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Workflow dig. Personalakte

151
letzte Antwort am 12.09.2023 14:09:12 von rschoepe
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dstoll
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 152
10832 Mal angesehen

Ein sonniges Hallo an alle

Wir beschäftigen uns aktuell mit der Umstellung von einzelnen Mandanten auf die digitale Personalakte in unserer Lohnabteilung. Ziel ist es, den Austausch von Unterlagen komplett digital abzuwickeln.

Bei unseren ersten praktischen Schritten ist nun die Frage aufgetaucht, wie der Lohnmitarbeiter vom Eingang neuer Belege erfährt?

Beim bisherigen "Papieraustausch" hat der Lohnmitarbeiter die eingegangenen Belege je nach Eingang auf seinen Schreibtisch bekommen und hat die Belege in der "Lohnvorzeit" zeitnah beim jeweiligen Mandanten erfasst. Zum Lohnstichtag ist dann die eigentliche Lohnabrechnung durchgeführt worden.

Da es jetzt keine Papierbelege mehr auf seinen Schreibtisch gibt, müsste der Lohnmitarbeiter nun jeden Tag jeden Mandant im Unternehmen online oder im Programm dig. Personalakte öffnen und schauen, ob es neue Belege gibt?!? Das kam in der Lohnabteilung verständlicherweise gar nicht gut an

Erste Idee war es nun, die E-Mail Benachrichtigung bei Belegeingang im Unternehmen online zu aktivieren. Dies ist aber auch nutzlos, da in der E-Mail zwar der Mandant, aber nicht der Belegtyp aufgeführt wird - so daß man auch wieder den Mandant öffnen und kontrollieren müsste, ob jetzt eine Eingangsrechnung (der wesentlich häufigere Fall) oder ein Lohnbeleg übermittelt wurde.

Haben wir eine Möglichkeit übersehen? Wie wird das in anderen Kanzlei vom Workflow gehandhabt? Wie hat sich Datev den Ablauf vorgestellt?

Vielen Dank für etwaige Anregungen,

Dana Stoll

DATEV-Mitarbeiter
Loan_Bui
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 152
1193 Mal angesehen

Hallo Frau Stoll,

der beschriebene Prozess von Ihnen ist richtig. Sie können sich über E-Mail eine Benachrichtigung in Belege online einrichten lassen. Das Anzeigen des Belegtyps ist bisher noch nicht möglich.

Die Anforderung für die Produktplanung haben wir bereits für die Produktweiterentwicklung vorgemerkt.

Mit freundlichen Grüßen

Loan Bui

DATEV eG

mosachse
Fachmann
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Nachricht 3 von 152
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Wir setzen die Digitale Personalakte bei diversen Mandanten ein.

Die Tatsache, dass ein Lohnmitarbeiter nicht gezielt informiert werden kann bei Zugang einer Lohnunterlage, ist sehr schwach gelöst von DATEV.

Es wird nur eine allgemeine Benachrichtigung bei Belegzugang unterstützt - unabhängig vom Belegtyp!

Dem Kanzleimitarbeiter aus dem Geschäftsfeld "Lohn" ist aber beispielsweise völlig egal, ob der Mandant wieder eine neue Lieferantenrechnung hochgeladen bzw. eingescannt hat.

Der Lohnmitarbeiter kann auch nicht bei jedem Mandanten täglich schauen, ob ein Lohndokument dabei war.

In der Praxis sind nach der Umstellung auf die digitale Personalakte größere Probleme in unserer Kanzlei aufgetreten. Beispielsweise hat ein Mandant einen neuen Mitarbeiter eingestellt, bei dem wir eine Sofotmeldung hätten durchführen müssen.

Erst viele Tage später hat die Lohnmitarbeiterin aus Kanzlei dann die normale Abrechnung gemacht und die Anmeldedokumente in der DPA gesehen. Wir haben dem Mandanten eigentlich gesagt, dass er immer anrufen soll wenn er jmd. neues eingestellt hat, aber er meinte "habe ich Ihnen doch in die digitale Personalakte gestellt".

