Hallo Herr Reithofer, Ihre Aussagen sind ja grundsätzlich in Ordnung und stimme dem Weitgehend zu. Ich persönlich nutze kanzleiweit den Brother ADS-2400 DN und habe ergänzend noch einen "Multi" mit Flachbett für Notfälle. Wenn mich jedoch ein Mandant fragt, ob es ein Gerät für 500,00 € sein muss, antworte ich wahrheitsgemäß mit "NEIN", aber zumindest ein Scanner mit TWAIN ist zu empfehlen. Ferner verweise ich auf ein gutes UI, die Scanqualität, Duplexfunktion, automatischen Leerseitenerkennung, automatische Farbwahl, automatisches ausrichten (bei Kleinbelegen), Scan-Geschwindigkeit etc. hin. All dies ist zwar "nice-to-have", aber kein MUSS. Insofern muss auch individuell abgeschätzt werden, wie Scanner im Unternehmen überhaupt benötigt werden und wie hoch das Volumen der monatlichen Belege ist. Der selbständige Bauingenieur mit 20 Eingangs- und 3 Ausgangsbelegen benötigt sicher keinen ADS mit 30 Seiten/min im Duplex o.ä. Ich kann die von Ihnen geschilderten Scannerprobleme mit "Billigscannern" nicht nachvollziehen; ich denke auch, dies sind eher Einzelfälle, wenn Sie ehrlich sind. Oder aber, Ihre Mandanten haben ein überdurchschnittlich schlechtes Händchen bei der Hardwareauswahl und meine wiederum ein überdurchschnittliche Gutes. Die vom Mandanten geschilderten Fehler der Scanner dürften doch nicht erst mit UO entstanden sein und hier einen Zusammenhang mit UO herzustellen, empfinde ich schon sehr gewagt vom Mandanten. Würde ich also so vom Mandanten nicht zählen lassen. Wir hatten bei nunmehr 26 UO-Mandanten erst zweimal Probleme, die auf den Scanner zurückzuführen waren. Einmal vor Jahren und jetzt erst beim sechsundzwanzigsten UO-Mandanten, der eine 10.000 €-Maschine im Netz dafür (partout) verwenden will; am Geld liegt es sicher nicht, sich o.g. "Bruder" auf den Schreibtisch zu stellen, aber da steckt mehr oder weniger der Sportsgeist dahinter (meine teure Maschine muss alles können). Nun, er wird seinen workflow, wie Andere auch, selbst noch finden. Eines noch: Bereits vor Jahren habe ich mich davon verabschiedet, die von DATEV freigegebenen Geräte zu empfehlen, da die Freigaben (früher zumindest) ewig dauerten und Geräte bereits veraltet bzw. nicht mal mehr am Markt erhältlich waren. Insofern weckt dies auch nicht unbedingt Vertrauen, wenn olle Kamellen empfohlen werden. Dies soll kein Vorwurf an die DATEV sein, ist es schlicht unmöglich, jedes neue Gerät, vollständig auf Kompatibilität zu prüfen. Wer ein aktuelles Modell haben möchte, wird eben selbst testen müssen. Wer es dreist anstellt, bestellt, testet und behält... oder auch nicht. Wenn mich übrigens jemand fragt, ob ich im zum Rasentrimmen den Stihl FS 56 C-E oder lieber den Ryobi On OlT1832 nehmen würde, fiele mein Wahl ganz klar auf auf Letzteren, da ich hauptberuflich nicht im Garten- und Landschaftsbau tätig bin. Viele Grüße
... Mehr anzeigen