Hallo Herr Maaßen, ich knüpfe hier an Herrn Hofmeister Aussage an, der Sie wie folgt zitiert hat: Der Satz "auch nicht gerade günstigen Datev verarbeiten lässt" ist hier nicht zielführend". Dies ist, sagen wir mal, von Herrn Hofmeister sehr "diplomatisch" kommentiert. Sie lenken an sich von Ihrem Problem der technischen Umsetzung und der Gebührenlage ab und versuchen "den Ball ins Feld der DATEV" zu schlagen. Diese Art der Debatte gefällt mir nicht, da lediglich vom eigenen Unvermögen abgelenkt werden soll. Äpfel und Birnen, nicht wahr ? Über die DATEV haben wir eine gewisse Anzahl von Möglichkeiten, die Bankumsätze verarbeiten zu lassen, präferieren eben den Abruf übers DATEV-RZ, eben weil die gesamte Verarbeitung am effizientesten verläuft; die anderen Lösungen sind m.E. nur Behelf. Wir führen in UO kleine Mandate, allerdings auch, für unsere Begriffe, durchaus größere Buchführungen. Ich weiß auch nicht, was Sie mit "Vernetzung" meinen. Es geht schlicht um die Überlassung von Kontoumsätzen; ob von einem oder mehrere Konten ist doch irrelevant. Ich stehe in sehr gutem Kontakt mit einem Techniker des "Online-Bereiches" der Volksbank, welcher mir den technischen Ablauf einmal erklärte und welche Kosten hierbei entstehen und jetzt kommt es sicherlich sehr überraschend: Der einzige Aufwand bei der Bank ist die einmalige Einrichtung im RZ und damit läuft die Kontenumsatzübertragung vollkommen KOSTENLOS ! Letztlich wird an sich der Datenfluss Richtung Auszugsdrucker um eine zweite Bereitstellung erweitert (Haken rein !) Dies ist überdies absolut wartungs- und kostenfrei auch gerade deswegen, weil Übertragungskosten de facto nicht entstehen. Zur Ehrenrettung sei erwähnt, dass er jedoch auch meinte. "Wie lange dieser kostenfreie Service noch kostenlos ist, kann er nicht sagen. Garantieren kann er nichts. Zumindest ist aktuell diesbezüglich, auch langfristig, keine Bepreisung angedacht. Eine Einrichtungsgebühr ist plausibel - monatliche Gebühren fallen schon unter den genannten Begriff "Cash-Cows". Ist ja nicht schlecht, hat wohl auch jede Kanzlei, aber wir bringen doch noch Leistung ein. Einem technisch versierten Anwender lassen sich die Argumente für eine Gebührenerhebung faktisch nicht mehr vermitteln und wenn sie dann mangels Argumenten hören: "Ist halt so, da kann man nichts machen" (Deutsche Bank), darf sich die Bank nicht wundern, wenn der Kunde eben doch etwas macht und wechselt. Es geht relativ zügig einen Kunden mit mehreren Geschäftskonten "umzuziehen". Ich empfinde zwischenzeitlich großes Unbehagen, vor Abzockmethoden dieser Art, die kaum recht zu fertigen sind. Schon klar, dass auf Grund der Zinssituation neue Geschäftsfelder erschlossen werden müssen, aber "Geschäft" resultiert nach meinen Begriffen auf Leistung-Gegenleistung und das ist hier m.E. nicht gegeben; wie erwähnt: Eine Bank, die eine einmalige Einrichtung von sagen wir 20 € berechnen würde, sehe ich als legitim, aber aus Nichts einen Dauerauftrag zu gestalten, äußerst fragwürdig. Da ist der Arzt, der einen Anruf zur Terminvereinbarung als telefonisch Beratung bepreist, die DATEV leider auch, wo man manchmal das Gefühl hat, das "Mehrwert-Angebot" wird zunehmend ausgehöhlt oder auch Kollegen, die auf jeder Rechnung Post- und Telekommunikationsentgelte mit 20 € aufführen (nicht nur). "Payment Service Directive II" hat m.W. doch weniger mit dem Sachverhalt der Kontoumsatzübertragung zu tun, sondern vielmehr im b2c oder irre ich mich?! Na ja, auch hier gilt wohl der Spruch: "Nichts Genaues weiß man nicht."
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