@mehrkaffee schrieb: ..... Was passiert, wenn die Unterberaternummer des Mandanten im MigMag angelegt wurde und man einen Beraternummernübertrag UND einen Mandantenübertrag benötigt? Kann es dann passieren, dass Rechnungswesen, UO etc. übertragen werden (weil keine Zustimmung erforderlich ist) und die Unterberaternummer aber nicht (weil hier zwingend die Zustimmung des Mandanten erfolgen muss)? Ich würde das gerne verhindern, wenn wir Fälle übernehmen, weil das bedeuten würde, dass der Mandant zeitweise nicht auf seine Daten zugreifen kann (Unterberaternummer noch bei StB "alt" und die Daten bei StB "neu"). Hat jemand solche Fälle? Passt Datev da in irgendeiner Form auf? Danke für eure Erfahrungen Abgesehen, dass das eher "unüblich" ist (oder anders ausgedrückt eine "selbstkonstruierte Krücke"), muss der übernehmende Berater eben dafür sorgen, dass der Mandant eben wieder Zugangsmedien erhält. Ob er die "alte " Konstellation des vorherigen Beraters ebenso wahrnimmt, obliegt dann dem neuen Berater. Wenn Sie einen solchen Fall übernehmen,. müssten Sie zunächst die Daten der Hauptberaternummer des vorherigen Beraters ganz normal (per Mandantenübertrag über DATEV-RZ , da ja mit DUO) übernehmen und zusätzlich die Unterberaternummer mit den Medien. Beides muss gewährleistet sein. Ansonsten müssten Sie eine neue Unterberaternummer unter der Mitgliedschaft des neuen Beraters anlegen. Beachten Sie zudem, dass der Mandant auf sein DATEV Konto zugreifen kann, falls das auch schon existiert).
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