Ich würde das Thema gern noch mal aufmachen, da ich mich jetzt durch diverse Quellen gequält habe und immer noch keine klare Antwort auf die grundsätzliche Frage. In meinem Beispiel kostet das Rad 6.000 €, Gesamt-Leasingrate 204 € (inkl. Versicherung und Wartung). AN übernimmt via Gehaltsumwandlung einen Betrag von 86 €. Aus dem Vertrag ergibt sich NICHT (was so nur mündlich abgesprochen ist), dass der AG einen Zuschuss von 100 € zur Leasingrate bezahlt. Dienstleister rechnet wie folgt ab: Bruttolohn - Gehaltsverzicht 86 € + AG-Zuschuss 100 € (ST+SV-pflichtig) + GWV 15 € Haufe findet das gut, andere Quellen sagen, die 100 € sind schlicht nicht zu berücksichtigen. Argument von Haufe: Einheitliche Betrachtung. Wenn es den AG-Zuschuss nicht gegeben hätte, würde der AN den vollen Leasingbetrag umwandeln. (Was nicht stimmt, da in der Regel der AG ja zumindest die Versicherung und/oder die Wartungskosten übernimmt). Jemand noch ne Idee?
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