Wir haben den Verbesserungsvorschlag (Benachrichtigung nach Belegtyp) vor ca. 1 Jahr an DATEV mitgeteilt. Passiert ist nichts. Ich verstehe auch nicht, warum da noch ewig abgewogen und analysiert werden muss. Die Entwicklung soll das umsetzen - fertig.

christophschwickart
Beginner
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Nachricht 4 von 152
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rvh
Erfahrener
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Nachricht 5 von 152
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Die Anforderung, dass in der Benachrichtigungsmail auch zumindest noch die betroffenen Belegtypen aufgeführt sein müssten, ist der DATEV schon seit etlichen Jahren bekannt - leider bis heute noch nicht realisiert. Idealerweise müsste man sich nicht nur die Mail als solche, sondern auch die relevanten Belegtypen ordern können. Denn so könnte sich der FIBU-Sachbearbeiter z.B. von den für ihn uninteressanten LOHN-Belegeingängen entlasten.

Aber die Aussage "... für die Produktweiterentwicklung vorgemerkt" heisst im Klartext, dass in diesem Jahrzehnt wohl kaum noch mit einer Realisierung zu rechnen sein wird.

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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„Das Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.“
(Albert Einstein, 1879-1955)
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mosachse
Fachmann
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Nachricht 6 von 152
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Gibt es zu diesem leidigen Thema Neuigkeiten?

Wann setzt DATEV eine gezielte Benachrichtigung bei Belegzugang einer Lohnunterlage an den Lohnsachbearbeiter um?

Uns wundert, dass hier nicht viel mehr Druck hinter dem Thema gemacht wird.

mosachse
Fachmann
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Nachricht 7 von 152
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Kann sich bitte ein DATEV Mitarbeiter zu einem etwaigen Realisationszeitpunkt äußern? Danke

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christinhubach
Beginner
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Mich würde das auch sehr interessieren wann es eine Lösung zu dem Problem gibt.

Danke.

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mkolberg
Meister
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Nachricht 9 von 152
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Mich würde das auch sehr interessieren wann es eine Lösung zu dem Problem gibt.

Danke.

Zur Diskussion:

Würde es helfen, wenn ein Lohn- Mitarbeiter anstelle des Posteinganges eines konkreten Mandanten den Posteingang all seiner Mandanten in einer Auswertung sehen könnte?

Analog dem Schreibtisch, wo es im "Posteingang" alle Belege gibt, die er abarbeitet und erst nach Kenntnisname des Beleges den Mandanten öffnet.

mosachse
Fachmann
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Nachricht 10 von 152
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Möglicherweise ist das auch eine gute Idee. Aber der Entwicklungsaufwand scheint doch auf den ersten Blick höher als die Benachrichtigungsfunktion um eine Ebene "Belegtyp" zu erweitern. Die Benachrichtigung per E-Mail funktioniert doch seit Jahren absolut verlässlich. Man kann in den Einstellungen des Portals festlegen welcher Mitarbeiter bei welchen Mandanten informiert wird. Da jetzt noch den Belegtyp mit hinzuzufügen als Merkmal kann doch nicht so schwer sein...

Es kann auch sein, dass viel zu wenige Kanzleien mit der digitalen Personalakte arbeiten. Es kann auch sein, dass unser Wunsch nur von wenigen Kanzleien genannt wurde bisher. Aber vorstellen kann ich mir das nicht.

Kann hier nun  mal ein DATEV Mitarbeiter etwas beitragen zu dem Thema?

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DATEV-Mitarbeiter
Silvija_Döbereiner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 11 von 152
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Hallo,

zu diesem Wunsch haben wir bisher lediglich 81 Nennungen erhalten (inklusive der Posts aus der Community). Daher steht das aktuell nicht im Fokus und es ist Stand heute keine Änderung vorgesehen.

