Guten Morgen zusammen,
ich bitte um Verständnis, dass ich nicht auf einzelne Konstellationen eingehen kann. Grundsätzlich:
Bei der Benutzerlizenz Einzelanwendung werden die Lizenzen jeder Person fest zugeordnet. Wenn sich Mitarbeitende bisher eine Netzlizenz geteilt haben, kann es dadurch zu Mehrbedarf an Lizenzen kommen. Wenn das zutrifft, können Sie nach der Lizenz-Umstellung folgendes tun:
Die Anzahl der Lizenzen kann optimiert werden. Generell kann die Benutzerlizenz Einzelanwendung während der Vertragslaufzeit beliebig oft anderen Personen zugewiesen werden.
Prüfen Sie, ob der Wechsel der Anwendung auf die Benutzerlizenz Set sinnvoll ist. Diesen können Sie in den Service-Anwendungen online vornehmen. Mit der Benutzerlizenz Set können Lizenzen geteilt werden.
Und um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen und weil sich die Community immer wieder zu Recht Klarheit in unseren Aussagen und Botschaften wünscht: Die Umstellung, das steht auch so im Chefbrief, ist verpflichtend bis 31.12.2027 durchzuführen. DATEV kündigt zum 31.12.2027 die Verträge mit den bisherigen Lizenztypen Betriebsstättenlizenz, Netzlizenz, PC-Lizenz, Betriebsstättenlizenz (Fall) und Generallizenz. Das bedeutet, dass die entsprechenden Verträge zwischen Ihnen und DATEV zum 31.12.2027 enden, falls Sie diese bis zu diesem Termin nicht auf die entsprechende Benutzerlizenz umstellen.
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