Moin, die Regelung des LStR für den LStJA ist uralt und stammt noch aus den manuellen Lohnabrechnungen und der Arbeits mit LSt-Tabellen. Grundsätzlich ist es so, dass man nach der Berechnung der LSt für Dezember 2023 in einem zweiten Schritt guckt, ob für den Zeitraum 01-12/2023 zu viel Lohnsteuer einbehalten wurde. Diese zu viel einbehaltene Lohnsteuer wird dann an den AN erstattet. Eine Nachberechnung gibt es auf diesem Wege nicht. Diese Berechnung führt auch die DATEV durch. Erst wird die LSt Dezember ermittelt und dann der Erstattungsbetrag ermittelt. Der Saldo wird dann als LSt für Dezember ausgewiesen. Um die manuelle Berechnung zu vereinfachen darf man auch die LSt für Dezember so ermitteln, dass man auf den Jahresbruttobetrag 1-12/2023 die Jahreslohnsteuer berechnet und hiervon die einbehaltene LSt bis November abgezogen wird. Dies spart dann letztlich einen Rechenschritt - dies war bei der manuellen Ermittlung zeitsparend. Bei der heutigen Berechnung mittels EDV stört es nicht, wenn man dies in zwei Schritten rechnen muss. Dies ist für die EDV eher einfacher (da dann die eigentliche LSt-Berechnung für Dezember identisch zu den anderen Monaten ist). Viele Grüße Uwe Lutz
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