Viele Grüße

Silvija Radicek

Viele Grüße aus Nürnberg
Silvija Döbereiner - DATEV eG
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t_r_
Allwissender
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Nachricht 12 von 152
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Sehr geehrte Frau Radicek,

vielen Dank für Ihre Rückäußerung. Sie sollten allerdings bei den 81 Nennungen berücksichtigen, dass die Dunkelziffer aus den folgenden Gründen wesentlich größer seien dürfte:

1. Viele Nutzer melden es nicht.

2. Einige Nutzer haben es aufgegeben, Wünsche zu äußern (Warum auch immer?)

3. Einige nutzen, vielleicht oder auch gerade wegen solcher fehlenden Funktionalitäten, die digitale Personalakte nicht.

Viele Grüße

T. Reich

P.S. Rechnen Sie mich bitte zu den Nennungen hinzu. Danke. Wir nutzen (auch) aus diesem Grund noch keine digitale Personalakte.

rvh
Erfahrener
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Nachricht 13 von 152
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Hallo zusammen,

das hier diskutierte Thema reicht ja über die digitale Personalakte hinaus ...

Bei verteiltem Arbeiten in der FIBU wird die Funktion auch händeringend benötigt.

Und unter dem Aspekt der Plattformökonomie und deren prognostizierter Entwicklung ist eine zielgerichtete Information des jeweils Betroffenen unabdingbar, d.h. nach meiner Einschätzung ein "strategisches Muss" . Da geht es dann nicht um die Frage "wie viele Nennungen gibt es schon?" sondern um die Frage "wie viele potentielle Neuanwender werden durch das Fehlen der Funktionalität abgehalten?". Wir haben hier einige Mandanten, die sich genau aus dem Grund ("Mail-Überflutung") von uns nur noch per manueller Mailbenachrichtigung informieren lassen, wann es was Neues für sie gibt.

Schönes Wochenende

R. Hein

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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„Das Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.“
(Albert Einstein, 1879-1955)
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DATEV-Mitarbeiter
Silvija_Döbereiner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 14 von 152
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Hallo Herr Reich, Hallo Herr Hein,

vielen Dank für Ihre Rückmeldungen.

Sie haben Recht: schaut man sich die Nennungen zu einem Wunsch an, können wir nur die Meldungen auswerten, die uns zu einem Thema genannt wurden.


Gerne habe ich Ihre beiden Meldungen erfasst und Ihr Feedback zur Digitalen Personalakte an die Entwicklung weitergegeben.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende

Silvija Radicek

Viele Grüße aus Nürnberg
Silvija Döbereiner - DATEV eG
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Nachricht 15 von 152
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zu diesem Wunsch haben wir bisher lediglich 81 Nennungen erhalten

Sie zählen doch hoffentlich die Nennung enes Abteilungsleiters oder eins Admins einer Großkanzlei anders, als die Nennung einer normalen Lohnbuchhalterin, bei deren drei Fällen bereits eine Sofortanmeldung von einer Kollegin während ihres Urlaubs verpennt wurde, da es keine aktive Benachrichtigung gab.

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andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 16 von 152
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Man überlege sich den Vorteil der "Vernetzung" (habe ich auf dem "DATEV-Regionaltag" aufgeschnappt) von Community-Mitgliedern bei der Anbringung von Kundenwünschen.....

81 lässt sich doch sicherlich diesbezüglich toppen, t.r.​, oder?

Ein schönes Wochenende, ohne Überschwemmungen bitte!

t_r_
Allwissender
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Nachricht 17 von 152
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Sie zählen doch hoffentlich die Nennung enes Abteilungsleiters oder eins Admins einer Großkanzlei anders, als die Nennung einer normalen Lohnbuchhalterin, bei deren drei Fällen bereits eine Sofortanmeldung von einer Kollegin während ihres Urlaubs verpennt wurde, da es keine aktive Benachrichtigung gab.

