Hallo Herr Probst, es ist tatsächlich so, dass die Daten manuell aktualisiert werden müssen. Sobald eine Person in der Kanzlei die Daten aktualisiert, können auch die Kollegen den aktuellen Stand im DATEV Arbeitsplatz sehen. Der Abgleich der Daten aus der Vollmachtsdatenbank (VDB) funktioniert nur über eine personalisierte SmartCard, die mit der Berechtigung zum Zugang auf die VDB ausgestattet ist. Das kann entweder eine über die VDB unterbevollmächtigte Mitarbeiterkarte oder die Karte des Berufsträger sein. Das bestehende System der Abo-Aufträge über die RZ-Kommunikation (welches Sie vielleicht von anderen DATEV-Anwendungen kennen) ist für den Abgleich von Vollmachtsdaten wegen der fehlenden personalisierten SmartCard nicht geeignet. Natürlich ist uns diese manuelle Aktualisierung auch ein Dorn im Auge und daher wird eine mögliche Lösung für diesen Sachverhalt gerade geprüft. Ob, wann und in welchem Umfang eine Lösung angeboten wird, können wir Ihnen an dieser Stelle leider noch nicht mitteilen. Noch etwas Hintergrund zu der Anbindung der Vollmachtsdatenbank an die Zentralen Stammdaten im Arbeitsplatz: Die Anbindung muss zuerst anhand des Info-Dok. 1071616 eingerichtet und erstbestückt werden. Anschließend kann über die Stammdaten eine Vollmacht angelegt werden (Anleitung im Dok. 1000067). Der Abgleich bezieht sich immer auf die Steuer-ID bzw. die Steuernummer. Beispiel: Wenn eine natürliche Person in den Stammdaten eine Steuer-ID erfasst hat, die mit einer Vollmacht in der VDB überein stimmt, werden die Vollmachtsdaten bei diesem Mandanten (unter der Schnellinfo im Arbeitsplatz) angezeigt. Die Aktualisierung kann immer nur für die Vollmachtsdatenbanken vorgenommen werden, für die die gesteckte Karte zugangsberechtigt ist. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen über unsere Servicekanäle gerne zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß Jennifer Hecht DATEV eG
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