@NaJu2008 schrieb: Da bei uns viele Leistungen bereits im Paketpreis (Festpreis je AN ohne Staffelpreise) enthalten sind, sollte sich das unterm Strich gegenüber anderen Kanzleien die jeden Handschlag abrechnen wieder relativieren. So unterschiedlich können die Vergütungsentwicklungen einer Kanzlei sein. Ich hatte bis vor zwei-drei Jahren eine Art "Rundum-Sorglos-Paket", was es der Kanzlei natürlich einfach machte abzurechnen (Paketpreis x Mitarbeiter), aber ich empfand dies irgendwann als ungerecht, weil ich "Mischkalkulation" schon immer ablehnend gegenüberstand. Selbstredend erkannten manche Mandanten hinter dieser All-Inklusive-Leistung eine Möglichkeit des "outsourcing" von Leistungen in die Kanzlei, wenn diese auch nur nach Lohn gerochen haben. Für mich damit nicht zielführend und stellte einen "Leistungskatalog Lohn" zusammen, welchen Preis die konkreten Leistungen haben; so manches Mal war hier kein Bewusststein vorhanden, dass man etwas gesondert arbeiten muss, um das gewünschte Arbeitsergebnis zu erhalten. Beispiel Lohn: Ein Mandant "wollte" mehrfach Probeabrechnungen haben, um zu sehen, wie sich Änderungen in den Gehaltsbestandteilen ergeben. Dies führte zu dann irgendwann zu absurden Mehrfachanforderungen; für lau. Beispiel FiBu: Man soll der Bank bitte die Auswertungen lt. Anlage übermitteln. Auswertungen stehen alle bereit, nur man verlagert den Aufwand in die Kanzlei. Kommunziert: Diese Zusatztätigkeit ist nicht mit der monatlichen Pauschale gedeckt, sondern eine Zusatzleistung, die je angefangene Viertelstunde berechnet wird. Was ist das Ziel? Tätigkeiten, die von uns zu erledigen sind, müssen vergütet werden. Tätigkeiten, die der Mandant selbst erledigen kann, müssen primär vom Mandanten erledigt werden; um dies zu erreichen, werden diese stringent in Rechnung gestellt. Es mag sich etwas blasiert anhören, aber Geld habe ich reichlich. Was mir fehlt ist: Zeit. Meine Zeit ist endlich. Mit Zeit kann ich mir Geld erschaffen. Mit dem ganzen Geld jedoch keine Zeit. Insofern führt die gesonderte Abrechnung zusätzlicher Probeabrechnungen (1 x ist inkludiert) zu einem magischen Rückgang zur Anforderung von zusätzlichen Probeabrechnungen und Auswertungen werden nun persönlich übermittelt; nur zwei Beispiele. Ein Paketpreis unterschlägt die tatsächlich geleistete Arbeit für den Mandanten, weil diese Leistungen oftmals "unsichtbar" sind; sie bekommen erst ein Gesicht, wenn sie auf der Rechnung stehen. Der Verwaltungsaufwand ist relativ überschaubar mit den "Katalogleistungen" im Lohn und man stellt damit zumindest sicher, dass man im Bereich der Personalabrechnung gut kalkuliert bleibt. Ich war noch nie ein Freund von "jedem Handschlag abrechnen" und die "Tür-und Angelberatung" ist und bleibt bei mir grundsätzlich kostenlos; hier bin ich dann auch zu bequem und verwaltungsökonomisch geprägt und kalkuliere dies ein und sollte der Aufwand einer Beratung je nach Mandant aufwändiger werden, als "Tür- und Angel", dann landet es auf der Rechnung. Sicherlich kennen Sie auch ausgeprägte "Schwafel-Mandanten", die sie fünf Minuten steuerlich fragen und weitere 30 Minuten vom Wochenende oder privaten Nöten erzählen... setzen Sie es mal auf die Rechnung und Sie haben "künftige Zeit gewonnen" 😉 Selbstverständlich darf und soll jeder das für ihn charmanteste und lukrativste (insbesondere effizienteste) Modell anwenden und mag lediglich einen anderen Blickwinkel ins Spiel bringen. Um die Kurve wieder zurückzukriegen: Von DATEV Personal erwarte ich einfach eine Anwendung, die meine Arbeitsabläufe effizienter macht, um mir Zeit zu ersparen; Zeit bspw., um auch mal solche Beiträge zu schreiben.
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