Moin, hier gibt es kein richtig oder falsch, sondern einfach unterschiedliche Berechnungsweisen die alle (ungefähr) zum gleichen Ergebnis kommen. Man sollte also prüfen, ob die Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen o.ä., die im jeweiligen Fall zu berücksichtigen sind, bestimmte Umrechnungen vorschreiben und sich sonst für eine der Varianten entscheiden, damit es immer gleich umgerechnet wird. Im Bereich Mindestlohn/Zoll wird z.B. mit der Variante 13 Wochen pro 3 Monate gerechnet. Die Lohnsteuerrichtlinien für steuer- und sozialversicherungsfreie Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge schreiben die Umrechnung mit 4,35 Wochen pro Monat vor. So kann es also im Einzelfall auch dazu führen, dass man mit unterschiedlichen Umrechnungen umgehen muss. Viele Grüße Uwe Lutz
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