstücksumsätze ja oder nein, gehen wir als selbstbuchenden Mandanten der Hotel- und Gastrobranche davon, dass die kostenlose Abgabe von Getränken nicht dem ermäßigtem Steuersatz unterliegt. Meines Wissens gibt es seitens des DEHOGA noch keine Stellungnahme, im Internet findet man aber immer mehr Auffassungen,  die die Aufteilung in einen Speisen- und Getränkeanteil favorisieren. Die Ausnahme der Getränke von der Reduzierung der MwSt wirkt demnach wie ein gesetzlich normiertes Aufteilungsgebot und führt dazu, dass es sich um zwei selbständige Hauptleistungen handelt.

 

Vater Staat hat bestimmt nichts gegen die Sichtweise, sollte sich aber rausstellen, dass diese Sichtweise falsch ist, kann ich die Umsatzsteuer auf die Getränke dann nachträglich korrigieren oder muss ich vorher jede einzelne Rechnung berichtigen?

 

Liebe Grüße aus Hamburg...

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Bernd_Schwickert
Einsteiger
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kurz auch "Trump-Effekt"

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f_mayer
Fachmann
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Sorry wenn jetzt ich gegen Community-Regeln verstoße, aber...

 

Würden die Verantwortlichen für diese Idee von von allen Unternehmern, Steuerberatern und Buchhaltern, die an der Umsetzung schier verzweifeln, einmal bespuckt werden, sie würden glatt ersaufen.

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grandfunck
Fachmann
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Nachricht 141 von 224
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Moin,

 

immerhin spricht der DStV ja vom "Super-Gau". Den Begriff kennt man wohl vor allem von den AKWs und den damit verbundenen langanhalten und vielfach tödlichen Folgen.

 

https://www.dstv.de/interessenvertretung/steuern/stellungnahmen-steuern/2020-s05-absenkung-mehrwertsteuersaetze

 

So einfach, wie sich Politker sich die Welt machen, ist es ja leider auch in D nicht immer. Von den USA sind wir glücklicherweise noch ein gutes Stück entfernt.

Es gibt viel zu tun, die südlichen Kollegen können sich dann ja damit den Feier- und den Brückentag versüssen ;-).

 

Den Vorschlag einer Kollegin aus einem anderen Forum, statt dieses USt-Aktes lieber den Soli frühzeitig oder gar rückwirkend abzuschaffen, finde ich sehr sympathisch. Im Hinblick, dass dadurch wohl eher eine Forderung der Oposition durchkommen würde und die wenigverdienenden Bevölerungsteile auch nicht direkt begünstigt würden, sehe ich leider keine Chancen für diese Idee.

 

btw: Ich freue mich auf die Buchführungen 2021, wir betreuen mehrere Vermieter, die dann (hoffentlich) neben den laufenden Mieten auch die Nachzahlungen für gestundete Beträge aus 2020 erhalten werden. Da muss dann ganz genau hingeschaut werden, welche (Teil-)  Zahlung für welchen Monat erfolgt. Ja, mit USt-Option.

 

Das Finden neuer Probleme und Problemchen wird sicher weiterhin erfolgreich sein und wir nicht arbeitslos. Ob das Honorar dann angemessen ist?

 

btw 2: Zum Überbrückungsgeld stand heute im Regionalblatt zu lesen, dass wird noch dauern, voraussichtlich stehen die Grundlagen erst im Juli bereit, die Auszahlungen werden frühestens Ende Juli erwartet, bis dahin könnte es in SH Überbrückungskredite o. ä. geben bis dann das Überbrückungsgeld gezahlt wird.

Dies hat ja nichts wirklich hier mit dem Thema USt zu tun, aber könnte ja als HInweis gewertet werden, dass (zumindest teilweise) die Finanzverwaltung so erhebliche Unsicherheiten wie zur Soforthilfe oder der USt-Senkung vermeiden möchte.

 

Hoffen wir das Beste, bis dahin frohes Schaffen!

 

WF

 

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martinkolberg
Meister
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Nachricht 142 von 224
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eines wird die Ankündigung des "Konjunkturpaketes" sicherlich erreichen: 
Einen kompletten Shutdown vom Privatinvestionen im Monat Juni...

