Eigentlich wollte ich auch nichts mehr dazu sagen . . . eigentlich: Die DATEV ist keine caritative Einrichtung und natürlich will sie mit ihrer Leistung Geld verdienen, so wie dies jeder gerne möchte. Die Sammlung und Aufberitung der Branchenwerte sowie die technische Pflege nebst einem Gewinnzuschlag, kostet eben etwas. Für mich hat das einen Beratungsnutzen und diese X,XX € im Monat sind es mir wert. Die Daten werden anonymisiert verarbeitet; ich weiß auch nicht, was da wieder das Argument von "Mandantenstammdaten" aufgeführt wird; das ist ist so nicht der Fall. Es fließen m.W. hier lediglich, für die "interne" Verwendung, die gesammelten "Werte" aus der Branchenkennzahl in den Branchevergleich ein und nicht mehr. Natürlich geht es AUCH um die "Verbreiterung der Datenbasis für den Betriebsvergleich"; das ist doch kein Geheimnis oder eine neue Erkenntnis; natürlich wirkt hier nichts auf die individuelle BWAs des Mandanten. Es gibt in der Tat Verpflichtungen, die sich über 99.99.9 nicht lösen lassen, aber das lässt sich leicht im Netz herausfinden §28a SGB IV inkl. DEÜV Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 (NACE Rev. 2 Verordnung (EU) 2023/137 (NACE Rev. 2.1) Verordnung (EU) 2019/2152 (EBS-Verordnung - European Business Statistics) § 15 BStatG § 13 BStatG StatRegG § 90 Abgabenordnung (AO) § 57 Steuerberatungsgesetz (StBerG) Reicht das fürs Erste ?! Was der Mandant von seiner steuerlichen Vertretung denkt, wenn er "zur Kasse gebeten" wird, wenn eine Verpflichtung besteht und man diese nicht erfüllt hat ?! Was der Unterschied ist, bewusst "keine Angabe" zu wählen oder einfach "keine Eingabe" zu wählen, liegt wohl in der Erhebungsstatistik begründet und man kann sich zumindest bei einer Verpflichtung nicht rausreden, man hätte nichts davon gewusst . . . (Selbstschutz der DATEV ?!). Es gibt bei der DATEV sicherlich hunderte von relevanten Baustellen; die Branchenkennzahl ist sicherlich keine und wer dann eben 99.9.9 in einer Sekunde eingeben will, bricht sich auch keinen Zacken aus der Krone. Wer halt nicht mitmachen will, lässt es und trägt ggf. die Konsequenzen. Ich arbeite eher nach dem Motto: Probleme erst gar nicht entstehen lassen, dann muss man später keine lösen. Ich verstehe den "Bohei" hier wirklich nicht. edit aus dem "DATEV-Copilot": Zusammenfassung Die Branchenkennzahlen aus Rechnungswesen werden anonymisiert verarbeitet. Rückschlüsse auf einzelne Kanzleien oder Mandanten sind laut DATEV nicht möglich. Faktenlage Es werden nur Mandantenbestände einbezogen, für die eine entsprechende Zustimmungserklärung (Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung) vorliegt. Die Branchendurchschnittswerte werden immer aus einer ausreichend großen Anzahl von Mandanten gebildet. Damit sollen personen- und mandantenbezogene Rückschlüsse ausgeschlossen werden. DATEV beschreibt ausdrücklich, dass eine Rückführung der Daten auf den einzelnen Datenlieferer, die konkrete Kanzlei oder deren Mandanten nicht möglich ist. Dies gilt sowohl für Branchenauswertungen modular als auch für Branchenauswertungen Standard. Konfidenz: Eindeutig (basierend auf den offiziellen DATEV-Hilfedokumenten). Ergebnis / Einordnung für dich Für deine Kanzlei bzw. deine Mandant:innen bedeutet das: Die in die Branchenkennzahlen einfließenden Daten werden nur anonym und aggregiert verwendet. Keine Einsicht, welcher konkrete Mandant oder welche Kanzlei hinter einzelnen Kennzahlen steht. Nutzung der Branchenkennzahlen ist damit datenschutzkonform im Sinne der von DATEV beschriebenen Prozesse, sofern die AV-Vereinbarung bzw. Zustimmung vorliegt.
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