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geringfügig Beschäftigter und Pensionskasse

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letzte Antwort am 02.01.2025 15:36:53 von Frigo1
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Frigo1
Beginner
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Hallo. Der Arbeitnehmer war bis August als normaler Angestellter beschäftigt. Ab September dann als geringsfügig Beschäftigter. Die Pensionskasse sollte weiterhin bestehen bleiben. Nun sind auf der Auswertung 87 (Betriebliche Altersvorsorsorge) ab September keine Beiträge für die Pensionskasse aufgelistet. Das kann doch so nicht stimmen. Was wurde falsch gemacht?

 

mhaas
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 3
124 Mal angesehen

Ggf. mal schauen, ob das Häkchen bei "Erstes Dienstverhältnis bei geringfügiger Beschäftigung" gesetzt ist. Da bAV nur im ersten Dienstverhältnis abgerechnet werden dürfen.

Lang may yer lum reek
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Frigo1
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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Super, das war´s wohl. Hat jetzt funktioniert. Vielen Dank

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letzte Antwort am 02.01.2025 15:36:53 von Frigo1
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