Im Netz gefunden: <Zitat>
____________________
WELT-Wirtschaftskorrespondent Carsten Dierig berichtet über Zurückhaltung beim Kauf von Immobilien oder teuren Konsumgütern aufgrund der Senkung der Mehrwertsteuer.

 

Ein Auszug: "Der Kran sollte längst auf der Baustelle stehen und die vorbereiteten Hausteile abladen und platzieren. Aber das geht nicht. Denn am Einsatzort klaffen derzeit noch große Löcher rund um den bereits fertiggestellten Keller, die vorher verfüllt werden müssen. „Der Kunde tut gerade alles dafür, um unsere Arbeit zu verzögern“, berichtet Mathias Schäfer, der Geschäftsführer des hessischen Fertighausherstellers Finger Haus. „Nach Möglichkeit sollen wir erst im Juli mit der Hausmontage beginnen.“ Das bringe nun aber die komplette Logistik und Baustellenplanung ins Wanken. Grund für die Verzögerungstaktik des Bauherrn ist die bevorstehende Mehrwertsteuersenkung im kommenden Monat. Im Zuge des großen Konjunkturpakets der Bundesregierung sinkt die Abgabe im zweiten Halbjahr 2020 von 19 auf 16 Prozent. Und diese drei Prozentpunkte können je nach Produkt oder Dienstleistung viel ausmachen für die Verbraucher. Beim Fertighaus in jedem Fall: Durchschnittlich 260.000 Euro kostet bei Finger Haus ein schlüsselfertiges Einfamilienhaus in Holzbauweise. Drei Prozent Abzug bedeuten also eine Ersparnis von alleine rund 6500 Euro.

Aber es gibt auch noch etliche andere Wirtschaftsbereiche, die in den kommenden Wochen mit Ver- und Aufschiebungseffekten oder einer massiven Kaufzurückhaltung zu kämpfen haben dürften. Das jedenfalls prognostizieren Experten. „Der Juni ist jetzt wohl für viele Branchen kaputt“, sagt zum Beispiel Michael Gerling, der Geschäftsführer des Handelsforschungsinstituts EHI Retail aus Köln. „Eigentlich sollte die Wirtschaft doch angekurbelt werden, bis Ende Juni dürfte nun aber genau das Gegenteil passieren, vor allem bei langlebigen Konsumgütern wie Autos, Möbeln, Küchen, Reisen oder Unterhaltungselektonik.“"

Den vollständigen Bericht finden Sie hier: https://www.welt.de/209215649
____________________

d_z_
Fortgeschrittener
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Nachricht 143 von 224
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Ich verstehe wie auch Frau Esken das Problem nicht !

 

Verstehe die Aufregung nicht 

 

Ironie off. Aber Lesenswert!

 

martin65
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Meldung auf Tagesschau.de:

 

Kurz vor dem geplanten Kabinettsbeschluss zur vorübergehenden Senkung der Mehrwertsteuer meldet die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Bedenken an. Bei Tabak und Alkohol sei eine Preissenkung das falsche Signal, sagte Daniela Ludwig dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Dies konterkariere alle Bemühungen der deutschen Drogenpolitik, den Tabak- und Alkoholkonsum zu senken. Sie habe daher die Fraktionsführungen von Union und SPD in einem Brief gebeten, die Senkung noch einmal kritisch zu überprüfen.

 

Das wäre jetzt natürlich noch eine schöne Abwandlung und eine weitere Herausforderung. Wenn für bestimmte "als Drogen" deklarierte Stoffe, den 19%igen Steursatz behalten würden.  Schade für die "Bayern", wo das Bier als Grundnahrungsmittel deklariert ist - Würde es hier einen bayerischen Steuersonderweg geben?.

 

Also, stellen wir uns auf das schlimmste ein und rechnen noch 20% Verschlimmerungszuschlag drauf.

 

Schönes Wochenende und nehmt nicht alles Bierernst.

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bodensee
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Nachricht 145 von 224
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Na dann Prost, dann machen wir doch in Bayer 5% auf Bier.  In den anderen Bundesländern natürlich nicht. Ist das quasi das Söder USt Privileg. 

 

Auf Drogen welche auch Immer einen Zuschlag von 10%. 

 

Dann weiss morgen in Berlin auch keiner mehr welche Ust zu welchem Zeitpunkt in welchem Land gilt. 😂

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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dombrowski
Fortgeschrittener
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Nachricht 146 von 224
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@d_z_  schrieb:

Ich verstehe wie auch Frau Esken das Problem nicht !

