Hallo. Der Arbeitnehmer war bis August als normaler Angestellter beschäftigt. Ab September dann als geringsfügig Beschäftigter. Die Pensionskasse sollte weiterhin bestehen bleiben. Nun sind auf der Auswertung 87 (Betriebliche Altersvorsorsorge) ab September keine Beiträge für die Pensionskasse aufgelistet. Das kann doch so nicht stimmen. Was wurde falsch gemacht?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ggf. mal schauen, ob das Häkchen bei "Erstes Dienstverhältnis bei geringfügiger Beschäftigung" gesetzt ist. Da bAV nur im ersten Dienstverhältnis abgerechnet werden dürfen.
Super, das war´s wohl. Hat jetzt funktioniert. Vielen Dank