Ich gebe Ihnen in der Form Recht, dass da ggf. 10 oder mehr Lohnbuchhalter diesen Änderungswunsch haben. Auf der anderen Seite könnte es aber auch nicht sein, wenn ein bis zwei Großkanzleien eine Wunsch haben, dass das als was weiß ich wie viel Nennungen zählt und deshalb dann "nur" noch für die ein bis zwei Kanzleien "gesprungen" wird.

andreashofmeister, dann sollten wir hier vielleicht mal einen Aufruf für Nennungen starten.

Vernetzung, na dann vielleicht doch noch Regional-Stammtische für solche Planungen.

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rahagena
Meister
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Nachricht 18 von 152
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Bitte +1 bei Wunsch, denn es sollte eine Kleinigkeit sein, in die Mail den Belegtyp mit aufzunehmen, schöner wären ordnerindividuelle Benachrichtigungen, aber man kann auch auf Empfängerseite filtern.

Bis dahin kann ich den CP-Datenspeicher empfehlen, dort kann man genau das einrichten! Dies ist unser Ersatz für E-Mail geworden und dort ist es möglich, Ordner einzurichten und diese mit Mandanten zu teilen. Mit diesen Ordner lassen sich individuelle Benachrichtigungen verknüpfen. So kann unterhalb von dem Mandanten "Muster" der Ordner "Lohn > Steuerberater" eingerichtet werden.

Der Mandant bekommt eine E-Mail:

Ordner teilen.png

Alternativ kann auch ein Link geteilt werden, der nach Eingabe des Passworts den Zugriff auf den Browser gewährt. Bei uns sieht der (noch) so aus, hier kann auch eine Einbindung in die eigene Website oder eine individuelle Domain stehen:

https://ds22726.mycomp-pro.com/s/4S89zpZGRrSzIeQ 

Wer es probieren möchte: Das Passwort lautet Muster!12

Dank Nutzung von Standards, gibt es für den Zugriff auch Apps und Desktop-Anwendungen, die eine Einbindung in Workflows erlauben.

Und das ganze für 40€ im Monat für 20GB und unendlich User.

Warum mache ich Werbung: Es ist die kurzfristige (max. 10 Tage Einrichtungszeit) Lösung des geschilderten Problems und vollständig in die eigenen Prozesse integrierbar. Dazu finde ich die Lösung und vor allem das Preis-Leistungsverhältnis super. Zuletzt ist Comp-Pro seit vielen Jahren unser DATEV Lösungspartner, den ich gerne unterstütze. Ansprechpartner ist Andree Kühnel (Andree.Kuehnel@comp-pro.de), da das Programm so neu ist, dass es nicht einmal auf der Homepage steht...

Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io
pbhro
Einsteiger
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Nachricht 19 von 152
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Herr Hagena,

der CP-Speicher klingt sehr interessant. IM Grunde ist es aber so etwas wie dropbox, oder?

Das heißt die Mandanten packen z.B. die Daten für neue Arbeitnehmer (Fragebogen, Arbeitsvertrag, Mitgliedsbescheinigungen usw.) in den Ordner "Lohnunterlagen für Steuerberater" und der zuständige Mitarbeiter in der Kanzlei erhält automatisch eine E-Mail?

Andersherum kann man so die Lohnauswertungen und erstellten Zahlungsverkehrsdateien in den Ordner "Lohnunterlagen für Mandant" packen und der Mandant erhält ebenfalls automatisch eine Datei?

Was passiert dann mit den in der Cloud abgelegten Dateien. Diese löschen Sie bzw. der Mandant dann sicher regelmäßig, oder?

Muss der Mandant dazu irgendwelche Installationen vornehmen um CP-Speicher zu nutzen?

