Danke für die Info! Kanzlei kennt sich ehrlich gesagt nicht wirklich damit aus (...) und verweist auf den EDV-Menschen. Und von dem bekam ich die Aussage, dass ich unseren Bestand vor Ort umspeichern muss... Natürlich frage ich bei ihm nochmals nach. Aber es hätte mich vorab interessiert, damit ich auch vorbereitet bin, ob es hier vielleicht sogar einen Leitfaden oÄ von der DATEV gibt oder wie das in der Community gemacht wird. Ich finde es einfach eigenartig dass DUO unter der Beraternummer der Kanzlei geführt wird, wenn es doch unsere Unterberaternummer gibt. Das sind ja schließlich auch "unsere" Belege, Kasse, usw. Der EDVler begründet es mit einem "bi-direktionalen Datenaustausch" und dass die Nummern gleichlautend sein müssen - was ich grundsätzlich verstehe. Aber sollte dann nicht eher die Kanzlei ihren Bestand vor Ort und DUO unter unserer Unterberaternummer speichern?
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