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Mandantengenutzte Unterberaternummer wie im UO anlegen?

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letzte Antwort am 23.03.2026 09:10:46 von andreashofmeister
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Haumine
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 5
192 Mal angesehen

Liebe Community,

ich hoffe hier kann mir jemand zu folgendem Sachverhalt helfen:

 

Wir sind ein mittelständischer Hotelbetrieb und arbeiten mit DATEV Rechnungswesen.

Unser Bestand läuft vor Ort unter unserer Unterberaternummer und einer Mandantennummer. Hierunter sende ich die Daten an DATEV, übermittle die UStVA und auch die Kontoauszugsinformationen der einzelnen Banken werden unter diesen Nummern im RZ bereitgestellt und ich hole diese unter diesen Nummern vom RZ.

 

In der Kanzlei wird unser Bestand unter der Berater- und Mandantennummer der Kanzlei geführt (Mandantennummer abweichend, da "unsere" Mandantennummer in der neuen Kanzlei bereits belegt war). Daten werden von mir exportiert und in der Kanzlei auf deren Nummern abgeändert/importiert.

 

Jetzt wollen wir Unternehmen online nutzen und unsere Kanzlei bzw derern EDVler hat den UO-Bestand unter der Berater- und Mandantennummer der Kanzlei angelegt.

 

Er meinte ich muss nun bei uns vor Ort unseren Bestand über die Bestandsdienst auf die Nummern der Kanzlei abändern.

Technisch ist das natürlich möglich, aber mir kommt das irgendwie "nicht richtig" vor. Ich sende dann an die DATV mit der Beraternummer der Kanzlei? Kennwort? Zumal dann ja auch die Kontoauszugsinformationen nicht mehr richtig übermittelt werden oder?

 

Wie muss in unserem konkreten Fall (bei Nutzung einer mandantengenutzten Beraternummer) der Bestand

- bei uns

- in der Kanzlei

- in Unternehmen online

angelegt werden, damit der Datenaustausch ohne Probleme funktioniert? 

 

Vielen Dank für die Hilfe!

andreashofmeister
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 5
180 Mal angesehen

@Haumine  schrieb:

....

 

Jetzt wollen wir Unternehmen online nutzen und unsere Kanzlei bzw derern EDVler hat den UO-Bestand unter der Berater- und Mandantennummer der Kanzlei angelegt.

 

.....


Dann sollten Sie das nochmal mit Ihrer Kanzlei und dem EDVler besprechen. "Normalerweise" wird bei Nutzung von DUO die Unterberaternummer des Mandanten (also Ihre Unterberaternummer) genutzt.

 

Sie sollten also mit der Kanzlei besprechen, warum (scheinbar) bei Ihnen diese Handhabung nicht verfolgt wird. 

 

Hier (in der Community) werden Sie sicherlich diverse Szenarien zum Vorgehen bekommen....

Haumine
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 5
175 Mal angesehen

Danke für die Info!

 

Kanzlei kennt sich ehrlich gesagt nicht wirklich damit aus (...) und verweist auf den EDV-Menschen. Und von dem bekam ich die Aussage, dass ich unseren Bestand vor Ort umspeichern muss...

 

Natürlich frage ich bei ihm nochmals nach. Aber es hätte mich vorab interessiert, damit ich auch vorbereitet bin, ob es hier vielleicht sogar einen Leitfaden oÄ von der DATEV gibt oder wie das in der Community gemacht wird.

 

Ich finde es einfach eigenartig dass DUO unter der Beraternummer der Kanzlei geführt wird, wenn es doch unsere Unterberaternummer gibt. Das sind ja schließlich auch "unsere" Belege, Kasse, usw. 

Der EDVler begründet es mit einem "bi-direktionalen Datenaustausch" und dass die Nummern gleichlautend sein müssen - was ich grundsätzlich verstehe. Aber sollte dann nicht eher die Kanzlei ihren Bestand vor Ort und DUO unter unserer Unterberaternummer speichern?

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Topline
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 5
141 Mal angesehen

Guten Morgen, es gibt im Hilfe Bereich ein paar weiterführende Informationen zu der Thematik. Grundsätzlich gibt es ein klassisches Prozedere, welches im Hilfe Text 1008596 beschrieben wird und den (Datev Wording) "Sonderfall: Datenbestand wird auf der mandantengenutzten Beraternummer weitergeführt", im selben Dokument Absatz 4 ff.

 

Erläuterung zu den Hintergründe zu beiden Szenarien findet sich auf der Seite 1004620 auf der zwischen den beiden Modellen verglichen wird. 

 

Es gibt für beide Szenarien Vor-und Nachteile, beide sind technisch möglich, aber natürlich sind Sie als "Unterberater" nicht Mitglied der Genossenschaft und sollten sich an Ihrer Kanzlei orientieren.

andreashofmeister
Überflieger
Offline Online
Nachricht 5 von 5
121 Mal angesehen

@Haumine  schrieb:

Danke für die Info!

 

Kanzlei kennt sich ehrlich gesagt nicht wirklich damit aus (...) und verweist auf den EDV-Menschen. Und von dem bekam ich die Aussage, dass ich unseren Bestand vor Ort umspeichern muss...

 

Natürlich frage ich bei ihm nochmals nach. Aber es hätte mich vorab interessiert, damit ich auch vorbereitet bin, ob es hier vielleicht sogar einen Leitfaden oÄ von der DATEV gibt oder wie das in der Community gemacht wird.

 

Ich finde es einfach eigenartig dass DUO unter der Beraternummer der Kanzlei geführt wird, wenn es doch unsere Unterberaternummer gibt. Das sind ja schließlich auch "unsere" Belege, Kasse, usw. 

Der EDVler begründet es mit einem "bi-direktionalen Datenaustausch" und dass die Nummern gleichlautend sein müssen - was ich grundsätzlich verstehe. Aber sollte dann nicht eher die Kanzlei ihren Bestand vor Ort und DUO unter unserer Unterberaternummer speichern?


Scheinbar gibt es  beim  EDVler der Kanzlei noch Wissensgebiete, die noch ergänzt werden könnten. Ansonsten wird das in einem ständigen Austausch von Standpunkten enden, denen Sie dann leider ausgeliefert sind.

 

@Topline  hat ja einige Dokumente aufgeführt, deren Quintessenz Sie dann dem EDVler der Kanzlei mal mitteilen sollten...

 

 

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letzte Antwort am 23.03.2026 09:10:46 von andreashofmeister
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