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rahagena
Meister
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Nachricht 20 von 152
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Dropbox ist genau der richtige Vergleich, mit dem entscheidenden Unterschied, dass die Daten in Deutschland liegen.

Das heißt die Mandanten packen z.B. die Daten für neue Arbeitnehmer (Fragebogen, Arbeitsvertrag, Mitgliedsbescheinigungen usw.) in den Ordner "Lohnunterlagen für Steuerberater" und der zuständige Mitarbeiter in der Kanzlei erhält automatisch eine E-Mail?

Andersherum kann man so die Lohnauswertungen und erstellten Zahlungsverkehrsdateien in den Ordner "Lohnunterlagen für Mandant" packen und der Mandant erhält ebenfalls automatisch eine Datei?

Angeblich muss ich sagen, soll das genau so funktionieren, wir haben diesbezüglich am Montag einen Termin mit einem Techniker, wenn es dann nicht klappt, werde ich hier berichten.

Man kann einer Vorhalte-Dauer individuell festlegen, anschließend werden Daten und Linkfreigaben gelöscht.

Der Mandant muss nichts installieren, einfach zu prüfen, indem Sie auf den Link klicken Er kann aber auch über Programme automatisiert zugreifen.

Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io
pbhro
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 21 von 152
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Ja, also wie gesagt klingt interessant. Sie können dann ja gerne nach einiger Zeit noch mal einen Erfahrungsbericht schreiben. Aber genau so etwas suche ich im Grunde auch und wäre ein weiterer Kunde von Comp-Pro!

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rlueke
Aufsteiger
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Nachricht 22 von 152
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Sehr geehrte Frau Radicek,

ich schließe mich dem Wunsch an!

Ab wann wird ein Wunsch denn für die DATEV relevant. Bei 500 Meldungen oder doch erst bei 1.000?

Ich halte 81 für durchaus genug, um eigentlich selbstverständliche Programmfunktionen kurzfristig umzusetzen.

Können Sie einmal kurz berichten, wie hoch jetzt der aktuelle Stand der "Mitwünscher" ist?

Ich teile die Ansicht, dass Wünsche gar nicht mehr mitgeteilt werden, da es meistens nur eine Standardantwort der DATEV gibt. "Wir haben das in die mittelfristige Programmplanung aufgenommen, einen konkreten Umsetzungstermin können wir Ihnen leider nicht nenne".

Es kann dann nicht wundern, dass eigentlich sinnvolle Programme wie die digitale Personalakte nur sehr schleppend im Kanzleialltag eingesetzt werden.

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michaelhubersteuerberatun
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 23 von 152
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Hallo Frau Radicek,

auch ich schließe mich dem Wunsch an.

In unserer Kanzlei scheidet der Einsatz der digitalen Personalakte genau aus diesem Grund aus.

Meiner Meinung nach sollte man nicht nur den Stand der Programmwünsche zählen sondern hauptsächlich den praktischen Nutzen eines Programmwunsches gewichten.

Genau diese hier geforderte Funktion ist unheimlich wichtig den Einsatz der digitalen Personalakte praxistauglich zu machen.

Es ist leider nicht einführbar wenn ein Lohn-Mitarbeiter jeden Tag selbst nachsehen muss ob neue Lohn-Belege eingegangen sind. Gerade im Bereich von Mandanten mit Sofortmeldungen kann das schnell zu einem Haftungsfall führen.

Noch ein Hinweis:

Besser wie eine Benachrichtigung per E-Mail wäre eine Anzeige im Datev-Arbeitsplatz. So hätte man im Kranheits-/Urlaubs-/Vertretungsfall eine Kanzleiweite Sicht auf die eingegangenen Belege.

Vielen Dank !

marcbrost
Erfahrener
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Nachricht 24 von 152
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Hallo silvijaradicek​,

wir würden uns diesem Wunsch anschließen; +1

Viele Grüße
Marc Brost
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bfit
Meister
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Nachricht 25 von 152
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Hallo Frau Radicek,

bitte nehmen Sie mich auch in die Wunschliste auf!