 

Verstehe die Aufregung nicht 

 

Ironie off. Aber Lesenswert!

 


Frau Esken ist halt meilenweit vom realen Leben entfernt, das spiegelt sich auch in ihren professionellen Twitter-Kommentaren auf die Antworten anderer wieder. Das DATEV Forum ist dafür zwar der falsche Platz, aber wer dachte mit Frau "Ätschi Bätschi" war es schon schlecht, der wird jetzt eines besseren belehrt.

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deusex
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Nachricht 147 von 224
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"Auf Drogen welche auch Immer einen Zuschlag von 10%. "

 

Da werden sich die Mitglieder des DBStD (Deutscher Bund der Straßendealer) aber freuen, dass sie jetzt mit Mehreinnahmen rechnen dürfen. 

Man müsste Ihnen eben dann auch erläutern, in welche Felder sie die entsprechenden Umsätze in der Voranmeldung bei ELSTER eintragen müssen  . . .

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renek
Fachmann
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@martin65  schrieb:

In der Regel steht in den Geschäftsbedingungen oder im Kaufpreis, das der Endpreis ein Nettopreis zzgl. der dann gültigen Mehrwertsteuer ist.


Nein, tut es so nicht. Bitte gehen Sie mal zu verschiedenen Möbelhändlern (bitte nicht IKEA und Co., sondern zu denen wo auf Bestellung des Kunden gefertigt wird) und schauen Sie sich die Kaufverträge an. Der Kaufvertrag wird da in der Regel als Bruttovereinbarung ausgestellt. Das liegt daran, dass der Kaufpreis gegenüber dem Endkunden sowieso als Brutto ausgewiesen werden muss! Aus diesem Grunde sind die Kaufverträge dann auch in brutto gehalten. Das ist für den Kunden deutlicher. Zudem tut sich dann der Kunde leichter seine Restverbindlichkeit zu sehen, da nach der Kaufpreissumme noch die Anzahlung vermerkt wird.

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martin65
Meister
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Nachricht 149 von 224
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Nein, tut es so nicht. Bitte gehen Sie mal zu verschiedenen Möbelhändlern (bitte nicht IKEA und Co., sondern zu denen wo auf Bestellung des Kunden gefertigt wird) und schauen Sie sich die Kaufverträge an. Der Kaufvertrag wird da in der Regel als Bruttovereinbarung ausgestellt. Das liegt daran, dass der Kaufpreis gegenüber dem Endkunden sowieso als Brutto ausgewiesen werden muss! Aus diesem Grunde sind die Kaufverträge dann auch in brutto gehalten. Das ist für den Kunden deutlicher. Zudem tut sich dann der Kunde leichter seine Restverbindlichkeit zu sehen, da nach der Kaufpreissumme noch die Anzahlung vermerkt wird.


 

So sehen die Geschäftsbedingungen bei zufällig ausgewählten Möbelhändlern aus (Quelle Internetseite der Unternehmen):

 

xxlLutz: Die von uns angegebenen Preise sind Bruttopreise und enthalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.

 

porta: Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer

 

Segmüller: Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Angebot aufgeführten Preise. Die Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile und verstehen sich zzgl. Versandkosten. 

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renek
Fachmann
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Nachricht 150 von 224
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@martin65  schrieb:

So sehen die Geschäftsbedingungen bei zufällig ausgewählten Möbelhändlern aus (Quelle Internetseite der Unternehmen):

 

xxlLutz: Die von uns angegebenen Preise sind Bruttopreise und enthalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.

 

porta: Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer

 

Segmüller: Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Angebot aufgeführten Preise. Die Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile und verstehen sich zzgl. Versandkosten. 


Richtig. Also werden Bruttopreise mit dem Kunden kommuniziert und keine Nettopreise zzgl. USt. Nichts anderes hatte ich ja geschrieben. In keinem Möbelgeschäft steht an der Ware "Bruttopreis 1190,00 Euro (Netto: 1000,00 Euro)". Es steht immer nur der Bruttopreis da, selbst in den Angeboten und Kaufverträgen. Das die AGB den Passus "inkl gesetzlicher Mehrwertsteuer" haben ist rein aus formalen Gründen so.

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letzte Antwort am 08.07.2020 08:01:09 von martin65
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