Viele Grüße

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steuerlotse
Einsteiger
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Nachricht 26 von 152
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Hallo silvijaradicek,

wir würden uns diesem Wunsch anschließen; +1

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0815
Fachmann
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Nachricht 27 von 152
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Hallo,

so wie der CP-Datenspeicher aussieht, scheint er auf Nextcloud zu basieren.

Die Mandanten können den Speicher daher vermutlich über den Browser nutzen, oder (bei häufigerer Verwendung) über die Nextcloud-Clients: https://nextcloud.com/de/install/#install-clients.

Viele Grüße.

dprobst
Fortgeschrittener
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Nachricht 28 von 152
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Hallo Frau Radicek,

dem Wunsch schließe ich mich an. Da ich Mitinhaber von 2 Kanzleien bin also bitt +2 !!!

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w_paul
Erfahrener
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Nachricht 29 von 152
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ich schließe mich diesem Wunsch ebenfalls an.

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DATEV-Mitarbeiter
Silvija_Döbereiner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 30 von 152
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Hallo,

wir haben alle Ihre Nennungen erfasst, es sind aktuell 92.

Bei der Erstellung einer neuen Programmversion sowie bei der Umsetzung von Programmfunktionalitäten gelten folgende Prioritäten:

1. Umsetzen gesetzlicher Themen (z.B. GoBD)

2. Umsetzen zwingend notwendiger technischer Anpassungen (z.B. Änderungen an der MS-SQL-Datenbank, Ablösung technisch veralteter Strukturen, sicherheitsrelevante Themen)

3. Umsetzen von fachlichen Anforderungen, Kundenwünschen und Innovationen, die insbesondere zur Effizienzerhöhung der Prozesse bei unseren Anwendern führen.

Bei der Auswahl der Wünsche, die in einer nächsten Programmversion umgesetzt werden, werden folgende Leitfragen gestellt:

• Wie viele Kunden profitieren von der Umsetzung eines Wunsches?

Die Anzahl der Nennungen eines Wunsches fließt als Messgröße in die Entscheidung bzgl. einer Umsetzung ein. Bleibt ein Wunsch ein Einzelwunsch, ist die Aussicht auf Umsetzung unwahrscheinlich. Die Realisierung vieler Einzelwünsche würde zu einer stark überhöhten Komplexität des Programms führen und die Übersichtlichkeit verloren gehen

• Passt der Wunsch zur Programmarchitektur?

Bei der Umsetzung eines Wunsches wird geprüft, wie gut sich der Wunsch in die DATEV-Programmarchitektur einfügen lässt (Beispiel: Änderung der DATEV-Buchungslogik) Ist dies nicht der Fall, ist die Aussicht auf Umsetzung solcher Wünsche sehr gering.

• Lässt sich der Wunsch einem für die nächste Programmversion vorgesehenen Schwerpunktthema zuordnen („Mitnahme-Effekt“)?

In einer nächsten Version werden bestimmte Themenbereiche im Programm überarbeitet.  Dabei wird geprüft, welche Wünsche im Rahmen dieser Themenschwerpunkte mit umgesetzt werden können.

Die Anzahl der Nennungen ist also eines von drei Kriterien, die bei der Umsetzung von Wünschen berücksichtigt werden.

Bei einer Anwenderzahl von aktuell über 40.000 Kanzleien und 130.000 Mandanten, die nach jeweils individuellen Prozessen arbeiten,  bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir nicht jeden Wunsch berücksichtigen können und daher nach den oben beschriebenen Kriterien priorisieren und selektieren müssen.

Viele Grüße

Silvija Radicek

Viele Grüße aus Nürnberg
Silvija Döbereiner - DATEV eG
151
letzte Antwort am 12.09.2023 14:09:12 von rschoepe
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